Freestyle Libre steuerlich absetzbar?

  • Hallo,
    ich habe jetzt auch Bescheid bekommen den Libre bestellen zu können. Leider ist mein Sohn (16J.) Typ 1 und ich (45J.) ein Typ 1 (und laut Arzt auch ein Typ 2). Wenn ich jetzt den Libre über den Zugang beziehe, ohne ein Privatrezept zu haben, ist er dann wenigstens steuerlich absetzbar? Meine BKK (mhplus) sendet mir noch einen Bezuschussungsantrag, der erst einmal bewilligt werden muss. Falls es genehmigt wird, dann auch nur freiwillig für max. ein Jahr! Was die Befristung soll, weiß ich jetzt nicht.
    Cu, F.

  • Das würde mich auch interessieren. Nachdem die TKK die Übernahme der Kosten wieder eingestellt hat, muss ich mir jetzt auch überlegen wie ich die Kosten für das Libre drücken kann. Hat irgendjemand Erfahrung damit, ob/wie man das Libre steuerlich absetzen kann?

  • Kannst du meinem Kenntnisstand nach nicht. Die Steuer geht davon aus, dass die angemessene und zweckmäßige Versorgung Umfang der Kassenbeiträge ist. Folglich ist alles drüber hinaus Luxus. Bestenfalls "außergewöhnliche Belastungen" und diese haben einen sehr hohen "zumutbaren Eigenanteil".


    Ein Schreiben als Anfrage an dein Finanzamt kann das übrigens klären. Verweise darauf, dass du das Libre letztendlich baruchst um deinem Job uneingeschränkt nachgehen zu können, mit viel Dusel sagen die "Ja, das sind Werbungskosten". Die halt keinen "zumutbaren Eigenanteil" haben. Wäre zwar moralisch gesehen fair, würde mich aber dennoch rechtlich wundern.


    Siehe auch: http://www.businessandmore.de/…-steuerlich-absetzen.html

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Las Dir von Deinem Dia-Doc ein Privatrezept für die Libre- Sensoren ausstellen, dann geht das Finanzamt davon aus, dass sie medizinisch notwendig sind. .

  • diese haben einen sehr hohen "zumutbaren Eigenanteil".

    Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Da ich im Moment Teilzeit arbeite und ansonsten studiere, gehe ich aber davon aus, dass ich diese recht hohe Grenze noch nehmen und damit möglicherweise rund die Hälfte der Aufwendungen geltend machen könnte. Das basiert aber auch nur auf einer Google-Recherche. FinanzTIP hat für die Geltendmachung von Gesundheitsleistung generell ein paar Tips zusammengestellt: http://www.finanztip.de/krankheitskosten/.
    Problematisch scheinen hier aber gerade die medizinischen Hilfsmittel zu sein. Für einige reicht die Verordnung des behandelnden Arztes. Bei anderen ist das Attest eines Amtsarztes erforderlich. Daraus muss die Notwendigkeit des Hilfsmittels angegeben werden, was dann wieder schwierig wird... :whistling: ?(

  • Das würde mich auch interessieren. Nachdem die TKK die Übernahme der Kosten wieder eingestellt hat, muss ich mir jetzt auch überlegen wie ich die Kosten für das Libre drücken kann. Hat irgendjemand Erfahrung damit, ob/wie man das Libre steuerlich absetzen kann?


    Ich setze meine CGM Sensoren unter außergewöhnliche Belastungen ab, musste aber im ersten Jahr belegen, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Konnte ich und mittlerweile reichen die Privatrezepte und Kaufbelege aus.
    Ich habe einiges an außergewöhnlichen Belastungen, da rechnet sich das schon.


    LG Charlotta

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • musste aber im ersten Jahr belegen, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht.

    Wie hast du das denn erstmals nachgewiesen? Ein Schreiben deines Diabetologen + Rezept? Hast du außerdem noch den Bescheid deiner GKV bzw. die Ablehnung deiner privaten KK eingereicht, um nachzuweisen, dass die Kasse die Kosten nicht tragen würde? Vielen Dank schon mal für deine Hinweise! :)

  • Ja, genau. Ein Schreiben des DiaDocs und ein Privatrezepte nochmal mit Diagnose und Hypowahrnehmungsstörung als Begründung. Zuvor hatte ich ja schon Anträge bei der KK gestellt, deren Absagen habe ich kopiert und beigefügt.
    Aber wie gesagt, dass war nur bei der allerersten Beantragung notwendig.
    Sannybessy: bei allen anderen Hilfsmitteln reichte für die Steuer bei mir auch immer nur das Privatrezept, beim CGM nicht. Viell. beim Libre nochmal anders, da günstiger?


    LG Charlotta

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Auch bei der ersten Beantragung reicht ein Rezept, da Hilfsmittel nur verordnet sein müssen. Was man ohne Rezept kauft ist auch steuerlich nicht absetzbar. Eine weitere Bescheinigung neben dem Rezept ist nicht notwendig. Sofern man weitere Sensoren ohne Rezept kauft ist eine Bescheinigung, am besten jährlich neu, beizufügen.

    LG
    Schaf

    Ypsopump mit CamAPS fx seit 08/2023 auf Motorola One Action

    iPhone 15 Pro Max für alles andere

  • Hallo,
    ich nehme mal an Ihr seid alle aus Deutschland. In Österreich kann man beim Steuerausgleich einfach die Kosten als aussergewöhnliche Belastungen absetzen. Bisher habe ich - wegen anderer Sachen - noch nie eine Rückfrage bekommen. Wurde alles akzeptiert, man schickt auch keine Belege mit sondern hebt diese halt nur 7 Jahre auf..
    Oder liege ich da falsch bzw. ist dies in D anders?

  • Ja, in D ist das anders. Aufbewahrung sogar 10 Jahre.

    LG
    Schaf

    Ypsopump mit CamAPS fx seit 08/2023 auf Motorola One Action

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  • Außergewöhnliche Belastungen haben in DE einen zumutbaren Eigenanteil, quasi eine "SB". Siehe http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/


    1% (Mindest-Satz) bis 7% ab 51.000€ p.a. Einkommen, also bei einem Durchschnittsverdiener mit 33k€ p.a., verheiratet, keine Kinder 5% bzw. 1650€ p.a. ... So lange das Libre mit etwa 1500€ p.a. unterhalb deiner "SB" liegt, kannst du das angeben. Es hilft nur nichts. Ist z.B. mit "Lebensversicherungen" ähnlich. Die kann man angeben, aber meist ist der maximal absetzbare Vorsorgebetrag bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschöpft. Was die klassische Kapitallebensversicherung steuerlich irrelevant werden lässt. Wir haben nicht umsonst eins der kompliziertesten Steuersysteme der Welt.

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