Bewerben mit Diabetes - Was der Arbeitgeber fragen darf und was nicht

  • Baierbrunn (ots) - Diabetiker können fast jeden Beruf ohne Einschränkungen ausüben. Unwissenheit oder das Bemühen, jedes Risiko auszuschließen, verführt manche Firmen dazu, Zuckerkranke lieber außen vor zu halten. Wie sollen Diabetiker sich bei Bewerbungen also verhalten? Fragen an den Bewerber müssten sich auf die Arbeit beschränken sagt der Experte für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, Michael Puchert, im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". "Tun sie das nicht, sind sie unzulässig", fährt er fort. "Sie können in bestimmten Fällen wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen." Eine Sekretärin mit Diabetes etwa dürfe die Krankheit verschweigen, wenn sie sich in einem Büro bewirbt. "Wer sich aber mit einem diabetischen Fußsyndrom auf eine Stelle als Kellnerin bewirbt, muss das angeben", so Puchert.
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    Das Gesundheitsmagazin "Diabetes Ratgeber" 2/2010 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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    presseportal.de 23.02.2010

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • gut zu wissen ... vor allem, weil mein Studium bald zuende ist und ich mich langsam an das Bewerben machen muß.

  • Das wäre ja auch ein Eingreifen in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen. Wobei es natürlich klar ist, dass man es in einigen Fällen angeben muss z. B. in Berufen wo mit schweren Maschinen umgegangen wird. Hier kann es u. U. ja sogar zur Gefährdung von Menschenleben kommen wenn der/die Diabetiker/in plötzlich beim Bedienen einer Maschiene unterzuckert und diese nicht mehr lenken kann.


    Gruß von SEB

  • Zitat

    Hier kann es u. U. ja sogar zur Gefährdung von Menschenleben kommen wenn der/die Diabetiker/in plötzlich beim Bedienen einer Maschine unterzuckert und diese nicht mehr lenken kann.

    So z.B. die Maschine Auto/Motorrad...:7no: Das wäre für mich kein Argument, da es ein "plötzliches Unterzuckern" nicht gibt - ist letzlich "hausgemacht" + beherrschbar (siehe DM bei Busfahrern, Piloten, Baggerfahrer, Polizisten...)


    Gruss Hammy

  • Hallo,Is


    naja, "plötzlich unterzuckern" kann man schon irgendwie verhindern - stabile BZ-Lage anpeilen (wie macht man das wenn der Insulinbedarf wegen Infekten, Monatsblutung usw. schwankt und dann über Tage knappe Werte folgen...?). Aber im Alltags-Berufsstress? Wenn ich allzu sehr unter Druck stehe kann es schon passieren dass ich Hypo-Anzeichen nicht bemerke und dann in den berühmten "Wie total besoffen"-Zustand komme. Ist beim Autofahren, Bedienen von Maschinen oder in Kundengesprächen nicht wirklich lustig...


    Im Familienalltag kriege ich das ganz gut hin - dann muss halt mal wer warten bis ich knappe Werte weggefuttert habe und überhaupt gemessen und die Werte interpretiert habe. Und mein Freundeskreis ist ziemlich fit. Eine Freundin hat sogar mal gemerkt wie ich beim Telefonieren abgesoffen bin und hat dann Hilfe angerufen. In den letzten Jahren ist da auch nicht viel passiert. Im Berufsalltag würde ich solche Situationen nicht gerne haben. Oder, wenn mir der Job sehr wichtig ist höhere Werte in Kauf nehmen. Ist aber nicht so meine Sache...


    Ade, Ina

  • Zitat von Jan050986;279556

    Schwerbehinderungen müssen übrigens angegeben werden.


    Aber nur, wenn danach gefragt wird, oder muss man das von sich aus sagen? (Zum Abschluss des Vorstellungsgesprächs: "Haben SIE vielleicht noch Fragen?" - "Nein, aber ich muss noch sagen, dass ich 50% behindert bin.")


    Ich wurde noch nie bei einem Vorstellungsgespräch und auch bis zum Unterschreiben des Arbeitsvertrags nie gefragt, ob eine Behinderung vorliegt.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Zitat von Edett;279595

    Aber nur, wenn danach gefragt wird, oder muss man das von sich aus sagen? (Zum Abschluss des Vorstellungsgesprächs: "Haben SIE vielleicht noch Fragen?" - "Nein, aber ich muss noch sagen, dass ich 50% behindert bin.")


    Ich wurde noch nie bei einem Vorstellungsgespräch und auch bis zum Unterschreiben des Arbeitsvertrags nie gefragt, ob eine Behinderung vorliegt.


    Klar Du musst natürlich nicht sagen und jetzt will ich die 5-Tage-Mehrurlaub. Nein, Du musst natürlich nur auf Fragen antworten die Dir gestellt werden, man ist nicht verpflichtet Fragen zu antizipieren oder so. Große Firmen lassen Dich aber vorweg einen Fragebogen ausfüllen, und dort ist das ein Thema.


