Neues Implantierbares CGM von Roche/Senseonics

  • Wie gut ist die Verbindung, gibt es hin und wieder Abbrüche? Ist der Empfänger handlich? Kann man den Sensor entkoppeln bzw neu koppeln, z. B. Wenn mal der Empfänger kaputt geht?



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  • Hallo Sheldor,


    mit der BT Verbindung gibt es keine Probleme.
    Wenn ich ab und an mal mit dem Transmitter aus der Reichweite vom Handy bin, gibt es nach ca. 3-4 Min. ein vibrieren des Transmitters.
    Auf dem Handy erfolgt dann ebenfalls eine Meldung, das der Transmitter nicht verbunden ist. Sobald ich wieder in Reichweite bin. verbinden sich
    Transmitter und Handy wieder.


    Beim tägl. Laden des Transmitter wird die Verbindung ebenfalls getrennt, aber nach dem entnehmen aus der Ladeschale verbindet es sich wieder.


    Der Transmitter ist deutlich kleiner geworden als bei der 1. Eversense Generation. Obwohl ich Seitenschläfer bin und den Transmitter am Arm habe,
    stört er nicht. Also die Form und Größe ist für mich völlig OK.
    Den Sensor kann man im Falle eines defekten Transmitter wohl auch neu koppeln, obwohl ich das bisher natürlich noch nicht testen konnte, da nur 1 Transmitter
    dabei ist.



    Hier mal ein Link zu der Eversense Web Seite:


    https://www.eversense.de/?gcli…0oZQTjEAAYASAAEgIg4fD_BwE


    Gruß


    Martin

    Am Ende wird ALLES gut.
    Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende
    (Oscar Wilde)

  • Möchte noch mal ein kleines Update zu dem Eversense CGM geben.
    Aktuell habe ich wieder mit rel. großen Abweichungen zu kämpfen.
    Gestern Abend z.Bsp zeigt mei CGM einen BZ von 85mg/dl an. Eine Kontrolle im Rahmen der Kalibrierung dann einen "blutigen" Wert von 49.
    Aber es geht auch noch andersrum. bei einem angezeigten Wert von >200 war der gemessene Wert bei 160.
    Naja, man kann sich also nicht wirklich drauf verlassen was das dingens anzeigt.....


    Die TK Krankenkasse hat mich auch am Freitag angerufen und mir freudestrahlend mitgeteilt, dass Sie die Kosten nicht übernehemen können, da
    der Datenschutz von dem System nicht erfüllt würde. :rofl :rofl
    Ich habe dann genauso freudestrahlend mitgeteilt, dass ich das ja sicher schriftlich erhalte, und Wiederspruch einlegen werde. :ball
    Das Schreiben war dann am Samstag im Briefkasten, und Roche sowie mein DiaDoc sind informiert.
    Mal sehen wie es weiter geht.


    Unabhängig davon müssen aber erst mal die Werte des CGM wieder etwas mit meinem BZ zu tun haben.
    Alles andere klappt eigentlich ganz gut.


    Gruß


    Martin

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    Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende
    (Oscar Wilde)

  • Grundsätzlich fände ich es eine gute Idee, das auch von Seiten der KK Druck hinsichtlich Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes ausgeübt würde. Wenn ich nur nicht immer wieder den Eindruck gewinnen würde, dass es darum in erster Linie gar nicht geht.


    Vor allem Frage ich mich, in welcher Hinsicht ein CGM-System den Datenschutz verletzt?


    Grübelnde Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Hier der Auszug aus der Verordnungs Richtlinie


    " CGM-Systeme dürfen entsprechend der Vorgaben des G-BA nur verordnet werden,
    wenn eine Nutzung der Daten „ohne Zugrif Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich
    ist.“ Diese Daten dürfen „allein zum Zwecke der Behandlung“ der Patienten dienen."


    Lt. Web Information, werden die Vorgaben von dem Eversense erfüllt.
    Bei Roche, sagte man mir, das diese Argumentation von der TK erst mal grundsätzlich bei Eversense Systemen genutzt wird.
    Time will tell.


    Gruß
    Martin

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    (Oscar Wilde)

  • Aber ist das CGM denn nicht eigenständig nutzbar? Funktioniert das Teil nicht ohne regelmäßigen Anschluss an einen PC? Kann man nicht einfach die gemessenen Werte ablesen? Ich denke, dass nicht das CGM selbst die Daten versendet, oder?

