Pressemitteilung Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker

  • Wer es braucht, das entscheidet zum Glück der Arzt.


    Deshalb denke ich auch, dass es hier nicht um " haben wollen" Effekte geht. Wer es meint zu brauchen, und auch die Verordnung des Arztes in der Hand hat, sollte es auch bekommen können.


    Man sollte auch davon ausgehen, dass Diabetiker, die sich um CGM bemühen, sich um ihre Therapie bemühen und Interesse zeigen.


    Wer ohne glücklich ist, wird sicher auch keinen Papierkrieg anfangen wollen dafür. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel ;-)



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  • Großes Danke an alle, die die Neuigkeiten für uns entdeckt und auch schon kommentiert haben. :) Habe das im Tagesverlauf heute nicht verfolgen können.


    Nun wird es sicher interessant, was sich speziell mit dem Libre tut. Offenbar fällt es ja tatsächlich nicht in den Bereich der Entscheidung.


    Am Rande bemerkt, das hier ist schon putzig...


    Zitat

    Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messegeräten beantragt. Der G-BA nahm den Antrag mit Beschluss vom 10. November 2011 an und leitete das Beratungsverfahren ein.


    Die schämen sich nicht, diese Daten auch noch zu nennen. 2011! Halleluja. 8o:patsch:

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • „Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden. Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung ist bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden können“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.


    In jedem Fall ist dei Behauptung einiger Gerichte, die dann auch zur Anlehnung eines Libres führten, vom Tisch. Was ich bei einem CGM akzeptiere, kann ich bei einem FGM nicht als "neue" Methode abstempeln.

    Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht.(Marcus Aurelius)
    Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern daß man nie beginnen wird, zu leben.(Marcus Aurelius)

  • Viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeeeelen Dank für die Info!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Endlich geht es in die richtige Richtung - endlich wird ein Nutzen erkannt! Für wen das CGM ist, entscheidet letztendlich der Arzt und ich bin mir sicher, dass meine KK nun nicht mehr "Nein" sagen kann, weil das Gesetz dagegen spricht! Für mich ist das eine wunderbare Nachricht, selbst wenn es noch ein bisschen Kampf dafür geben wird (bei KK normal)! Auf das Libre verzichte ich dann gerne - die Allergiebasteleien nerven schon gewaltig - und: dann hat die 640G hoffentlich bald den Nutzen, den sie haben soll!
    Ich bin mit dieser Info eher optimistisch!
    cd63

    Grüße nest

  • Vielen Dank für die Info und die ganzen Diskussionen.
    In Summe ist das Urteil doch sehr positiv und endlich zeigt es die richtige Richtung. Der technische Fortschritt sollte jetzt für alle zugänglich sein, die es benötigen.
    Dass das CGM anerkannt wird, ist auch der erste Schritt, dass die Closed-Loops später übernommen werden.


    Das wird endlich anerkannt! :thumbsup:
    Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es gewesen wäre, wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre.

  • Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es gewesen wäre, wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre


    ...wie im vorigen Jahrhundert!! Das CGM gibt es inzwischen so lange, dass man längst die Vorteile kennt - das Hinauszögern einer Übernahme war meines Erachtens bisher reine Politik!
    Ich würde das vielleicht etwas dezenter formulieren, wenn ich nicht täglich sehen würde, wo Gelder im Gesundheitswesen oft sinnlos angesetzt werden! Meine nicht unbedingt meine Arbeit auf der Intensiv (dort natürlich auch) - bei der Prävention fängt es schon im Kindesalter an...........
    cd63

    Grüße nest

  • Man muss aber dazu sagen, die Mondpreise der Hersteller haben auch nicht wenig dazu beigetragen dass die Sache so schleppend verläuft. Mit Pumpe und CGM hab ich schon fast nen Kleinwagen an meinem Kadaver hängen. Klar muss das hochwertige Technik sein, aber irgendwo sind Grenzen. Wenn ich sehe wie z. B. Medtronic mit Ersatzpumpen um sich schmeisst kanns nicht weit her sein mit großen Herstellungskosten.



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  • Wenn jetzt mehr Leute CGMs bewilligt bekommen, wird vielleicht auch der Konkurrenzdruck größer, mehr Hersteller wollen auch etwas vom Kuchen, der Preis wird dann wohl sinken, sicher auch, weil die KK Druck machen werden.

