Urteil BSG zur Frage "CGMS = Ärztliche Methode oder Hilfsmittel?" naht!

  • http://www.bsg.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile


    bzw.


    http://dejure.org/dienste/vern…ext=B%203%20KR%205/14%20R


    So langsam wirds interessant mit dem anhängigen Urteil des BSG zu der Frage, ob CGMS ein Hilfsmittel im Sinne des §33 SGB-V ist (bedeutet: Verordnet es der Arzt und kann die Verordnung begründen, so muss die Kasse anfallende Kosten übernehmen) oder ob es sich bei CGMS um eine ärztliche Therapiemethode im Sinne des §32 sowie §135 SGB-V handelt. Im letzten Fall darf die Kasse erst nach einer Bewertung der ärztlichen Methode durch das IQWIG überhaupt was erstatten. Diesen Pfad sind die Kassen gegangen um CGMS nicht zahlen zu müssen und das Bewertungsverfahren nebst Studien hat sich ja auch ganz schön lang hingezogen. Und wird sich noch ziehen, die erste Bewertung ist immerhin raus und so übel war die eigentlich nicht. Aber vorhersehbar.


    Die anstehende Entscheidung ist auf der Liste der abzuarbeitenden Fälle nun ganz oben gelandet. Wer CGMS Selbstzahler ist, der sollte bei einem positiven Ausgang aber sowas von schnell eine Verordnung des Arztes nebst erneutem Antrag auf Kostenübernahme stellen. Oder bei einem schwebenden Verfahren unter Verweis auf das Urteil ins Widerspruchsverfahren gehen. Ich würde als Selbstzahler auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, bis das entschieden/abgelehnt ist, durch den Widerspruchsausschuss und dann binnen vier Wochen Frist vors Sozialgericht geht ist der Fall entschieden. Zurückziehen geht immer noch, aber ohne Antrag / Verordnung darf keine Kasse was rückwirkend(!) erstatten.


    Das Urteil find ich auch für die Libre Nutzer interessant, selbst wenn die Kassen dem Libre bisher KEINEN Stempel "Neue Methode, wir zahlen nix" aufgedrückt haben. Die Begründungen waren bisher dümmer ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Grounded () aus folgendem Grund: Titel angepasst

  • mal abgesehen davon gibts noch einen anderen trick wenn die kasse schläft. daher immer alle anträge via einschreiben mir rückschein senden.
    der paragarph dazu ist § 13 Abs. 3a SGB V damit könnte man mit glück auch an die kostenübernahme kommen ^^

  • Dh. morgen wird entlich entschieden, ob die GKV generell ein CGM übernimmt, da es dann offiziell als Hilfsmittel anerkannt ist?!
    Weiß jemand wann das Urteil einsehbar ist?


    Jetzt bleibt nur noch hoffen...
    LG

    "Unglück ist auch gut.
    Ich habe viel in der Krankheit gelernt, das ich niegends in meinem Leben hätte lernen können."



    Johann Wolfgang von Goethe

  • Da steht "in mündlicher Verhandlung zu entscheiden", also mit Dusel gibts sehr zeitnah eine Veröffentlichung / Pressemitteilung. Kann übrigens auch so enden, dass CGM zwar ein Hilfsmittel wird, aber mit durch den G-BA/IQWIG noch zu bestimmenden Indikationen (Kosten/Nutzenanalyse) mit "Hürden" versehen wird.


    Was übrigens nichts daran ändern würde, dass jede Anerkennung als Hilfsmittel einen Rechtsanspruch auf Erstattung bis zur Höhe der Teststreifenkosten bedeutet.

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  • Was übrigens nichts daran ändern würde, dass jede Anerkennung als Hilfsmittel einen Rechtsanspruch auf Erstattung bis zur Höhe der Teststreifenkosten bedeutet.


    Die Logik erschließt sich mir nicht ganz.
    Oder anders gesagt: Ich verwende momentan gar keine Teststreifen, um den Zucker im Gewebe zu messen.


    Die einzigen, die ein CGM als Ersatz für BZ-Messungen vermarkten sind Abbott mit dem Libre. Aber selbst dabei heißt es offiziell, dass es BZ-Messungen nicht ersetzten kann.


