Widerspruch mach Ablehnung GK

  • Hallo Leute.


    Ich hab eine Weile im Netz gestöbert, aber leider keine eindeutige Aussage gefunden.


    Wie lange darf sich eine gesetzliche KK eigentlich Zeit lassen, einen Widerspruch zu bearbeiten? Ich habe jetzt nach 4 Monaten Bearbeitungszeit eine Ablehnung auf meinen Pumpenantrag bekommen.


    Da sich meine Diabetologin sehr sicher war, dass keine Ablehnung kommt, bin ich quasi schon im nächsten Pumpenkurs im April angemeldet. Selbstverständlich habe ich mich sehr darauf gefreut, und sehne schon seit Januar den Kurs herbei. Umso enttäuschender war dann der Brief der KK, der diese Woche im Briefkasten war. Ablehnung weil nach Meinung des Gutachters die ICT noch nicht vollends ausgeschöpft war, und weil die Korrekturfaktoren nicht nachvollziehbar sind.


    Schon am nächsten Tag hat meine Beraterin den Widerspruch mit aktuellen BZ Dokumentationen abgeschickt, und nun frage ich mich, muss ich jetzt wieder ein Vierteljahr schmoren, oder kann ich da irgendwie Druck machen? Das macht mich total mürbe. Ich bin extrem enttäuscht, wie das ganze abläuft.



    Gesendet mit Tapatalk

  • Zitat von Blitz:


  • Hallo

    Schon am nächsten Tag hat meine Beraterin den Widerspruch mit aktuellen BZ Dokumentationen abgeschickt, und nun frage ich mich, muss ich jetzt wieder ein Vierteljahr schmoren, oder kann ich da irgendwie Druck machen? Das macht mich total mürbe. Ich bin extrem enttäuscht, wie das ganze abläuft.

    Ich an deiner Stelle würde ebenfalls (erneut) Widerspruch einlegen, möglicherweise hast du zwischenzeitlich auch neue ärztliche Berichte, die du beilegen kannst.
    Das Schlimme am MDK ist ja, dass oft fachfremde Ärzt über unser Wohl entscheiden - sofern man viel Glück hat, liegt der Widerspruch bei einem anderen MDK Arzt auf dem Schreibtisch.
    Zermürbungstaktik ist im Gesundheitswesen nicht neu, nur diejenigen die Ausdauer in Punkto Widerspruch haben, kommen häufig ans Ziel.
    Viel Erfolg und gib nicht auf.

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Hallo


    du musst auch selbst noch mal Widerspruch einlegen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden gleich beantragen bei weiterer Ablehnung das Verfahren in den Widerspruchsausschuss weiterzuleiten. Dann alle 2-3 Wochen eine schriftl. Sachstandsanfrage machen.


    Man muss immer auf der Matte stehen.


    Anfrage nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid machen.


    Gruß

  • Vielen Dank für eure Infos. schokinchen, das mit den Fristen hab ich bei meinen Recherchen auch gefunden, nur fürchte ich dass da jetzt das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ein Widerspruch ist was anderes als ein Antrag, und da gelten angeblich andere Fristen zur Bearbeitungszeit. Von erneut 5 Wochen bis zu 6 Monaten habe ich alle Varianten im Netz gelesen.


    PumpenKati, das ist eine gute Idee, ich werde parallel zu meiner Praxis separat einen Widerspruch schreiben. Entweder haben die nicht genügend Infos mitgeschickt weil sie zu sicher waren dass die Pumpe bewilligt wird, oder der MDK hat es überlesen, ignoriert, verschludert. Denn meine Diabetologin hat einige Indikationen in unserem Gespräch für den Antrag festgehalten, dazu wird in der Ablehnung keine Stellung genommen.


    Blitz, das werde ich so machen danke. Immer auf die Nerven gehen ist sicher keine schlechte Idee. Wenn ich das eher gewusst hätte, dann wäre die Pumpe schon im Januar an mir dran.


