Nach den Erklärungen von Prof. Danne sind keine Rabattverträge für Typ-1 vorgesehen. *klick*
Und woher möchte er diese Informationen haben?
Bin gespannt, wie das jetzt weiter geht.
Nach den Erklärungen von Prof. Danne sind keine Rabattverträge für Typ-1 vorgesehen. *klick*
Und woher möchte er diese Informationen haben?
Bin gespannt, wie das jetzt weiter geht.
Und woher möchte er diese Informationen haben?
Bin gespannt, wie das jetzt weiter geht.
Das kann ich dir auch nicht sagen, weiß nur das das so vom DDG und der AGPD veröffentlicht wurde.
Ich weiß nur das Prof Danne sich sich sehr stark für Analoga einsetzt.
Nach den Erklärungen von Prof. Danne sind keine Rabattverträge für Typ-1 vorgesehen. *klick*
die quelle ist zwar von einem hersteller, spricht aber gegen diese aussage:
"Sanofi-aventis wird alles daran setzen, die Versorgung mit Apidra® (Insulinglulisin) für die Typ-1-Diabetiker sicherzustellen und hat sich mit dieser Zielsetzung bereits mit den Gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung gesetzt."
Quelle: http://www.sanofi-aventis.de/l…18-40DE-92C3-907FF23B968A
die quelle ist zwar von einem hersteller, spricht aber gegen diese aussage:
Hab ich auch gelesen eben ... die müssen es ja wissen ... könnte mir das auch ehrlich gesagt nicht vorstellen ...
Wie toll. Bei der Pumpe gibts nur eine Sorte und die ist sauteuer.
Eigentlich nennt sich das Thema also:
Keine kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes bei ICT
Wenn es überhaupt irgendwie heißt, dann genau so, da es nur ein Humaninsulin gibt, das derzeit zur Verwendung in der 'Insulinpumpe' zugelassen ist, und das den gleichen Preis hat, wie die für den deutschen Markt gelieferten pumpenzugelassenen Analoga.
Ergo gibt es für CSII derzeit kein Wirtschaftlichkeitsgebot des G-BA.
Und für 'ICT' gibt es dieses auch nur dann, wenn der Arzt das für den deutschen Markt etikettierte (teure) Insulin verordnet.
Verordnet er die Exportware, die für den deutschen Markt umetikettiert wurde, gibt es auch für ICT-User grundsätzlich kein Wirtschaftlichkeitsgebot.
Gruß
Joa
Ja hallo! Habe soeben in unserer "Ostsee-Prawda" (Ostsee-Zeitung) gelesen "TYP-1-Diabetiker erhalten teures Insulin nur als Ausnahme!
Gut 200 000 Patienten mit Typ-1-Diabetes erhalten schneller wirksames, künstliches 'Insulin' künftig nur noch in Ausnahmefällen. Grundsätzlich sollen Ärzte mit Normal-Insulin behandeln, entschied der Gemeinsames Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen. Ein Zusatznutzen sei trotz weit höherer Kosten für Analoga nicht belegt. Vor allem Kinder, die mit 'Analoga' behandelt werden, müssten aber meist nicht auf Normalinsulin umgestellt werden. Wenn ein stabiler Stoffwechsel mit 'Normalinsulin' nicht erreicht wird, können weiter die teuren Mittel verordnet werden."
Joa, so sind die schneller mit ihren Beschlüssen, als wir mit unserer Petition gegen diese Maßnahmen. Oder sehe ich hier etwas verkehrt?
Joa, so sind die schneller mit ihren Beschlüssen, als wir mit unserer Petition gegen diese Maßnahmen. Oder sehe ich hier etwas verkehrt?
Noch ist es ja nicht amtlich, das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) muss dem Beschluss des G-BA ja noch zustimmen. Eine Petition ist zudem eine langwierige Sache ...
Noch ist es ja nicht amtlich, das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) muss dem Beschluss des G-BA ja noch zustimmen. Eine Petition ist zudem eine langwierige Sache ...
Du hast irgendwelche Zweifel daran, dass der Auftraggeber dieses Beschlusses ihm auch zustimmen wird?
Nachdem schon Herr Sawicki bis zur Selbstkastration seiner fachlichen Ernstnehmbarkeit, mit an Totalitärstaatlichkeit grenzender Wissenschaftsargumentation, den Auftrag hackenknallend ausgeführt hat?
Das wäre dann doch sehr illoyal vom BGM, wenn die den Sawicki nachgehend in den Gully schubsen täten?
Außerdem hat die Sache ja ihren Zweck bereits so gut wie erfüllt, und die Insulinhersteller werden sich auch eher die Hände reiben an der aktuellen Sachlage.
Gruß
Joa
Eigentlich nicht ... aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wollte damit eher zum ausdruck bringen das noch nichts 100%ig ist und auch die Petition ihren Sinn hat da sie sich ja allgemein gegen diese Einschränkung richtet.
Coffeequeen, das hatten wir doch schon.
Und was wir auch haben, sind zuviele Threads zum selben Thema.
Danke Coffeequeen für den Link.
rainer
Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage 10, Punkt 2.1 -Anmerkungen zum Richtlinientext-, Seite 5 heißt es:
"Patienten mit Diabetes Typ-1, die erstmals eine Insulintherapie erhalten sollen, sind auf Humaninsulin einzustellen."