    Mmn sind das getrennte Verfahren/Hilfsmittel.


    lg, Adrian

  • Aktuell ist CGMS angeblich eine "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" eines Arztes, das Messgerät was du trägst ist DESSEN Hilfsmittel. Ärztliche Methoden müssen "anerkannt" sein, damit die Kasse diese Kosten übernehmen darf. So darf die Kasse zum Beispiel die "Halbedelstein-Therapie" eines Naturschamanen mit einem Sack voll "Heilsteine" als Hilfsmittel dieser Therapie nicht erstatten.


    Wäre CGMS rechtlich gesehen DEIN persönliches Hilfsmittel und keine ärztliche Behandlungsmethode, so müsste die Kasse die Kosten bis zur Höhe der Ausgaben für klassische Teststreifen erstatten. Das ist aktuell durch die Einstufung des CGMS als ÄRZTLICHE Methode nicht möglich. Du hast keine echte Chance die Kasse zu zwingen wenigstens diese Opportunitätskosten zu übernehmen. 12 x 100-120€ Zuschuss für ein CGMS wäre ja schon ein Anfang.


    Aktuell ist die Argumentation bei CGMS übrigens, dass die Behandlungsmethode ICT Insulindosen in Abhängigkeit des Kapillarblut-Zuckergehalts misst. CGMS misst aber Zucker im Zwischenzellwasser des Unterhautfettgewebes. Woraus die Paragraphenreiter schlussfolgern, dass es sich um eine neue Methode und nicht um ein neues Hilfsmittel handeln muss. Ist aus Sicht des Verwaltungsfachbürokraten jenseits des Ereignishorizonts (Schreibtischkante), dass diese Werte irgendwie miteinander korrelieren. Daher ist der Prozess aus administrativer Sicht auch für die Libre Nutzer von Bedeutung, denn die haben die gleiche Messmethode wie CGMS. Nur eben "light".


    Zudem könnte ein Doc ein CGMS (wenns dein persönliches Hilfsmittel wäre) einfach so verschreiben, fertig ists. Als ärztliche Methode muss dieses erst vom G-BA und dem IQ-WIG als statistische Erfüllungsgehilfen final positiv bewertet werden. Seit ca 2002 am Markt verfügbar, 2013 gabs einen Untersuchungsauftrag, 2015 ein "Gutachten". Das ist übrigens der selbe Verein, der keine signifikanten Vorteile bei Tresiba finden könnte. Oder beliebigen anderen Analoginsulinen.

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  • Wäre CGMS rechtlich gesehen DEIN persönliches Hilfsmittel und keine ärztliche Behandlungsmethode, so müsste die Kasse die Kosten bis zur Höhe der Ausgaben für klassische Teststreifen erstatten. Das ist aktuell durch die Einstufung des CGMS als ÄRZTLICHE Methode nicht möglich.


    Wieso "müssen" sie dann? Also nicht "können", sondern "müssen"?


    Da beides wie gesagt zwei unterschiedliche Methoden sind, könnten sie ja statt dessen auch ein anderes Hilfsmittel (Rollstuhl, so denn der ein Hilfsmittel ist) als Referenz hernehmen, und mir das CGM bis zu den kosten von einem Rollstuhl zahlen, so ich den denn nicht nehme?


    Nur weil es ein Hilfsmittel ist, heißt das denn auch, dass es gleichwertig oder austauschbar ist, oder?

  • Müssen weil du einen Rechtsanspruch auf die angemessene und ausreichende Versorgung hast. Nirgendwo steht "im Krankheitsfall kann die Kasse je Gutdünken und Kontostand zahlen". Dieser Rechtsanspruch besteht aktuell in den Kosten der Bluttest-Streifen. Wenn du etwas besseres als Teststreifen haben willst (von mir aus die vergoldeten mit Signatur von Bill Gates), dann darf die Kasse nur das zahlen, was die Basis-Streifen kosten (Wirtschaftlichkeitsgebot, §12 SGB-V).


    Zitat:

    Zitat

    Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.


