Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Jaja, der GKV Spitzenverband.


    "Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht bindend im rechtlichen Sinne..."


    Und nun bitte das Urteil des BSG lesen, https://openjur.de/u/599612.html .. Zitat aus der Urteilsbegründung:


    Zitat

    Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs 4 SGB V ausgeschlossen sind. Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung im Hinblick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs 1 SGB V nicht bewilligen. Hingegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs 2 S 1 Nr 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch dessen Listung im HMV der GKV (§ 139 SGB V) verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse"


    Liest sich irgendwie anders als es der GKV Spitzenverband verkündet. Ausführliche Fassung zu dem Thema: http://www.dvbs-online.de/spez…4-3-1580-44-1579-1581.htm


    Zitat

    Das vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf der Grundlage von § 139 SGB V erstellte Hilfsmittelverzeichnis legt ebenfalls auch die Leistungspflicht der GKV gegenüber den Versicherten nicht verbindlich und abschließend fest. Es schließt weder Hilfsmittel von der Versorgung der Versicherten aus, die den gesetzlichen Anforderungen des § 33 SGB V genügen (BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 8/07 R -, BSG SozR 4-2500 § 127 Nr 2 Rn. 10), noch besteht ein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die zwar im Hilfsmittelverzeichnis verzeichnet, für die aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sind (BSG, Urteil zum Barcodelesegerät vom 10. März 2011 - B 3 KR 9/10 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr 33 Rn 10).


    Auf deutsch: Nicht alles, was gelistet und verschrieben wird muss bezahlt werden (deswegen darf bei Zweifel am Sinn einer Verschreibung auch der MDK befragt werden). Und was nicht gelistet ist, ist trotzdem nicht ausgeschlossen. Es macht halt "Arbeit" das zu prüfen und es darf nur bis zu der Höhe bezahlt werden, die notwendig ist. Also bei CGM/FGM Systemen die Kosten, die "Streifen" verursachen. Betrifft vor allem freiwillige CGM Nutzer, die können seit der "Methodengenehmigung" durch den G-BA einen Zuschuss erwarten. Und an dieser Arbeit nebst daraus resultierenden Ausgaben ist der GKV Verband nicht interessiert. Der würde sich freuen, wenn es nur noch das Spiel "Klick das Hilfsmittel" geben würde, denn das verursacht denen die geringste Arbeit.


    Ich werde jedenfalls beim Thema Libre nicht klein beigeben. Unter 95€ Erstattung im Monat und das ganze definitiv rückwirkend (und nicht erst ab "Satzungsleistung") lasse ich mich nicht abspeisen. Eine Listung im Hilfsmittelverzeichnis brauchts nicht, eine neue Methode im Sinne des CGm Urteils ists nicht - also warum zurückzucken? Zur Not halt ne Klage wenn ich endlich was rechtsmittelfähiges in die Finger bekomme. Die Zeit arbeitet aber für mich ;)

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  • Beim Warten auf einen rechtsmittelfaehigen Bescheid.je weiter FGM und CGM sich durchsetzen, desto einfacher wird die Argumentation.

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  • Dann bist du ja auch noch nicht weiter als ich... Die lassen sich wirklich Zeit!!

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  • Kann man, Aber bevor man z.B. eine Untätigkeitsklage einreicht, sollten bestimmt schriftliche Mahnungen mit Fristsetzung erfolgt sein.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Und das macht man am besten so spät wie möglich finde ich. Weil man dann gut zeigen kann, welche administrativen Pirouetten die KK gedreht haben. Von "Kenn wir nicht, zahlen wir aus $DUMMGRUND nicht" über "ist verboten, weil neue Methode" zu "Kassenleistung nach Satzung um massenhaft CGM Anträge zu vermeiden".


    Und das alles ohne eine Änderung der Hilfsmittelrichtlinie bzw. gar des SGV-V. Dass sowas kein CGM ist, legt ein Blick ins "Urteil" zu CGM nahe. Es fehlen sämtliche dort genannten Features, die zu einer damaligen Einstufung als "neue Methode" geführt haben. Im Unterhaut-Fettgewebe zu messen war nämlich KEIN Kriterium. Und der G-BA muss bei hilfsmitteln einen Scheiss entscheiden. Der ist ausschließlich für "neue ärztliche Methoden", also Medikamente und Therapieansätze zuständig. Mit Hilfsmitteln hat der nur dann zu tun, wenn diese eine neue ärztliche Methode darstellen. Was bei FGM ganz offensichtlich nicht gegeben ist.

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  • Und der G-BA muss bei hilfsmitteln einen Scheiss entscheiden. Der ist ausschließlich für "neue ärztliche Methoden", also Medikamente und Therapieansätze zuständig. Mit Hilfsmitteln hat der nur dann zu tun, wenn diese eine neue ärztliche Methode darstellen. Was bei FGM ganz offensichtlich nicht gegeben ist.


    Dagegen spricht, dass Abbott angeblich auch die Aufnahme ins Hilfsmittelregister beantragt hat, das müssten sie ja nicht tun, wenn es keine neue ärztliche Methode darstellen würde.
    Sie tun es aber, damit möglichst schnell alle Kassen das Libre übernehmen (müssen).


    Wenn Abbott das irgendwann demnächst erzielen wird, wann auch immer und das Libre tatsächlich dann auch in den Hilfsmittelkatolog aufgenommen wird, könnten alle Kassen sagen, dass sie ab genau diesem Zeitpunkt zahlen, ab dem es aufgenommen wurde und nichts was davor war.


    Ich verstehe allerdings nicht, warum das Konstanzer Urteil, erstritten von Herrn Ebert, nicht ausreichend Signalwirkung hat und nicht schon viele weitere, für den Kunden positive Urteile gefällt worden sind, bzw. warum die Kassen dennoch das Risiko von Klagen eingehen wollen.

