Hallo Leute.
Ich hab eine Weile im Netz gestöbert, aber leider keine eindeutige Aussage gefunden.
Wie lange darf sich eine gesetzliche KK eigentlich Zeit lassen, einen Widerspruch zu bearbeiten? Ich habe jetzt nach 4 Monaten Bearbeitungszeit eine Ablehnung auf meinen Pumpenantrag bekommen.
Da sich meine Diabetologin sehr sicher war, dass keine Ablehnung kommt, bin ich quasi schon im nächsten Pumpenkurs im April angemeldet. Selbstverständlich habe ich mich sehr darauf gefreut, und sehne schon seit Januar den Kurs herbei. Umso enttäuschender war dann der Brief der KK, der diese Woche im Briefkasten war. Ablehnung weil nach Meinung des Gutachters die ICT noch nicht vollends ausgeschöpft war, und weil die Korrekturfaktoren nicht nachvollziehbar sind.
Schon am nächsten Tag hat meine Beraterin den Widerspruch mit aktuellen BZ Dokumentationen abgeschickt, und nun frage ich mich, muss ich jetzt wieder ein Vierteljahr schmoren, oder kann ich da irgendwie Druck machen? Das macht mich total mürbe. Ich bin extrem enttäuscht, wie das ganze abläuft.
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