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Aber ist das CGM denn nicht eigenständig nutzbar? Funktioniert das Teil nicht ohne regelmäßigen Anschluss an einen PC?


    Das CGM ist zusammen mit dem Handy nutzbar, aber die Syncronisation der Daten kann ich dort in der App deaktivieren.
    Ansonsten finden sich diese Daten im persönlichen (passwort geschützten) Bereich auf dem Eversense Server :thumbdown:
    Habe daher diese Funktion in der App deaktiviert.



    Gruß
    Martin

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    (Oscar Wilde)

  • Vor allem Frage ich mich, in welcher Hinsicht ein CGM-System den Datenschutz verletzt?


    Zunächst zeigt ein CGM erst mal den aktuellen Blutzucker auf dem zugehörigen Anzeigegerät an. Das ist die hilfreichste Funktion des ganzen und funktioniert noch ganz ohne Datenschutzverletzungen. Allerdings gibt es dabei schon die Möglichkeit durch dumme Implementierung den Datenschutz zu verletzen, wenn der aktuelle Wert auf dem Handy angezeigt wird und der Hersteller das nur zulässt, wenn dein aktueller Blutzuckerwert immer gleichzeitig über das Internet an den Hersteller gesendet wird.


    Die zweite Funktion eines CGM-Systems ist das Anzeigen, Speichern und Ausdrucken der vergangenen Blutzuckerkurven. Beim CGM von Medtronic kannst du diese Funktion nur nutzen, wenn du alle BZ-Daten über das Internet auf dem Medtronic Server speicherst und dir dann die von Medtronic erstellten Auswertungen als PDF wieder herunterlädtst. Du kannst deine Daten auch als CSV Datei herunterladen und mit einem beliebigen eigenen Programm auf deinem Computer auswerten und abspeichern. Diese Funktion ist bei Medtronic aber schon in den Bereich "alte Auswertungen" geschoben worden, vermutlich will man bei Medtronic Alleinherrscher über deine Daten sein. Die sehen es nicht als "deine Daten", sondern als "ihre Daten".

    2 Mal editiert, zuletzt von Cindbar ()

  • Nochmal für die Hobbitse die schwer von Begriff sind...


    Es schaut so aus, als würden die meisten Hersteller so verfahren, oder?
    Die CGMS-Werte kann man natürlich in "Echtzeit" auf dem entsprechenden Receiver (Handy, orig. Empfänger) SEHEN. Will man aber bspw seinen Glucoseverlauf SPEICHERN/AUSWERTEN, benötigt man eine Auslese-Software. Hier scheint der vom G-BA geforderte Datenschutz aber nicht mehr zu gelten. D.h. die CGMS-Hersteller stellen eine Auswertungs-Software zur Verfügung, die dann aber nur funktionieren kann, wenn man gleichzeitig seine CGMS-Daten auf die Hersteller-Server hochlädt. Das stellt dann aber keine Datenschutzverletzung im Sinne der G-BA.Richtlinie mehr dar?


    Gebe ich den Ablauf so korrekt wieder?

  • Hallo Hobbit.


    Lass mich antworten wie Radio Eriwan. Im Prinzip ja, aber....
    Es gibt eine Data Management Software von Roche, mit der die Daten Per USB aus dem Transmitter ausgelesen werden können.
    Mit dieser Software hadere ich im Moment noch etwas, da die sich auf meinem Rechner nicht installieren lässt.
    Auf einem anderen Rechner habe ich die zwar gestern installieren können, aber bisher noch keine Daten ausgelesen. Bin mir auch noch nicht sicher
    ob die Daten nicht doch noch an Mama gesendet werden.



    Aber es besteht auch die Möglichkeit die Berichte per E-Mail als PDF und XLS von dem Handy zu versenden.
    Damit klappt es dann auch recht sicher mit dem Datenschutz.


    Gruß
    Martin

    Am Ende wird ALLES gut.
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    (Oscar Wilde)

  • Ich fragte darum so ausdrücklich nach der 'Stand-Alone-Funktionsfähigkeit', weil die KK doch das CGM als solches genehmigt. Oder hat jemand die Kostenübernahme für die Software beantragt? Und so lang die zusätzlich angebotene Software des Herstellers für das Erreichen der vereinbarten DM-Management-Ziele nicht zwingend notwendig ist, ist sie für den Genehmigungsvorgang im Grunde irrelevant. Wenn ich meine Daten ohne Not dem Hersteller in die Hand gebe, ist das meine Entscheidung. Ebenso dürfte für die Genehmigung die Art der installierten Programme auf meinem Mobiltelefon ohne Bedeutung sein.


