Dazu gibts schon mehrere Threads. Die technische Einweisung des Endverbrauchers ist bei einem CGMS eine rechliche Pflicht. Ohne den Nachweis einer solchen darf der Inverkehrbringer (z.B. Abbott o. Dexcom) dem Endverbraucher das System nicht aushändigen, er macht sich sonst strafbar für alle Folgen.
Das Gesetz gibt es glaube seit 2 Jahren.
Dann müsste der Nachweis aber auch bei Selbstzahlern angefordert werden, ich habe noch nie was erhalten. Hängt wohl doch eher mit der Krankenkasse zusammen. Wird da keine gesetzliche Grundlage angegeben?