Dauerverordnung - was ist das genau, was bedeutet das?

  • Hi!


    Ich habe an etlichen Stellen was von möglichen Dauerverordnungen oder Jahresrezepten gelesen. Aber irgendwie nie was konkretes / umfassendes. Und ansonsten findet man im Netz das auch mehr im Zusammenhang mit Krankengymnastik und so. Teilweise auch unter den Stichpunkten "Verordnungen außerhalb des Regelfall" oder "Langfristverordnung" o.ä.


    Und dann gibt es bei DiaExpert zB noch eine Pauschalversorgung? http://www.diaexpert.de/ihr-rezept/


    Daher mal ein Rundumschlag an Fragen, hier kennen sich doch bestimmt etliche damit gut aus :-)



    Meine Krankenkasse hat mir auf meine Nachfrage (ich hatte in erster Linie wegen den Orientierungsrahmen für Teststreifen angefragt und das nur nebenbei angesprochen) geschrieben: Generell bestehe die Möglichkeit - im Ermessen des Arztes - den gesamten Diabetikerbedarf per Dauerverordnung zu verschreiben.


    Wie genau geht das? Welche Vorteile hat der Arzt davon, daß ich ihm das schmackhaft machen kann? Und welche Konsequenzen hat das für wen?


    Beispiel Teststreifen: Soweit ich das verstanden habe (und wie es bei mir auch der Fall ist), haben da etliche Diabetologen ja Angst "zuviel" zu verschreiben, weil sie Regress fürchten - auch wenn es medizinisch sinnvoll wäre. Der kommt aber von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht von den Krankenkassen, oder?


    Da ich an einigen Stellen was davon las, daß die Dauerverordnung von der KK genehmigt werden müsse: Wäre die KV und damit ein Regress damit raus aus der Geschichte? Und könnten dann höhere Mengen einfacher verschrieben werden? Bzw. ich vermute, daß es dann doch auch satte Mengenrabatte gibt?


    An anderer Stelle meinte ich herausgelesen zu haben, daß alles, was über eine Dauerverordnung geht, nicht ins (für den Regress maßgebliche) Budget des Arztes einfließt?


    Zitat

    Somit ist bei
    Verordnungen außerhalb des Regelfalls ein Arzt-
    Patienten-Kontakt spätestens alle zwölf Wochen
    erforderlich. Langfristverordnungen werden ih-
    rem Heilmittelverordnungs-Volumen nicht mehr
    angerechnet, sie sind somit „budgetneutral“.

    Könnte sich aber halt auch nur auf Orthopädie oder so beziehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tarabas ()

  • Ich habe an etlichen Stellen was von möglichen Dauerverordnungen oder Jahresrezepten gelesen.


    Glaube, ich habe auch hier im Forum von einigen Usern gelesen, daß sie sowas hätten. Mal sehen, wer sich da aufklärend meldet.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Es gibt verschiedene Jahresverordnungen:
    - Nur für Pumpenzubehör (Katheter, Reservoire, Pumpentaschen usw.)
    - Für Teststreifen
    - Für alles


    Kommt eben darauf an, was der Arzt ausstellt. Das reicht man dann bspw. bei einem Diabetesversand ein und ruft dann jeweils ab, was man benötigt.


    Einige KKn schließen auch Pauschalverträge mit Diabetesversandhändlern ab, bzw. umgekehrt der Diabetesversandhändlern schließt eine Pauschalverordnung mit KKn ab. Dann ist man aber an den vorgegebenen Versandhändler gebunden, mit dem die Pauschalverordnung abgeschlossen ist. Das dann eben auch in unterschiedlichem Umfang, Pumpenzubehör, TS oder beides, oder, oder...


    Was nicht geht ist eine Dauer- oder Jahresverordnung über Insulin. Das ist eben kein Hilfsmittel und nicht über den Diabetesversand erhältlich (nur über eine möglw. angeschlossene Apotheke wie bspw. bei Ultrapharm/Apotal, aber auch dann eben nicht über Dauerverordnung).

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Kommt eben darauf an, was der Arzt ausstellt. Das reicht man dann bspw. bei einem Diabetesversand ein und ruft dann jeweils ab, was man benötigt.


    Aber eine Gesamtsumme steht dann im Rezept, oder wie geht das konkret?


    Einige KKn schließen auch Pauschalverträge mit Diabetesversandhändlern ab, bzw. umgekehrt der Diabetesversandhändlern schließt eine Pauschalverordnung mit KKn ab. Dann ist man aber an den vorgegebenen Versandhändler gebunden, mit dem die Pauschalverordnung abgeschlossen ist. Das dann eben auch in unterschiedlichem Umfang, Pumpenzubehör, TS oder beides, oder, oder...



    und wo ist dann der Unterschied hierzu? Ich kann mir ja kaum vorstellen, daß Pauschal hier heißt "du holst es Dir nur von dem, dafür soviel wie Du für nötig hältst"? Oder?


