Mir fehlen die Worte....(Thema Teststreifen)

  • Zitat von Q-Treiber;315222

    Hatte meine Dia-Beraterin also recht. Derzeit betrifft es wohl nur Ersatzkassen, aber diese Mitteilung wirft schon einen eindeutigen Schatten, was da auf uns alle zukommen wird. Aber Holzauge sei wachsam: bei der nächsten Rezept-Bestellung darauf achten, dass auch bei Aut Idem das Kreuz nicht fehlt, dann bleibt ja alles beim alten...


    Bis die ersten Diabetologen in Regreß genommen werden. Dann hat es sich mit aut idem...

  • Zitat von Wattwurm;315225


    "Die neuen Regelungen gelten für Versicherte der Techniker Krankenkasse, der DAK, der KKH-Allianz, der HEK, der HKK sowie für Patienten der ehemaligen GEK. Für Versicherte der ehemaligen Barmer gilt eine gesonderte Teststreifenvereinbarung."


    [Quelle]: http://www.apotheke-adhoc.de/N…ten/12193.html?showPage=1


    Ich frag mich warum die Barmer davon ausgenommen sein soll, der Vertrag sagt eindeutig was anderes:
    http://www.dak.de/content/file…orgungsvertrag_102010.pdf

  • Zitat von House

    Ich frag mich warum die Barmer davon ausgenommen sein soll, der Vertrag sagt eindeutig was anderes


    "... gilt eine gesonderte Teststreifenverordnung" ist nicht gleichbedeutend mit "ausgenommen", das sind verschiedenen Dinge.


    Und ergänzend:
    § 1 Abs. 2
    [...]Ergänzende Vereinbarungen, auch über pharmazeutische Leistungen, können zwischen einzelnen Ersatzkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. vereinbart werden. Im Falle des Abschlusses von Vereinbarungen nach Satz 2 haben diese Vorrang vor diesem Vertrag."


    ... was dann wieder zu dem aus dem Satz passt, dass für die Barmer eine gesonderte Teststreifenvereinbarung gilt.



    Ok?


    Aber zusätzlich sei vielleicht nochmal allgemein gesagt: Apotheken-Umschau, da hilft ja oftmals genauer nach zu recherchieren. :D

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • ich hab ja one touch ultra teststreifen. beim letzten rezept für 400 ts, allerdings in einer fremden apotheke, mußte ich hinten auf dem rezept unterschreiben:confused:
    auf nachfrage sagte man mir, daß jetzt für hilfsmittel immer der erhalt bestätigt werden muß.
    das wird doch bestimmt nachher auch wieder für irgend ne erhaltene höchstmenge genutzt. mußtet ihr auch schon unterschreiben ?

    Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, war es noch nicht das Ende.

  • Hmmm...

    lt. dem Link von natrena bzgl. der DAK müssen die Apotheken 10 % der gesamten Teststreifenverordnungen im "B" Bereich abwickeln ! Jetzt sind wir 1er mit 5 % Anteil am "Gesamtdiabetikeraufkommen" in der absoluten Minderheit !!

    Da ich eigentlich ein positiv eingestellter Mensch bin, glaube ich nicht, daß es uns hier trifft !? Gut, vielleicht gibt es Ausnahmen ! Als Combo-Nutzer beispielsweise kann ich mir nicht vorstellen, daß die KK das relativ teure Messgerät zahlt, aber jetzt die Teststreifen verweigert ?

    Die Masse macht's ! und das sind nunmal die Typ 2er !


    Am Montag hole ich mir meine 400 Teststreifen für die nächsten Wochen und auf dem Rezept ist kein aut item angekreuzt, zudem bin ich bei der KKH-Allianz, da bin ich mal gespannt was rauskommt !?

  • :confused::confused: Ich glaub ich muss den ganzen Treath nochmal lesen, versteh nur Bahnhof !!!!! :confused::confused:

    Eventuell betrifft das ganze ja nur Apotheken ? Ich habe letzte Woche meinen Quartalsbedarf an Teststreifen der Gruppe A vom Versandhandel bekommen! Hatte keine Probleme - und ich bin bei der DAK versichert ?????

    Servus aus dem Osten von München. :gendergirl:

  • Zitat von Birgit;315248

    :confused::confused: Ich glaub ich muss den ganzen Treath nochmal lesen, versteh nur Bahnhof !!!!! :confused::confused:

    Eventuell betrifft das ganze ja nur Apotheken ? Ich habe letzte Woche meinen Quartalsbedarf an Teststreifen der Gruppe A vom Versandhandel bekommen! Hatte keine Probleme - und ich bin bei der DAK versichert ?????


