Sozioökonomische Benachteiligung von Diabetikern immer noch erheblich

  • Vom restlichen Inhalt abgesehen, wer verzapft denn solche Artikel?

    Zitat

    Für Typ-1-Diabetiker und ihre Eltern beginnen die Probleme spätestens in der Schule, teils auch schon im Kindergarten. Sie werden ausgeschlossen vom Sportunterricht und Wettkämpfen, sie dürfen nicht an Wandertagen, Schulausflügen oder Klassenfahrten teilnehmen.


    Das unterstrichene verlinkt dann hier hin: http://www.aerztezeitung.de/me…tik.html?sh=5&h=227205362
    Was hat "Fettleibigkeit bei Kindern" und "Qualität des Essens in der Schule" damit zu tun ob ein T1-Schüler am Schulausflug teilnehmen kann?
    Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, beknackt das so verknüpft darzustellen.


    Hier auch:

    Zitat

    Im Beruf, so der Bericht, müssen Menschen mit Diabetes mit vielfältigen Diskriminierungen rechnen. Einige Berufe sind aus Haftungsgründen, wegen Selbstgefährdung oder Risiken für Dritte ausgeschlossen.

    Das verlinkt zu "Prävention" und "gesundheitsfördernder Maßnahmen durch den Betriebsarzt." - Nichts über Selbstgefährdung oder Haftung...


    Da wo eine Quellenangabe sinnvoll wäre fehlt sie natürlich, zum Beispiel bei

    Zitat

    Allerdings zeigten wissenschaftliche Untersuchungen, dass Diabetiker im Straßenverkehr eher seltener auffällig werden als Gesunde.

  • Ich hoffe, die Datenerhebung der Studie zur Meldung ist besser als der Artikel.


    Wenn du 10% der deutschen als Typ-2 (u.a. Übergewicht/Alterdiabetes) mit einer hohen quote von Rentnern hast und dann stumpf auf die "soziökonomischen Parameter" wie das verfügbare Haushaltseinkommen schaust, dann darfst du dich über eine "Benachteiligung" nicht wundern.


    Über sowas reg ich mich nicht mal ansatzweise auf. Die sollten in Ihrem Bumsblatt lieber Ärzte fortbilden und was über de Behandlung / Einstellung / Hb1-Werte / Dusk/Dawn Phänomen nebst Up/Downregulation schreiben. Oder Studien zu Typ-1 nebst "Low Carb" und ob/wie sich das ggf. auch auf frühe Typ-2 anwenden lässt.


    Übrigens ist dieses Format der "Ärztezeitung" nichts besseres wie der "Chemmanager", den gelangweilte Etappenhasen (Nicht Führungskräfte, eher die "Halbleiter") während der Arbeitszeit als Zeitvertreib lesen. Inhaltlich und intellektuell vernachlässigbar.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • @ Grounded,
    Für die meisten Probleme braucht es keine Datenerhebung, oder darfst Du etwa den Segelflugschein machen?


    Ich bin überrascht, dass das so "weggewischt" wird. Natürlich ist es schwierig, Haushaltseinkommen zu vergleichen, aber trotzdem gibt es gerade im Versicherungsbereich einige Dinge, die die Lebensplanung erheblich beeinflussen können. So z.B. die Unmöglichkeit, Berufsunfähigkeit abzusichern. Auch Lebensversicherungen sind fast nicht zu bekommen. Für jeden, der T1 im Jugendalter bekommt und der eine Familie gründen will, ist das eine ordentlich Hypothek. Zumal das Risiko, dass eine Berufsunfähigkeit vor dem 67 Lebensjahr ganz oder teilweise eintritt, nunmal eher hoch ist, viele haben dann 40 und mehr Krankheitsjahre auf dem Buckel. Die staatliche ABsicherung ist miserabel, so dass man dann fast zwingend zum Sozialfall wird. Dass das Rentenalter immer weiter hochgesetzt wird, macht das nicht unbedingt besser, zumal man häufig keine Schwerbehinderung mehr anerkannt bekommt.


    Berufliche Einschränkungen gibt es auch nicht so selten. Es ist ja nicht nur die Flug- oder Seetauglichkeit, auch für den Polizeidienst ist man gesperrt, für viele weitere hat man zu kämpfen (z.B. Personenbeförderung) und die Verbeamtung kann auch zum Thema werden. So wenig Taxi-, Busfahrer und Beamte gibt es nun auch wieder nicht.


    Auch Familien mit kranken Kindern haben ordentlich zu kämpfen, wenn die Schule/der Kindergarten nicht mitziehen.


    Bei allem Therapiefortschritt und der Möglichkeit, mit Diabetes gut zu zu leben, sollte man das nicht vergessen.

  • @ Grounded,
    Für die meisten Probleme braucht es keine Datenerhebung, oder darfst Du etwa den Segelflugschein machen?

    Berufliche Einschränkungen gibt es auch nicht so selten. Es ist ja nicht nur die Flug- oder Seetauglichkeit, auch für den Polizeidienst ist man gesperrt, für viele weitere hat man zu kämpfen (z.B. Personenbeförderung) und die Verbeamtung kann auch zum Thema werden. So wenig Taxi-, Busfahrer und Beamte gibt es nun auch wieder nicht.

    Nicht alle Berufseinschränkungen fallen duch ein rtCGM weg. Und auch das Recht der freien Berufswahl kann mit brechtigtem Interesse eingeschränkt werden.
    Insulinpflichtiger Pilot hat auch die Verantwortung für ein paar mehr Fluggäste. Deshalb darf die Einschränkung bei der Berufswahl durchaus sein nach meiner Meinung.

  • Dort, wo ich meinen letzten "Nur-Nachtdienst-Job" in Vollzeit hatte (allein arbeitend), da war ein Vorgänger, der im Dienst zusammen geklappt ist. Er wurde erst morgens u. gerade noch rechtzeitig vom Frühdienst gefunden!


    Und dann kam ich damals mit meiner Berwerbung auf diesen Posten..... :rofl


    Gut, man kann auch lügen/verschweigen. Ist aber ein schlechter Beginn.


    Also ließ ich die Hosen runter, habe das mit dem Diabetes gebeichtet u. mir dann das Maul fusselig geredet. Von wegen, daß das bei mir nicht vorkommen wird bzw. bis dato noch nie vorgekommen ist, daß ich alles im Griff habe usw. usf.
    Jedenfalls bekam ich den Arbeitsvertrag.


    [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/cool.gif]

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)


  • Wäre es ein Job, der die Möglichkeit eine Verbeamtung mit sich brächte, hättest Du größere Schwierigkeiten damit gehabt. Eventuell hättest du ein Angestellten Verhältnis eingehen können: Die besser abgesicherte Verbeamtung wäre aber ausgeblieben. Ausnahme hierbei sind Wahlbeamte.

  • Was bei der Problematik "Berufsunfähigkeit" und die beschissene Absicherung über die staatlichen Sozialversicherungen seit Stichtag irgendwo Geburtstag in den Sechzigern nichts anderes heißt, dass diese Verträge ALLEN Bewerbern zum gleichen Kurs anzubieten sind. Ähnlich gesetzliche Krankenversicherung, die dürfen einen auch nicht ablehnen.


    Die BU ist zwar existenziell seeeehr sinnvoll, aber AFAIK nicht mal von der Steuer absetzbar. Das ändert sich wenn diese mit einer Rürup Rente kombiniert wird, weil das Gesamtpaket dann als Rürup Rente durchgeht. Was noch höhere Beiträge einer aktuell sinnlosen weil negativzinsbehafteten Altersvorsorge bedeutet. Rate woher ich das weiss, ich hab so ein Paket. Man spart zwar Steuern, aber ohne die Steuerersparnis würde kein vernünftig kalkulierender Mensch eine Rürup-Rente mit den irren Vertriebskosten und für den versicherten "suboptimalen Sterbetafel" abschließen.


    Was nichts anderes bedeutet als vor der Wahl zu stehen etwas sinniges nicht absetzen zu können (bedeutet: rund 30-50% sind weil aus dem Netto bezahlt sofort weg) ODER es nur absetzen zu können (also aus dem Brutto minus ggf. Sozialversicherung), obwohl das daran gekoppelte Produkt schlichtweg Scheiße ist. Doese Fetsstellung erlaube ich mir sobald ein Festgeldkonto bei der Bundesschuldenverwaltung mehr einbringt. Und das ist sowohl bei Riester wie bei Rürup durch die hohen Verwaltungskosten samt Vertriebspauschalen sicher.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Die BU ist zwar existenziell seeeehr sinnvoll, aber AFAIK nicht mal von der Steuer absetzbar. Das ändert sich wenn diese mit einer Rürup Rente kombiniert wird, weil das Gesamtpaket dann als Rürup Rente durchgeht.



    Das vermischt jetzt das eine mit dem anderen. Ob die Absicherung einer Berufsunfähigkeit von der Steuer abzusetzten ist oder nicht, ist bezüglich des Risikos erst mal unerheblich. Die staatliche Absicherung ist zum einen bei den meisten sehr niedrig, weil es ein Anhängsel der gesetzlichen Rentenversicherung ist und zum anderen gilt man nur dann als erwerbsunfähig, wenn man weniger als 3 Stunden irgendeine Berufstätigkeit verrichten kann. Es spielt keine Rolle, ob man auf dem Arbeitsmarkt überhaupt vermittelbar ist oder ob es zum Mindestlohn ist. Die private Absicherung richtet sich dagegen auf den ausgeübten Beruf.
    Wenn man dann mit Mitte 50 BU ist, hat man Hartz IV mehr oder weniger gebucht und vieles, was man für die Altersvorsorge zur Seite gelegt hat, geht auch mit drauf. So müssen z.B. Lebensversicherungen gekündigt werden.


    Die gescholtene Riesterrente ist dagegen "sicher", wie es bei Rürup aussieht, weiß ich nicht. Auch nicht, wie gut eine Kombination mit BU ist. Wenn diese aber eine Gesundheitsprüfung beinhaltet, was ich vermuten würde, ist die Frage ohnehin theoretisch.

  • Mir ging es eher darum, dass der Staat sich aus der BU Absicherung zurückgezogen hat, diese Absicherung aber wie du selbst schreibst existenziell bedeutsam (und ggf. Sozialleistungsbezug verhindert) und dennoch nicht steuerlich absetzbar ist. Was ein inhaltlicher Widerspruch ist.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Also ich war erschüttert, als ich hier gelesen habe, dass Diabetiker-Kinder vom Sportunterricht, Wettkämpfen und auch von Klassenfahrten ausgeschlossen werden können. Zu meiner Schulzeit gab es das noch nicht. Berufsverbote kann ich zum Teil nachvollziehen. Und natürlich ist es blöd, aufgrund der bekannten Stoffwechselerkrankung auf mögliche Leistungsverluste rück zu schließen. Herzinfarkt, Hirnschlag und co können schließlich auch unverhofft jeden in einem verantwortungsvollen Beruf ereilen. Aber wenn ein potenzielles Leiden mit Leistungsverlust bekannt ist, hast Du halt Pech gehabt. Und so ist das auch mit dem Behindertenausweis. Ich habe meinen seit 1982. Damals bekam ich auf meinen Typ I in Kombination mit Heuschnupfen 70%! Heute bekommst Du mit Typ I vielleicht 30% und in Kombination mit einer richtig schweren Einschränkung vielleicht 50%. Okay, der Grad der Behinderung verschafft mir steuerliche Vorteile und sogar Zusatzurlaub. Aber mit dem Segen geht auch ein Fluch einher. So wurde mir zuletzt am letzten Tag meiner Probezeit gekündigt damit ich nicht den besonderen Kündigungsschutz als Behinderter bekomme. Mein Arbeitsplatz hätte betriebsbedingt eh nur noch drei Monate weiter bestanden und in anderen Filialen war nichts frei. Also musste man mir in der Probezeit kündigen, weil man da keine Gründe angeben muss und man noch keinen besonderen Kündigungsschutz als Behinderter hat. So bekommt man als Arbeitgeber auch keinen Ärger mit dem Integrationsamt. Ich kann meinen ehemaligen Arbeitgeber verstehen und wir haben auch heute noch ein gutes Verhältnis. Natürlich denkt Ihr jetzt vielleicht, der Arbeitgeber hätte den doch noch die drei Monate weiter arbeiten lassen können und das Beschäftigungsverhältnis dann per Aufhebungsvertrag beenden können. Ja, wäre möglich gewesen, aber dann hätte ich mir selbst ins Bein geschossen. Der Aufhebungsvertrag muss nämlich von beiden Seiten unterschrieben sein, also auch von mir. Und die freiwillige Aufhebung des Arbeitsvertrags führt immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Die genaue Sperrzeitregelung bei Aufhebungsvertrag ist den Arbeitsagenturen nicht bekannt, das kenne ich leider zu genüge aus meiner Arbeit als Sozialpädagoge in der Erwachsenenbildung. Da kommt es dann schnell mal vor, dass Du drei Monate ohne jegliche finanziellen Mittel stehen gelassen wirst. Ob Dir dabei Obdachlosigkeit, etc. droht kümmert keinen. Einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht bekommst Du auch nicht, denn Dein Arbeitslosengeld würde ja für die Konsultation eines Anwalts reichen. Die Sperrzeit interessiert dabei nicht. Diskriminierung ist es, wehren kannst Du Dich nicht. Das ist peinlich für unser Land!

  • Die genaue Sperrzeitregelung bei Aufhebungsvertrag ist den Arbeitsagenturen nicht bekannt, das kenne ich leider zu genüge...

    Die verhängen dieselbe Sperre wie bei einer Eigenkündigung, denke ich. (Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen kann sanktionslos bleiben. Hab das schon mal durchgezogen.)
    Ansonsten empfehle ich bei besonders hartleibigen Arbeitgebern, die es brauchen, das Krankschreiben bis zum Abwinken. Irgendwann kündigt der AG allein schon aus finanztechnischen Gründen.
    Aber auf jeden Fall normalerweise nie selbst kündigen.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

    Einmal editiert, zuletzt von Oktober ()

  • Sind 3 Monate Sperre.
    Warum soll der Arbeitgeber kündigen? Wenn der Fall des Krankheitsgeldes eintritt hat der Arbeitgeber fast keinen Aufwand mehr.

  • Der Arbeitgeber hat erst mal 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Dann ist der Arbeitnehmer im Krankengeld und beim Arbeitgeber entsteht zunächst kein finanzieller Aufwand mehr. Aber der Arbeitgeber hat ein Planungsproblem, da er nicht weiß, ob und wann der kranke Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird. Die Stelle nachbesetzen kann er auch nicht, da u.U. der Arbeitnehmer wieder arbeitet und er die Stelle dann doppelt besetzt hat.
    Kein Arbeitgeber ist wild auf eine Arbeitnehmer, der häufig und lange krank ist. Eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung ist möglich, aber erst nach ziemlich langer Zeit und unter hohen Vorgaben. (z.B. negative Zukunftsprognose) Dementsprechend ist sie vor Gericht nicht einfach durchzusetzen.


    Mein Tipp wäre in solchen Situationen mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Der Arbeitgeber kündigt deshalb nicht, weil er mit einer Klage rechnen muss. Wenn man ihm sagt, dass man gekündigt werden möchte, wird er es häufig tun, weil dann eine Klage nicht zur Debatte steht. Das Arbeitsamt ist leider recht gnadenlos bei den Sperrfristen. Oft wird auch pauschal eine verhängt, wenn eine Abfindung bezahlt wird.
    In solchen Fällen darf man keine Aufhebungsvereinbarung machen sondern muss sich kündigen lassen, klagen und dann vor Gericht einen Vergleich protolollieren. So kann eine Abfindung gezahlt werden ohne dass es zu eine Sperre beim Arbeitslosengeld kommt. Habe ich schon öfter so gemacht und hat bisher immer geklappt.

  • Warum soll der Arbeitgeber kündigen? Wenn der Fall des Krankheitsgeldes eintritt hat der Arbeitgeber fast keinen Aufwand mehr.


    Und ob der Aufwand hat. Geht nicht nur um die Lohnfortzahlung. Die Position des Krankgeschriebenen muß ja für die Zeit(en) seiner Abwesenheit trotzdem besetzt werden.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Mein Tipp wäre in solchen Situationen mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Der Arbeitgeber kündigt deshalb nicht, weil er mit einer Klage rechnen muss. Wenn man ihm sagt, dass man gekündigt werden möchte, wird er es häufig tun, weil dann eine Klage nicht zur Debatte steht. Das Arbeitsamt ist leider recht gnadenlos bei den Sperrfristen. Oft wird auch pauschal eine verhängt, wenn eine Abfindung bezahlt wird.
    In solchen Fällen darf man keine Aufhebungsvereinbarung machen sondern muss sich kündigen lassen, klagen und dann vor Gericht einen Vergleich protolollieren. So kann eine Abfindung gezahlt werden ohne dass es zu eine Sperre beim Arbeitslosengeld kommt. Habe ich schon öfter so gemacht und hat bisher immer geklappt.

    Richtig!
    Mir wurde auch einmal das Arbeitslosengeld verweigert (Sperrfrist) weil ich nicht gegen die Kündigung geklagt hatte und man mir eine getürkte Aufhebung unterstellte.


    Etwa zwei Monate nachdem ich wieder in Lohn und Arbeit war, bekam ich dann doch noch das Arbeitslosengeld für die betr. Zeit gezahlt. Klar, ich hatte Recht bekommen. Aber ohne Rückklagen hätte ich erst einmal ganz, ganz alt ausgesehen.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)


  • Und ob der Aufwand hat. Geht nicht nur um die Lohnfortzahlung. Die Position des Krankgeschriebenen muß ja für die Zeit(en) seiner Abwesenheit trotzdem besetzt werden.


    Lasse ich für kleinere Betriebe gelten.
    Für Großbetriebe und auch Mittelständler glaube ich das nicht. Die lösen das entweder durch Springer oder über Leiharbeit.