Urteil BSG zur Frage "CGMS = Ärztliche Methode oder Hilfsmittel?" naht!

  • Verdammt. Paragraphenreiter, als ob der Blutzucker im Unterhautfettgewebe neben einem Blutgefäß unabhängig vom Kapillarblutzucker wäre. Bin auf die Begründung gespannt, die ist noch nicht verfügbar.


    Problem beim Libre ist das "gleiche" Messprinzip.


    Technische Erklärung: Du kannst keine Sonde ins Kapillarblut setzen, weil die im Blut enthaltenen Proteine die Messzellen verschleimen/verblocken lassen. Das Zwischenzellwasser wird mittels einer porösen Membran von den langkettingen Proteinen vorgereinigt und nur der bezüglich Molekulargröße "kleine Zucker" mit Wasser und andere kleine Moleküle kommen zur eigentlichen Messstelle durch. An dieser Stelle wird genau so gemessen, wie bei Blut übrigens auch. Nur dass diese Messstelle danach noch benutzbar ist.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Nach der kann das CGM durchaus noch als neue Methode positiv bewertet werden und dann begründet verschrieben werden.


    Und die Prüfung kann dauern.


    Deswegen ist es auch interessant zu warten, mit welcher rechtlichen Begründung diese "Neuheit der Methode" festgestellt worden ist. Die Kriterien sind entscheidend, mal sehen ob die alle aufs Libre zutreffen. Ein BSG trifft normalerweise keine Einzelfallentscheidungen, die geben für die Zukunft Leitsätze mit.


    EDIT:


    So, und nun "mein" Hoffnungsschimmer: In der Pressemitteilung heißt es wörtlich:


    Zitat

    Wird ein Hilfsmittel als untrennbarer Bestandteil einer vertragsärztlichen Behandlungs- oder Untersuchungsmethode eingesetzt, hat die Krankenkasse die Kosten hierfür grundsätzlich erst zu übernehmen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Methode positiv bewertet hat.


    Ein Libre ist eine Option, einfach eine Alternative zu Teststreifen. Es erweitert die Therapie nicht. Somit ist es nach meinem Verständnis sehr "trennbar" mit der ärztlichen Behandlung verbunden und kann ohne jede Funktionseinbuße durch Teststreifen ersetzt werden (was bei CGM naturgemäß nicht geht). Wenn du dem Doc nur 6-8 Lesepunkte per "Logbuch" mitgibst merkt der das nicht mal.


    Dem entgegen steht

    Zitat

    Die kontinuierliche Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe unterscheidet sich im Hinblick auf die diagnostische Wirkungsweise sowie mögliche Risiken und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich von der herkömmlichen Blutzuckermessung und stellt daher eine "neue", bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode dar. Solange der Gemeinsame Bundesausschuss hierzu keine positive Empfehlung abgegeben hat, besteht kein Anspruch auf Versorgung mit den Hilfsmitteln, die für die kontinuierliche Blutzuckerbestimmung erforderlich sind."


    Das ist inhaltlich kurz vor lächerlich. Die Risiken liegen eher darin bei einer Hypowahrnehmungsstörung KEIN CGM zu haben. Weil Teststreifen mit den Spotmessungen offenbar nicht ausreichend funktionieren. Für FGM find ich das keinen juristischen Beinbruch. Die Entscheidung ist inhaltlich allerdings genau so unverständlich wie die Erkenntnis, dass z.B. Tesiba keinen Zusatznutzen gegenüber HUMANINSULIN hat, wie alle anderen Analoga auch. Betroffene wissen es irgendwie besser. Vielleicht fände sich wirklich ein Richter, der zum Test mal auf CT wechseln kann und dann sieht was "kein Zusatznutzen" praktisch bedeutet und der zugleich mit den 400-600 "Budgetstreifen" auskommt. Bei FGM ist die Frage der Wirtschaftlichkeit zudem nicht so wesentlich, da es kein erwähnenswertes Kostenrisiko hat und zudem könnte der Patient dieses "Kostenrisiko" durchaus selbst tragen und damit eliminieren.