    In erster Linie wirst Du mit Deiner Krankenkasse abklären müssen, ob eine Dauerverordnung in Frage kommt. Bist Du im DMP für Typ 2 Diabetiker eingeschrieben? Dann lässt Dein Arzt vielleicht mit sich reden wegen der Verordnung? Zumal Dein Doc jedoch jetzt schon eine andere Ansicht als Du vertritt, was die von Dir gewünschte Teststreitenanzahl betrifft. (http://www.forum.diabetesinfo.de/forum/i…ic,13205.0.html)


    Ja, ich bin im DMP. Und die Krankenkasse hatte mir ja im Nebensatz geantwortet: " Generell bestehe die Möglichkeit - im Ermessen des Arztes - den gesamten Diabetikerbedarf per Dauerverordnung zu verschreiben."



    Und wegen meinem DiaDoc: Sie hat mir indirekt ja durchaus zu Verstehen gegeben, daß mehr Streifen sinnvoll sein könnten (mal pp-Werte, Sport, ...). Aber halt 400 die Grenze ist, die sie nicht überschreiten dürfe ... Stichwort Regress. Ich habe ihr eine Antwort meiner/ihrer KV gezeigt, wo der Orientierungsrahmen(!) ausdrücklich mit 3-6 (also immerhin 140 mehr als sie mir verschreiben will) angegeben wird und sie will das mal mit Kollegen besprechen. Würde sie ja nicht, wenn sie die 400 selber für ausreichend halten würde.


    Aber deswegen ja auch die Fragen rund um "was genau bringt eine Dauerverordnung - Auswirkungen aufs Budget oder Regress?" Um es ihr besser verkaufen zu können.

  • Würde mich auch interessieren, da ich mittelfristig plane, mal ein Jahr weg zu sein und meinen Vorrat mitnehmen will. Verhalten sich die Kassen dabei unterschiedlich oder ist es egal, welche man hat?


    Lg Hubi

    "Sing this corrosion to me!"

    (Stoßseufzer eines unbekannten Seglers)


  • Aber eine Gesamtsumme steht dann im Rezept, oder wie geht das konkret?


    Ich weiß nicht, ob es da eine Regel gibt, ich hatte noch keine Dauerverordnung/Jahresrezept.


    Zitat

    und wo ist dann der Unterschied hierzu? Ich kann mir ja kaum vorstellen, daß Pauschal hier heißt "du holst es Dir nur von dem, dafür soviel wie Du für nötig hältst"? Oder?


    Pauschalverträge ist in diesen Fällen abgeleitet von "Pauschale", d.h. es ist ein Betrag x zwischen Diabetesversand und KK pro Monat (oder Jahr) vereinbart, der ohne Rezept bzw. ohne weitere Genehmigung beim Diabetesversand abgerufen werden kann. Bei mir ist es bspw. egal, ob ich dafür eine oder drei oder 10 Pumpentaschen abrufe oder nur Katheter oder was auch immer, solange es in der Gesamtsumme liegt. Was über die Summe hinaus geht, wird (bei mir) vom Diabetesversand der KK (mit der Bezeichnung was es ist) angezeigt, aber ein Rezept ist dennoch nicht nötig. - Das Überschreiten der Summe ist in meinem Fall aber kaum möglich, das ist sehr großzügig verhandelt.


    Zitat

    Aber deswegen ja auch die Fragen rund um "was genau bringt eine Dauerverordnung - Auswirkungen aufs Budget oder Regress?" Um es ihr besser verkaufen zu können.


    I.d.R. hat das rein gar nichts mit dem Arzt, seinem Budget o.ä. zu tun. Bei einer Dauerverordnung/Jahresrezept eben nur das Ausstellen des Rezeptes/der Verordnung, bei einem Pauschalvertrag zwischen KK und Diabetesversand klimpert überhaupt kein Arzt mit, der ist da gar nicht involviert.


    Bei einem Diabetologen gibt es für Diabetesbedarf übrigens kein Budget.

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  • Und das gilt für alles, inkl. Teststreifen??


    Jo, wenn doch hier dauernd geschrieben wird, daß bei Typ 1 es für Teststreifen generell kein Limit gibt, dann muß es ja auch erst recht für Diabetologen gelten. (?)


