auch die Kommunikation mit einem USB Gerät ist eine Schnittstelle.
Ich beführte du hast leider wenig Erfahrung mit Software Verträgen und was man da so alles regeln kann und auch regelt.
Ich fürchte, die hast leider wenig Erfahrung mit dem Urheberecht. Was da nämlich nicht verboten ist, braucht man in Verträgen (oder hier ja Nicht-Verträgen, weil ja gekündigt) auch nicht regeln. Man macht es einfach.