Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Hab grad mit der TK telefoniert, ob es jetzt nach dem GBA-Urteil Änderungen bei der Genehmigung des freestyle-libre gibt.
    Antwort:"Nein, wir genehmigen es weiterhin NICHT. Erst muss es noch zu diesem oder jenem Ausschuss und außerdem bezieht sich das Urteil auf ein CGM mit Alarmfunktion.....blablabla."
    Wär ja auch zu schön gewesen - aber mein Widerspruch läuft ja noch - den wollten sie mir ja auch schon mehrfach ausreden. :blerg:

    Es ist wie es ist

  • Dann müssen wir halt ein CGM beantragen!! Das sollte ja jetzt ohne Probleme gehen, oder??


    Nicht zwangsläufig. Ist ja auch an Auflagen gebunden. Wie die im Konkreten aussehen, wird sich noch zeigen, wenn alles abgesegnet ist.
    Ich nehme an, dass die Kassen, die das FSL wegen der "unbestätigten Behandlung" abgelehnt haben, jetzt ins schwimmen kommen. In paar Wochen wird man mehr wissen.


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • Das auf jeden Fall Shepardos. Das ist auch vermutlich kein Problem für keinen von uns. Aber es gibt ja immer irgendwelche "einschränkungen", die nicht so klar und deutlich sind. Die KK und wir lesen beide das aus den Beschlüssen, was wir wollen. Deswegen wird es auch in Zukunft zu langatmigen diskussionen kommen, wer was bekommt. Ich zitier mich zu den Anforderungen mal selbst :D


    Die Unterstützund deins Arztes ist also nur eine Hürde, die du schaffen musst.


    Grüße
    grosb

    Using FSL

  • Hallo zusammen,


    alle diejenigen, die bei der BKK Mobil Oil versichert sind und mit dem Gedanken spielen, nach der Kostenübernahme des "Libre" zu fragen....................................vergesst es (leider :wacko: ) und spart euch den Anruf.
    Hatte dort vor geraumer Zeit einen Antrag gestellt mit anschließendem Widerspruch, der - "welch Überraschung" - abgelehnt wurde und habe daraufhin vergangenen Monat gekündigt.
    Dachte jetzt "hoffnungsfroh und naiverweise" nach dem gestrigen Urteil wird vielleicht alles wieder gut und die Krankenkasse schließt mich endlich in ihr Herz :love:. Doch Pustekuchen........... "abgelehnt wegen fehlender Alarmfunktion". Die Ausreden gehen einfach nicht aus. Das kotzt mich echt an.............
    Na ja, mit der neuen Krankenkasse ab dem 01.08. klappt es dann hoffentlich ohne sich zu ärgern und sich seine Nerven aufzureiben.


    Schöne Grüße an euch alle


    Jesper

  • Hallo
    habe gerade ein Alert bekommen: http://www.swp.de/ulm/lokales/…fstand;art1222882,3883209
    das letztere hat mich interessiert :)


    Gitti



    Eine Nachfrage beim BKK-Landesverband hat erbracht, dass die Herstellerfirma den Zusatznutzen mit Studien belegen muss. Eine erste Studie mit Typ-2-Diabetikern sei seit Dezember 2015 abgeschlossen. In Deutschland seien an den europaweiten Studien zum Freestyle Libre unter anderem Diabetik-Zentren in Hamburg, Hannover, Quakenbrück und Bad Mergentheim beteiligt. Schneider: Es gelte, echte Innovationen vom scheinbarem Nutzen zu trennen. Diese Aufgabe hat der Gemeinsame Bundesausschuss. „Es mag für Patienten und Hersteller oft zu lange dauern, bis dort eine Entscheidung vorliegt“, bedauert er. Schließlich werde die technische Entwicklung als segensreich empfunden. Doch auch vor dem Hintergrund der über Beiträge zu finanzierenden Kosten einer Zulassung seien die Argumente sorgsam abzuwägen. Ob die neuen Verfahren – wie das von Helmut Vogel – zugelassen werden, „erfahren wir in der Regel sehr schnell“.

