Rückerstattung durch Abbott

  • Hi zusammen,


    ich hab gestern einen Brief von Abbott (bin ja im 2. Jahr jetzt bei Dex), dass sie meiner "Bitte um Rückerstattung" nachgeben und ich ihnen die Bankdaten geben soll, weil das ursprüngliche Zahlungsmittel nicht mehr verfügbar ist (kann sein, das war paypal, ich glaub, das hab ich rausgenommen aus dem Kundenkonto).


    Das Lustige ist, ich hab keinen Antrag gestellt - gab's irgendein Urteil, dass die die Zuzahlungen zurückzahlen müssen?


    Ich hatte mit Abbott vor einer Weile nur Kontakt, weil ich sie angeschrieben hatte, dass das Bestellen eines L3-Testsensors nicht funktioniert...


    Hat jemand weitere Infos oder eine Idee?

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • ich habe bei Abbott von Anfang an nur auf "Rechnung" bestellt. Die Rechnungen lagen dann im Paket. Sensoren sind wie Teststreifen gleichzusetzen und normalerweise zuzahlungsfrei. Warum ziehen die da Zuzahlungen ab?

  • ich habe bei Abbott von Anfang an nur auf "Rechnung" bestellt. Die Rechnungen lagen dann im Paket. Sensoren sind wie Teststreifen gleichzusetzen und normalerweise zuzahlungsfrei. Warum ziehen die da Zuzahlungen ab?

    Nee, nee. Sensoren schlagen mit 10 Euro pro Monat zu Buche!

  • Zuzahlungen müssen sie dir glaube zurückgeben, wenn du die dazugehörige Leistung nicht in Anspruch genommen hast.

    Wenn du z.B. einen Quartalsbedarf zurücksendest, fänd ich das logisch.


    ABER: ich nehme an, du hast den Vertrag gekündigt, als dein Rezept auslief? Dann ist das komisch, weil man zahlt seine Zuzahlung ja immer mit der Quartalslieferung, nicht fürs ganze Jahr im Voraus ...

    "A spoon full of sugar makes the medicine go down."

    "... not if you are a diabetic."

    (MTV's Daria)

  • nein, ich habe tatsächlich vorzeitig gewechselt, weil ich im letzten Rezeptquartal auf den L3 zwangsumgestellt worden wäre. Hat also seine Richtigkeit, ich hatte das nur definitiv nicht mehr auf dem Schirm

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • nein, ich habe tatsächlich vorzeitig gewechselt, weil ich im letzten Rezeptquartal auf den L3 zwangsumgestellt worden wäre. Hat also seine Richtigkeit, ich hatte das nur definitiv nicht mehr auf dem Schirm

    dann passts ja. Wenn du die Leistung nicht in Anspruch genommen, aber aus unerfindlichen Gründen vorab die Gebühr entrichtet hast, dann müssen sie dir die zurückgeben - würde ich instinktiv sagen.

    Wobei man die halt doch eigentlich erst mit der Lieferung zahlt? Aber meinte, da hätte sich auch irgendwann mal was geändert ...

    Ich hab den Libre schon so lang, da verliert man langsam den Überblick^^.

    "A spoon full of sugar makes the medicine go down."

    "... not if you are a diabetic."

    (MTV's Daria)