Beschäftigungsverbot

  • Hallo Zusammen.


    Bin neu hier. Habe seit 20 Jahren Diabetes und plane nun ein Baby :).
    Kann mir mal jemand erklären, was genau das mit dem Beschäftigungsverbot auf sich hat?
    Also wie funktioniert das, wer hat Anspruch, was muss man tun, damit der Arzt das ausspricht...


    Im Voraus vielen Dank!

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.



    Winston Churchill

  • das würde mich auch interessieren.zumal ich auf der arbeit keine zeit zum messen bekomme.bin nun schon 2 tage mit werten über 250 rumgelaufen auf der arbeit.messen konnte ich nur in der pause und nach hause gehen durfte ich nicht

  • Ich hab seid der 6. Woche ein Beschäftigungsverbot.
    Der Arzt muss laut Gesetz ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn Gefahr für Mutter oder/ und Kind besteht.
    Bei mir wars mein Diadoc. Der hat einen Brief aufgesetzt: Da bei der Patientin eine Hochrisikoschwangerschaft besteht, erteile ich laut MuSchG § 8 ein Beschäftigungsverbot.
    (So in etwa)


    Das hab ich dann beim Arbeitgeber abgegeben und das wars dann schon von meiner Seite....


    LG katrin

    Wer nichts weiß muss alles glauben. Maria von Ebner- Eschenbach

  • Danke für die Info :)


    wenn jemand noch mehr Infos hat, immer gerne...


    ich recherchiere mal weiter...

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.



    Winston Churchill

  • Gilt der Diabetes schon als Hochrisiko?
    werd sobald ich es schriftlich habe das ich schwanger bin wieder zu meinem alten Dia Doc wechseln auch wenn das dann 30km fahren bedeutet.dann kann ich das da direkt fragen

  • Warum unbedingt von vornherein ein Beschäftigungsverbot? Ich würde erstmal abwarten, wie das so läuft mit dem Zucker.

    Sorry, aber manchmal hab ich den Eindruck, dass einige diese Zeit nur ausnutzen wollen, um zuhause zu bleiben....

    Gott schenkt dir ein Gesicht. Lächeln musst du selber.

  • ich will nix ausnutzen.aber es ist meine 2.schwangerschaft und ich weiß wie das in meiner ersten gelaufen ist.totales chaos.ich musste teilweise jede halbe stunde messen und das ist bei meinem jetzigen arbeitsplatz nunmal nicht möglich

  • Risikoschwangerschaft bist du wegen des DMs immer. Ob Hochrisiko? Keine Ahnung. Vielleicht, weil ich schon 35 bin??


    Ein Beschäftigungsverbot ist die Entscheidung eines Arztes.
    Ich hab mich sehr schwer getan, daheim zu sein. Es ändert sich auf einen Schlag alles. Man ist schwanger, der BZ macht, was er will und es fehlt einem dazu noch die tägliche Routine der Arbeit.


    Ich denk, dass es auch stark davon abängig ist, welche Art Arbeit man hat und wie der BZ sich benimmt.
    Aber wenn ich lese, dass man während der Arbeit nicht zum Messen gehen darf und dann mit Werten über 200 rumläuft, dann ist das definitiv eine Gefahr für das Kind.


    Aber die Entscheidung liegt beim Arzt.......


    Katrin

    Wer nichts weiß muss alles glauben. Maria von Ebner- Eschenbach

  • Dein Frauenarzt kann dir auch ein Beschäftigungsverbot ausstellen (so war es bei mir).


    Meiner Meinung nach sollte jede schwangere Diabetikerin ein Beschäftigungsverbot erhalten, denn den Blutzucker in der Schwangerschaft unter Kontrolle zu halten ist extrem schwierig egal in welchem Beruf.


    Ich hatte bisher nur 3 mal längere Zeit hohe Werte und nun ist mein Kind schon zu groß. Ich habe zwar auch ein Beschäftigungsverbot erhalten, kann es aber nicht einhalten, da ich selbstständig bin.