    Wenn man es verschweigt ist es auch nicht so, dass man die Vorteile nicht hätte, diese stehen einem von Gesetzes wegen zu, hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, ein Schwerbehinderter kann die Schwerbehinderung nicht aufheben lassen und schon gar nicht durch Rechtsgeschäft auf die Vorteile verzichten. Klingt zwar nett, dass man täuschen kann, und die Vorteile trotzdem hat, die Konsequenz könnte aber eine außerordentliche Kündigung oder sogar Anfechtung und Schadenersatz bedeuten, schließlich hat man den Arbeitgeber über wesentliche Tatsachen arglistig hinweggetäuscht.


    Es gibt auch viele Urteile in denen wegen dieses Problems geklagt wurde, der Arbeitgeber hat hier deutlich bessere Karten gehabt; allerdings waren die Urteile noch vor Verabschiedung des AGG. Ich persönlich denke aber, dass es so weiter gelten muss, weil der Schutzzweck sonst konterkariert würde.


    Also freiwillig braucht man gar nichts zu sagen, wenn man gefragt wird muss man auf zulässige Fragen wahrheitsgetreu antworten.

  • Zitat von Hammy;279513

    So z.B. die Maschine Auto/Motorrad...:7no: Das wäre für mich kein Argument, da es ein "plötzliches Unterzuckern" nicht gibt - ist letzlich "hausgemacht" + beherrschbar (siehe DM bei Busfahrern, Piloten, Baggerfahrer, Polizisten...)


    Gruss Hammy


    In den Berufen des Piloten oder Polizisten werden gar keine Diabetiker angenommen. Wurde mir zumindest von der Diaexpertin erzählt...

  • Zitat von Hammy;279513

    So z.B. die Maschine Auto/Motorrad...:7no: Das wäre für mich kein Argument, da es ein "plötzliches Unterzuckern" nicht gibt - ist letzlich "hausgemacht" + beherrschbar (siehe DM bei Busfahrern, Piloten, Baggerfahrer, Polizisten...)


    Gruss Hammy



    gerade diese berufe, die du genannt hast, können nach ausbruch eines typ1 dm nicht mehr ohneweiteres ausgeübt werden, bzw. wenn man den dm angibt wird man die chance erst gar nicht bekommen, in diesen berufen arbeiten zu können.
    gruss carsten

    was kümmert mich mein geschwätz von gestern 8)

  • Zitat von Ina;279592

    Hallo,Is


    naja, "plötzlich unterzuckern" kann man schon irgendwie verhindern - stabile BZ-Lage anpeilen (wie macht man das wenn der Insulinbedarf wegen Infekten, Monatsblutung usw. schwankt und dann über Tage knappe Werte folgen...?). Aber im Alltags-Berufsstress? Wenn ich allzu sehr unter Druck stehe kann es schon passieren dass ich Hypo-Anzeichen nicht bemerke und dann in den berühmten "Wie total besoffen"-Zustand komme. Ist beim Autofahren, Bedienen von Maschinen oder in Kundengesprächen nicht wirklich lustig...


    Ade, Ina


    Das kenne ich auch allzu gut... Letztens habe ich gepackt wie ein Weltmeister, hatte dann Feierabend und mir gings total gut. Wollte aber auf Nummer Sicher gehen und habe vor der Autofahrt nach Hause Zucker gemessen der stand bei 35!!! BOING!!! Zum Glück gehe ich immer auf Nummer Sicher!!!

  • Da muss ich Seb84 + CaDi zumindest teilweise widersprechen - es gibt in einigen DM-Foren
    diabetische Polizisten (Dienst mit Waffe) und in Kanada (okay die Deutschen kneifen) sogar
    diabetische Piloten. Siehe auch hier:
    Grundsätzlich sind all jene Berufe für Diabetiker problematisch, bei denen eine Gefährdung
    von sich selbst oder von anderen Menschen durch Unterzuckerung möglich ist:

    • Berufliche Personenbeförderung (Taxi, Bus, Zug, Flugzeug)
    • Verantwortliche Überwachungsfunktion (z. B. Straßen-, Bahn-, Luftverkehr)
    • Berufsmäßiger Waffengebrauch (z. B. Polizei, Militär)


    Nicht für alle diese Berufe existieren klar definierte Verordnungen oder Gesetze,welche Diabetikern
    entsprechende Tätigkeiten verbieten. Im Einzelfall ist es möglich, unter geeigneten Bedingungen
    einen dieser Berufe trotzdem zu ergreifen oder ihn weiter auszuüben.


