Hallo zusammen,
die "Rechtslage" (wenn sie den Namen überhaupt verdient) zum BZ-Messen vor dem Autofahren ist meinem Eindruck nach ja sehr undefiniert. Soll heißen: Am besten gar nicht erst anmerken lassen, dass man Diabetiker ist. Und für den Fall, dass es doch herauskommt, immer schön den BZ dokumentieren und hoffen, dass es einem bei der Argumentation hilft.
Ich frage mich aber: Wie viel ist denn so ein dokumentierter BZ wert, wenn er mit dem Libre ermittelt wurde und je nach Sensor und individueller Tagesform vielleicht mal 20% über/unter dem Wert des "blutig gemessenen" BZ liegt? (Im Thread "Freestyle Libre - Erfahrungen mit Messgenauigkeit" wurde sich ja schon zur Messgenauigkeit des Libre ausgelassen.)
Treiben sich hier Juristen und/oder Insider aus der Versicherungswirtschaft rum? - Eure Einschätzung ist gefragt
Ansonsten an alle übrigen: Wie geht ihr damit um? Piekst Ihr Euch vor der Autofahrt immer zusätzlich in den Finger?
Ich habe dies bislang tatsächlich so praktiziert, weil ich mir bzgl. der Beweisfähigkeit unsicher war und die Teststreifen eh von der KK bekomme. (Die (selbst gekauften) Libre-Sensoren nutze ich bislang nur im Urlaub, wo der Tagesabläufe unregelmäßiger sind.) Falls die KK aber irgendwann mal die Alternative "Entweder FGM oder Testreifen" anbietet, stellt sich die Frage ganz akut.
Beste Grüße und schönen Abend,
Ove
PS Ich meine die Rechtslage in Deutschland.