Soweit sich herausstellt, dass ein Versicherter einen Arzt in der Absicht konsultiert, um sich Teststreifen, die er nicht selbst benötigt, zu verschaffen, und zum Zwecke der eigenen Bereicherung weiterverkauft, macht er sich strafbar.
Es wäre ja nicht zum Zwecke der eigenen Bereicherung, sondern zur Refinanzierung des FGM-Systems, welches den Eigenbedarf an Teststreifen auf ein Minimum reduzieren würde.
Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Kostenbeteiligung bei einem Freestyle Libre System als Standart Messmethode für Typ 1 Diabetiker erhalten Sie von
unserer Fachabteilung in Kürze eine gesonderte Mail.
Mich würde die Antwort der Fachabteilung interessieren.
Wärst du so freundlich, diese zu posten?
Vielleicht macht sich die Kasse durch deine Frage ja wirklich mal Gedanken über realen, und imaginären Nutzen der teuren Teststreifen.
Bzw. einer sinvollen, aber nicht viel teureren Alternative, bevor du deine Teststreifen verhökerst.