Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • dort lese ich natürlich schon mit... ;)

    .
    Schöne Grüße
    mahell.


    "Die es gut meinen, das sind die Schlimmsten."
    Paracelsus, Theophrastus Bombast von Hohenheim.

  • Noch ein Nachtrag zu meiner HUK-PKV / Beihilfe-Bund Geschichte: Auch die Beihilfe Bund hat ihre 50% kommentarlos übernommen (abzgl. 10,- Euro Selbstbehalt für ein 6er-Set Sensoren) ohne vorherige Anträge o.ä. :)

  • Habe Ende des Jahres 2016 mit der AOK Rheinland/Hamburg tel. bzgl. der Kostenübernahme Libre. Aussage am Telefon - Einzelfallentscheidung ! Am 03.01.2017 habe ich ein ärztl. Attest + ein persönliches Anschreiben bei der AOK abgegeben. Schriftl. Ablehnung am 14.01.2017 erhalten - "Wir haben den Antrag sorgfältig geprüft...Nach eingehender Prüfung aller uns vorliegenden Erkenntnisse können wir nur zu der Entscheidung gelangen, dass dieses Gerät noch nicht ausgereift sein kann, da nicht gesichert davon auszugehen ist, dass Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medzinischen Erkenntnisse entsprechen. .... "


    Werde jetzt wiedersprechen und dann weitere Infos hier bekanntgeben.

  • Mach das. Ist übrigens nicht deren Aufgabe das zu beurteilen. Ein nicht sicheres Gerät dürfte gemäß §4 Medizinproduktegesetz nicht in den Handel gebracht werden.


    Gemäß §6 des MPG heißt es zudem:


    (1) Medizinprodukte [...] dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 3 Satz 1 versehen sind.
    (2) Mit der CE-Kennzeichnung dürfen Medizinprodukte nur versehen werden, wenn die Grundlegenden Anforderungen nach § 7, die auf sie unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung anwendbar sind, erfüllt sind und ein für das jeweilige Medizinprodukt vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 37 Abs. 1 durchgeführt worden ist.


    Das Ding hat ein CE Kennzeichen. Seit etwa Oktober 2014. Sollte die Kasse einen Verdacht haben, dass dieses unrechtmäßig angebracht ist und deswegen entgegen aller Prüfungen Gefahr droht, so hat die Kasse die Pflicht diese missbräuchliche CE Kennzeichnung der zuständigen Stelle anzuzeigen.



    Konsequenterweise hat deine Kasse bei begründetem Verdacht aug schädliche Einflüsse die Pflicht ein Vertriebsverbot nebst Rücknahme des CE Kennzeichens zu beantragen. In dem Fall hättest du gerne das Aktenzeichen dieses Antrags. Oder eine "bessere Begründung".


    PS: Den Scheiß "wir meinen es nur gut mit Ihnen" hat meine Kasse auch versucht. Rate wieso ich sowas zügig aus dem Hut ziehen kann...

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Oh, das ist aber mal eine neue Argumentation. Vielleicht das mal direkt an Abbot weiterleiten, vielleicht mögen die sich ja mit einer KK streiten, die meint, ihr Produkt sei nicht ausgereift? Ist ja schließlich rufschädigend für Abbot :-)


  • Da würde ich vorsichtig mit sein:


    Zitat

    (1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn
    1.
    der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden oder


    Es heißt ja bei Abbot immer "nicht für Therapie-Entscheidungen nutzen!" - daher kann das Libre auch mit Fehlern nicht den Nutzer gefährden :xD:

  • Das Libre ist doch sogar für Kinder zugelassen:


    * FreeStyle Libre ist zertifiziert für Kinder ab 4 Jahren und Erwachsene mit Diabetes. Die Aufsichtspflicht über die Anwendung und die Auswertung von FreeStyle Libre bei Kindern ab 4 Jahren und Jugendlichen bis 17 Jahren obliegt der Verantwortung einer volljährigen Person.


    In dem 3-seitigen Schreiben der AOK - ist so einiges nicht richtig !