    Laut meinem Dealer greift das erst zum neuen Jahr.

  • Zitat von Michaela H.;315243

    ich hab ja one touch ultra teststreifen. beim letzten rezept für 400 ts, allerdings in einer fremden apotheke, mußte ich hinten auf dem rezept unterschreiben:confused:
    auf nachfrage sagte man mir, daß jetzt für hilfsmittel immer der erhalt bestätigt werden muß.
    das wird doch bestimmt nachher auch wieder für irgend ne erhaltene höchstmenge genutzt. mußtet ihr auch schon unterschreiben ?


    Muss das jedes Mal machen, wenn ich die Rezepte für Teststreifen an meinen Versandhandel schicke.

    The fight is not for us, not for our personal wants or needs. It is for every animal that has suffered and died in every slaughterhouse, in every vivisection lab, in every hellhole on earth! And for every animal that will suffer and die in those same hellholes!

  • das hab ich vorher noch nie gehabt

    Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, war es noch nicht das Ende.

  • Zitat: "Die Masse macht's ! und das sind nunmal die Typ 2er !"
    Blöd nur, Hage, daß Typ2 sich seine Geräte und Teststreifen selbst bezahlen muß!
    So hatte ich als Typ2 1x jährlich meine 50 Bayer oder heute anders benamten A- Teststreifen für ca.40€ selbst gekauft.
    Also trifft diese Sparverfügung mal wieder diejenigen, die davon ernsthaft getroffen werden.
    Meine Frau bekam von ihrem Hausarzt nach der Entlassung aus dem KH ein HEXAL pipapo "geschenkt", das bereits in der folgenden Reha in gut schwäbisch als "G´lump" bezeichnet und durch ein Contour ersetzt wurde.
    In Vergleichen mit meinem alten Bayer und dem neuen "Contour" der A- Klasse schnitt das Hexal wirklich mit Meßfehlern ab, bei denen man jedes andere Meßgerät (war schließlich mein Lehrberuf) in die Tonne treten würde. Und dann noch die Rückrufaktion...
    Doch es genügt immer für eine "orientierende Messung", mit der man auch unterwegs feststellen kann, ob man rennen, trinken oder Zucker einwerfen sollte. Ich nutze dieses "Glump" für mich als Typ2, denn da kommt´s ja wohl weniger auf Genau an, muß eh nur in kritischen Situationen messen oder wenn ich zum Blutabnehmen gehe als Gegenprobe.
    Nach der Reha hatte der Hausarzt meiner Frau ihr für´s Contour solche B- Teststreifen verschrieben. Doch unsere Apotheke konnte die gar nicht beschaffen- oder wollte gar nicht?...
    Das ist doch bezeichnend dafür, wie mehr oder weniger ernst diejenigen es nehmen. Und allein der Diabetologe, der jetzt die Hand drauf hat, wird sich doch hoffentlich gegen krankhafte Sparkünstler durchsetzen können- so er will! Denn der Hausarzt ist da jetzt raus, hat ja auch ein viel geringeres Budget pro Patient.
    Immerhin- wir haben zu zweit als Dauergesunde ein Leben lang in die KK geblecht, und nun brauchen wir auch mal was. Die Summen, die ich eingezahlt habe, kriege ich eh nicht zurück, will ich ja auch gar nicht!
    Und wenn sie zum Diabetologen muß, gehe ich in der Nähe zu einem Metzgerladen, wo es die "Wecken" (also Brötchen) mit frischer, warmer Schweinebratenscheibe gibt. Das tröstet schon, nachdem das Kastanniensammeln vorbei ist. Und Zeitungen im Wartezimmer- das wäre ja nun wirklich O.T.

  • Hallo,


    hier zwischen Typ1 und Typ 2 zu unterscheiden macht tatsächlich wenig Sinn.


    Otto Normal Typ 2 bekommt keine (Diät oder Tabletten)bzw nur sehr wenige TS (Basalinsulin) bezahlt.
    Und warum sollten Typ 2 die z.B. mit ICT behandelt werden andere Teststreifen benutzen als Typ 1er?
    Wer Teststreifen von der Kassen in größeren Mengen bezahlt kommt sitzt im gleichen Boot, egal welcher Typ.


