Moin Rotkäppchen,
Leider rechnen die meisten Podologischen Fachkräfe aus verschiedenen Gründen nicht direkt mit KK ab.
Wir müssen in Vorlage treten, also ersteinmal Die eigene Börse strapazieren, aber die Ausstellung einer Heilmittelverordnung vom DiaDoc bringt uns fast 90% wieder zurück.
In die Hmv wird jede Behandlung eingetragen in der Regel werden 6 verordnet, danach bekommts Du eine Quittung über Deinen bezahlten Betrag.
Zusammen mit der Hmv und der Quittung sendest Du einen kurzen Brief an Deine KK und bittest um Erstattung.
Auf der Hmv muß aber eine Indikation die eine podologische Fußpflege begründet eingetragen sein.
Am Rand, ich bekomme seit Jahren diese Hmv und es läuft sozusagen wie geschmiert.
Hoffentlich, klappt es auch bei Dir.
MlG
Hinerki