Urteil - Behörde darf Diabetiker den Führerschein abnehmen

  • Da ist er ja auch selbst Schuld und anscheinend auch absolut unfähig seine BZ-Werte so unter Kontrolle zu bekommen,das er sicher ist im Strassenverkehr.-Aber auch wiederum ein Rückschlag für alle Diabetiker im Strassenverkehr,denn laut Statistik bauen die eigentlich am wenigsten Unfälle.

    LG: Christian...:rolleyes:

  • Hm war das nicht schon seit Jahren so dass einem Diabetiker der Führerschein entzogen werden kann, wenn man mit einer Hypo einen Unfall baut?
    Die für mich zuständige Straßenverkehrsbehörde schreibt mir das so ähnlich nämlich schon seit Jahren, immer wenn sie meine aktuellen HBA1C Werte und Augenarzt Bescheinigungen anfragen.

  • Selber Schuld... Habe seit 25 Jahren meinen DM und die Behörde weiß bis heute nix von meinem DM.... Mein Fahrlehrer hat mir dasmals schon gesagt, daß ich keine schlafenden Hunde wecken soll

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • ...ich finde das mehr als richtig , dass sie dem den Lappen abgenommen haben. Immerhin gefährdet er damit andere Leute.
    Absolutes No-go mit so einer Einstellung ins Auto zu steigen!

  • von meinem schwager der neffe hatte auch diabetes gehabt.
    ist auch auto gefahren bis zu einem gewissen tag.
    Er hatte unterzucker und hat einen schweren unfall gebaut.
    Er ist im alter von 28 jahren verstorben. das ist drei jahre her.
    Ich persönlich schaue immer vorher wie mein Bz-Wert ist und wenn er zu niedirg ist nehme ich ein schlückchensirup und dann steige ich erst ins auto, vorher nicht.Das risiko ist mir eben zu hoch das was passieren kann.
    Muss ja auch auf meine Familie schauen, das es mir mit meiner diabetes gut geht..
    schönen Montag
    wünscht Mondenkind

    "Jede Agression gegen andere
    ist eine Agression gegen dich selbst,
    die Du auf Kosten anderer abreagieren willst.


    :12zeter:

  • Ich möchte noch einmal anmerken, dass es in Deutschland kein Fallrecht gibt. Richter entscheiden Einzelfälle aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Was das VG Mainz entscheidet ist nur für die relevant, die bei einer solchen Klage befürchten müssen zum Selben Richter im selbigen VG zu kommen.


    Bei einem simplen VG gibt es auch keine faktische Bindung von Urteilen für andere Richter, anders wäre es vielleicht bei einem Urteil des BVerwG.

  • Zunächst muß ich zu dem aktuellen Fall sagen, daß dies durchaus seine Richtigkeit hat, insbesondere da der DM-Kollege schon mehrfach aufgefallen ist.

    Mir wurde in den Schulungen beigebracht, wenn ich-auch nach entsprechender BZ-Kontrolle-während der Autofahrt in eine Hypo komme, unverzüglich stehen zu bleiben (auch auf der BAB) und bei einer zufälligen Streife zu sagen, daß es mir einfach schlecht ist.

    Keinesfalls den Unterzucker erwähnen.
    Dieses Vorgehen wurde mir auch von Fahrschullehrern und insbesondere Polizisten aus meinem
    Freundes-und Kundenkreis bestätigt.

  • Zitat von Hage;262380

    Mir wurde in den Schulungen beigebracht, wenn ich-auch nach entsprechender BZ-Kontrolle-während der Autofahrt in eine Hypo komme, unverzüglich stehen zu bleiben (auch auf der BAB) und bei einer zufälligen Streife zu sagen, daß es mir einfach schlecht ist.

    Keinesfalls den Unterzucker erwähnen.
    Dieses Vorgehen wurde mir auch von Fahrschullehrern und insbesondere Polizisten aus meinem
    Freundes-und Kundenkreis bestätigt.



    …wenn man den Unterzucker bemerkt, unverzüglich anhält und ne zufällige Streife das mitbekommt, soll man dann auch keineswegs den Unterzucker erwähnen und wenn ja warum? Man hat doch durch das Anhalten bewiesen, dass man die Situation einschätzen kann, oder :confused: ?

  • Zitat von Zoé;262412

    …wenn man den Unterzucker bemerkt, unverzüglich anhält und ne zufällige Streife das mitbekommt, soll man dann auch keineswegs den Unterzucker erwähnen und wenn ja warum? Man hat doch durch das Anhalten bewiesen, dass man die Situation einschätzen kann, oder :confused: ?


    Du das Anhalten wird die Verkehrsgefährdung ja nicht beseitigt. Außerdem hatte man den Blutzucker ja offenkundig gerade nicht im Griff. Wenn betrunken anfängst zu fahren ist der Straftatbestand ja auch schon verwirklicht, auch wenn Du dann wieder anhälst... gut zugegeben, etwas überspitzt.


    Sicherlich nimmt keiner einem dann den Führerschein mit, aber das gibt nur Probleme, wenn die Polizei das dann der Führerscheinbehörde meldet, dann hat man da Streß. Und eventuell wird er doch abgenommen, wenn da mal wieder ein Angestellter "Amok" läuft und macht was er will.

  • Hallo,


    fällt nur mir auf das der Artikel eigentlich inkorrekt ist? Oder mache ich da einen Fehler?


    Zitat

    Da der Betroffene bereits mehrere Unfälle aufgrund von Unterzuckerung verursacht hatte...