    8o

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  • Pauschalverträge ist in diesen Fällen abgeleitet von "Pauschale", d.h. es ist ein Betrag x zwischen Diabetesversand und KK pro Monat (oder Jahr) vereinbart, der ohne Rezept bzw. ohne weitere Genehmigung beim Diabetesversand abgerufen werden kann. Bei mir ist es bspw. egal, ob ich dafür eine oder drei oder 10 Pumpentaschen abrufe oder nur Katheter oder was auch immer, solange es in der Gesamtsumme liegt. Was über die Summe hinaus geht, wird (bei mir) vom Diabetesversand der KK (mit der Bezeichnung was es ist) angezeigt, aber ein Rezept ist dennoch nicht nötig. - Das Überschreiten der Summe ist in meinem Fall aber kaum möglich, das ist sehr großzügig verhandelt.


    Was meinst Du hier mit "verhandelt"? Ist das bei Dir eine individuelle Preisverhandlung zwischen Händler und KK - also sowas wie ein (Gesamt)kosten-Voranschlag? Weil ich fand jetzt nur allgemeine Verträge, wo eine Summe pro Patient allgemein festgelegt wird.


  • Was meinst Du hier mit "verhandelt"? Ist das bei Dir eine individuelle Preisverhandlung zwischen Händler und KK - also sowas wie ein (Gesamt)kosten-Voranschlag? Weil ich fand jetzt nur allgemeine Verträge, wo eine Summe pro Patient allgemein festgelegt wird.


    Das kann ich Dir insofern nicht beantworten, weil ich nur für mich geltende Vereinbarungen kenne und nicht die, die möglw. für andere gelten. Mit mir wurde aber vorher gesprochen, wieviel und was benötigt wird, dazu eine großzügige Reserve und ein bisschen "was wäre wenn" gerechnet.


    Eine allgemeine Summe pro Patient ist u.U. auch gar nicht möglich. Allein der Untersnchied zwischen täglichem, 2-tägigem, 3-tägigem und ob Teflon- oder Stahlkatheter kann im Quartal schon einen erheblichen Unterschied in der Summe ausmachen. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

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  • Das kann ich Dir insofern nicht beantworten, weil ich nur für mich geltende Vereinbarungen kenne und nicht die, die möglw. für andere gelten. Mit mir wurde aber vorher gesprochen, wieviel und was benötigt wird, dazu eine großzügige Reserve und ein bisschen "was wäre wenn" gerechnet.


    Das klingt aber recht stark nach einer individualisierten Kostenabschätzung/vereinbarung.


    Eine allgemeine Summe pro Patient ist u.U. auch gar nicht möglich. Allein der Untersnchied zwischen täglichem, 2-tägigem, 3-tägigem und ob Teflon- oder Stahlkatheter kann im Quartal schon einen erheblichen Unterschied in der Summe ausmachen. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.



    Also das was ich meine, da sind das tatsächlich fest, nicht-individuelle Pauschalen. Zb hier http://www.gwq-serviceplus.de/…bh_1994114_2012-01-01.pdf Seite 63 (die Preise sind glaub ich alle Brutto)

  • habe jetzt nicht alles gelesen...ich habe das auch und hatte keinerlei Infos darüber erhalten. Deshalb ein Anruf bei Diaexpert und seither klappt das! Erklären kann ich es allerdings nicht, evtl. machen manche KK es auch anders - also meine Empfehlungen beim Diahandel anrufen!
    cd63

    Grüße nest

  • Ich habe jetzt auch meine aktuellen Rezpte zu DiaExpert geschickt und ein Briefchen dazu, daß sie bitte eine Pauschalversorgung (nicht Dauerverordnung!) mit meiner KK abklären sollen. Mal gucken ...


    @cd36 Und du kannst jetzt ohne weiter Rezepte die Mengen an Teststreifen, Lanzetten ... bestellen, die die magst/brauchst?

  • @cd36 Und du kannst jetzt ohne weiter Rezepte die Mengen an Teststreifen, Lanzetten ... bestellen, die die magst/brauchst?


    Teststreifen ausgenommen, da benötigt man immer ein neues Rezept.
    Alles andere kann ich per Internet bei Diaexpert bestellen. Als ich fragte wurden mir keine Mengenbegrenzungen gesagt, aber ich will mein Lager auch nicht überfüllen. Sie nahmen sogar beim Pumpenwechsel meine alten Akku-Check-Sachen und die Orbitreservoire zurück - somit habe ich bestimmt noch was gut oder sie haben es mit der KK geklärt!?
    Brauche die Diapraxis dafür nicht belästigen, das Bestellen geht so viel einfacher! Könnte mir aber schon vorstellen, dass es Maximalmengen gibt, sonst wird das Material noch anderweitig verkauft...
    cd63

    Grüße nest