  • Wenn jetzt mehr Leute CGMs bewilligt bekommen, wird vielleicht auch der Konkurrenzdruck größer


    Sehe ich genauso. Wo es Geld zu machen gibt, wird investiert. Andere Hersteller werden da sicher was vom Kuchen haben wollen.
    Mit aktueller Technik sind die Prototypen sogar mit Einzelhandelswaren zusammenzubauen und schnell zu testen/verbessern (Siehe Bastler-Posts)
    Richtige Projekte nehmen bestimmt schnell Fahrt auf!


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • Mittlerweile ist auch der Beschluss mit Begründung ausformuliert beim G-BA auf der Seite hochgeladen:
    https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2623/


    Bei den tragenden Gründen wird immer wieder auf den Hypos herumgeritten. Ich glaube, wenn man die wirklich oder geflunkert aufweisen kann, hat man sehr gute Chancen sogar ein CGM zu bekommen.


    Im Beschluss selbst, stehen folgende Anforderungen:
    - Insulinpflichtiger DM (lässt auch auf fortgeschrittene T2 schließen. Explizit T1 wird nicht erwähnt.)
    - ICT selbstständig mit Absprache mit dem Arzt ausführen
    - Stoffwechsel lässt sich trotz guter Arbeit nicht einstellen (Schwammig. Leider sehr schwammig. Viel Freiraum für Kassen. Ohne Hypos vermutlich schwer zu erfüllen.)
    - (Fach-)Arzt empfiehlt CGM
    - Schulung zum Gerät
    - Arzt und Patient legen Ziel fest, dokumentieren, ob es erreicht wird (vielleicht im Rahmen der DMP Untersuchung möglich. Vermutlich ein schweres Kriterium, wenn man eigentlich gut eingestellt ist.)
    - Gerät muss zugelassen sein, Alarmfunktion haben und keine Daten weitergeben


    Insgesamt viele selbstverständliche und leichte Hürden. Jedoch auch schwammige dabei, sodass KKs Spielraum zur Ablehnung gibt.


    Grüße
    grosb

    Using FSL

  • Das ist ja bei den Pumpen auch so.


    Wenn man mit seiner bisherigen Therapie nicht weiter kommt, muss eben die nächste Variante vom Arzt verordnet werden.


    Normalerweise dürfte eine KK so etwas überhaupt nicht ablehnen, wenn es der behandelnde Arzt verordnet. Er hat ja seine Gründe, nur wird seine Kompetenz bei solchen Sachen grundsätzlich in Frage gestellt, indem der MDK dann selber nochmal Hand anlegen muss.


    Das mit den Hypos als Vorraussetzung finde ich extrem unsinnig, und gilt für mich nur als Barriere in der optimalen Therapiefindung. Dauerhaft schlechte Einstellung mit zu hohen Werten ist letzten Endes nicht weniger gefährlich, aber eben erst später irgendwann, wenn man keinen anderen schuldigen als den Diabetiker selbst mehr ausmachen kann.


    Ich habe schon mit meiner Betreuerin gesprochen gestern, sie ist guter Dinge, und will beim nächsten Quartalcheck einen Antrag auf CGM fertig machen. Ohne die mindestens x Hypos am Tag mit weniger als 3,8 mmol.



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  • CGM, das die genannten Kriterien erfüllt ist erstattungsfähig, der Rest ist nicht erwähnt.


    Muss es nicht. Weil Hilfsmittel im Sinne des §33 SGB-V grundsätzlich erstattungsfähig sind. Hilfsmittel ist alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist ODER "die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind".


    Libre ist "weder-noch". Gleiches sagt §4 der Hilfsmittelrichtlinie: "Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend."


    Somit sind auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind erst mal grundsätzlich erstattungsfähig. Was im Hilfsmittelverzeichnis gelistet UND indiziert ist, muss aber übernommen werden. Ausgeschlossene Arznei, Heil- und Hilfsmittel sind in §34 SGB-V explizit aufgeführt.


    Das war übrigens die Argumentation, mit der CGM bis vors BSG gekommen ist. Einige Gerichte hatten CGM als Hilfsmittel des Patienten angesehen, was vor Hypo/Hyper warnt und diese genehmigt. Die Kassen hatten eine "Neue ärztliche(!) Methode" unterstellt, deren Hilfsmittel bis zu einer Genehmigung durch den G-BA und Behandlungsrichtlinien explizit ausgeschlossen sind. Siehe §135 SGB-V

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • würde es besser finden, wenn man CGM und FGM trennt - hier im Thread geht es ja um das CGM!
    Als derzeitiger Librenutzer ist es mir natürlich nicht ganz egal, was aus dem Libre wird - aber ich freue mich sehr über die gestrige Entscheidung und hoffe zudem, dass am 30.6. nicht noch ne Bremse dazu erfunden wird, die uns DMler weitere Jahre einschränken könnte. Das CGM hat für mich einfach Priorität!
    cd63

    Grüße nest

  • Für "freiwillige" CGM Nutzer, die mit verlängerten Sensoren gut durch den Monat kommen, wäre eine Zuzahlung der Kasse zu den Sensoren mehr als fair. Die Grundlage ist die selbe. Hilfsmittel, teurer als "Standard", Mehrkosten sind selbst zu bezahlen. NUB-Ablehnung ist somit Geschichte.


