Hallo!
Ich werde bei der KK ein CGM-System zu beantragen. Grund ist eine wechselnde Cortisondosis bei einer weiteren hochaktiven Autoimmunerkrankung mit daraus folgendem sehr labilen Stoffwechsel.:mad: Bisher habe ich Schichtdienst gearbeitet, was jedoch nun wohl nicht mehr möglich sein wird.
Bezüglich der Beantragung, meinte meine Ärztin, ich solle ein Schreiben meinerseits hinzufügen. Hat jemand Erfahrung, wie man sowas am besten formuliert?
Danke für Tipps!
Gladia
Beantragung CGM: Schreiben an KK
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Hallo
Zitat von Gladia;396116Grund ist eine wechselnde Cortisondosis bei einer weiteren hochaktiven Autoimmunerkrankung mit daraus folgendem sehr labilen Stoffwechsel.:mad:
Wird diese bei einem anderen Facharzt mitbehandelt ?, Wenn ja, lass Dir von diesem ebenfalls ein ausführliches Gutachten schreiben.
Zitat von Gladia;396116Bisher habe ich Schichtdienst gearbeitet, was jedoch nun wohl nicht mehr möglich sein wird.
Solange Du Schichtdienst arbeitest, so lange kannst du den wechselnden Tagesablauf auch noch mit angeben. Alleine die Situation erschwert ja schon deine Einstellung
[/QUOTE]Bezüglich der Beantragung, meinte meine Ärztin, ich solle ein Schreiben meinerseits hinzufügen. Hat jemand Erfahrung, wie man sowas am besten formuliert? Danke für Tipps! Gladia[/QUOTE]
Ich habe die Gutachten genutzt um daraufhin mein Schreiben zu verfassen. Stell dich auf einen längeren Kampf ein. Zwischenzeitlich bin ich seit Monaten diesbezüglich aktiv und lass dich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Gegen jeden Beschluss kannst du einen Widerspruch einlegen und solange Facharztberichte (Bsp. Augenarzt/ Neurologe etc) sammeln um dann evtl. wieder neu aktiv zu werden. -
Guter Tipp, den weiteren Facharzt mit ins Boot zu nehmen.
Zur Zeit bin ich noch motiviert, mal schauen wie lang das anhält :).
Gruß
Gladia -
Hallo zusammen,
wie lange hat Euer Arzt für die Beantragung benötigt?
Grund meiner Frage ist, dass ich seit September hinter her bin, dass das CGM-System bei der Krankenkasse beantragt wird.Gruß
Dennis -
Ich habe das Ganze damals selbst geregelt. Ich habe das Rezept von meinem Arzt erhalten und dann mit einem Begründungsschreiben (von mir) an die Krankenkasse gefaxt. Daraufhin wurde das dann auch recht zügig bearbeitet (erst mal abgelehnt aber nach Widerspruch dann doch genehmigt).
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Zitat von karina34;402719
Ich habe das Ganze damals selbst geregelt. Ich habe das Rezept von meinem Arzt erhalten und dann mit einem Begründungsschreiben (von mir) an die Krankenkasse gefaxt. Daraufhin wurde das dann auch recht zügig bearbeitet (erst mal abgelehnt aber nach Widerspruch dann doch genehmigt).
Diesbezüglich wäre es doch echt mal interessant, welche Kassen ehr die Kosten als andere übernehmen ?! -
Die Frage die ich mir diesbezügl. stelle ist, ob eigentlich jede KK ihren eigenen MDK hat, oder ob die Gutachter die dort entscheiden für versch. Kassen zuständig sind.
Mich hatte es gewundert, dass mein Antrag damals quer durch Deutschland geschickt wurde und ich diesbezügl. zu einer persönlichen Begutachtung im Falle eines Widerspruchs nach Hagen in NRW hätte fahren müssen.
LG Charlotta
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Zitat von Charlotta;402756
Die Frage die ich mir diesbezügl. stelle ist, ob eigentlich jede KK ihren eigenen MDK hat, oder ob die Gutachter die dort entscheiden für versch. Kassen zuständig sind.