    Im Absatz darüber steht:


    Zitat

    wegen eines abfallenden Zuckerspiegels im Blut

    Ich sehe das so: beides kann ähnliche Symptome haben ( frische Diabetiker haben ja in einigen Fällen auch schon UZ Symptome bei eigentlich noch normalen Werten weil sie eben vorher auf nem höheren Level waren) , aber ein abfallender Blutzuckerspiegel ist für mich nicht automatisch eine Unterzuckerung! Wobei man sich dann fragen muss warum der BZ bei ihm so schnell/stark abfällt.


    Was nichts daran deutelt das er MEHRFACH deswegen Unfälle verursacht hat und deshalb wirklich nicht fähig ist ein Auto sicher zu führen ( was aber weniger am DM sondern an der persönlichen Einstellung dazu liegen wird)! Ich hatte in der Schulung auch so einen Fall. Dann halt ich halt an, juckt doch keinen! Traubenzucker? Brauch ich nicht! UZ? Merke ich doch schon bevor was passiert!


    Grüße


    Schelm

  • Hallo Schelm


    Zitat von Schelm;262440

    Hallo,
    fällt nur mir auf das der Artikel eigentlich inkorrekt ist? Oder mache ich da einen Fehler?


    Fehler vielleicht nicht, aber den wesentlichen Zusammenhang hast Du auch nicht im Blick.
    Da aber im Forum bei der Antwort der Bezug verloren geht, und ich jetzt auch keine Lust habe,
    händisch nachzuquoten, nimm es einfach hin, dass das in Ordung gehen dürfte.


    Gruß
    Joa

  • Hallo,


    Zitat

    aber den wesentlichen Zusammenhang hast Du auch nicht im Blick.


    nett darauf hinzuweisen das ich wohl ein informatives Defizit in dem Bereich habe, aber ohne Erklärung ist dieser Hinweis nicht wirklich hilfreich :/


    Dumm zu sterben wird mich, hoffentlich, nicht umbringen ;)


    Grüße


    Schelm

  • Ich versuche es mal kurz.


    Zum einen würde ich da den Terminus "abfallender Zuckerspiegel" aus dem Kontext heraus auch als "Hypoglykämie" lesen.


    Aber auch wenn der Unfallfahrer aufgrund eines schnellen Blutzuckerabfalls von 400 auf 220 mg/dl Kreislaufprobleme bekommen haben sollte, die seine Fahrfähigkeit unfallträchtig einschränkten, oder ihn zittrig werden ließen, wäre dieses eine unzureichend stabile Einstellung, mit der eine Gefährdung des Straßenverkehrs nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden kann.


    Gruß
    Joa

  • Hallo,


    ich habe ja nie behauptet das ich den Fahrer in so einer Situation für Fahrtüchtig halte. Besonders dann nicht wenn sowas schon mehrfach zu Unfällen geführt hat und wahrscheinlich noch wesentlich häufiger vorgekommen ist ( eben ohne Unfall).
    Mir geht es darum das ich es "unsauber" finde einen abfallenden BZ Spiegel mit einer Unterzuckerung gleichzustellen. Für mich sind das zwei paar Schuhe.


    Streng genommen fällt bei jedem Menschen der BZ Spiegel ( die Frage ist nur um welche Werte *G*).


    Grüße


    Schelm

  • Zitat von Schelm;262908


    Streng genommen fällt bei jedem Menschen der BZ Spiegel ( die Frage ist nur um welche Werte *G*).


    Da wird die Diskussion dann aber "feingeistig". :D;)


    Gruß
    Joa

  • Da war aber noch mehr dahinter "...Da der Betroffene bereits mehrere Unfälle aufgrund von Unterzuckerung verursacht hatte...":mad:


    und: "....Der Mann habe keine regelmäßigen Blutzuckerkontrollen durchgeführt, bevor er sich ans Steuer gesetzt habe...":mad:


    Dummheit muss bestraft werden.


    Grüße
    Michael

  • Vollkommen richtig dass die Behörde den Führerschein entziehen darf, denn es ist ja auch ein entscheidender Aspekt zu berücksichtigen... die Sicherheit.


    Wenn man erlich merkt man doch wenn man unterzuckert, oder ? :rolleyes: Ich auf jeden Fall !! :6yes:

  • Hallo,

    als ich diesen Beitrag in Spiegel Online gelesen habe, hat es mich wieder sehr geärgert - wie bereits zurecht hier festgestellt wurde, ist das eine alte Kamelle, die Diabetiker wieder in ein falsches Licht rückt.
    Es ist ja wohl selbstverständlich, daß jemandem der Führerschein entzogen werden darf (und muß), der gesundheitlich nicht (mehr) in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen und dadurch sich oder andere gefährdet.

    Viel schlimmer ist die Praxis vieler Staatsanwaltschaften und Gerichte, bei jedem Vorkommnis/Unfall in Unterzuckerung generell von einem Verschulden und von Fahruntauglichkeit auszugehen. Zitat eines Staatsanwalts :"wer Diabetes hat, darf nicht fahren, punkt !"

    Wer in dieser Mühle von Unkenntnis und Vorurteilen drin ist, braucht viel Ausdauer, Geld und nicht zuletzt auch kompetente Rechtvertretung, um den Führerschein wieder zu bekommen.
    Wer das dann nicht aufbieten kann, verliert - trotz Unschuld bzw. selbst im Falle einer einmaligen, unvorhersehbaren bzw. unvermeidbaren Entgleisung- oftmals dauerhaft den Führerschein und wird mit Geld- oder sogar Bewährungsstrafe sanktioniert.
    Schade, daß die Medien über die in solchen Verfahren regelmäßige Abkehr von der Unschuldsvermutung bzw. die dortige Umkehrung der Beweislast zu Lasten der Angeklagten nicht berichten....

    Viele Grüsse
    Oliver