    Wer sein CGM freiwillig zahlt, der sollte sofort einen Antrag auf Erstattung abgeben und die Kosten der Basisversorgung als Zuschuss einfordern.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Hab jetzt nur die Zusammenfassung von grosb gelesen und so wie es da zusammengefasst ist, liest es sich eigentlich nicht anders als es vorgestern auch schon war. Das finde ich sehr schade.
    Wenn man gut eingestellt ist, hat man scheinbar keine Chance auf ein CGM (wie ja scheinbar auch keine Chance auf eine Pumpe - siehe Rotefeli)
    Kenne ein zweijähriges Mädchen, dem gerade im April das CGM wegen fehlender Anzahl von Hypos abgelehnt wurde - trotz ärztlichem Gutachens - und wenn ich das so lese, wird sie wohl nach gestern immer noch keins bekommen, außer sie hat demnächst mehr Hypos.
    Dass man seine Gesundheit aufs Spiel setzen muss, um an die notwendigen Geräte zu kommen, ist echt schade.


    Ich bin gespannt, wie unsere Ambulanz darauf reagiert. Ich denke, es wird dennoch schwer ein CGM zu bekommen, und wenn dann wegen unserer Ambulanz und deren Metronic-Affinität nur den Enlite-Sensor.

    Einmal editiert, zuletzt von Karli ()

  • Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.


    Klar, das ist Patientenschutz, aber gibt es denn überhaupt CGM-Geräte, die nicht auch die Daten an den Hersteller senden. Unsere Pumpe wird auch in der Ambulanz immer ausgelesen und die Daten landen bestimmt auch bei Medtronic.


    Ist das nicht alleine schon ein Ausschlusskriterium?

  • Punkt 3


    Zitat

    insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient
    festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung
    der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden
    können


    Das bedeutet doch konkret, dass wenn die Therapieziele erreicht werden, insbesondere Hba1C im Normbereich liegt (Arzt hat dann ja nichts zu meckern, Therapieziel sollte erreicht werden), es KEINE Grundlage für ein CGM gibt. Also alles wie vorher.
    Ich bin gerade doch sehr enttäuscht.
    Fragt auch jemand, mit welchem Aufwand man manches Therapieziel erreicht und wieviel Lebenserleichterung das CGM wäre, um einen guten HbA1C zu halten?

  • Fragt auch jemand, mit welchem Aufwand man manches Therapieziel erreicht und wieviel Lebenserleichterung das CGM wäre, um einen guten HbA1C zu halten?


    Hört sich doch nach einem nachvollziehbaren Therapieziel an: "Den besonders guten HbA1C-Wert, den ich mit der kostengünstigen Variante habe, mit dem 300% teureren System halten." :D :D :D
    Die Kasse wird sich freuen :P


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • Naja, die Kasse wird sagen, wozu brauchen wir ein CGM, wenn wir mit normalen Blutzuckermessstreifen den guten HbA1C hinbekommen haben (ok, teils auch Libre, aber selbstfinanziert, ist denen doch egal wie wir das schaffen). Dass wir dafür alle 2 Stunden messen, auch nachts, wird die nicht interessieren. HbA1C ist doch gut, warum etwas ändern? Warum ein CGM finanzieren? Therapieziel ist auch ohne CGM erreicht, also Bewilligung abgelehnt.
    Sorry, bin gerade etwas frustriert, denn irgendwie glaube ich, dass das alles jetzt gar nichts gebracht hat, zumindest nicht für die, die einen einigermaßen guten HbA1C haben.
    Für die anderen verdientermaßen schon.

  • Wahrscheinlich fehlt mir eine Wicklung oder auch zwei :huh:
    Könnte mir bitte jemand so freundlich wie möglich erklären, was am 30.06. entschieden wird? Habe für diese Frage bereits ein's auf's Dach bekommen :pupillen:
    Ich habe mich schon durchs Forum gekämpft und finde keine Antwort darauf. Ist diese Frage wirklich so behämmert? :help: