G-BA Entscheid liegt vor und nu ?

  • Wie im Titel erwähnt; wurde nun mit dem G-BA Entscheid die neue Methode "interstitielle Glukosemessung" anerkannt. Aus meiner Sicht dürfte dann die bisherige Argumentation der GKVs nicht mehr greifen um das FreeStyle abzulehnen.


    Vermutlich werden die GKVs weiterhin mit allerlei Wortklaubereien und juristischen Kniffen den aktuellen Status Quo wohl fortführen. Ich hab's so satt...


    Gibt es bei Euch schon was positives in diesem Zusammenhang ?

  • nein, leider noch nicht. Aber ich werde demnächst meine KK beim Wort nehmen, sie pochten stets auf die Gesetzeslage!
    cd63

    Grüße nest

  • Servus,


    es gibt so ziemlich 100 andere Threads die das Thema behandeln :D


    Ich fasse mich hier mal kurz:
    - Der G-BA Entscheid ist noch nicht rechtskräftig vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannt. Die bürokratischen Mühlen werden da noch bis in den Herbst mahlen.
    - Der G-BA Entscheid hat nichts mit FGM zu tun,
    - ABER die Messtechnik des CGM und FGM sind gleich. Daher kann eine KK es nicht als ungenau, gefährlich oder nicht erwiesen abstempeln.
    - Viele KK werden daher (so langsam wirds auch Zeit) aktiv.
    - Bei einigen KK, von denen man im Forum so liest, ist seit dem 1.7. eine Übernahme (im Einzelfall = Jeder Einzelfall) geplant.
    - Anträge bei den Kassen sehen dann in etwa so aus: "Ich will das FSL. Warum? Ich messe mehr als 5 mal am Tag. Darum."
    - Einen ähnlichen Antrag habe ich gerade laufen und werde mich, sobald Post kommt, wieder zu Wort melden. (Natürlich im Krankenkassen-FSL-Thread mit etwa 80 Seiten :P )


    Hoffe ich konnte es in etwa zusammenfassen :)


    Viele Grüße
    grosb

    Using FSL

  • [...]
    Ich fasse mich hier mal kurz:
    - Der G-BA Entscheid ist noch nicht rechtskräftig vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannt. Die bürokratischen Mühlen werden da noch bis in den Herbst mahlen.
    [...]


    Wenn das BMG nicht auf die Idee kommt, den Beschluss zu beanstanden (dafür hat sie maximal zwei Monate Zeit), wird's wohl hoffentlich noch vorm Herbst soweit sein.

    No pain remains - No feelings...

  • - ABER die Messtechnik des CGM und FGM sind gleich. Daher kann eine KK es nicht als ungenau, gefährlich oder nicht erwiesen abstempeln.


    Das tun aber noch einige KK, meine alte zumindest.

  • - Der G-BA Entscheid hat nichts mit FGM zu tun,
    - ABER die Messtechnik des CGM und FGM sind gleich. Daher kann eine KK es nicht als ungenau, gefährlich oder nicht erwiesen abstempeln.

    Viel schlimmer noch: Der GBA hat ausdrücklich den Nutzen der rtCGM bestätigt. Damit kann man argumentieren dass alle anderen Messsyteme die keine Alarme abgeben bzw. denen es an der kontinuierlichen Überwachung fehlt auch keinen Zusatznutzen aufweisen.


    Die Messtechnik ist hierbei unerheblich. Dem FGM fehlt es an einem entscheidenden Merkmal das im Beschluss genannt ist. Ein weiterer Punkt ist die fehlende Kalibriermöglichkeit. Auch hier bietet ein CGM das bis zu 2 Mal täglich kalibriert werden muss je nach Auffassung einen Sicherheitsgewinn, da ja noch im Blut gemessen werden muss, beim Libre ist das nicht der Fall.


    Ich fürchte, die Krankenkassen werden sich diese Argumentation aneignen, wenn sie nicht zahlen wollen.

  • Das wird wohl die Zeit bringen. Indirekt wurde hier ein Eigentor geschossen. Ich habe zurzeit Probleme mit meiner Beihilfe wegen des Libre. Wenn aber die Voraussetzungen für das rtCGM eindeutig geklärt sind werden viele darauf umschwenken, wahrscheinlich auch ich, obwohl mir Libre vollkommen gereicht hat.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Meine persönliche Meinung ist, dass dieses Urteil Tür und Tor öffnet für, sagen wir mal, "Deals auf informeller Ebene". :) Und das fände ich im Endeffekt nicht schlecht.
    Meine Hoffnung wäre, dass die Kassen sich durch die geringeren Hürden für CGMS vielleicht eher sagen werden: "Lieber Patient, brauchst du wirklich ein CGMS? Antrag und Prüfung und Pipapo, das ist ja alles ganz schön viel Arbeit. Würde dir nicht ein Libre reichen? Das genehmigen wir dir einfach mal kurz und du schaust, wie du damit zurecht kommst..."

  • Im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes wäre genau der Schritt "Blutig -> Libre -> CGMs" die Methode der Wahl. Denn niemand kann administrativ einfach ausschließen, dass eine bessere Info über den BZ VERLAUF nicht bereits ausreichend hilfreich ist um sich in den Griff zu bekommen. So dass es die Alarme des CGMS nicht zwingend benötigt. Pubertät/Schwangerschaft/Chemo oder andere hormonelle Extremlagen explizit außen vor.


    Aber seit wann wird in Behörden systematisches Verständnis oder ein Gehirn benötigt, denn "man" hat Durchführungsverordnungen nebst Rundschreiben mit Handlungsrichtlinien.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.