Pumpenwechsel und Krankenkasse

  • [QUOTE=Rudolf_2011;373872]
    In einem Krankenhaus gelten andere rechtliche Vorgaben, sind Patienten direkt bei Nicht-/Fehlfunktion eines Gerätes in Lebensgefahr.
    Kein Diabetiker stirbt, wenn seine Insulinpumpe den Dienst versagt, da niemand über Stunden seinen Blutzucker nicht kontrolliert bzw. die Fehlfunktion nicht bemerkt.]

    Du scheinst dir deiner Sache recht sicher zu sein:cool:. Als ich im Sommer stationär war, habe ich gleich mehrere Fälle kennengelernt, die mit Ketoacisdose längere Zeit im Krankenhaus waren. Sowohl 5-7 Tage auf der Intensiv, als auch danach auf der normalen Inneren und im Anschluss dann nach Bad Mergentheim durfte:confused::eek::rolleyes:.
    Diese Patienten waren überwiegend Studenten im Prüfungsstress oder die, die beruflich unter extremen Stress standen und sich einfach mehr um ihren Job als um ihren Diabetes gekümmer haben.
    Letztendlich ist so etwas wesentlich teurer als alle 4 Jahre ne neue Pumpe, das so wie Hage richtig schreibt, ja ohnehin nicht mehr gibt, da die Laufzeitbegrenzung zwischenzeitlich aufgehoben ist.

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Wir sollten aber bitte auch alle bedenken, daß die Threaderöffnerin aus Österreich kommt... Und ich weiß nicht, ob das MPG(=Medizinproduktgesetz) in Deutschland das selbe wie in Österreich ist...

    Zudem ist die Laufzeitbegrenzung aufgehoben und ob ich oder sonst wer nach 4 Jahren dann ne neue Pumpe beantragt, muß doch jeder für sich alleine entcheiden... Da spielen dann aber auch ganz persönliche DInge mit rein, wie z. Bsp. die Insulinempfindlichkeit, die Anforderungen für den Berufsalltag, etc...

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Ich möchte meinem Vorredner Rudolf hier doch gerne zustimmend zur Seite stehen. Die Krankenversicherungen geben viel zu viel Geld für Kranke aus. ICh frage mich schon seit langem wieso so viel Geld für m.E. nach überflüssige Hilfsmittel ausgegeben werden: Ketonteststreifen, Beleuchtete BZ-Messgeräte und nicht zu vergessen Analoginsulin. All diese Mittel sind zwar schön und gut, jedoch sollte man nicht vergessen dass diese im Grunde überflüssiger schnick schnack sind den die Krankenkassen teuer bezahlen müssen. Wobei ich auch Dir Rudolf einen Vorwurf machen möchte: Dir ist schon bewusst, dass auch bei einer veralteten Insulinpumpe alleine durch das Verbrauchsmaterial deutlich höhere Kosten auf die KRankenkasse zu kommen als wenn du nur ICT machen würdest? Ob sich diese Geldverschwendung rechtfertigen lässt bin ich mir nicht sicher, zumal du auch unter ICT mit ein bischen Disziplin bestimmt die selben Hba1c Werte erlangen könntest!


    Zu guter letzt will ich aber generell den deutschen DMlern mal ein Lob aussprechen. So gab es doch neulich eine Studie, dass die deutschen DMler die Pen-nadeln bis zu 100mal verwenden, anstatt sie ständig auszutauschen. Auch wenn dadurch Gewebe zerstört wird, böse Beulen entstehen und an diesen Stellen die Insulinresporbtion gemindert wird - Danke Euch hierfür, auch im Namen der armen Krankenkassen

    Grüße Sebastian

  • :sarksm:


    Ich versteh den Beitrag einfach mal als beißende Ironie - ansonsten sei es allen geraten, denen die Therapiekosten der Krankenkasse zu hoch ist: Bringt euch einfach um. Sterbegeld gibts keins mehr, Begräbniskosten tragen die Angehörigen und für uns bleibt mehr Geld übrig.


    :confused: :rolleyes:


    :akzeptiere:


    :sarksm:

  • Also vielleicht lassen wir Rudolf mal seine Prinzipien reiten und kommen auf dasThema zurück.


    Soweit ich das verstanden zu glauben habe, geht es wohl erst mal insbesondere um den tatsächlich kuk-depperten Sachverhalt, dass die Kasse sich weigert für die Veo das Verbrauchsmaterial zu übernehmen, während sie für die von Ihnen bis nächstes Jahr bewilligte Spirit das Material übernehmen werden.


    Die Lösung könnte ja sein, Luer-Reservoire für die Veo zu benutzen. ;)


    Und nun, Rudolf: Dein Einsatz! Du bist ja Fachmann geworden für die ADR-Reservoire (vormals Wellion).


    Gruß
    Joa

  • @ all


    Zum Thema Verschendung im GKV-System ist in diesem Thread (von mir) schon zuviel geschrieben worden, was dort nichts zu suchen hat, da es BettyJ um andere Probleme geht.


    Deshalb in aller Kürze: Ja, Disetronic hat das Geschäftsmodell mit zwei Insulinpumpen mit je zwei Jahren Laufzeit bzw. Laufzeitbeschränkung auf insgesamt vier Jahre aufgegeben. Das ist nichts neues!
    Wenn ich mich richtig erinnere wurde noch vor der Aufgabe des Geschäftsmodells der vierjährigen Laufzeit, nach Ablauf der vier Jahre und einer anschließenden technischen Überprüfung durch Disetronic, die Laufzeit um 12 Monate je Insulinpumpe, also um insgesamt zwei Jahre, verlängert? Irgendwann ist auch dieses Verfahren aufgegeben worden. Zeitlich kann ich es nicht mehr einordnen.