    Ergänzt - gerade noch akutell gefunden:




    16.01.2017 – 14:40



    Abbott GmbH & Co. KG Abbott Diabetes Care



    Jetzt
    auch die AOK PLUS: Immer mehr Krankenkassen übernehmen die Kosten für Flash
    Glucose Monitoring



    Wiesbaden (ots) - Die AOK PLUS als eine
    der größten und am schnellsten wachsenden gesetzlichen Kassen im deutschen
    Gesundheitsmarkt übernimmt ab sofort vollumfänglich die Kosten für FreeStyle
    Libre. Zusätzlich haben zum 1. Januar weitere große gesetzliche Kassen, u. a.
    die KKH, die Mobil Oil, die Knappschaft, ...

    Einmal editiert, zuletzt von Molly ()

  • Wie üblich wenn Kassen versuchen pauschal beantragte Leistungen abzulehnen. Glaubt jemand den Kram und die Kasse kommt durch, ists ein "billiges Vergnügen".

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Frag die doch mal, warum die AOK Hessen das Libre übernimmt (siehe einige Posts vorher)?
    Und andere große und kleine Kassen auch.


    Ich würde wechseln. Geht auch einfach und schnell. Hab seit Juli 2016 schon über 720 Euro gespart - weil ich die Kasse gewechselt habe.

  • Nachteil am Wechsel ist, dass man als "Selbstzahler" eine Erstattung erst ab Antrag bekommt. Wechselt man zu einer neuen Kasse nebst neuem Antrag, gibts erst ab dem neuen Antrag Geld. Daher bin ich ein Fan von "mach der Kasse Dampf bis zur Klage". Vor allem da genügend Kassen das Libre zahlen, was es einer pauschal ablehnenden Kasse eigentlich schwer macht das sicher zu begründen. Ein CGM ists nicht, also bleibts ein Hilfsmittel. Und dieser Begriff ist so umfassend definiert, dass eine Null Euro Erstattung bei einem Blutzuckermessgerät faktisch nicht möglich ist.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Mein Weg ist auch eher der von Grounded - werde den Argumentationweg " ich habe kein CGM beantragt sondern die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel - Blutzuckermessgerät", einige falsche Angaben der Sachbearbeiterin "richtig" stellen und auch nochmals auf meine persönlichen Punkte hinweisen. Die erwähnten § erwähnen und evtl. ggf. für Rückfragen die Kontaktdaten meiner Anwältin angeben.


    In meinem persönlichen Schreiben hatte ich übringens erwähnt, das mein Meßgerät das Contour USB link im Augenblick, sowohl beim Skifahren, wie auch beim Winterspaziergang (Gerät in der Jackentasche) versagt. Habe gerade mal die techn. Daten verglichen.


    Contour Arbeitstemperatur 5 °C bis 45°C
    Libre -20°C bis 60 °C

  • Oh, oooh, aber nur für


    "Schwer zuckerkranke Kinder und Erwachsene erfahren durch unser Zusatzangebot eine spürbare Erleichterung im Alltag, da die regelmäßigen Messungen mit dem neuen System für die betroffenen Versicherten völlig schmerzfrei, unblutig und unauffällig durchgeführt werden." 8o

  • hier der konkrete Satzungstext, der denen andere BKKs ähnelt:


    Flash Glukose Messsystem
    Versicherte haben unter den folgenden Voraussetzungen Anspruch auf die Versor-gung mit einem Lesegerät für ein Flash Glukose Messsystem und den dazugehörigen Sensoren:
    a) Die Versicherten führen eine intensivierte konventionelle Insulintherapie oder In-sulinpumpentherapie durch. Zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient können die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patien-ten nicht erreicht werden.
    Seite 18
    b) Ein zugelassener Vertragsarzt oder ein nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigter
    Arzt hat die Notwendigkeit auf einer Verordnung bestätigt. Vertragsärzte bzw. be-rechtigte Ärzte in diesem Sinne sind:
    • Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
    • Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Ju-gendmedizin jeweils mit der Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologie Deutsche Diabetes Gesellschaft (DGG)" bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder
    • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung "Kinder-Endo-krinologie und -Diabetologie".
    c) Die Versicherten sind in der sicheren Anwendung des Flash Glukose Messsys-tems geschult.
    d) Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil hat die Versicherten in geeigneter Art und Weise über die Möglichkeiten zum Bezug der Leistung informiert und der Versor-gung vor Versorgungsbeginn zugestimmt.
    e) Die Nutzung des Flash Glukose Messsystems ist ohne Zugriff Dritter, insbeson-dere des Herstellers, auf die personenbezogenen oder -beziehbaren Daten der Versicherten möglich.