    Und eine Frage ist am Ende noch offen: Wenn kein "Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die kontinuierliche Blutzuckerbestimmung erforderlich sind" besteht - schließt das die Teilkostenerstattung aus? Was jedenfalls fair wäre und womit alle Seiten (zunächst) Leben könnten.

    Leider wird dieses Urteil dazu führen, dass sicher nicht wenige "selbstzahlende" CGMler mit knappem Geldbeutel die verschriebenen, aber im Umfang nicht benötigten Teststreifen illegalerweise verhökern.


    Ich werd mich übrigens dadurch nicht im Bestreben eine vollwertige Erstattung zu bekommen abbringen lassen. Eine Klage vor dem Sozialgericht kostet nichts und ich lass mir nicht ein Quartal Teststreifen aufs Auge drücken. Ab November Libre, ab Februar erstattet die TK und das "nur" bis 95€. Schwachsinn sowas.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    4 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Hallo,


    bin super entäuscht!


    Habe gerade erst das Gutachten von dem vom Sozialgericht beauftragten ärztlichen Gutachter bekommen und das fällt für mich recht gut aus.
    Jetzt wäre die Einstufung als Hilfsmittel natürlich passend gekommen, um das Verfahren bald zu einem positiven Abschluss zu bringen.


    Kann schwer beurteilen, was das Urteil jetzt für mein bzw. vergleichbare Fälle bedeutet.


    Liebe Grüße
    "me"

  • Rechtsexperte Oliver Ebert rechnet mit einer Entscheidung des G-BA zum Jahresende.



    Zitat

    So gut wie sicher ist , dass das CGM künftig in bestimmten Fällen verordnet werden darf, insbesondere wohl bei Problemen durch häufige bzw. schwere Unterzuckerungen. Umgekehrt ist aber auch klar: es wird nicht für jede(n) ein CGM geben. Die Entscheidung des G-BA wird gegen Ende des Jahres erwartet.



    http://www.diabetes-online.de/a/1692773

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • :woot: UNGLAUBLICH :!: :!: :!:


    KK hat nach dem Gutachten eingelenkt und übernimmt die Kosten, für die ich Original-Rechnungen vorweisen kann :sekt:
    Kann ich natürlich :D ...
    Details muss ich jetzt noch klären, aber ... :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:


    Liebe Grüße
    "me"

  • Das ist ja super!!
    Kannst du ein bisschen was dazu schreiben, welche KK, mit welcher Begründung?

  • meine Krankenkasse ist ggü. Diabetikern unheimlich positiv eingestellt.
    Als ich mal spontan im Telefonat mit meiner Bearbeiterin einen CGM-Antrag ansprach, kam folgende Antwort:


    "Dafür müssen Sie ein ärztliches Gutachten für den MdK einreichen. Dieser muss das Gutachten prüfen. Wir würden das gerne direkter machen uns sind da aber leider die Hände gebunden. Der MdK ist für uns jedoch bei einer negativen Entscheidung nicht bindend. Stimmt der MdK dem Antrag also nicht zu, können wir da trotzdem was richten"


    Zwar nicht ganz im Wortlaut, aber ungefähr so war ihre Antwort 8| Also wenn das nicht Bürgernah ist 8o Sobald ich die Pzumpe durch hab, kommt der Antrag auf ein CGM :thumbsup:


    Übrigens, der Antrag auf eine Pumpe bei der Bahn-BKK:

    • Diabetologe stellt Hilfsmittelverordnung aus
    • Du sendest diese Hilfsmittelverordnung inkl. BZ-Tagebuch zur Bahn-BKK
    • Kasse prüft. Sind die Werte erkennbar schlecht, wird es direkt genehmigt. Ist man mittels ICT sehr gut eingestellt, wird erst dann der MdK eingeschaltet. Alles andere nimmt den kleinen Bürokratischen Weg :thumbsup:

    Wenn ich so lese, was andere Probleme mit ihren kassen haben, bin ich echt erschrocken. Habe heute meine Hilfsmittelverordnung erhalten und diese direkt zum Bearbeiter gesendet. Ich bin gespannt, ob die Versprechen auch wirklich gehalten werden.