    Gruss Hammy

  • Hallo zusammen.
    Ich befinde mich auch gerade mitten in der Bewerbungsphase und habe für mich beschlossen es nicht zu verschweigen. Ich habe keine Lust mich bei jedem Frühstück auf dem Klo verstecken zu müssen. Ich muss dazu sagen ich arbeite im Büro.
    Wenn ein Arbeitgeber mich aus diesem Grund nicht einstellen möchte, dann will ich da auch gar nicht arbeiten müssen. :mad:
    Bisher hatte ich gute Erfahrungen mit meiner Ehrlichkeit.
    Schließlich soll ich eine Stelle wegen meiner Qualifikationen bekommen ... :6yes:

    VG an alle!
    Felina---

  • Ich hatte bei meiner Bewerbung um einen Ausbildungsplatz keine Probleme.
    Bei der Firma in der ich eine Ausbildung bekommen habe, wussten es (wegen einen Praktikums davor) eh schon alle.

    :ironie:


    "Brauchst du noch Zucker?"


    "Nee, Zucker hab ich selber!"

  • Zitat von Jan050986;279650

    Große Firmen lassen Dich aber vorweg einen Fragebogen ausfüllen, und dort ist das ein Thema.


    Bei mir war genau die Frage durchgestrichen und musste somit nicht beantwortet werden.
    Hatte es dennoch nicht verschwiegen ... warum auch :P



    PS: Ich habe auch nur einen GdB von 40 ... also eh keine Angabepflicht.

  • Zitat von DiabTeen;279762

    Bei mir war genau die Frage durchgestrichen und musste somit nicht beantwortet werden.
    Hatte es dennoch nicht verschwiegen ... warum auch :P


    Personalfragebögen sind Mitbestimmungspflichtig nach Betriebsverfassungsgesetz. (§94(1))
    Und wenn ein Betriebsrat bzw. im öffentlichen Dienst der Personalrat so etwas zustimmt dann ist diesem Gremium nicht mehr zu helfen.



    Zitat von DiabTeen;279762

    PS: Ich habe auch nur einen GdB von 40 ... also eh keine Angabepflicht.


    Wenn die Behinderung einen Einfluss auf die Beschäftigung haben kann ist das anzugeben.
    Und das ist unabhängig vom Grad der Behinderung.
    Im übrigen kennen die Europäischen Gesetze/Richtlinien keine Schwerbehinderung sondern nur die Behinderung (z. B. AGG)

  • Zitat von DiabTeen;279762

    Bei mir war genau die Frage durchgestrichen und musste somit nicht beantwortet werden.
    Hatte es dennoch nicht verschwiegen ... warum auch :P



    PS: Ich habe auch nur einen GdB von 40 ... also eh keine Angabepflicht.



    Der DM war doch bei Dir Einstellkriterium!!! :D

  • Zitat von unkown;279836

    Wenn die Behinderung einen Einfluss auf die Beschäftigung haben kann ist das anzugeben.
    Und das ist unabhängig vom Grad der Behinderung.
    Im übrigen kennen die Europäischen Gesetze/Richtlinien keine Schwerbehinderung sondern nur die Behinderung (z. B. AGG)


    Trotz des EU-Rechts gilt deutsches Recht natürlich weiterhin!

  • Zitat von Jan050986;279912

    Trotz des EU-Rechts gilt deutsches Recht natürlich weiterhin!



    Aber EU Recht/Verordnungen bricht/brechen im Regefall deutsches Recht. Deshalb kannst du im Fall das du was im EU Recht/Verordnung findest noch dein Glück beim EuGH versuchen.

    Die haben z. B auch entscheiden das eine Schwangerschaft bei der Einstellung nicht angegeben werden muss.
    Das wäre eine Benachteiligung da die Schwangerschaft ein zeitlich befristeter Zustand ist.

    Die deutschen obersten Gerichte haben Ihre Meinung in dem Fall dann geändert nach dem EuGH Urteil. Die waren bei der Schwangerschaft vorher anderer Meinung.

  • Recht hin - Recht her! Wer die Macht hat, hat das Recht! Denn Fakt ist, dass letztlich die Firma entscheidet, ob sie dich einstellt (egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. DM) und da kann Ehrlichkeit genau so falsch sein, wie das Verschweigen. Entscheidend sollte eigentlich das Fachwissen + die Fähigkeiten sein (die ja durch DM nicht eingeschränkt sind). Da aber leider einige immer noch denken: "der/die ist ständig krank, will mehr Urlaub, Rücksichtnahme auf die Krankheit und bringt keine volle Leistung...." (weil sie keine oder eine falsche Meinung von Diabs haben), sollte sich jeder für sich überlegen, wie er handelt. Ich habe es immer so gemacht, dass bei der Einstellung DM kein Thema war (war es zu "Ostzeiten" eh nicht), wenn sie dann meine Möglichkeiten + Fähigkeiten schätzen gelernt hatten, hab ich sachte darauf hingewiesen - bei mir hat's immer geklappt!


    Gruss Hammy