    Ich sehe in den medizinischen Auswirkungen und Folgen keinen Unterschied, ob eine Insulinpumpe nach einem Jahr Betriebsdauer oder z. B. nach sechs Jahren Betriebsdauer ausfällt. Oder fallen Insulinpumpen innherhalb der ersten vier Jahre Betrieb nicht aus...?


    Ich kann nicht nachvollziehen was so abwegig an meinen Vorstellungen ist, daß eine Insulinpumpe solange getragen wird bis sie defekt ist und dass eine generelle Neuverordnung nach vier Jahren Tragedauer Verschwendung ist.
    Eine technische Überprüfung einer Insulinpumpe wäre generell wünschenswert und sinnvoll, wurde aber nur von Medtronic noch bis vor einigen Jahren angeboten.


    Warum wurde eigentlich die Laufzeitbeschränkung von Disetronic aufgegeben, und von Medtronic noch nie praktiziert, wenn trotzdem alle vier Jahre eine neue Insulinpumpe verordnet wird?


    Wie schon mehrmals angemerkt: Wir können froh sein, daß wir uns die Verschwendung leisten können...


    Ende der Diskussion.


  • Das hast du richtig verstanden :D Mhhh... ich hatte noch überlegt, ob ich nicht doch lieber "Blutzuckermessgerät" anstatt "beleuchtetes Blutzuckermessgerät" schreibe. Das fand ich aber zu eindeutig.

    Grüße Sebastian

  • Zitat von Rudolf_2011;373951

    Warum wurde eigentlich die Laufzeitbeschränkung von Disetronic aufgegeben, und von Medtronic noch nie praktiziert, wenn trotzdem alle vier Jahre eine neue Insulinpumpe verordnet wird?



    Aufgegeben wurde das als es die Forderung des Medizinproduktegesetztes mit der Überprüfung der Insulinpumpen nach 2 Jahren nicht mehr als Vorschrift gegeben hat.

    Distronic wollte das nicht mit einer Leihpumpe und den ganzen Nachweisen machen. Metronic hat das damals gemacht.
    Ich habe mit meiner 508 das ganze mit der Überprüfung gemacht. Und so lange eine Leihpumpe gehabt. 3 Monate Deutschland mit der Überprüfung, 3 Monate USA mit der Überprüfung weil die Pumpe einen Parameter nicht einghalten hat.
    Am Ende vermute ich das ich eine neue Pumpe bekommen habe und nicht mehr meine alte zurück.

  • Ist zwar off Topic zum Thema ansich, aber Laufzeitbeschränkung....
    Es war, soweit ich mich erinnere, eine Vorgabe des Gestzgebers, daß Insulinpumpen eine Laufzeitbeschränkung von 4 Jahren hatten. Das galt für jeden Insulinpumpenhersteller. Disetronic löste das mit seinem 2-Pumpensystem (es war somit immer eine Ersatzpumpe im Haus) Minimed Medtronic mit einem 1-Pumpensystem ( bei Bedarf wurde eine Ersatzpumpe angefordert) Diese Vorgehensweise galt zumindestens für Deutschland. Anders z.B. in USA. Als dann die Laufzeitbeschränkung gefallen ist wurden Medtronic-Pumpen mit einer unbefristeten Laufzeit ausgeliefert. Disetronic bzw. Roche gab sein 2-Pumpenkonzept erst mit der Spirit-Combo auf. Es war zwar angedacht, der D-Tron eine erweiterte Laufzeit auf 3 Jahre zu geben, wurde aber nicht realisiert. Ich denke mal, daß das mit einer erforderlichen Neuzulassung der Pumpe verbunden gewesen wäre.


    Einem vorzeitigen Pumpenwechsel spricht meiner Meinung nach nichts entgegen, da der Pumpenhersteller der Kasse im Prinzip die gebrauchte Pumpe abkauft (=Wechsel beim gleichen Hersteller). Bei Wechsel zu anderen Herstellern kann es aufgrund der "Rückkauf-Option" zu Problemen kommen, da die Kasse dann Probleme beim "Rückkauf" haben könnte...


    Aber nochmal: Die Thread- Eröffnerin ist in Österreich zu Hause und wie es da mit dem MPG(=Medizin-Produkt-Gesetz) aussieht, wissen wir alle nicht... Ich denke, es gibt Unterschiede zwischen dem deutschen und österreichischen Medzin- Produkt- Gesetz... Und auch das Thema Krankenkasse ist in Österreich anders als in Deutschland...

    Stolpern und Hinfallen ist keine Schande.
    Nicht wieder Aufstehen und Liegenbleiben schon.

  • Zitat von MUC;373958

    Es war, soweit ich mich erinnere, eine Vorgabe des Gestzgebers, daß Insulinpumpen eine Laufzeitbeschränkung von 4 Jahren hatten. Das galt für jeden Insulinpumpenhersteller. Disetronic löste das mit seinem 2-Pumpensystem (es war somit immer eine Ersatzpumpe im Haus) Minimed Medtronic mit einem 1-Pumpensystem ( bei Bedarf wurde eine Ersatzpumpe angefordert) Diese Vorgehensweise galt zumindestens für Deutschland.Diese Vorgehensweise galt zumindestens für Deutschland. Anders z.B. in USA. Als dann die Laufzeitbeschränkung gefallen ist wurden Medtronic-Pumpen mit einer unbefristeten Laufzeit ausgeliefert.



    Metronic und früher Minimed Pumpen waren schon immer ohne ein Laufzeitbeschränkung.