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß,
    nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

  • Eine Nachfrage beim BKK-Landesverband hat erbracht, dass die Herstellerfirma den Zusatznutzen mit Studien belegen muss.


    Das ist "unpräzise" durch den Journalisten wiedergegegen.


    (a) Wenn es um neue ärztliche Methode ODER ein neues Medikament handelt, was der Arzt bei der Therapie verwendet, dann müssen Zusatzkosten immer mit einem Zusatznutzen belegt werden. Diese Studien werden durch den G-BA bzw. das IQWIG ausgewertet.


    (b) Hilfsmittel sind typisch bis zu der Höhe zu bezahlen, die eine Basisversorgung kostet. Beispiel: Du möchtest einen Rollstuhlakku statt mit Bleibatterie mit einer Li-Zelle haben, das kostet mehr -> du trägst die MEHRkosten. Siehe auch Standard-Krone vs. Keramikverblendung beim Zahnarzt, ist absolut das selbe.


    (c) Hilfmittel, die eine (noch) nicht anerkannte ärztliche Behandlungmethode unterstützen ODER nach §34 SGB-V ausgeschlossen wurden, sind von Erstattungen grundsätzlich ausgenommen. Beispiel wäre eine "Heilstein-Therapie" des Dorfschamanen, die mit Edelsteinen durchzuführen ist.


    In letzte Kategorie ist das Libre mit dem Thema "CGM" gefallen. CGM war nicht als Methode anerkannt, also wurde das Hilfsmittel dieser Methode (das Messgerät) ausgeschlossen. Libre wurde bei den meisten Kassen mit in einen Topf geworfen. Mit der aktuellen Bewertung ist "CGM" aber nun keine neue Methode mehr. Somit ist nach meiner Auffassung das Libre bis zur Höhe der Ausgaben erstattungsfähig, die Teststreifen verschlingen würden.


    Sorry, komplexes Thema.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich glaube, dass die KK sagen werden, das gestern war jetzt die Entscheidung für CGM. CGM ist nicht FGM. FGM ist nicht Blutzuckermessung, dennoch eine neue Methode, heißt ja auch nicht CGM oder Blutzuckermessung, heißt anders, FGM, Hatten wir noch nicht, also brauchen wir eine neue Entscheidung.
    Die Entscheidung dazu kommt in ca. 15? Jahren.
    Wenn Du das Libre bezahlt haben willst, musst Du klagen und mal sehen, was die Gerichte sagen werden.

  • FGM ist messtechnisch das selbe wie CGM. CGM ist offiziell keine neue Methode mehr, zudem wäre CGM bei mir "nicht indiziert". Es geht nicht, dass billige FGM ne neue Methode sein soll, das technisch "umfassendere" CGM mit dem selben Messprinzip und obendrein mehr Features aber nicht.


    Wenn ich endlich meinen Bescheid vom Widerspruchsausschuss bekomme, dann wird geklagt. Vermutlich dauert das auch deswegen so lange.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Grounded: bei mir dasselbe.... hab vor ca einer Woche noch einen Anruf von der TK bekommen, ob ich meinen Widerspruch aufrechterhalten will, oder das Urteil des BGA abwarten will..... :patsch: das ist unglaublich, als wenn ich aus Jux und Dollerei Widerspruch eingelegt hätte.....

    Es ist wie es ist

  • Eine Kündigung ist für die, die das Libre haben möchten, eigentlich unumgänglich... Klagen kann man dann trotzdem noch und die Zeit arbeitet für uns alle...


    Bei mir war ein Bleiben bei der Barmer schon alleine aus PRINZIP nicht mehr drin... Diese fadenscheinigen Ausreden, diese Hascherei von Mitgliedern, diese unmenschliche (!!!) Art, mit KUNDEN umzugehen!!!


    Komplett anders bei der BIG direkt!!!