    Mir scheint die Argumentation ähnlich, als würden demnächst weder blutige Schätzgeräte noch die dazu notwendigen Teststreifen bezahlt, weil ich die Messwerte ja in Googles kostenloses Online-Tabellentool eingeben kann (aber nicht zwingend muss) , auf welche möglicher Weise ebenfalls vom Hersteller, in dem Fall Google, zugegriffen werden kann.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Nicht ganz.


    Das CGM läuft ja nur in Verbindung mit der App auf deinem Mobiltelefon.
    Ansonsten, werden die Werte zwar aufgezeichnet, aber du siehst sie nicht.
    Weiterhin ist es ja wünschenswert, wenn zumindest dein DiaDoc, die Daten auch sieht.


    Aber eben an beiden Stellen besteht die Gefahr eines Missbrauch deiner Daten.



    Gruß
    Martin

    Am Ende wird ALLES gut.
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    (Oscar Wilde)

  • Arbyter
    Die Auswertungssoftware wird dir NATÜRLICH gratis vom Hersteller angeboten - weil die Hersteller ja so nette Unternehmen sind, weil sie ja deine Daten bekommen.


    Wenn es so abläuft wie von mir beschrieben, müsste das reine AUSLESEN - also die bspw. die Handy-App, die dir die aktuell gemessenen Werte anzeigt - ohne "nach Hause telefonieren" (= ohne Übertragung der Daten an die Hersteller-Server) funktionieren.
    Alle weiteren "Zusatzfunktionen", die die Auswertungssoftware im Angebot hat (hübsche Diagramme, Mustererkennung, etc.) gehen dann natürlich mit dem "Nachteil" einher, dass die CGMS-Daten an die Hersteller geschickt werden.

  • Das CGM läuft ja nur in Verbindung mit der App auf deinem Mobiltelefon.
    Ansonsten, werden die Werte zwar aufgezeichnet, aber du siehst sie nicht.

    Das heißt also, ich habe keine Chance die gemessenen bzw. aufgezeichneten Werte einzusehen, ohne dass ein (wie auch immer geartetes) zusätzliches Programm auf einer anderen Maschine dafür sorgt? Wenn mir also mein Mobiltelefon geklaut wird, der Akku leer ist, ich es zu Hause habe liegen lassen oder womöglich überhaupt keins habe, dann bin ich bezüglich der CGM-Werte tatsächlich aufgeschmissen? Es gibt für solche High-Tech-Teile nicht mal ein dösiges Lesegerät dazu, wie beim Libre?


    Fragende Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Wenn dir das Lesegerät vom Libre gestohlen wird bist du genauso aufgeschmissen vermute ich ;-)


    Zusätzlich ist dann sogar der Sensor verloren...


    Ich hoffe beim implantierten Sensor kann man mehrere Geräte koppeln, sonst wäre der Verlust eines Gerätes ziemlich uncool.



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  • Sheldor,
    es geht mir doch nicht darum hier ein System schlecht zu machen. Ich wollte lediglich wissen, ob das wirklich so ist, weil ich mir das kaum wie von mir beschrieben vorstellen konnte. Das Libre kenne ich inzwischen, ein 'echtes CGM' eben nicht.


    @All
    Und dabei habe ich leider, wie ich gerade feststellen muss, überlesen, dass Cindbar mir schon die Antwort gegeben hat:

    Zunächst zeigt ein CGM erst mal den aktuellen Blutzucker auf dem zugehörigen Anzeigegerät an. Das ist die hilfreichste Funktion des ganzen und funktioniert noch ganz ohne Datenschutzverletzungen.

    Letztlich ging es mir ja um die Ablehnung der KK weiter oben im Thread, weil ein CGM datenschutzrechtliche Belange verletze. So lange ich aber NUR das CGM und das zugehörige Anzeigegerät benutze, kann das nach meinem Dafürhalten nicht sein. Schließlich haben weder das CGM selbst noch das Anzeigegerät einen Internetzugang, über den irgendwelche Daten an den Hersteller übertragen werden können.