  • Weil sie auf ihren Widersprüchen sitzen und sie nicht bearbeiten.... Sonst könnten wir ja vor's Sozialgericht gehen.

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  • Hallo alle zusammen
    ich muss mal ganz kurz unterbrechen, hab da eine kleine Frage. Und zwar habe ich von meinem Doc jetzt ein Rezept für das Libre bekommen und soll einen Antrag bei meiner KK stellen. Was da alles dazu gehört, kann ich mir denken und wenn nötig auch noch anlesen (also damit mein ich jetzt Argumentationen usw)
    Aber wie fangt ihr sowas eigentlich an? Reicht da ein kleines, formelles Anschreiben oder wie habt ihr das erledigt?
    Ich danke euch schon mal!


    liebe grüße!!

  • Steht auf dem Rezept schon drauf, dass du mit Insulin behandelt wirst, Typ-1-Diabetes hast und wieviel Blutzuckermessungen du bisher täglich gemacht hast?


    Dann musst du das Rezept wahrscheinlich nur an Abbott schicken, und die klären alles mit der Krankenkasse.


    Kommt aber darauf an, bei welcher Krankenkasse du bist. Ruf einfach bei der Abbott Hotline an, die wissen am besten, wie du bei deiner Krankenkasse vorgehen musst. Telefon 0800 5199519, Werktags von 8 bis 18 Uhr.


    Nur wenn Abbott dir sagt, dass es mit deiner Krankenkasse nicht so einfach funktioniert, musst du dich selbst an die Kasse wenden und einen Antrag stellen.

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  • Beim Warten auf einen rechtsmittelfaehigen Bescheid.....

    Den habe ich gestern bekommen :D


    Heute mit der Rechtsschutz alles kurz abgeklärt, Anwalt ist bereits mit der Klageeinreichung beauftragt - vielen Danks für's fleißige Links-sammeln!!
    Alle Unterlagen sind bereits an den Rechtsverdreher <smile> weiter geleitet !! Hab' jetzt lange genug gewartet und brav privat (vor-)finanziert ...


    Gruß, Don.P

  • Ich warte IMMER noch. Gerüchte besagen, dass die TK bei dem Altbestand "freiwillig" auf die 95 Euro Regelung geht. Wenn die es für die gesamte Dauer seit der Erstbeantragung machen, dann gehe ich mit. Wenn nicht bleibt der Widerspruch aktiv. Ich zahle meine Sensoren kein Quartal alleine, geschweige denn für ein komplettes Jahr.

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  • Gerüchte besagen, dass die TK bei dem Altbestand "freiwillig" auf die 95 Euro Regelung geht. Wenn die es für die gesamte Dauer seit der Erstbeantragung machen, dann gehe ich mit. Wenn nicht bleibt der Widerspruch aktiv.


    Diese "Gerüchte" kann ich bestätigen. Von "freiwillig" kann allerdings nicht die Rede sein. Mein Widerspruch wurde bei der TK für geraume Zeit offenbar nicht weiter bearbeitet. Nachdem die Frist für die Einreichung einer Untätigkeitsklage in greifbare Nähe kam, habe ich dann nochmals Druck gemacht. Ergebnis waren dann besagte 95 Euro pro Monat. Das war dann auch für mich in Ordnung. Ansonsten hätte ich tatsächlich geklagt.
    Bei diesem Vorgehen kann man schon den Eindruck gewinnen, dass die TK einfach erstmal probiert, was der Versicherte sich gefallen lässt. Höchst unbefriedigend.

    No pain remains - No feelings...

  • Ich habe mittlerweile von der TK das schriftliche Angebot für die Übernahme der Kosten der von mir selber finanzierten Sensoren in Höhe von 70Euro/Monat bekommen. Bin ich ehrlich gesagt nicht mit einverstanden. Werde dann wohl weiterhin auf die Übersendung des Bescheids warten.


  • Auf dem Rezept steht zwar nicht meine Anzahl an BZ Messungen, aber quasi die Gründe, wieso mein Doc der Meinung ist, dass es gut wäre, wenn ich das libre tragen würde.
    Habe da heute angerufen und die nette Dame sagte mir, ich könne das Rezept zu ihnen schicken, alles witere würden sie dann klären :)

  • Übernahme der Kosten für CGM durch die Beihilfeversicherung für Beamte.


    Es gibt eine wichtige Neuerung: Das Finanzministerium in Mainz hat am 13.09.2016 schriftlich informiert, dass das Hilfsmittelverzeichnis geändert wird. Es werden alle CGM-Systeme aufgenommen. Ich habe extra telefonisch nachgefragt, nicht nur rtCGM, somit auch das Libre. Die Beihilfestellen werden gebeten, im Vorgriff auf die Landesverordnung, die erst im nächsten Jahr veröffentlicht wird, in allen noch nicht bestandskräftigen und künftigen Fällen die entsprechenden Aufwendungen als beihilfefähig anzuerkennen. Es geht also doch. Und die waren dann echt schnell. :thumbsup:

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Die Meldung ist für alle im Widerspruchsverfahren nicht uninteressant. Weil es kaum zu erklären ist, wieso eine gesetzliche Kasse CGM/Libre nicht zahlt und es die Beihilfestelle der Beamten macht. Beide haben formal die Aufgabe, die notwendige UND wirtschaftliche Versorgung der Versicherten / Mitglieder zu gewährleisten.


    Zudem ist Behilfe länderspezifisch geordnet. Interessiert also auch unsere lieben Staatsdiener in anderen Bundesländern. Die arbeiten erstaunlicherweise alle auf der selben rechtlichen Grundlage, auch wenn jedes Land sein eigenes Süppchen zu kochen versucht.

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