    Danke euch



    Gesendet mit Tapatalk

  • Hallo!


    Also, mal wieder eine rechtliche Klarstellung. Du hast geschrieben, dass deine "Beraterin" Widerspruch eingelegt hat. Richtig?


    Nur du ausschließlich kannst Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen. Wenn eine andere Person Widerspruch einlegt muss dass "für dich" sein. Also, z.B. ein/e Rechtsanwalt, der dafür aber von dir beauftragt sein muss. In der Regel wird die/der dann eine schriftliche Vollmacht von dir mit dem Widerspruch einreichen.


    Mir scheint es so, dass hier deine "Beraterin" selbstständig gehandelt hat. Ohne Auftrag und vor Allem Vollmacht von dir (wenn auch mit Billigung oder sogar wunschgemäß). Wenn dies so richtig ist, wirst DU keine Entscheidung bekommen. Sollte deine Beraterin tatsächlich einen Widerspruch eingelegt haben wollen (ohne Vollmacht etc.) wäre dies unzulässig. IHR Widerspruch wäre ihr gegenüber als unzulässig zurückzuweisen. Aus meiner Praxis, habe mal was Ähnliches bearbeitet, schreib ich aber die Bescheidempfänger/in an und fragte nach, ob die "Beraterin" bevollmächtigt ist und verlangte die Vollmacht. Das ist aber ein "Service", der formell nicht unbedingt vorgeschrieben ist. Wie gesagt, formell wäre der Widerspruch deiner Beraterin ihr gegenüber al unzulässig zu bescheiden.


    Also, sofort selbst Widerspruch einlegen! Widerspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden. Und zwar fängt dieser Monatszeitraum mit (dem Folgetag des) Zugang des Bescheides (also nicht das Bescheiddatum!) bei dir an, und endet um Mitternacht nach Monatslablauf. Beispiel. Bescheid am 12.03.2015 im Briefkasten. Widerspruchsfrist beginnt um 0:00h am 01.03.2015. Ende der Widerspruchsfrist, d.h. letztmöglicher Zugang bei der KV ist dann 24:00h am 31.03.2015.


    Die hier oben genannte Frist zur Bearbeitung von Anträgen ist Etwas ganz Anderes. Denn dein Antrag wurde ja bearbeitet. Auch wenn ein Widerspruch sozusagen en Antrag (auf Überprüfung deines Antrages in einem Widerspruchsverfahren) ist, gilt hierfür etwas Anderes. Hierfür gibt es die so genannte Untätigkeitsklage. Hierfür, d.h. Abschluss des Widerspruchverfahrens gilt ein Zeitraum von drei Monaten. Die ist hier geregelt:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html


    Das nur mal kurz (und Etwas vereinfachend)


    erbs



    Albert Einstein sagte wohl: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Bin Pumper, kein Penner :)

  • @ Käfertina, ich bin bei der Aok Plus versichert. Wenn das aber weiter so zäh und unfreundlich läuft strebe ich einen Wechsel an.


    @ Erbs, ja ich habe persönlich auch einen Widerspruch verfasst, habe meine Situation geschildert und auf meine momentane schlechte berufliche Ausgangssituation verwiesen und noch paar andere Schwerpunkte angeführt, und dann auch mit Blick auf meine momentane ungünstige BZ Situation um zeitnahe Bearbeitung gebeten. Das ganze hat dann die Dia Praxis nochmal mit Nachweisen nachgelegt. Die Beraterin ist sich immernoch sicher dass die eine Genehmigung erteilen müssen, so sicher dass ich noch vor der Zusage oder Absage die Schulung beginne, notfalls mit ner Leihpumpe der Praxis. Ich weiss nicht was ich von dem ganzen halten soll. Bin immernoch mehr als enttäuscht von meiner Kasse



    Gesendet mit Tapatalk

  • Hab selber über eine halbe Ewigkeit kämpfen müssen und hab dann leider verloren und endgültig aufgegeben! Selbst nach Kassen wechsel! Außerdem nehmen die chronisch Kranke nur selten! Wegen der Kosten! Kann man ja auch verstehen!