    Und mal ehrlich: Wenn einzelne auf andere TS umgestellt werden können spart das Geld, ist ja nicht schlecht. Und gezwungen wird keiner!


    Wenn mir meine Apotheke andere TS als die verordneten andrehen will werde ich dankend ablehnen und u.U. die Apotheke wechseln. Und dann bricht deren Umsatz erheblich mehr ein als eine "Strafe" ausmachen sollte.


    Letztendlich ist es in meinen Augen legitim wenn versucht wird umzustellen solange damit kein Zwang verbunden ist!


    Seid doch froh das es keine zwingende Vereibarung ist!


    Grüße


    Schelm

  • Und laut der Firma Roche ist es für die Besitzer der Combo nicht zutreffend, da die Apotheken ein Pumpensystem nicht trennen dürfen... Außerdem sind alle Roche-Geräte in der A-Gruppe drin.... In der B-Gruppe ist nur das Accu-Trend drin... Und das wird von uns eh keiner mehr brauchen...

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Dann gibt es doch insulinpflichtige Typ2- Diabetiker?
    Solche dummen Fragen kommen daher, daß man sich kaum mit jemandem austauschen kann!

  • Zitat von Wuzi;315472

    Dann gibt es doch insulinpflichtige Typ2- Diabetiker?
    Solche dummen Fragen kommen daher, daß man sich kaum mit jemandem austauschen kann!


    Natürlich gibts die! Da braucht man sich auch nicht schwer mit jemandem auszutauschen um das zu wissen, sondern ein Blick ins www genügt da schon, z.B. hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/D…erapie_des_Typ-2-Diabetes

    „Soll ich den Notarzt rufen?“ – „Nein, das ist ein Fall für Spezialisten, rufen Sie die Gummibärenbande!“ (diabetes-leben.com)


  • Zitat von Wuzi;315472

    Dann gibt es doch insulinpflichtige Typ2- Diabetiker?
    Solche dummen Fragen kommen daher, daß man sich kaum mit jemandem austauschen kann!




    Es gibt sogar Pumpenträger unter den Typ 2er !

  • Zitat von yvonne;315463

    Und laut der Firma Roche ist es für die Besitzer der Combo nicht zutreffend, da die Apotheken ein Pumpensystem nicht trennen dürfen... Außerdem sind alle Roche-Geräte in der A-Gruppe drin.... In der B-Gruppe ist nur das Accu-Trend drin... Und das wird von uns eh keiner mehr brauchen...


    Dann bin ich mal zuversichtlich das dieses auch für die VEO/Contour Link Kombination gilt.....:6yes:

    Wie war dein Wochenende? - Hell, Dunkel, Hell, Dunkel, Montag!

  • Also auch auf die Gefahr hin das ich alle gegen mich habe, aber ich finde das gar nicht so schlecht. Denn da stand ja drin, dass "nur" 10% umgestellt werden sollen. Und wenn man dan versucht einen, der neu eingestellt wird ein günstigeres Gerät zu geben ist es in meinen Augen nicht schlimm. Klar muss es dan genau so gut messen und man darf auch keinen langjähriegen Accu-Chek Besitzer das Gerät "wegnehmen" aber ich glaube auch nicht das die das machen...

  • Nach Auskunft von Roche am Freitag, ist der Patient dem "Good Will" von Arzt und Apotheker ausgesetzt... Der Arzt muß sein Kreuz nämlich bei "Aut item" machen... Sonst ist die Apotheke verpflichtet, das günstigere Präperat raus zu geben.... Wie das allerdings beim Versandhandel aussieht, weiß ich noch nicht... Mein Versandhandel will mich morgen zurück rufen....

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Zitat von House

    Ich frag mich warum die Barmer davon ausgenommen sein soll, ...


    Ergänzend zu meinem erklärenden Beitrag von gestern http://www.insulinclub.de/showpost.php?p=315238&postcount=23


    Aussage meiner Apotheke und Zitat Deutsches Apothekenportal:


    Die Neureglung der Versorgung mit BZ-Teststreifen gilt nicht für Versicherte der BEK, da für die BEK ein eigener Liefervertrag für Blutzuckerteststreifen besteht. Die Apotheke muss somit anhand der auf der Verordnung angegebenen Kassen-IK unterscheiden, ob der Versicherte der neu fusionierten „Barmer GEK“, der vormaligen BEK oder der GEK zuzuordnen ist.


    http://www.deutschesapothekenp…etter_beitrag.html?id=170

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"