Wenn ich es recht verstehe, bedeutet das wohl, das diejenigen. welche bereits mit Analoga behandelt werden, dies auch weiterhin bekommen!?
dolce das heißt es natürlich nicht denn Bestandsschutz gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr! Wenn Du denen beweisen kannst daß Du so viel mehr Insulin brauchst vom Human daß es sich nicht rechnet (da steht was von ...tatsächlichen Kosten für die Krankenkasse...) und Dein Arzt nicht sagt Di hast da absichtlich rum geschlampt um das zu bekommen was Du möchtest... dann könnte er Dir evl. weiterhin Analog verschreiben aber das liegt ebend im Ermessen des Arztes und ob die KK das dann so hin nimmt.
dolce das heißt es natürlich nicht denn Bestandsschutz gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr! Wenn Du denen beweisen kannst daß Du so viel mehr Insulin brauchst vom Human daß es sich nicht rechnet (da steht was von ...tatsächlichen Kosten für die Krankenkasse...) und Dein Arzt nicht sagt Di hast da absichtlich rum geschlampt um das zu bekommen was Du möchtest... dann könnte er Dir evl. weiterhin Analog verschreiben aber das liegt ebend im Ermessen des Arztes und ob die KK das dann so hin nimmt.
Also, ich lese das tatsächlich anders:
Neu einzustellende Typ-1 ler sind zunächst mit Human-Insulin einzustellen. Sollte der Diab nachweislich nicht gut einstellbar sein bzw. Allergien bestehen oder auftreten kann auf 'Analoga' umgestellt werden. Was sonst sollte dieser Satz bedeuten?
Ich denke schon, dass das eine Art Bestandsschutz geben wird. Man muss tatsächlich ja auch die enormen Kosten und vor allem Folgen und Risiken bei Umstellungen bedenken. Insbesondere wären ja hier auch, anders als bei Typ 2 damals, die Kinder betroffen.
Auch glaube ich, dass die Hersteller nachziehen werden und Rabattverträge auch auf Typ 1 erweitert werden. Umstellungen wären dann ja eh nicht nötig.
Abzuwarten bleibt ja auch noch eine Festbetragsregelung nach Abschluss der bevorstehenden Prüfungen der Langzeitinsuline.
Eben, Silke!
So sehe ich das auch.
Linda
<h2>Hier eine Pressemeldung des AOK Bundesverbandes.
</h2><h2>AOK: Insulinanaloga für Diabetiker gesichert</h2>
<h3>Rabattverträge der AOK sichern preisgünstige Insulinanaloga</h3>
Typ-1-Diabetiker,
die bei der AOK versichert sind, werden weiterhin kurzwirksame
Insulinanaloga erhalten können. Das gewährleistet die AOK durch ihre
2006 abgeschlossenen Rabattverträge mit Pharmaherstellern. "Damit ist
sichergestellt, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga für
AOK-Versicherte nicht teurer sein werden als Humaninsulin", sagte
Sabine Beckmann vom AOK-Bundesverband am Donnerstag (28. Februar).
Anlass
ist die jüngste Änderung der Arzneimittel-Richtlinie durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss. Das oberste Selbstverwaltungsorgan von
Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat am 21. Februar beschlossen, dass
künftig kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann von den Krankenkassen
bezahlt werden, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin.
Hintergrund ist, dass sich in Studien keine Belege für einen
Zusatznutzen der Insulinanaloga hatten finden lassen, der den derzeit
höheren Preis dieser Präparate im Vergleich zu Humaninsulin
rechtfertigt.
In begründeten Ausnahmen, etwa bei allergischen Reaktionen von
Patienten auf Humaninsulin, können Insulinanaloga weiterhin verordnet
werden. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn er nach Nichtbeanstandung
durch das Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht
worden ist. Dafür gibt es eine Frist von zwei Monaten.
<h3>Kein Grund zur Verunsicherung</h3>
Sobald der Beschluss rechtswirksam sei, werde die laufende
Rabattregelung für Typ-2-Diabetiker auf Patienten mit Diabetes Typ 1
ausgedehnt, erläuterte Beckmann vom AOK-Bundesverband. Sie appellierte
an Patientenverbände und Selbsthilfegruppen, bereits erfolgte Aufrufe
an Diabetiker zu "Hamsterkäufen" zu unterlassen. "Es gibt keinen Grund,
Typ-1-Diabetiker zu verunsichern", so Beckmann. "Die AOK gewährleistet,
dass die kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin verordnet werden
können."
Bereits 2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine ähnliche
Regelung für Typ-2-Diabetiker beschlossen. Danach dürfen kurzwirksame
Insulinanaloga nur noch dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet
werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Die AOK schloss
daraufhin mit Herstellern von Insulinanaloga Rabattverträge. Dadurch
ist sichergestellt, dass keine Mehrkosten entstehen, wenn
AOK-Versicherten Insulinanaloga verordnet werden.
Pressemitteilung: AOK-Bundesverband.
[Blockierte Grafik: http://www.diabsite.de/_img/pf-up.gif]
28.02.2008
Das ging schnell. Die anderen Versicherer werden sicherlich bald nachziehen.
Und dann gibt es eigentlich keinen Grund mehr für das BGM, die Regelung nicht wirksam werden zu lassen.
Ob das jetzt gut oder schlecht ist, sei dahingestellt....
Daumen hoch für die AOK.
Jetzt müssen nur noch die anderen Krankenkassen (Hallo TK, habt Ihr das auch mitbekommen? ) mitziehen, dann würde ich auch für die die Daumen hochreißen.
*grins* Mark. Ne andere Wahl haben sie nicht ... es sei denn, sie wollen ihre Versicherten einbüßen ... oder seh ich da was falsch? Wahrscheinlich wäre die AOK sonst bald wegen Überfüllung geschlossen.
Genau, wenn erst mal eine KK den ersten Schritt macht, dann gibts wirklich für die anderen keine andere Wahl. Hätte nur irgendwie nicht gedacht, daß gerade die AOK den ersten Schritt wagt. Habe eben meine Meinung über diese KK nachjustiert.