  • Ich hatte das gleiche Problem mit der rAok bin Typ 2 aber behandelt wie ein Typ1 C Peptit wert 0.21 )Ich helfe dir . denn ich habe gewonnen vor Gericht, weil die Kasse ingeknichtist


    und nicht wollte, dass mein Verfahren an die Öffentlich keit kommt. warte meine Empfhlungen ab .rudolfhelmle@hotmail.com melde dich bei mir Gruß Pekinse

  • Hallo, ich habe eine 2.Ablehnung nach Widerspruch erhalten. Nun ist ja die Barmer in diesem Vertrag drin in 2015 direkt eine Pumpe zu verordnen. Dieser neue Weg wurde nun von meinem Diabetologen eingeschlagen, aber auch diese Verordnung ist schon mehr als 2 Wochen unterwegs. Hat jemand Erfahrung mit dieser direkten Verordnung?

  • Was war denn die Begründung in der Ablehnung zu Deinem Widerspruch? Vielleicht solltest Du eine Klage vorm Sozialgericht in Erwägung ziehen. Aber die muß wohl zeitnah (genaue Fristen kenne ich nicht) nach Erhalt der Ablehnung erfolgen.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • ich bin bei der Aok Plus versichert. Wenn das aber weiter so zäh und unfreundlich läuft strebe ich einen Wechsel an.


    würde ich machen! Die AOK zahlt sehr häufig nicht, nicht nur bei DM-Angelegenheiten! Sicher kommt das immer auf den Standort an, aber ein Trend ist sichtbar. Ich habe vor meiner Pumpenzeit von der Barmer zur TKK gewechselt. Mit der Barmer war es in den 80-igern sehr schwierig. Sie wollten mir 1985 nicht einmal ein BZ-Messgerät verordnen und hätten mich lieber öfter im KH gesehen...Aber das war damals häufig so.
    Die TKK hält sich allerdings auch strickt an ihre Grundsätze. Z.B. Libre...rief damals an - keine Chance und nun wird es teilweise übernommen. Der CGM-Ablehnung vor 4,5 Jahren habe ich nicht widersprochen, werde es aber heute tun, sollte dies der Fall sein. Eine Pumpenablehnung könnte ich mir dort weniger vorstellen!
    Hast du die 640G nur zur Probe getragen???
    cd63

    Grüße nest

  • Die Ablehnung wurde mit ICT Potential noch unzureichend ausgenutzt aufgrund der eingereichten Berichte.
    Ich war schon 2mal zur Hypowahrnehmungsschulung in Bad Mergentheim, mein Hba1 ist 6,5 wohl zu gut.
    Eine Klage wollte ich nicht, ich bin nicht Rechtsschutu versichert.

  • Eine Klage wollte ich nicht, ich bin nicht Rechtsschutu versichert.


    Klagen vor dem SG (außer vielleicht der Anwalt, so man einen will) kosten nichts.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Bin auch bei der AOK und warte noch auf eine Antwort. Ich hoffe nicht auf einer Ablehnung , habe aber schon etwas Angst davor. Allerdings werde ich dann androhen die Krankenkasse zu wechseln und zwar als Familie (4 Leute + ) . Ich hoffe , dass die Krankenkasse spätestens da genehmigt. Ich hatte bis jetzt 2 verschiedene basal Insuline die Hbc1aWerte waren nur einma in den letzten 2 Jahren auf 6,7. alles andere ist 7,9 + war in Bad Mergentheim zur Schulung etc etc, kriege es aber mit der ICH Behandlung nicht hin.ich treibe 4x in der Woche Sport und da wäre die Pumoe echt praktisch ..auch ein Hauptgrund , weswegen ich die Pumpe möchte. Bin mal gespannt , ob die AOK genehmigt.