Gericht verbietet Hilfsmittelboni

  • Siehe es "andersrum". Offenbar ist genug Luft in den Preisen, dass die Anbieter auch auf die Zuzahlung verzichten können und sind trotzdem nicht im Minus.


    Warte die Urteilsbegründung ab - wenn du erst zuzahlst um am Ende des Jahres eine "Großabnehmergutschrift" zu erhalten, dann könnte das ganze wieder legal sein. Damit ist sowohl dem Wettbewerb als auch den Zuzahlungsrichtlinien ggf. formal genüge getan.


    Ich geb dir aber recht - auf solche Klagen nebst Urteilsbegründungen können eigentlich nur Juristen kommen. Bei "meinem" Diabetesbedarf (praktischerweise im selben Haus wie der DiaDoc) hatte ich auch keine Zuzahlung. Diese ist wohl somit auch Geschichte.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich weiß nicht, wie sowas genau funktioniert.


    Aber ich stelle mir vor, dass ein (oder mehrere) Apotheker auch was vom Kuchen abhaben wollen und das Ganze angestoßen haben.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Soviel zum Thema "freier Markt". Es stünde den Apothekern durchaus frei, die Zuzahlungen ebenfalls zu "erstatten".

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Nun ja, andere Vertreiber erheben auch keine Zuzahlungen (zumindest die 3, bei denen ich schon Pumpenbedarf bestellt habe). Die deklarieren das aber nicht oder tragen das in sonst einer Art und Weise an die Öffentlichkeit. Ich hoffe also mal darauf, dass wir weiterhin drumrum kommen. Wo kein Kläger, da kein Richter oder so.

  • Zitat von Seite 2:

    Zitat

    Da Zuzahlungen die Selbstverantwortung der Patienten stärken sollten,

    Was soll das denn bedeuten, bei chronisch Kranken, deren Krankheit nicht geheilt werden kann durch Änderungen des Lifestyles und die Hilfsmittel benötigen? Soll ich selbst Verantworten meine Piekser jetzt nur noch einmal im Jahr zu wechseln und eine Kanüle eine Woche liegen lassen um Kosten zu sparen?
    Soll ich keine Ketone mehr testen, eine Ketose riskieren und da bin ich dann selbst für verantwortlich, oder was?
    Herzlichen Dank!

    Das ist mein erster Garten, ich übe noch.🐞🌼

  • Ich steig wieder um auf ICT; wechsle 1 mal pro Ampulle die Nadel, mein Libre wird eingetauscht gegen ein normales Messgerät bei dem die Teststreifen (noch) zuzahlungsbefreit sind und die Lanzetten halten eh ewig. Wenn es das ist, was unsere Gerichte und Krankenkassen wollen, dann werden wir bald einen haufen schlecht versorgter Diabetiker haben, die sich die teueren Zuzahlungen einfach nicht leisten können.


    Ich könnte mich ja total aufregen über soviel Dummheit.

  • Es stünde den Apothekern durchaus frei, die Zuzahlungen ebenfalls zu "erstatten".

    Eben nicht. Das wäre laut "Berufsordmung für Apotheker" verbotene "unlautere Absatzförderung".
    Insofern stellt das Urteil nur die Versandhändler den Apotheken gleich.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Berufsordmung für Apotheker

    Dann frage ich mich, ob diese Klausel (bzw. deren Auslegung) nicht dem Wettbewerb massiv im Wege steht und somit selbst wettbewerbswidrig wäre. Die Apotheke muss in der Lage sein, einem Stammkunden Mengenrabatt zu gewähren. Wenn Sie verpflichtet ist den Eigenanteil einzuziehen, dann gehts formal halt anders und endet beim selben Endpreis.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.