Gibt es hier B E A M T E mit 50% Schwerbehinderung???

  • Hallo zusammen,


    mich möchte gerne wissen, ob es hier auch Beamte mit anerkannten 50% Schwerbehinderung gibt.
    Ich habe gehört, dass B E A M T E in der Regel nur 30% anerkannt bekommen---auch wenn man dann einen Gleichstellunsantrag stellt---der wird dann wohl abgelehnt mit der Begründung, dass ein Beamter ja nicht gekündigt werden kann und keine Jobangst haben muss.


    Gibt es hier vielleicht sogar Landesbeamte aus Berlin????

  • Zitat von benz356;293738

    Hallo zusammen,


    mich möchte gerne wissen, ob es hier auch Beamte mit anerkannten 50% Schwerbehinderung gibt.
    Ich habe gehört, dass B E A M T E in der Regel nur 30% anerkannt bekommen---auch wenn man dann einen Gleichstellunsantrag stellt---der wird dann wohl abgelehnt mit der Begründung, dass ein Beamter ja nicht gekündigt werden kann und keine Jobangst haben muss.


    Gibt es hier vielleicht sogar Landesbeamte aus Berlin????


    Warum sollte bei einem Beamten ein niedrigerer GdB festgestellt werden? Die Krankheiten und die Maßstäbe sind dieselben! Das richtet sich nach der AHP von 1996 (kann sein, dass es inzwischen eine neuere gibt).

  • Zitat von benz356;293738

    Ich habe gehört, dass B E A M T E in der Regel nur 30% anerkannt bekommen


    Da vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, wäre es wohl gegen das Grund- und alle Gleichstellungsgesetze, wenn Beamte nach SGB IX einer anderen Bewertung unterliegen täten, als Angestellte. Daher vergiss den Quatsch einfach. ;)


    Aber die Versorgungsämter knausern generell mit den %ten. Und als Neudiabetiker mit frischer Insulintherapie wirst Du wohl derzeit damit rechnen müssen, dass Dir das Versorgungsamt allenfalls 40% zubilligt.

    Zitat

    ---auch wenn man dann einen Gleichstellunsantrag stellt---der wird dann wohl abgelehnt mit der Begründung, dass ein Beamter ja nicht gekündigt werden kann und keine Jobangst haben muss.


    Da die Gleichstellung wohl nur (?) Auswirkung auf den (wackeligen) Kündigungsschutz hat, wäre das ja auch schlüssig?


    Gruß
    Joa

  • Hallo benz356,


    ja, ich bin (Landes-)Beamter mit 50% GdB, ich bin aber nicht in Berlin, sondern Schleswig-Holstein beschäftigt.


    Wahrscheinlich kannst du aber mit meinen Erfahrungen nichts Konkretes anfangen: Ich hatte schon 30% GdB, bevor ich Diabetes bekam, und zwar wegen einer anderen Autoimmunerkrankung (Morbus Addison). Als dann Diabetes hinzukam, habe ich einen erneuten Antrag gestellt und dann 50% GdB (ohne Merkzeichen) bekommen. Insgesamt wurden fünf chronische Krankheiten unter diese 50% GdB zusammengefasst, es geht bei mir also nicht nur um Diabetes allein.


    Meine eigene Erfahrung und Dinge vom Hörensagen sprechen aber dafür, dass die Landesämter für soziale Dienste (die sind in Schleswig-Holstein für die Anerkennung zuständig) sehr knauserig bei der Diagnose "Diabetes" mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung umgehen.
    Die Begründung, dass eine Anerkennung oder Gleichstellung nicht nötig wäre, weil ein Beamter nicht gekündigt werden könne, habe ich aber noch nie gehört.
    Eine fehlende Anerkennung als Schwerbehinderter wäre - abgesehen von einer fehlenden rechtlichen Grundlage, wie sie Joa und Jan050986 betont haben - ja auch völlig unsinnig! Schließlich ist der verbesserte Kündigungsschutz ja nicht die einzige Konsequenz aus einer solchen Anerkennung: Es geht ebenso um Steuererleichterungen, um eine etwas geringere Arbeitszeit, um das Erschweren von Versetzungen usw...


    Liebe Grüße
    Michael

    Foreman: "Ich finde ihre Argumente vordergründig."
    Dr. House: "Ich finde Ihre Krawatte hässlich."

  • Ja, ich bin auch Landesbeamtin mit 50 GdB, allerdings erst seit diesem Jahr und es war ein sehr mühsamer Weg.
    Diabetes festgestellt 1977 (17J.), da bekam ich 40 GdB und hatte keine Ahnung von diesen Dingen.
    Im Laufe meines Lebens habe ich dann festgestellt, dass man immer Menschen braucht, die sich auskennen und an irgendwelchen "Hebeln"sitzen.
    Ich wurde 1989 verbeamtet, u.a. weil mein damaliger Arzt offenbar die richtigen Argumente für den Amtsarzt hatte. Lange Zeit habe ich mich dann nicht gekümmert, bis mir jemand sagte ich könne und sollte 50 GdB beantragen. Das habe ich gemacht, eine Ablehnung bekommen und gedacht, das geht dann wohl nicht. Wieder ein Paar Jahre später hat mich ein Bekannter beraten und ich habe es noch einmal versucht, wieder abgelehnt, weil die Begründung meines Dia-Docs wohl etwas dürftig war. Im letzten Jahr bekam ich dann den Tipp, dass ich bei bestehender Rechtsschutzvers. auch Widerspruch und dann Klage erheben kann, außerdem wurde mir ein Anwalt genannt, der sich damit auskennt, weil seine Frau ebenfalls Diab. hat.
    In diesem Jahr ist alles abgeschlossen und ich bin mit 50 GdB anerkannt. In den letzten Jahren sind allerdings noch andere Krankheiten dazugekommen, z.B. Depr. , die sich auf mein Dia-Management auswirken und bin seitdem außer Dienst.
    Das ganze war ein langer beschwerlicher Weg, der mich insgesamt sehr belastet hat. Ich merke erst jetzt nlangsam wieder, wie schön das Leben sein kann.
    Süße Grüße
    Maggie

    Es ist wie es ist

  • Ich bin bayrische Beamtin mit 50%. Hab mit 11 Jahren meinen Diabetes bekommen und dann von Anfang an 50% gehabt. Und das seit 22 Jahren.


    Katrin

    Wer nichts weiß muss alles glauben. Maria von Ebner- Eschenbach

  • Hi Benz356,

    schau mal in Soziales und Recht. Da gibts einen Fred zum Thema GdB (neu: GdS).

    Nach den neueren rechtlichen Entwicklungen kommt es allein auf Deinen Therapieaufwand zum Erreichen einer stabilen Stoffwechsellage an.

    Dein Beruf/Tätigkeit dürfte aber bereits nach der derzeit geltenden Rechtslage von untergeordnetem Interesse sein.

    gudo.