Zuzahlung für Insulin?

  • Die Zusahlung ist unabhängig von der Krankenkassen und einheitlich durch den Gesetzgeber geregelt. Die Zuzahlung ist nach Packungsgrößen N1-N3 einheitlich gestaffel. Bei Interesse einfach mal im SGB nachlesen. 10 € und 8 € können evtl. an unterschiedlichen Packungsgrößen und -preisen liegen.


    Wenn ihr einen Befreiungsausweis habt, dann muss auch nichts zugezahlt werden. Daher müssen manche zahlen und andere halt nicht. Die Befreiung ist an das Einkommen gekoppelt.


    Viele Grüße
    Der Tee

  • Zitat von Fünfuhrtee;261639

    Die Zusahlung ist unabhängig von der Krankenkassen und einheitlich durch den Gesetzgeber geregelt. Die Zuzahlung ist nach Packungsgrößen N1-N3 einheitlich gestaffel. Bei Interesse einfach mal im SGB nachlesen. 10 € und 8 € können evtl. an unterschiedlichen Packungsgrößen und -preisen liegen.


    Wenn ihr einen Befreiungsausweis habt, dann muss auch nichts zugezahlt werden. Daher müssen manche zahlen und andere halt nicht. Die Befreiung ist an das Einkommen gekoppelt.


    Viele Grüße
    Der Tee


    Mit der Packungsgröße hat das nichts (mehr) zu tun.


    Die Zuzahlung wird nach Packungspreis berechnet. 10% des Preises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro. Zuzüglich eventueller Eigenbeteiligung. Diese kann anfallen, wenn man ein sehr teures Medikament bekommt, das über den Festpreis liegt.


    Kostet eine Packung also 100 Euro oder mehr, fallen 10 Euro Zuzahlung an. Es sei denn, es ist ein befreites Arzneimittel.
    Kostet ein Original Z.B. 100 Euro, das Import aber nur 90 Euro, fallen entsprechend 1 Euro weniger Zuzahlung an.


    Gruß Tommi

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Und natürlich die Versandapos in Holland nicht zu vergessen.


    Bonis werden bisher weiterhin gezahlt. Die Versandapos wollen gegen die deutsche Regelung, dies zu untersagen noch vor dem eropäischen Gerichtshof klagen und solange auch noch die Bonis weiterzahlen.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Prothaphane kostet bei meiner Apotheke 86 Euro und davon 10 % und so kommen die 8,60 Euro Zuzahlung zustande.

    LG Heike
    ________________
    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

  • Befreit bin ich nicht, wundere mich weiterhin über die Unterschiede.


    Ich habe aber herausgefunden, dass ich in Luxemburg nichts zuzahlen muss. Dort ist das Insulin befreit.
    Also für alle in der Grenzregion: Luxemburg lohnt sich :)

  • Spielt es bei der Zuzahlung in der Apotheke eine Rolle, ob gesetzlich oder privat versichert?

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Ich muss als privater alles selber bezahlen und bekomme es später von der Kasse und der Beihilfe erstattet. Ich glaube, da wird fürs Jahr auch pauschal was abgezogen, aber das weiß ich nicht so genau.


    Gesendet von meinem SGS 2 mit Tapatalk 2

    Viele Grüße
    Sebastian

  • Zitat von Oktober;261697

    Spielt es bei der Zuzahlung in der Apotheke eine Rolle, ob gesetzlich oder privat versichert?


    Ja, es spielt eine Roklle....
    Die PKV regelt alle Leistungen einzelvertraglich, das heißt mögliche Zuzahlungen bzw. Erstattungen sind abhängig vom gewählen Vertrag.
    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind 96% der Leistungen über SGB abgebildet und damit für alle Versicherten gleich.