Ok, dann musst du halt "nur" die Indikationen für CGM mitbringen. Aber im Zweifel solltest du dich auch beim Eversense darauf berufen können, dass die Kasse wenigstens die Kosten für eine "angemessene" Gerätschaft erstattet und dir nur noch die Differenz bleibt.
Zudem steht in der Hilfsmittelrichtlinie, dass der PATIENT die Wahl des angemessenen Hilfsmittels hat. Und nicht das nehmen muss, was der Kasse gerade in den Sinn kommt. Bei gleichen Kosten hast eigentlich du das letzte Wort.