Ich verstehe jetzt nicht warum das mit der Zuzahlung so ein Diskussionsthema ist.
Laut Gesetz besteht bei Hilfsmitteln eine Zuzahlungsplicht.
§ 33 Abs.2 SGB V und § 61 SGB V, Satz 1
Und nach dem Lanzetten und Katheter in verschiedenen Hilfsmittelgruppen sind gilt das man für beide zahlen muss. Ob Reservoire mit Kathetern in einer Gruppe sind kann ich gerade nicht sagen.
Die Frage welche sich dabei stellt ist was ist ein Monatsbedarf und damit wie viel muss man zuzahlen.
Wenn das wie bei vielen der Versandhandel oder die Apotheke trägt ist das für den Leistungserbringer sogar ziemlich kritisch. Er muss nämlich eine Bescheinigung ausstellen das er die Zuzahlung erhalten hat. Da er da kein Geld erhalten hat macht er sich eventl. sogar strafbar.