Die Zusahlung ist unabhängig von der Krankenkassen und einheitlich durch den Gesetzgeber geregelt. Die Zuzahlung ist nach Packungsgrößen N1-N3 einheitlich gestaffel. Bei Interesse einfach mal im SGB nachlesen. 10 € und 8 € können evtl. an unterschiedlichen Packungsgrößen und -preisen liegen.
Wenn ihr einen Befreiungsausweis habt, dann muss auch nichts zugezahlt werden. Daher müssen manche zahlen und andere halt nicht. Die Befreiung ist an das Einkommen gekoppelt.
Viele Grüße
Der Tee