Genemigung, ohne Zeitbeschränkung?

  • Hallo,
    ich habe Anfang Februar die Probephase für meine Insulinpumpe bekommen. Im Mai habe ich dann alle Unterlagen an die Krankenkasse gegeben und etwa einen Monat später hatte ich eine Verlängerung über 2-3 Monate in der Hand. Also nochmal alles Dokumentiert und das ganze letzten Mittwoch an die Krankenkasse gegeben.
    Gestern kam jetzt ein netter Brief von KK, in dem Stand:



    Heißt das jetzt es ist meine? Für wie lange denn? Ich kenn das bis jetzt nur so, dass sie für 4 Jahre genemigt wird, aber davon steht hier nichts.... Und was heißt dieses leihweise... steht das bei allen drinn?
    Und das ganze geht jetzt auch so schnell... Also ich freu mich iwie, aber es sind noch so viele Fragen offen und das verunsichert mich.


    Vieleicht wisst ihr rat.


    Lg Aluntraviel

  • Da die KK die Pumpe bezahlt, gehört sie ihr ja auch. Du bekommst sie von der KK nur geliehen - eben solange wie du sie brauchst.

    Solltest du mal wieder anz auf ICT umsteigen oder eine andere Pumpe verordnet bekommen z.B. nach den 4 Jahren, dann würdest du die alte Pumpe zurückgeben müssen - eigentlich. Bei mir hat keiner nach den "alten" Pumpen gefragt ( die hab ich noch im Schrank liegen ).

  • Zitat von Aluntraviel;366125

    Für wie lange denn? Ich kenn das bis jetzt nur so, dass sie für 4 Jahre genemigt wird




    Das war mal so ! Man hatte füher zwei Pumpen, die jeweils eine Laufzeitbegrenzung von 2 Jahren, also insgesamt 4 Jahren hatten.

    Die Combo läuft unbefristet !

  • Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Wie sieht es denn jetzt aus. Ich behalte meine Pumpe jetzt so lange bis sie kaputt geht und dann? Was ist wenn das außerhalb der Garantie (normal ja 2 Jahre, bei Pumpen auch?) passiert? Dann steh ich ja erstmal ohne da, oder wie?
    Ansonsten würde das ja bedeuten ich muss immernoch konstant Insulin für meine Pens da haben und das läuft ja auch iwann ab.

    Lg Aluntraviel

  • Insulin für den Pen ist schon allein für den Notfall nicht schlecht, die Pumpe könnte ja mal kurzfristig ausfallen....
    Oder du hast Spritzen im Haus, womit du es aufziehen kannst.
    Gehört eigentlich zur Grundausstattung auch eines Pumpenträgers.

    Das ist ein völlig normaler Vorgang der KK . Wenn die Pumpe kaputt geht wird ein Folgeantrag gestellt, du bekommst in dieser Zeit dann eine Ersatzpumpe damit du nicht auf ICT zurück musst.
    Das ist egal ob es während der Garantiezeit oder nicht passiert.
    Mit dem Folgeantrag geht es dann ähnlich wir beim Erstantrag, nur das der i.d. R. schneller bearbeitet wird.

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Zitat von Aluntraviel;366137

    Ich behalte meine Pumpe jetzt so lange bis sie kaputt geht und dann? Was ist wenn das außerhalb der Garantie (normal ja 2 Jahre, bei Pumpen auch?) passiert? Dann steh ich ja erstmal ohne da, oder wie?


    Das ist kein Problem, wie schon Charlotta schrieb. ;)
    Die Garantiezeit von Pumpen beläuft sich auf 4 Jahre. In dieser Zeit reparieren oder tauschen alle Hersteller eine defekte Pumpe völlig kulant aus und stellen ggf. eine Leihpumpe zur Überbrückung zur Verfügung.

    Zitat

    Ansonsten würde das ja bedeuten ich muss immernoch konstant Insulin für meine Pens da haben und das läuft ja auch iwann ab.


    Das Kurzzeitinsulin für Deine Pumpe kannst Du auch aus einer Pen-Patrone, oder vom Fertigpen aufziehen.


    Wenn sich das Haltbarkeitsdatum des Peninsulins so langsam den Ende nähert, erneuerst Du einfach den Vorrat und "verpumpst" den Restbestand.

    Ein oder zwei Fertigpens Basalinsulin wird Dir der Doc sicher auch aus seinem Mustervorrat im Praxiskühlschrank mit nach Hause geben können.