    Ich kann es nur immer wieder wiederholen! ;-)

  • Kündigen ist zu einfach, vor allem wo die Leistungen der Kassen theoretisch zu 99.9% definiert sind. Widersprüche aufrecht erhalten und klagen, das ist die Sprache, die solche "geht leider nicht" Verwaltungsfachbürokraten verstehen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • RA Oliver Ebert hat es bei einem seiner Mandanten ja geschafft beim Sozialgericht Konstanz das FSL durchzuboxen.


    Vielleicht begünstigt es die Entscheidung eines möglichen Sozialgerichts den Entscheid des G-BA die Kosten zu übernehmen.


    Ich telefoniere am Montag einmal mit seiner Kanzlei und würde in die nächste Runde gegen die TK gehen.

  • Kündigen ist zu einfach, vor allem wo die Leistungen der Kassen theoretisch zu 99.9% definiert sind. Widersprüche aufrecht erhalten und klagen, das ist die Sprache, die solche "geht leider nicht" Verwaltungsfachbürokraten verstehen.


    Da hast Du sicher recht. Ich wünsche Dir viel Kraft und Erfolg, in dem Kampf gegen die TK, wie allen anderen, die gegen ihre KK fürs Libre kämpfen. Ich freue mich mit Euch, wenn ihr es den KK auf dem Klageweg zeigen könnt, dass sie mit ihrer "Strategie" nicht durchkommen.
    Ich für mich, bzw. wir für uns, gehen den einfachen Weg. Habe die KK gewechselt und freue mich, wenn wir hoffentlich ab dem 01.07. bzw. kurz danach das Libre erstatten bekommen.


    Ich bin auch aus anderen Gründen sehr enttäuscht von meiner bisherigen KK und überlege, ob sich die Kraft und die Nerven noch lohnen, z.B. den Vorgesetzten meiner Sachbearbeiterin einzuschalten.

  • Ich telefoniere am Montag einmal mit seiner Kanzlei und würde in die nächste Runde gegen die TK gehen.


    Halt mich bitte auf dem laufenden, ich bekomm aktuell nicht mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Was kein Problem ist, da die Sensorkosten akkumulieren und nun genügend Streitwert vorhanden ist, um auf im Fall "hat nicht geklappt" eine zweite Instanz (ein LSG) zugestanden zu bekommen. Somit kann ich die erste Instanz ohne Anwalt bestreiten, ab der zweiten halt mit.


    Mit dem Urteil des SG Konstanz sowie dem nun positiven Methodenbescheid bei "echtem CGM" sollte das preiswerte FGM schon immer erstattungsfähig gewesen sein.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Heute hat mir eine Freundin erzählt, dass sie gerade erst letzte Woche 10 Freestyle Libre Sensoren für ihre Schwiegermutter bestellt hat. Sie geht in Vorkasse, danach werden die von der TK erstattet. Sie hätte eine Bewilligung für ein Jahr und das Libre auch erst irgendwann in der zweiten Hälfte 2015 bekommen.
    Übrigens hat die Schwiegermutter einen Typ 2, den sie mit Tabletten im Griff hat, Insulinspritzen hätte sie wohl nur für den absoluten Notfall und auch noch nicht gebraucht, da die Tabletten und Ernährungsanpassung wohl ausreichen.


    Seit wann genau bezahlt die TK nicht mehr? Ich finde das etwas ungewöhnlich.

  • Das ist in der Tat sehr ungewöhnlich. Nicht Insulinpflichtig! (Typ 2 lasse ich mal aussen vor). Hast du eine Ahnung, ob sie eine schriftliche, oder wie die meisten TK Mitglieder auch nur eine mündliche Zusage hatte ?

  • Sie sprach von einer schriftlichen Zusage. Mir geht es auch nicht um die Besonderheit Typ 2, sondern eben um das nicht insulinpflichtig, oder scheinbar nicht zwingend insulinpflichtig. Irgendein Arzt wird das dann ja verschrieben haben, oder ging das bei der TK mal so?
    Als ich fragte, wieso sie das bekommen hat, sagte sie mir, dass sich die Schwiegermutter nicht in die Finger stechen wolle.