Mich hatte es gewundert, dass mein Antrag damals quer durch Deutschland geschickt wurde und ich diesbezügl. zu einer persönlichen Begutachtung im Falle eines Widerspruchs nach Hagen in NRW hätte fahren müssen.LG Charlotta
Mir wurde gesagt, das der MDK für alle Kasse gleich sei.
Dies könnte hier durch http://www.mdk.de/328.htm bestätigt werden. -
Ja, die Vermutung hatte ich auch.
Mal abgesehen davon, dass alle Kassen sich erstmal an dem orientieren was der MDK vorschlägt, würde es dann doch keine Unterschiede in der Bewilligung bei den CGMS Systemen geben, dann kommt es einzig auf den Gutachter beim MDK an.Ich finde es leider nicht mehr, irgendwo hatte ich eine interne Statistik der Bewilligungen von CGMS Systemen durch gesetzliche Krankenkassen gelesen und da sind sich alle ausnahmslos in der Vorgehensweise einig gewesen.
Naja, wir lassen uns nicht entmutigen und warten ab. :6yes:
Es scheint doch so, als wenn es etwas besser würde.LG Charlotta
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Der MDK hatte den Sensor nicht genehmigt, erst auf erneutes Drängen meinerseits hat die Krankenkasse eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
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Welche Vorraussetzungen sind nötig um ein CGM bewilligt zu bekommen?
mfg Torsten -
Die leichteste Vorraussetzung um ein CGM zu bekommen ist eine Schwangerschaft.
Dann habe ich einmalig 10 Sensoren wegen vieler Hypos (trotz häufiger Besuche beim Diabetologen) bekommen.
Was ich von anderen Diabetikern schon gehört habe, wenn am Arbeitsplatz kein Blutzucker gemessen werden darf (schätze mal Labor oder so etwas).
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Zitat von Charlotta;402787
Mal abgesehen davon, dass alle Kassen sich erstmal an dem orientieren was der MDK vorschlägt, würde es dann doch keine Unterschiede in der Bewilligung bei den CGMS Systemen geben, dann kommt es einzig auf den Gutachter beim MDK an.
... und wie bereitwillig die KK dazu ist.
Zitat von Charlotta;402787Ich finde es leider nicht mehr, irgendwo hatte ich eine interne Statistik der Bewilligungen von CGMS Systemen durch gesetzliche Krankenkassen gelesen und da sind sich alle ausnahmslos in der Vorgehensweise einig gewesen.
Solltest du sie doch noch einmal in die Finger (auf den Bildschirm ;)) bekommen, wäre ich daran mehr als interessiert.
Zitat von Charlotta;402787Es scheint doch so, als wenn es etwas besser würde.
hmmm, ja, aber nur gaaaaaaaaaaanz langsam -
Zitat von karina34;402798
Was ich von anderen Diabetikern schon gehört habe, wenn am Arbeitsplatz kein Blutzucker gemessen werden darf (schätze mal Labor oder so etwas).
Böse Falle, die Gründe zwecks Arbeit hatte mein Diabetologe im Gutachten damals aufgeführt. Die KK hat sich dann rausgenommen und es an die Rentenversicherung geschickt, die fühlten sich auch nicht zuständig und haben es an das Integrationsamt gegeben, die haben dann abgelehnt. Hat sich über fst 2 Jahre hingezogen. HickHack...Hin und Her. Würde den Job nicht nochmal als Grund angeben.
Die Bewilligung habe ich nun bekommen, da ich bei der Krankenkasse einen Kinderwunsch angegeben habe
lg
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Zitat von PumpenKati;402779
Mir wurde gesagt, das der MDK für alle Kasse gleich sei.
Dies könnte hier durch http://www.mdk.de/328.htm bestätigt werden.Stimmt nicht ganz.
Die Knappschaft hat einen eigenen MDK.
Und natürlich gibt es beim MDK viele unterschiedliche Gutachter.
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Zitat von Tommi;403115
Stimmt nicht ganz.Die Knappschaft hat einen eigenen MDK..
ok :), wieder was dazugelernt
Zitat von Tommi;403115Und natürlich gibt es beim MDK viele unterschiedliche Gutachter.
Ja klar , für einen allein wäre es schon ein bisschen viel