    Wenn du zwei geeignete, zweckmäßige Hilfsmittel hast, das eine ist aber deutlich teurer (aber vorteilhafter) als das andere, dann hast du Anspruch auf Kostenerstattung für das preiswertere geeignete, die DIfferenz ist dein Problem. Nimm eine Beinprothese - einmal "Kasse, Standard" und einmal in "Carbon Terminator IV, superleicht". Beides sind Hilfsmittel. Die Kasse erstattet bei der Wahl TERMINATOR nur die Kosten für Kasse, Standard. Die Differenz zahlst du zu. Dieser Weg ist CGMS aktuell leider versperrt.


    CGMS ist aktuell als "neue ärztliche Methode" im Sinne des §135 SGB-V eingestuft worden und eben NICHT als Hilfsmittel. Der §135 sagt klar

    Zitat

    Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss ... [zugestimmt hat]

    . Diese Zustimmung fehlt bislang, daher dürfen Kassen CGMS nicht pauschal erstatten. Praktischerweise haben die Kassen diese Einstufung getätigt. Bzw. deren politische Filzläuse aus dem G-BA. Der sich zugleich als zuständig definiert hat um die wirtschaftliche Bewertung der "neuen Methode" vorzunehmen. Also eine Verwaltung, die sich selbst Arbeit verschafft und zugleich allen Kassen vorschreiben kann, was an ärztlichen Methoden erstattet werden muss und was nicht. Für die Diagnose "Schnupfen" wird zum Beispiel niemand unter ein CT gelegt um verstopfte Nebenhöhlen zu diagnostizieren. Unsinnig ist die Idee nicht, birgt aber administratives Missbrauchspotenzial wie im CGMS Fall. Die haben es gebracht selbst bei instabilen Chemotherapie-Patienten CGMS abzulehnen (der Entscheidungsträger sollte sich in Grund und Boden schämen).


    Wenn morgen entschieden wird, dass CGMS ein Hilfsmittel ist (oder überwiegend), muss die Kasse bei Benutzung eines CGMS wenigstens die Kosten erstatten, die Teststreifen verursacht hätten. Das sagt übrigens auch §6(6) der Hilfsmittelrichtline. Aktuell kannst du die Hilfsmittel vergessen, da CGMS zu einer neuen Methode gehört.

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  • Morgen wissen wir hoffentlich mehr!!! :)


    Was würde das Urteil pro Hilfsmittel für die bedeuten, die das DEX wie ich, nur für einen bestimmten Zeitraum ( 3, 6 oder 12 Monate) genehmigt bekommen haben?


    Normalerweise gibt es ja selbst bei kurzfristiger Genehmigung eine Zusage nur, wenn eine Hypo Wahrnehmungstörung, schwere Uz etc bereits vorgelgen haben. Würde das eine
    weitere Genehmigung nicht zwangsläufig zur Folge haben, selbst wenn an die Hilfsmittelgenehmigung weitere Voraussetzungen geknüpft sind?

  • Noch zwei Tage, am Mittwoch ists so weit


    ...mir ist nicht ganz klar, ob es sich hier nicht um die besagte Klägerin und ihren Fall handelt oder ob es sich hierbei um eine generelle Entscheidung handelt - d.h. letztendlich für uns alle???????????????? Ich wage ja gar nicht zu hoffen, bei mir läuft ja auch wieder mal ein Antrag.............
    cd63

    Grüße nest

  • ...mir ist nicht ganz klar, ob es sich hier nicht um die besagte Klägerin und ihren Fall handelt oder ob es sich hierbei um eine generelle Entscheidung handelt


    Kommt auf die Urteilsbegründung an. Aber die Kernfrage, ob "Hilfsmittel" oder "ärztliche Methode" wird beantwortet, deswegen ist es bis vors BSG gegangen weil von grundsätzlicher Bedeutung.


    Floh: Genau das meine ich. Die Krankenkassen haben bei der Kernfrage "Neue Methode" spontan den G-BA befragt, der sich sehr spontan mit einem "Ja" für "zuständig" erklärt hat. Womit die Kassen ebenso spontan nix zahlen mussten ... von den Kassen unabhängig ist echt was anderes.


    Und die Studien vom IQWIG lassen wie bei allen Studien üblich einige Fragen offen. Bewertest du den mittleren AC als HB1? Betrachtest du die Varianz? Nimmst du "niedrige Hypo Ereignisse"? Wie erfasst du letztere bei konventionellen Messungen, wo du diese eben nicht siehst? Oder wartest du wieviele aus den latschen kippen? Wissend, dass die schweren Fälle zur Not ein CGM selbst finanzieren und damit die Vergleichbarkeit der Gruppen nicht gegeben ist.