    Die Ärzte stellen es bestimmt auch nicht ohne Grund für Diabetiker aus.
    Jede Friseuse bekommt auch sofort ein Beschäftigungsverbot.

  • ich bin mal gespannt.werd meinen doc direkt mal drauf ansprechen wie es aussieht da ich ja nicht messen kann auf der arbeit.weiß einer wie es mit dem geld aussieht bei beschäftigungsverbot?hab nur einen befristetten vertrag und den werden die wohl nicht verlängern aber was ist bis ende des vertrages?

  • Ich weiß nur, dass es ein Unterschied ist dazu, wenn man krank geschrieben ist.
    Das heißt, dass man den vollen Lohn bekommt ohne Kürzung, zusätzlich wird der Urlaub ausbezahlt.


    Katrin

    Wer nichts weiß muss alles glauben. Maria von Ebner- Eschenbach

  • Darf ich fragen als was du arbeitest? Denn ich kann mir gerade keinen Job vorstellen bei dem das Messen verboten bzw. Nicht möglich ist.

  • ich arbeite in der systemgastronomie.und meine schichtführer geben mir einfach nicht die zeit.und einfach von der kasse verschwinden geht auch nicht

  • Zitat von karina34;417061

    Ich hatte bisher nur 3 mal längere Zeit hohe Werte und nun ist mein Kind schon zu groß. Ich habe zwar auch ein Beschäftigungsverbot erhalten, kann es aber nicht einhalten, da ich selbstständig bin.


    Hallo Karina, darf ich fragen, was Du mit längerer Zeit meinst? Und woher weisst Du, dass die Grösse vom Kind am Diabetes liegt und Du nicht sowieso ein grosses Kind bekommen würdest? Wünsche Dir eine schöne, hoffentlich problemlose Restschwangerschaft!!!

  • Mmmmh, da ist messen echt schlecht. Aber es müsste dem Unternehmen ja eigentlich besser gefallen, wenn du arbeitest und regelmäßig messen könntest als wenn sie dich bezahlen müssen, du aber wegen Beschäftigungsverbot zu Hause bist. Vielleicht kannst du mit deinen Chefs nochmal reden?

  • Also ich habe bis zum Ende voll gearbeitet und war auch nicht als risikoschwanger eingestuft. Weder meine Frauenärztin noch der Diabetologe waren für ein BV und ich fand es auch gut so!:6yes:

  • Zitat

    Hallo Karina, darf ich fragen, was Du mit längerer Zeit meinst? Und woher weisst Du, dass die Grösse vom Kind am Diabetes liegt und Du nicht sowieso ein grosses Kind bekommen würdest?


    1. Mit längerer Zeit meine ich über 3 Stunden über 200mg/dl.


    2. Mein erster Sohn ist normalgewichtig gewesen (keine Ausreißer nach oben).


    Außerdem muss ich alle zwei Wochen zum Frauenarzt (dort wird das Baby jedesmal vermessen) bisher war immer alles in Ordnung.


    Danach kamen die hohen Werte und nun war ich zwei Wochen später wieder beim Frauenarzt (bei zwei Frauenärzten sogar um mich abzusichern) und nun ist das Kind zu groß. Auch jetzt nochmal zwei Wochen später ist es immer noch zu groß.

  • Bei einem Beschäftigungsverbot kann sich der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse wiederholen, zudem kann er sofort einen Ersatz einstellen im Gegensatz zu einer Krankschreibung, wo er die Stelle freihalten muß.


    Da ich in der Schwangerschaft keinen Schichtdienst hätte arbeiten können und zudem bestimmt häufiger wegen dem Blutzucker ausgefallen wäre, war mein Chef mit dem Beschäftigungsverbot zufriedener-und ich auch!

  • so der diabetologe ist noch bis zum 22 im urlaub werd am 23 anrufen und mal schauen was er sagt.diese woche bin ich erstmal krank geschrieben.mal schauen wann ich denen auf der arbeit von der schwangerschaft erzähle bis jetzt wissen die noch nix hab ja auch noch keinen mutterpass