    Gruß
    Joa

  • meine pumpe war 7 Jahre alt, also keine Garantie mehr und ich habe von Medtronic trotzdem ein kostenloses leihgerät bekommen... das sollte wohl wirklich das kleinste problem sein

  • Danke :6yes:

    da bin ich jetzt aber beruhigt. Dann kann ich ja meiner Pumpenzeit ganz unbesorgt entgegengucken und solange die kleine Problemlos ihren Dienst tut, brauch ich auch nicht mehr zur KK.
    Ich habe damit dann auch keinen Problem mit einem Folgeantrag an den ich iwann denken muss, richtig?

    Ich freu mich sooooo über die kleine :love:

    DANKE

  • Zitat von Hage;366131

    Das war mal so ! Man hatte füher zwei Pumpen, die jeweils eine Laufzeitbegrenzung von 2 Jahren, also insgesamt 4 Jahren hatten.
    Die Combo läuft unbefristet !



    Hallo zusammen,

    hat schon jemand nähere Infos wie das ab jetzt laufen soll bezüglich unbefristet (Paradigm Pumpen laufen auch unbefristet).:confused::confused:
    Mir wurde gesagt, dass ich trotzdem nach 4 Jahren einen Folgeantrag stellen muss um auch weiterhin ein Pumpi bleiben zu können.
    Habe zwar noch 4 Jahre Zeit würde mich dennoch interessieren.

    LG
    PumpenKati

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe



  • Das habe ich auch noch nicht gehört. Mir wurde gesagt, der Folgeantrag kommt dann, wenn die Pumpe keinen Schnuff mehr von sich gibt oder Schäden hat. Meine Diaberaterin trägt ihre schon 5 Jahre und wollte so gerne eine brombeerfarbene Veo-nix da -ihre läuft noch optimal. :p
    Die Krankenkassen würden dann doch den Antrag wahrscheinlich eh ablehnen wenn die Pumpe keine Funktionsbeeinträchtigungen hat, oder? Pumpi bist und bleibst du doch, auch ohne nach 4 Jahren erneut einen Antrag zu stellen.

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Zitat von Charlotta;366189

    Das habe ich auch noch nicht gehört. Mir wurde gesagt, der Folgeantrag kommt dann, wenn die Pumpe keinen Schnuff mehr von sich gibt oder Schäden hat.


    Das wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt.
    Manche Kassen sehen das wohl so, dass nach Ablauf der Garantie jede Störung Kosten verursacht und auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand macht.


    Letztlich ist es auch keine Kunst, eine 4 Jahre alte Insulinpumpe endgültig zu killen, wenn der User unbedingt eine neue haben möchte. ;)


    Mit einer neuen, 4-jährigen Garantiezeit, haben die Kassen mit keinerlei Schäden was am Hut und können auch verläßlich die Kalkulation fortschreiben. (Wenn da überhaupt irgendwer kalkuliert :rolleyes:)


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Charlotta;366189

    Die Krankenkassen würden dann doch den Antrag wahrscheinlich eh ablehnen wenn die Pumpe keine Funktionsbeeinträchtigungen hat, oder? Pumpi bist und bleibst du doch, auch ohne nach 4 Jahren erneut einen Antrag zu stellen.




    ja klar, logo.:)
    Mich informierte eine Medtronic Diaberaterin.
    Gemeint war, dass die KK ohne Folgeantrag, die Kosten (Materialkosten) nur für die 4 Jahre übernehmen würde. Es geht nicht um eine "neue" Pumpe sondern darum, dass man die Pumpe behalten und deren Materialkosten auch weiterhin von KK seite übernommen bekommt. Dafür müssste eine Folgeverordnung von Diabetologenseite gestellt werden und von der KK genehmigt.
    Letztendlich wie gehabt, nur ohne neue Pumpe.:love::cool:
    Andererseits erhielt ich die Info, dass wenn nach Garantiezeit mit der Pumpe etwas sei, ich problemlos eine Ersatzpumpe erhalten würde, aber dann zeitgleich eine Folgeverordnung und damit erneute Kostenübernahme beantragen müsste.
    Da diese Neuregelung ja (noch) Neuland ist und bisher noch niemanden betreffen konnte, wüßte ich gerne ob noch jemand nähere Infos erhalten hat.