    --
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  • So weit habe ich es glaube ich verstanden...;)
    In der Urteilsbegründung wird also die essenzielle Frage beantwortet... Und damit wandert jz. ganz laienhaft ausgedrückt wenn es als Hilfsmittel druchgeht, auch "in den Hilfsmittelkaktaklog der GVK"? Dh. bei einer Kostenablehnung der KK kann das morgen gefällte Urteil als Begründung genommen werden, wesshalb ein CGM grundsätzlich finanziert werden soll?
    So ganz blicke ich noch nicht durch...:/


    Lg

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    Ich habe viel in der Krankheit gelernt, das ich niegends in meinem Leben hätte lernen können."



    Johann Wolfgang von Goethe

  • Und damit wandert jz. ganz laienhaft ausgedrückt wenn es als Hilfsmittel druchgeht, auch "in den Hilfsmittelkaktaklog der GVK"?


    Nein. Abbott ist als Hersteller eines "aktuellen" Hilfsmittels der einzige, der einen Antrag auf Aufnahme in die Hilfsmittelliste stellen kann. Aber nur den Antrag, das durchzuverhandeln ist Sache der Kassen. Würde dem Antrag (nebst Preisverhandlungen) stattgegeben, wäre das Libre bzw. CGM eine PFLICHTLEISTUNG der Kassen sobald es sowohl verschrieben als auch medizinisch notwendig/indiziert ist.


    Sobald aber klar ist, ob Zwischenzellwassermessungen statt Kapillarblutmessungen medizinisches Hilfsmittel des Patienten bzw. ärztliche Methode sind, kann bei der Aussage "Hilfsmittel" eine Kostenübernahme auf Basis der Hilfsmittelrichtlinie §6(6) erfolgen. Nach dieser Richtlinie hast DU als Patient übrigens die Wahl zwischen gleich geeigneten Hilfsmitteln und musst schlimmstenfalls die Differenz zu einem günstigeren zahlen. Eine "Kassenzulassung" gibts bei Hilfsmitteln nicht. Es gibt nur einen Katalog von Pflichtleistungen, der aber keinen Anspruch auf Exclusivität hat. Auch wenns die Kassen anders kommunizieren, denn ein "hat bedauerlicherweise keine Kassenzulassung" zweifelt Max Mustermann eher nicht an. Die Abrechnung ist auf Rezept halt einfacher/automatisiert als wenn ein Patient Geld vorstreckt (sofern dieser es kann) und die Kasse dann den Kassenanteil erstattet. Siehe Zahnarzt mit verblendeten Kronen z.B.

    --
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  • http://menschen-mit-diabetes.d…cht-entscheidet-gegen-cgm



    Bundessozialgericht entscheidet gegen CGM
    Die kontinuierliche Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe
    unterscheidet sich im Hinblick auf die diagnostische Wirkungsweise sowie
    mögliche Risiken und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich von der
    herkömmlichen Blutzuckermessung und stellt daher eine "neue", bisher
    nicht anerkannte Untersuchungsmethode dar. Solange der Gemeinsame
    Bundesausschuss hierzu keine positive Empfehlung abgegeben hat, besteht
    kein Anspruch auf Versorgung mit den Hilfsmitteln, die für die
    kontinuierliche Blutzuckerbestimmung erforderlich sind."




    Bin sehr enttäuscht und traurig darüber.

    Einmal editiert, zuletzt von BvB-09 ()

  • Eine Niederlage auf breiter Front
    Wie sieht es dann aus mit dem Libre ?
    Gibt es denn keine Richter mit schlecht einstellbarem Diabetes die solch eine Erfahrung machen.




    Gruß

  • Auch hier gilt wie beim Therma Tresiba, wie müssen gemeinsam Druck ausüben auf die Verantwortlichen, wenn Parteien Wähler auf Grund ihrer schlechten Sozialpolitik verlieren werden sie vielleicht irgendwann aufwachen. Wie so oft schon von mir geschrieben stellt die Verantwortlichen Politiker, KK etc. wie auch Unternehmen öffentlich mit der Macht der Medien an den Pranger.