  • Hallo zusammen,


    nach Ablehnung der Kostenübernahme für das Freestyle Libre durch meine KK, die Debeka BKK, habe ich mich hier im Forum über die mögliche Form eines Widerspruchs erkundigt. Der Verweis auf alle möglichen Paragraphen ist zwar sehr hilfreich, aber offensichtlich war damit in den letzten zwei Jahren niemand erfolgreich, oder?
    Ich ziehe deswegen den einfachsten aller Wege in Erwägung, nämlich einfach die KK zu wechseln. Da einige KKs ja offensichtlich wieder einen Rückzieher gemacht haben, wollte ich mal fragen, welche KKs momentan denn bzgl. der Erstattung des Freestyle libres am empfehlenswertesten sind und den größten Kostenanteil bzw. die meisten Sensoren erstatten. Die verlinkten Beiträge im Eingangsposting sind ja teilweise schon ziemlich veraltet...


    Grüße
    Sebastian

  • Doch, war ich. Nach Klageankündigung mit 14-Tages-Frist wurde bezahlt (TK, rückwirkend für über ein Jahr). Das wäre angesichts http://www.diabetes-und-recht.…uch-auf-kostenuebernahme/ wahrscheinlich nicht gut für die Kasse ausgegangen. Der Umstand, dass zig Kassen das zahlen ist ebenfalls kein gutes Argument für ein "leider dürfen wir nicht". Von "meiner" Lesart des Sozialgesetzbuchs zum Thema "Hilfsmittel" ebenfalls nicht.


    Mir deucht, dass alles nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistete erst mal grundsätzlich abgelehnt wird. Wenn sich nur die Hälfte wehrt ist die Kasse quasi im Plus und der Zirkus hat sich gelohnt. Grundsätzlich hast du Anrecht darauf bis vor den Widerspruchsausschuss der Kassen zu gehen und DANACH kannst du bei erneuter Ablehnung binnen 4 Wochen vorm Sozialgericht klagen. Diese Klagen sind übrigens kostenlos, du zahlst nur deinen Anwalt wenn du einen haben willst. Was du unter Verweis auf §33 SGB-V (Hilfsmittel) sowie die Hilfsmittelrichtlinie, §4 und §6 sowie Verweis auf o.g. Urteil nebst Begründung nicht musst.


    CGM ist das Libre mangels "Alarmfunktion" jedenfalls nicht, somit ist ein Verweis auf eine "fehlende Indikation" sinnlos.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Ich ziehe deswegen den einfachsten aller Wege in Erwägung, nämlich einfach die KK zu wechseln. Da einige KKs ja offensichtlich wieder einen Rückzieher gemacht haben, wollte ich mal fragen, welche KKs momentan denn bzgl. der Erstattung des Freestyle libres am empfehlenswertesten sind und den größten Kostenanteil bzw. die meisten Sensoren erstatten. Die verlinkten Beiträge im Eingangsposting sind ja teilweise schon ziemlich veraltet...


    Grüße
    Sebastian


    guck mal Libre / FGM - Übersicht Krankenkassen

  • Die Audi BKK hat das im Hilfsmittelkatalog stehen seit anfang des Jahres. Habe 7 Sensoren für ein viertel Jahr erhalten. Teststreifen bekomme ich auch wenn ich will.

    MK I Nordisk Infuser
    MK II Nordisk Infuser
    H-Tron, Firma Disetronic
    Medtronic Paradigm