    Folglich wird es erst dann ein Problem, wenn eine zusätzliche Software auf einem Gerät MIT Internetzugang eingesetzt und mit den Daten des CGM gefüttert wird. Die ist aber nach Cindbars Ausführungen NICHT zwingend notwendig. Da die KK nur das CGM genehmigen soll und nicht irgendwelche möglicherweise ergänzend verfügbare Software, die gar nicht zwingend erforderlich ist, greift für mein Verständnis das Datenschutzargument in Leere, denn das zu genehmigende CGM selbst wäre unbedenklich.


    Bitte um Entschuldigung bei allen, die ich mit meinem wiederholten Nachfragen genervt habe. War so nicht beabsichtigt. Shame on me.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Und dabei habe ich leider, wie ich gerade feststellen muss, überlesen, dass Cindbar mir schon die Antwort gegeben hat:

    Letztlich ging es mir ja um die Ablehnung der KK weiter oben im Thread, weil ein CGM datenschutzrechtliche Belange verletze. So lange ich aber NUR das CGM und das zugehörige Anzeigegerät benutze, kann das nach meinem Dafürhalten nicht sein. Schließlich haben weder das CGM selbst noch das Anzeigegerät einen Internetzugang, über den irgendwelche Daten an den Hersteller übertragen werden können.


    Folglich wird es erst dann ein Problem, wenn eine zusätzliche Software auf einem Gerät MIT Internetzugang eingesetzt und mit den Daten des CGM gefüttert wird. Die ist aber nach Cindbars Ausführungen NICHT zwingend notwendig. Da die KK nur das CGM genehmigen soll und nicht irgendwelche möglicherweise ergänzend verfügbare Software, die gar nicht zwingend erforderlich ist, greift für mein Verständnis das Datenschutzargument in Leere, denn das zu genehmigende CGM selbst wäre unbedenklich.


    Diese Argumentation nutzten die CGM Hersteller gegenüber den Krankenkassen genauso.


    Damit bin ich aber nicht einverstanden. Ich bin der Meinung, das Auslesen und Auswerten der CGM Kurven ist genauso wichtig wie das Ablesen eines einzelnen aktuellen Wertes. Und gerade dieses Auslesen, Auswerten und Abspeichern meiner persönlichen Gesundheitsdaten muss meiner Meinung nach ohne einen Umweg über den Server des Herstellers funktionieren.


    Ich glaube, meine Sichtweise würden die Krankenkassen auch haben, wenn sie nur mal darüber nachdenken würden und die Hersteller-Lobbyisten nicht die einzigen wären, die ihnen ihre Sichtweise darstellen würden. Denn die Krankenkassen fordern von uns ja eine Dokumentation, Speicherung und einen Ausdruck unserer CGM Daten, zum Beispiel wenn wir eine Insulinpumpe beantragen wollen und sie die Tagebücher anfordern. Der G-BA hat das sogar in seinen Richtlinien so gefordert, dieses Forderung wird bisher aber ignoriert.


    Deshalb muss ein Auslesen und Abspeichern der Daten lokal, direkt auf meinem PC funktionieren. Ohne Verlust von Datensicherheit, CGM Funktionen und im vollständigen Umfang.


    Das zusätzliche Speichern auf dem Hersteller-Server darf meinetwegen als freiwillige Option weiterhin angeboten werden. Viele Patienten würden das wahrscheinlich sogar nutzen wollen, weil sie dann keinen Datenverlust durch PC-Fehler, Erpressungstrojaner oder eigene Ungeschicklichkeiten befürchten müssten.

  • Ja, man kann mehrere Geräte koppeln.
    Allerdings kann immer nur 1 Gerät gleichzeitig gekoppelt sein.


    Daher ist es kein Problem, falls man das Handy mal verlieren sollte.



    Gruß
    Martin

    Am Ende wird ALLES gut.
    Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende
    (Oscar Wilde)

  • Denn die Krankenkassen fordern von uns ja eine Dokumentation, Speicherung und einen Ausdruck unserer CGM Daten, zum Beispiel wenn wir eine Insulinpumpe beantragen wollen und sie die Tagebücher anfordern.

    Shit, ich muss schon wieder Fragen, weil ich es einfach nicht weiß: Fordern die Krankenkassen eine Dokumentation der BZ-Verläufe oder fordern sie das Speichern (und Weiterverarbeiten) der Daten direkt aus dem CGM?


    Deshalb muss ein Auslesen und Abspeichern der Daten lokal, direkt auf meinem PC funktionieren. Ohne Verlust von Datensicherheit, CGM Funktionen und im vollständigen Umfang.

    Bezüglich dieser Forderung bin absolut bei dir.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!