Seit dem 3.April gehört meine Pumpe...

  • .... nun mir und erst heute habe ich es erfahren :rolleyes:


    Hallo zusammen,


    heute hatte ich meinen Termin bei der Diaärztin, nachdem ich nun seit Mitte Feb. immernoch nichts von meiner Krankenkasse gehört habe, bezüglich der Genehmigung meiner Pumpe, klemmte sich meine Ärztin gleich ans Telefon und rief beim MDK an....die haben mir ohne mit der Wimper zu zucken Anfang April die Pumpe genehmigt :thumbsup::thumbsup::thumbsup:


    Nur irgendwie komisch, dass ich meine Zweitpumpe noch nicht erhalten habe...also, zu Hause angekommen rief ich bei Roche an. Die gute Dame am Telefon sagte mir, dass sie keine Verodnung erhalten hätten. Also, nochmal beim MDK angerufen, Unterlagen wären seit April raus...- wohl aufm Postweg verloren gegangen- nun muss Roche den Kostenvoranschlag etc pp. nochmal an den MDK schicken, die Frau dort wird dann ein Stempelchen drauf machen und nächste Woche erhalte ich dann meine Zweitpumpe...


    Ok..dumm gelaufen, aber ich freu mich wie Bolle...endlich darf ich die Pumpe MEIN nennen :tongue:

  • Ooooch, und das, wo du doch gar nie nicht mit der Pumpe glücklich werden wolltest :biggrin: .


    Nein, im Ernst, Jennifer, super, dass das Ding nun in trockenen Tüchern ist :thumbsup: .


    Alexandra

  • Ooooch, und das, wo du doch gar nie nicht mit der Pumpe glücklich werden wolltest :biggrin: .



    Alexandra


    Jaaa..da hast du Recht. Ich wollte dieses " Ding" absolut nicht haben und heute will ich es absolut nicht mehr hergeben :wink:

  • Hallo Jennifer
    freu mich für Dich :thumbsup: viel Spaß mit Deinem Anhängsel und denk nicht mehr an die vielen nervigen Termine die Du hattest...
    Lg Elke

    Es gibt Tage, da wünsche ich mir, ich wäre mein Hund.

  • Hallo,


    auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch! Habe ich ja auch gerade hinter mir und kann mir vorstellen, wie sehr Du Dich freust! :icone14:


    Viele Grüße, Christine

    Viele Grüße,
    Christine


    Ein kleines Reh springt hoch und weit -
    warum auch nicht? - Es hat ja Zeit.

  • Heey Jennifer,

    .... erst heute habe ich es erfahren :rolleyes:
    ....die haben mir ohne mit der Wimper zu zucken Anfang April die Pumpe genehmigt :thumbsup::thumbsup::thumbsup:


    ... ich freu mich wie Bolle...endlich darf ich die Pumpe MEIN nennen :tongue:


    :biggrin: :biggrin: :biggrin:


    Prima! Herzlichen Glückpuntsch!!!


    Gruß
    Joa

  • Da der Bedankenbutton nicht bei allen funzt, möchte ich mich nochmal so bedanken....


    DAAAAANNNKEEEEEEE :1036947074_gif:


    Heute soll endlich meine Zweitpumpe kommen... :thumbsup:

  • Auch von mir herzliche Gratulation!


    Sag mal weiss jemand, wie sich das mit der Genehmigung verhält, wenn man stationär eingestellt wird?

    Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.

  • Auch von mir herzliche Gratulation!
    Sag mal weiss jemand, wie sich das mit der Genehmigung verhält, wenn man stationär eingestellt wird?


    Wissen tu ich es nicht, aber vermutlich ändert das goar nix am Verfahren der Kasse.


    Gruß
    Joa

  • ich meinte damit eigentlich, ob die Kasse die Pumpe im Falle einer stationären Aufnahme bereits im Vornherein genehmigt oder das ebenfalls sein kann, dass nach der stat. Behandlung die Krankenkasse die Pumpe nicht genehmigt.

    Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.

  • ich meinte damit eigentlich, ob die Kasse die Pumpe im Falle einer stationären Aufnahme bereits im Vornherein genehmigt oder das ebenfalls sein kann, dass nach der stat. Behandlung die Krankenkasse die Pumpe nicht genehmigt.


    Das Prozedere wird das selbe sein, ich glaube, heute muss jeder durch eine Probezeit nachweisen, dass die Pumpentherapie eine Verbesserung der Therapie bedeutet.


    Gruß von Alexandra

  • Wenn ich das richtig verstanden habe als ich im April zur Schulung war, so muss man sogar für die Folgeverordnung und nicht nur für die Erstverordnung 3 Monate Protokolle nachweisen können. Ich bin mir aber nicht so ganz sicher.


    Lieben Gruss,
    Surferin

  • Wenn ich das richtig verstanden habe als ich im April zur Schulung war, so muss man sogar für die Folgeverordnung und nicht nur für die Erstverordnung 3 Monate Protokolle nachweisen können. Ich bin mir aber nicht so ganz sicher.


    Lieben Gruss,
    Surferin


    das man heute bei einer Folgeverordnung genauso die Nachweise erbringen muss wie bei einer Erstverordnung ist auch mein Kenntnisstand. Mir hat mein Diabetologe (und Hausarzt) empfohlen das ganze auf dem Computer zu dokumentieren um so bei einer Folgeverordnung weniger Probleme zu haben.


    Bei Ihm gibt es auch einen Fall wo die KK der Folgepumpe nicht zugestimmt hat und die Patientin auf ICT zurück musste. Ob das in der Zwischenzeit dann mit einer Pumpe bei der Patientin geklappt hat ist mir nicht bekannt.


    Grüßle


    Norbert