Diagnosestellung

  • Ist ein Arzt (Diabetologe) eigentlich verpflichtet bei neuem Diabetes bestimmte Werte im Blut wie zum Beispiel Antikörper oder/und C-Peptid "gesetzlich" (?) zu bestimmen? Bei nur Bestimmung des C-Peptids kann am Ende zum Beispiel eine falsche Diagnose herauskommen, was die Typbestimmung angeht.
    Welche Untersuchungen sind "Pflicht", welche nach eigenem Ermessen des Arztes "extra" durchzuführen?
    Sind dafür Richtlinien bekannt? Oder ist man als Patient dem Ermessen des Arztes ausgeliefert?


    Nane

    "Disziplin wiegt ein paar Gramm, Bedauern eine Tonne." Tony Robbins

  • Hallo Nane,

    Zitat von Nane;364873

    Ist ein Arzt (Diabetologe) eigentlich verpflichtet bei neuem Diabetes bestimmte Werte im Blut wie zum Beispiel Antikörper oder/und C-Peptid "gesetzlich" (?) zu bestimmen? Bei nur Bestimmung des C-Peptids kann am Ende zum Beispiel eine falsche Diagnose herauskommen, was die Typbestimmung angeht.
    Welche Untersuchungen sind "Pflicht", welche nach eigenem Ermessen des Arztes "extra" durchzuführen?
    Sind dafür Richtlinien bekannt? Oder ist man als Patient dem Ermessen des Arztes ausgeliefert? Nane




    Der diabetologisch wichtigste Wert düfte der HbA1c sein. Wenn der erhöht ist, wird eine Therapie eingeleitet.
    Gesetzlich sind die Ärzte nicht verpflichtet irgendwelche Untersuchungen zu machen. Das ist Ermessenssache bzw. Fachgebietssache.
    Als Pumpenträger bist du ja eindeutig ein Typ 1, sonst hättest du die Pumpe nicht.

    Was denkst du denn was du für ein Typ bist ?
    http://www.diabetesinfo.de/diagnostik/diabetestypen.html

    LG
    PumpenKati

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Ich weiß das ich Typ 1 bin. Zu Beginn wurde ich allerdings falsch eingestuft und falsch medikamentiert. Soweit mir bekannt ist wurde damals nur der C-Peptid-Wert bestimmt mit 1,47 ( also an der unteren Grenze), mein HB-Wert lag bei knapp 14. Weder Antikörperbestimmung, noch eine Orientierung mit Ultraschall fand statt. Auf Grund der falschen Diagnose wurde ich dann falsch behandelt mit relativ schwerwiegenden Folgen.

    "Disziplin wiegt ein paar Gramm, Bedauern eine Tonne." Tony Robbins

  • Zitat von PumpenKati;364874



    Als Pumpenträger bist du ja eindeutig ein Typ 1, sonst hättest du die Pumpe nicht.

    i


    Ich kannte eine Typ 2erin welche eine Pumpe trug.
    Das ist jetzt fast 10 Jahre her.

    Liebe Grüße vom
    mistpfützenfrosch Jana

  • Zitat von Nane;364873

    Ist ein Arzt (Diabetologe) eigentlich verpflichtet bei neuem Diabetes bestimmte Werte im Blut wie zum Beispiel Antikörper oder/und C-Peptid "gesetzlich" (?) zu bestimmen?


    Nein, ist er nicht. Aber er ist verpflichtet wirtschaftlich zu handeln, und unnötige Untersuchungen die ggf. viel Geld kosten, aber für die Definition der Therapie keine sonderliche Relevanz ergeben, zu unterlassen.

    Zitat

    Bei nur Bestimmung des C-Peptids kann am Ende zum Beispiel eine falsche Diagnose herauskommen, was die Typbestimmung angeht.


    Solange die sich ergebende Behandlung stimmt, ist die Typenbestimmung nicht sonderlich wichtig.
    Und auch mit Bestimmung, z.B. als Typ 1-LADA, würde eine typische 2er Behandlung nur mit oralen Antidiabetika noch nicht mal als Kunstfehler gelten, solange die Werte passen.


    Gruß
    Joa

  • Ja sofern die Werte passen und durch verordnete Medikamente keine Organschädigungen auftreten.
    Sofern.

    "Disziplin wiegt ein paar Gramm, Bedauern eine Tonne." Tony Robbins

  • Zitat von Nane;364883

    Ja sofern die Werte passen und durch verordnete Medikamente keine Organschädigungen auftreten.
    Sofern.


    Ich persönlich würde mich natürlich für frühzeitige Insulintherapie aussprechen, und das auch beim Typ 2. Bei grenzwertigem C-Peptid und einem 14er 1c sowieso.. ;)


    Deine Frage zielte aber wohl eher darauf ab, ob Du dem Quacksalber am Zeug flicken kannst?


    Um dazu was spekulieren zu können, müssten die näheren Umstände bekannt sein. Auch wäre zu fragen, ob bei bekannten Nebenwirkungen der Medikation und ggf. hoher Dosierung, Kontrollen auf mögliche Nebenwirkungen erfolgt sind.


    Also müsstest Du wohl etwas "Butter bei die Fische" tun und Roß und Reiter nennen.
    Sprich Wertverläufe Medikamente, Dosierungen, Kontrolluntersuchungen, organische Schadensfolgen. :rolleyes:


    Gruß
    Joa

  • Werte waren relativ schnell ok. 3 Monate vorher schwere Grippe. 29 Jahre. Einstufung in Typ 2 auf Grund des C-Peptids. Verabreichung von Insulin. Langzeitwert war nach 3 Monaten auf 7 runter. Werte passten größtenteils.
    Verordnung von Metformin um Insulinbedarf weiter zu mindern. Magenschmerzen, ständige Müdigkeit begannen. Arzt reagierte auf Mitteilung der Beschwerden nicht. Wechsel des Diabetologen. Vermutete Typ1. Gab Metformin aber weiterhin. Ergebnis: schwere toxische Schädigung der Leber.
    Metformin ist rechtlich gesehen nur für Typ2 zugelassen.

    "Disziplin wiegt ein paar Gramm, Bedauern eine Tonne." Tony Robbins

  • Hmmm, da haben wohl beide Ärzte gemurkst.


    Die Nebenwirkungsfrage ist bei Typ-1 wie 2 die gleiche. Die Zulassungsfrage beinhaltet kein rechtliches Verbot, sondern betrifft wohl nur die Kostenübernahmepflicht der KK.


    Bei Typ 1 und z.B. PCOS ist Metformin als Off-Lable-Use zu sehen.
    Grundsätzlich hat der Arzt auf Nebenwirkungen zu achten, z.B. Leberprobleme. Bei enzymatischen Störungen/Schädigungen der Leber wird Metformin nicht ausreichend abgebaut und zu hohe Level führen dann zu schädigenden Auswirkungen.


    Insofern muss der Arzt, insbesondere im Off-Label-Betrieb, auf Beschwerden des Patienten reagieren und diese ausreichend gewissenhaft auf die Ursachen hin klären. Tut er das nicht fürchte ich, hat seine Haftplichtversicherung einen Leistungsfall am Hals. Und er auch einigen Ärger.


    Gruß
    Joa

  • Naja laut Herstellerkonzern des Metformins : Zulassung für Typ 2 ja, Zulassung für Typ1 : nein.
    Offiziell gibt es auch keine Nebenwirkungsliste für an Typ1 verabreichte Patienten, da ja nur für Typ 2 zugelassen.
    (Das heißt nicht, die die intern nicht doch getestet haben. Dies ist aber die offizielle Version, ohne das sie wissen was los ist.)
    In der Gebrauchsanweisung steht groß und breit drin: Nicht für Typ1.

    "Disziplin wiegt ein paar Gramm, Bedauern eine Tonne." Tony Robbins

  • Zitat von Nane;364908

    In der Gebrauchsanweisung steht groß und breit drin: Nicht für Typ1.


    Yep, es ist halt keine ursächlich wirksame Therapie für Typ-1. Da hilft halt nur Insulin weiter.
    Als Begleittherapie ist es trotzdem nicht illegal, wenn auch off-lable.
    Denk nur mal an die Resistenzproblematik, die auch beim Typ-1 beteiligt sein kann. Sogenannter Doppeldiabetes. Da greifen die Biguanide (Metformin) auf der Ebene der Insulinwirkung in der Zelle ein und verbessern diese.


    Z.B. ein "fetter" Typ 1 kann ggf. mit Metformin sein Gewicht leichter reduzieren, als ohne.


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;364913


    Z.B. ein "fetter" Typ 1 kann ggf. mit Metformin sein Gewicht leichter reduzieren, als ohne.
    Gruß
    Joa


    Gibt es darüber bereits neuere Studien? Oder ist das mit Studien belegt?

    Gruß


    Hans :family:


    Typ 1 seit 1967
    seit 12.07.2006 mit CSII

  • Zitat von sebastian83;364914

    Am besten bei einen Anwalt mit entsprechender Fachrichtung anfragen!


    Mmmh, das Problem in solchen Fällen sind wohl die Kostenfragen. Ohne entsprechende (Vertrags-)Rechtsschutzversicherung kann das in's Geld gehen.


    Ich habe das Spielchen wg. Diabetes in meiner Frühphase mal mit einem Krankenhaus durchgezogen. Zwar in der zweiten Instanz verloren, aber die Verfahrenskosten incl. Anwalt waren eine Nullnummer (da versichert). Der persönliche Gewinn an Bestätigung war allerdings immens bis unbezahlbar. :D


    Ein Gutachten von Berger/D'dorf war da Gold wert. Wird alleine so an die 3-4000 Euro gekostet haben (damals noch in DM).


    Gruß
    Joa

  • Zitat von haku;364915

    Gibt es darüber bereits neuere Studien? Oder ist das mit Studien belegt?


    Da kann ich leider keine Studien anbieten. :o


    Es ist aber sowohl nach Schulungsinfos in der Klotzbücher Str., als auch im Brunnental logisch, und passt auf Erfahrungsberichte von Diabetikern im I-Net, die ich so in der Datenablage zu finden meine.


    Für Typ 1 und Metformin:


    Erhöhe ich die Glucoseutisilation der Zellen und hemme auch die Glucoseproduktion der Leber ohne Insulineinsatz ein Stück mehr, wird die Fettverbrennung gefördert. Zumal Biguanide wohl ihre Wirkung auch in einer Normalisierung des Fettstoffwechsels haben.


    Auf alle Fälle reduzieren sie aber die Auswirkung der Insulinresistenz in diversen Zellgruppen. Leber, Muskulatur und so.


    Bei der Frage von Fettzellen und Insulinwirkung blicke ich diesbezüglich allerdings nicht so recht durch....


    Wie wirken die Biguanide in den Fettzellen auf die dortigen Stoffwechselverläufe?


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;364931

    Da kann ich leider keine Studien anbieten. :o


    Hier ich :
    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21228310
    wobei bei der Studie ja nur 53 Personen Metformin erhielten, und auch nur 85 % die Studie "durchzogen" :D


    nehmen wir auch noch Leptin mit ins Spiel - und lassen Laborratten auch noch als "Studinteilnehmer" durchgehen :6yes:
    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20303124



    War das nicht sowieso bei Metformin/ Biguaniden so, dass man die genauen "Ansatzpunkte" noch nicht komplett aufgedeckt hat ?!

    Liebe Grüße
    vom Vogel

  • Danke für die Ergänzung. :) :6yes:


    Beim ersten Link geht es allerdings um dicke, insulinresistente Kids.
    Also letztlich doch eher um Metforminwirkung unter Typ-2 Bedingung.


    Beim Typ-2 und seiner Vorstufe "Insulinresistenz" dürfte eine Wirkstufe des Metformins, nämlich die Erhöhung des GLP-1, bei der Chance zur Gewichtsreduktion mit beteiligt sein, die beim Typ 1 keine, oder in der Residual-/Remissionsphase nur eine eher geringere Wirkung haben kann.


    Aber es wäre schon mal interessant, ob es auch speziell für Typ-1er Erhebungen gibt, die Zusammenhänge zwischen Metformin und Gewichtsverlauf beleuchten können.


    Eine größere Gruppe von Typ-1 mit Metforminmedikation dürfte bei Frauen mit PCOS zu finden sein.


    Vielleicht gibt es dazu ein paar individuelle Erfahrungswerte im Forum?


    Allerdings kommen wir hier zum Thema des Threads ein wenig in die Abschweifung.
    Denn es ging ja eigentlich um (Kur-)Pfuscherei.


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Nane;364873

    Ist ein Arzt (Diabetologe) eigentlich verpflichtet bei neuem Diabetes bestimmte Werte im Blut wie zum Beispiel Antikörper oder/und C-Peptid "gesetzlich" (?) zu bestimmen? Bei nur Bestimmung des C-Peptids kann am Ende zum Beispiel eine falsche Diagnose herauskommen, was die Typbestimmung angeht.
    Welche Untersuchungen sind "Pflicht", welche nach eigenem Ermessen des Arztes "extra" durchzuführen?
    Sind dafür Richtlinien bekannt? Oder ist man als Patient dem Ermessen des Arztes ausgeliefert?


    Nane


    Hallo Nane,


    der Arzt ist weder verpflichtet eine bestimmte Untersuchung zu machen noch ist er in den meißten Fällen dazu verpflichtet bei Fehlmedikation Schadenersatz zu leisten. Ausnahmefälle wo ersichtlich war das die Medikation falsch ist und medizinisch nicht vertretbar war - können zu einer Schadenersatzleistung führen.


    Die Medikation mit Metformin bei einem beginnenden Diabetes zählt da meines Erachtens nicht dazu. Vor allem wenn nicht klar ist was für ein Typ man ist. Das C-Peptid von 1,47 bei Diagnose stellung ist zwar grenzwertig niedrig jedoch muss dies nicht ein Typ 1 Diabetis sein. Eine Antikörperbestimmung wäre höchstwahrscheinlich auch nötig gewesen, wobei nicht alle Typ 1 Patienten Antikörper haben. Auch deine Langzeitwerte nach 3 Monaten sind im Rahmen und würden auch keine Therapie anpassung benötigen (Schwellenwert für eine Therapie Anpassung ist 7,5%)


    Das Metformin Magenprobleme verursacht ist auch kein wirkliches Geheimnis deswegen ist das schwer zu deuten, ob es sich um ein tatsächliches Leiden handelt oder nur um z.B. eine Lactose Unverträglichkeit.


    Wie schon aus einem vorherigen Beitrag bekannt.


    Bei schon bestehender Rechtschutzversicherung Anwalt konsultieren. Wenn keine Versicherung besteht würde ich das lassen. Da die Prozesskosten relativ hoch ausfallen könnten.


    LG Jonny