Tarabas
Ja ich verstehe die Argumentation, dennoch ist die positive Entscheidung des G-BA Bescheides an eine Alarmierung gekoppelt was ein FGM wie das Libre nicht bietet somit ist die gesetzliche KK NICHT dazu verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen auch wenn die allgemeine Messmethode die gleiche ist!
Ich verstehe sowieso immer noch nicht warum sich jemand ein Libre anstatt eines richtigen CGMs von der KK aufschwatzen lässt!?
Du hast nur zur Hälfte recht. Libre ist technisch/methodisch NICHT CGM. Damit ist es aber keine "neue Methode" (Stand "damals") und es war und ist ein simples Hilfsmittel. Hilfsmittel brauchen aber nur eine prinzipielle Eignung nebst Verordnung, keine Methodenbewertung. Bei Hilfsmitteln muss die Kasse nicht alle Kosten übernehmen, aber die Kosten der Basis-Versorgung müssen erstattet werden. Was beim Libre auf "fast alles" hinausläuft.
Was man aber nie machen darf: sich mit einer telefonischen Ablehnung begnügen. Antrag SCHREIBEN, SCHRIFTLICHE Ablehnung einfordern (gerade die TK macht quasi alles telefonisch) und dann nochmal begründet Widerspruch einlegen mit der Aufforderung, diesen Fall dem Widerspruchsausschuss zukommen zu lassen um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erhalten.