    LG
    PumpenKati

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Zitat von PumpenKati;366200

    Gemeint war, dass die KK ohne Folgeantrag, die Kosten (Materialkosten) nur für die 4 Jahre übernehmen würde. Es geht nicht um eine "neue" Pumpe sondern darum, dass man die Pumpe behalten und deren Materialkosten auch weiterhin von KK seite übernommen bekommt. Dafür müssste eine Folgeverordnung von Diabetologenseite gestellt werden und von der KK genehmigt.
    Letztendlich wie gehabt, nur ohne neue Pumpe.




    :confused::oHab' ich noch nie gehört ! und in der Genehmigung (2010) meiner KK (KKH) war nichts dergleichen zu lesen.

    Allerdings kann ich mir bei dem ganzen "Verordnungswirrwarr" vorstellen, daß seit einer gewissen Zeit unterschiede zwischen "Neupumpen" und Folgepumpen gemacht werden??

  • Zitat von Hage;366213

    :confused::oHab' ich noch nie gehört ! und in der Genehmigung (2010) meiner KK (KKH) war nichts dergleichen zu lesen.

    Allerdings kann ich mir bei dem ganzen "Verordnungswirrwarr" vorstellen, daß seit einer gewissen Zeit unterschiede zwischen "Neupumpen" und Folgepumpen gemacht werden??




    Danke Hage,:)
    mir war bis dato auch nichts dergleichen bekannt.

    Habe diese Pumpe (5.)/Folgepumpe, vor wenigen Monaten bekommen und auf Nachfrage wie das künftig sein wird (Reparatur,Urlaub,Ablauf der Garantie , keine Zweitpumpe mehr etc.), bekam ich diese Aussage.
    Sowohl von der Medtronic Dia beraterin als auch in Bad Mergentheim.:11weinen2:
    Schätze mal da ist was dran. Aber ich habe ja 4 Jahre Zeit um stets beim Verordnungswirrwar am Ball zu bleiben (und an der Quelle sitzte ich)

    LG
    PumpenKati

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Zitat von PumpenKati;366200

    Gemeint war, dass die KK ohne Folgeantrag, die Kosten (Materialkosten) nur für die 4 Jahre übernehmen würde. Es geht nicht um eine "neue" Pumpe sondern darum, dass man die Pumpe behalten und deren Materialkosten auch weiterhin von KK seite übernommen bekommt. Dafür müssste eine Folgeverordnung von Diabetologenseite gestellt werden und von der KK genehmigt.
    Letztendlich wie gehabt, nur ohne neue Pumpe.:love::cool:



    Kati ich hab heute Nachmittag mal eine mir bekannte und befreundete Medtronic Aussendienstlerin angerufen-sie wusste davon gar nichts, will aber Montag mal im Kollegium nachfragen, ob jemand anderes davon was gehört hat.
    Sonst ruf doch einfach mal deine Krankenkasse an und frag nach, bestimmt handhaben die das wieder ganz unterschiedlich. Ich konnte in meinem Bescheid auch nichts dergleichen finden, meine Pumpe bekam ich im März 2011 ersetzt durch einen Garantiefall -aber das heißt ja nichts bei den ganzen Änderungen die da wieder hinzugekommen sind.

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Zitat von Charlotta;366233

    Kati ich hab heute Nachmittag mal eine mir bekannte und befreundete Medtronic Aussendienstlerin angerufen-sie wusste davon gar nichts, will aber Montag mal im Kollegium nachfragen, ob jemand anderes davon was gehört hat.
    Sonst ruf doch einfach mal deine Krankenkasse an und frag nach, bestimmt handhaben die das wieder ganz unterschiedlich. Ich konnte in meinem Bescheid auch nichts dergleichen finden, meine Pumpe bekam ich im März 2011 ersetzt durch einen Garantiefall -aber das heißt ja nichts bei den ganzen Änderungen die da wieder hinzugekommen sind.




    Dankeschön Charlotta,

    da ich diese Pumpe ja gerade erst bekommen habe und somit mind. 4 Jahre Zeit, drängt die Frage also nicht.
    Dir aber herzlichen Dank für´s Nachfragen.

    Frühestens 2015 wird es die ersten Pumpis treffen und bis dahin läuft noch viel Wasser den Berg runter und viele Beschlüsse sind bis dahin wieder hinfällig.

    LG
    PumpenKati

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Ich dachte auch das eine Genehmigung "nur" für 4 Jahre ist....bei mir steht das im Schreiben von der KK auch ausdrücklich drin.

    We need strange people,
    see where the sane ones brought us!