  • Was wieder mal zeigt, dass der administrative Wille vorhanden sein muss einen Patienten zu versorgen. Es sind definitiv nicht die bösen gesetzlichen Vorgaben welche Leistungen "leider nicht möglich machen", sondern deren praktische Umsetzung im Alltag. Scheinbar profilieren sich ein paar Manager-Typen durch eine grundsätzlich ablehnende Einstellung.


    Für mich immer noch der Hammer: http://www.diabsite.de/aktuell…richten/2015/150131b.html

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Hallo,


    ... die Begründung ist ganz kurios ?(


    Das MdK hätte wohl das nächtliche Risiko häufiger, starker Unterzuckerungen bisher nicht in der Beurteilung berücksichtigt :patsch:.
    Die KK selbst hat sich wohl völlig aus der Argumentationund Entscheidung herausgehalten und immer nur auf dei Aussagen des MdK verwiesen.
    Aber genau dieses Risiko habe ich vom ersten Tag, vom ersten Gutachten meines Docs an immer in den Vordergrund meiner Argumentation gestellt.


    Es hat jetzt 1,5 Jahre Klageverfahren gebraucht, bis endlich ein weiteres med. Gutachten vom Sozialgericht angeordnet wurde, dessen Ausführungen jetzt wohl den Ausschlag gegeben haben.
    Und natürlich super detaillierte Tagebücher, belegbare, extreme Hypo-Fallbeispiele, ehrgeizige Therapie, Hypowahrnehmungs-Verlust, starke Insulin-Sensibilität, starke Schwankungen, etc., etc.


    Bin gerade super erleichtert, was die Zukunft angeht.


    Liebe Grüße
    "me"

  • "Dafür müssen Sie ein ärztliches Gutachten für den MdK einreichen. Dieser muss das Gutachten prüfen. Wir würden das gerne direkter machen uns sind da aber leider die Hände gebunden. Der MdK ist für uns jedoch bei einer negativen Entscheidung nicht bindend. Stimmt der MdK dem Antrag also nicht zu, können wir da trotzdem was richten"


    Hallo Larynx,
    ist das eine private oder gesetzliche KK???
    LG "me"

  • ist eine gesetzliche :)


    Ja Grounded, so ist das leider wirklich. Ich bin froh, das man bei mir recht kulant ist.
    Frühestens wenn die Pumpe durch ist, spätestens wenn ich das CGM hab, werde ich mal einen kleinen "Testbericht" zum Ablauf bei der Bahn-BKK machen. Wo ich dann alles mal schildere. Nicht nur die Reaktion der KK, sondern auch der Ärzte - welche stellenweise sehr kurios ist.


    Wäre vielleicht allgemein mal was: Testberichte über Krankenkassen mit speziellem Augenmerk auf den Diabetiker. Naja, das mal nur so nebenbei :)

    Einmal editiert, zuletzt von Larynx ()

  • Für mich ist genau diese Passage des Urteils der wesentliche Punkt:

    Zitat

    und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich...


    Bei FGM ist diese Wirtschaftlichkeitsfrage eben nicht so gegeben wie bei CGM mit 1000€ Transmitterkosten und (theoretisch) 70€/Woche für Sensoren wenn diese nicht eigenmächtig verlängert werden. Das machts IMHO rechtlich deutlich einfacher, da du für die nicht vorhandenen Mehrkosten keinen Mehrnutzen nachweisen musst. Wir werden es sehen.


    Vor allem sieht man, dass "ein Anwalt" kein zwingender Pluspunkt sein muss. Obs der richtige war siehst du am Ende. Wobei es sehr leicht ist hinterher "schlauer" zu sein.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • So....nur wie soll ein Richter oder eine Krankenkasse zu der Erkenntnis kommen, dass ein CGM uns allen hilft wenn es immer noch genügend Ärzte gibt, die meinen, dass 400 Teststreifen im Quartal völlig ausreichend sind.


    Weil die nach dem Abschnitt "Diabetes mellitus Typ 1 generelll" unter z.B. https://www.kvno.de/10praxis/4…011/anla_e2011/index.html aufhören zu lesen. 600 sind bei ICT generell kein Thema, steht halt "5 cm" weiter unten. Mal 50 Cent/Streifen bedeutet 100€/30 Tage. Damit ist der "Aufpreis" eines Libre faktisch Null, vor allem wenn man mehr braucht. Weil z.B. je Arbeitstag und Fahrt 2 Streifen plus Ausschuss dazukommen. Ich werd mich ganz sicher nicht ohne zeitnahe Blutzuckermessung hinters Steuer setzen. Oder an einen Versuchsstand gehen...

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.


  • Das einzige was mich so sehr wundert....wieso ist das in anderen Ländern so gar kein Problem ?(


    In welchen z. B. chemikus? Gibt es tatsächlich ein Land, indem CGM anstandslos von der Krankenkasse bezahlt wird?


    Ich höre immer nur von Ländern, wo Diabetiker nur das Insulin bezahlt kriegen und alles andere wie Pens, Spritzen, Lanzetten, selbst Teststreifen zum eigenfinanzierten Vergnügen deklariert wird.

    Easy come, easy go.

  • floh, das kann ich mir gar nicht so recht vorstellen - o.k., du kennst UK deutlich besser...als ich allerdings letztes Jahr dort war, erzählte man mir gleich von einer jungen Typ-1-erin, die nicht mal ein Pumpe erhält. Das Gesundheitswesen ist dort ohne KK-Beiträge, aber dafür bekommt man vieles nicht. Dadurch gibt es inzwischen die Tendenz zu den Privaten...
    cd63

    und England (http://www.diabetes.co.uk/cgm/continuous…monitoring.html allerdings nur für Diabetiker mit Hypowahrnehmungsstörung) fallen mir relativ sofort ein.

    Grüße nest

  • Ich werd mich ganz sicher nicht ohne zeitnahe Blutzuckermessung hinters Steuer setzen.

    Ich bin Außendienstlerin, wenn ich das anführe, nehmen die mir eher den Führerschein weg... :cursing: :cursing: Ich bekomme 7 Streifen pro Tag, die reichen niemals für jede Tour, grad wenn ich noch essen, leben, sporteln und abends ins Bett (und morgens wieder aufstehen) will....

  • (...) wenn ich noch essen, leben, sporteln und abends ins Bett (und morgens wieder aufstehen) will....

    /* Augenzwinkern EIN


    Mannometer, was für ein wildes und ausschweifendes Leben!
    Dafür soll deine Krankenkasse Geld ausgeben?
    Was für durchgeknallte Ansprüche ...


    /* Augenzwinkern AUS

  • Ich bin Außendienstlerin, wenn ich das anführe, nehmen die mir eher den Führerschein weg... :cursing: :cursing: Ich bekomme 7 Streifen pro Tag, die reichen niemals für jede Tour, grad wenn ich noch essen, leben, sporteln und abends ins Bett (und morgens wieder aufstehen) will....


    Siehe http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/4.html ... vor allem (1) Punkt 2. Da es bei Teststreifen keine Obergrenze gibt und du im Außendienst schließlich fahren musst (beruflich zwingend erforderlich) und somit rechtlich mehr Streifen brauchst als eine Bürokraft wäre das wirklich einen "Streit" wert. Vor allem da die Messungen nicht-diskutabel notwendig und zudem nachweisbar sind. Siehe auch http://www.diabetes-ratgeber.n…nsulinpflicht-341857.html ...

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • 1. gibt es keine Obergrenze für Teststreifen.
    2. die einzige Grenze zieht dein Arzt.
    2.a entweder (sagt er), weil er aus medizinischer Sicht mehr nicht für notwendig erachtet
    2.b oder er hat keine Ahnung und (meint er) er hat Angst vor seiner kassenärztlichen Vereinigung, die seine Budgetverwendung prüfen könnte (bringt Zeitverlust und Ärger mit sich)


    Wenn du Ahnung von der Materie hast, kannst du deinen Arzt von allem Überzeugen.
    Mein Arzt hat mir ohne mit der Wimper zu zucken 600 Streifen pro Quartal aufgeschrieben (Seit CGM reichen mir 2 am Tag zum kalibrieren).


    Und jetzt kommts:
    Du hast freie Arztwahl.
    Wenn mir das nicht gereicht hat, habe ich mir bei einem anderen Arzt nochmal 600 Streifen aufschreiben lassen.
    Zack.


    1.200 Streifen. Ohne Probleme.