Frage zur Glucagonspritze

  • Also ich habe das Hypokit immer dabei. Mein näheres Umfeld wurde von mir informiert, wie im Falle des Falles zu verfahren ist. Das gibt mir Sicherheit. Zum Glück kam es noch nicht zum Einsatz. Trotz Libre kann es schneller zu Hypos kommen als man glaubt. Schade finde ich es, wenn man mir im Fitnessstudio das Glukagon nicht verabreichen würde, wenn ich da mal komplett runterrausche und nicht mehr in der Lage wäre, mir selbst zu helfen. Die Trainer dürfen mir nix spritzen, es sei ja ein Medikament. Die Studioleitung verbietet es den Trainern sogar. Ich kann nur hoffen, dass ein pfiffiger Trainer dann einen anderen Trainierenden findet, der mir das Zeug reinhaut.

  • Die Trainer dürfen mir nix spritzen, es sei ja ein Medikament. Die Studioleitung verbietet es den Trainern sogar.


    Interessant. Aber die Studioleitung verbietet nicht, dich 'verrecken' zu lassen?


    Ich kann ja verstehen, dass gerade im 'muskelaufbauenden Gewerbe' das Spritzen von Substanzen kritisch beäugt wird. Aber das geht für mein Empfinden doch etwas zu weit. Bewusstlosigkeit infolge Unterzuckers ist kein Schnupfen sondern gefährlich. Da ist schnelle Hilfe erforderlich. Da darf man jemandem doch wohl zumuten, mal eben nach Gebrauchsanweisung eine Spritze zu setzen. Zumal bei Glukagon die Spritztechnik keine Rolle spielt. Und dass sich der Helfende dabei selbst in Gefahr bringt, kann man wohl auch ausschließen.


    Vielleicht würde die Studioleitung ihre Einstellung nochmal überdenken, wenn man ihnen mal § 323 c StGB ausdrucken würde. Der ist überschrieben mit Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Zu der Frage, ob Lehrer im Notfall eine Glukagonspritze geben dürfen, gibts auch eine Stellungnahme von Oliver Ebert, nämlich hier.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Vielleicht würde die Studioleitung ihre Einstellung nochmal überdenken, wenn man ihnen mal § 323 c StGB ausdrucken würde. Der ist überschrieben mit Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, dennoch sehen die das anders. Ich empfinde das auch als unterlassene Hilfeleistung. Ich werde das Thema noch einmal aufgreifen und auch auf entsprechenden Artikel von Herrn Ebert verweisen. Kann ja nicht schaden, ganz im Gegenteil.

  • Solange der/die Trainer(in) die ☎️112 wählen darf und es auch tut, glaube ich nicht, dass das auch nur annäherungsweise unterlassene Hilfeleistung ist.

  • Meinst du? Wenn also jemand mit 'nem Herzkasper neben mir zusammenbricht, reicht es aus, zu telefonieren? Ich muss gestehen, dass ich mich mit der Thematik bisher nicht tiefergehend beschäftigt habe, aber das kommt mir schon eigenartig vor (was andererseits aber nichts heißt).


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Na klar telefonieren darf der Trainer schon. Ich finde es aber unnötig die 112 anzurufen, wenn mir ganz leicht geholfen werden könnte.
    Es ist sicher eine Auffassungssache, was das Zumuten im besagten Paragraphen anbelangt. Ob es tatsächlich unterlassene Hilfeleistung wäre, kann ich juristisch nicht beurteilen.

  • Wenn das Herz stillsteht, kann man ja einen für Laien konzipierten Defibrillator benutzen. Wenn die Person nicht mehr atmet, kann man das im Erste-Hilfe-Kurs gelernte anwenden.


    Bei einer Hypo kannst du alle Panik weglassen. Für den besorgten Mitmenschen reicht es aus, die ☎️112 zu wählen, solange du dich in einem Fitnessstudio, im Kindergarten, Schule oder bei der Arbeit befindest. Familienangehörige oder Freunde können aber auch die Glucagon-Spritze verwenden. Das erspart den Anruf beim Notarzt und die unnötige und vor allem zeitraubende Einlieferung ins Krankenhaus. Aus dem Krankenhaus wieder rauszukommen ist meistens noch unnötig-zeitraubender nach einer Standard-Hypo mit Bewusstlosigkeit.


    Wenn du allein zu Hause bist, brauchst du nichts von allem. Du wachst sowieso früher oder später wieder auf.


    Arbyter, hattest du noch nie eine richtige Hypo?

  • Arbyter, hattest du noch nie eine richtige Hypo?


    Nein, zum Glück nicht (jedenfalls, wenn du damit meinst, auf Fremdhilfe angewiesen gewesen zu sein).


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!


  • Meinst du? Wenn also jemand mit 'nem Herzkasper neben mir zusammenbricht, reicht es aus, zu telefonieren? Ich muss gestehen, dass ich mich mit der Thematik bisher nicht tiefergehend beschäftigt habe, aber das kommt mir schon eigenartig vor (was andererseits aber nichts heißt).


    Liebe Grüße vom Arbyter

    bevor man mehr kaputt macht als hilft, dachte ich, das wuerde reichen.
    man kann natürlich Herz-Druck-Massage anfangen, aber vielen fehlt da trotzdem das nötige Knowhow und lassen den Patienten dann auf der weichen Couch liegen...


    je nachdem wie schnell die Rettung vor Ort ist, hilft eine Glucoseinjektion ja auch schneller, zumindest hab ich das so verstanden. hab aber zum Glück in meiner kurzen Zeit noch keine Erfahrung damit gemacht.

  • Ich glaube, Isirany meinte damit das Vorgehen der Sanis, die nach dem Messen bei Bedarf Glucose i.v. zuführen statt Glukagon.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Zu der Frage, ob Lehrer im Notfall eine Glukagonspritze geben dürfen, gibts auch eine Stellungnahme von Oliver Ebert, nämlich hier.


    Viele Lehrer und Erzieher wollen oder dürfen aber keine Gukagonspritze geben. Zwischen dürfen und müssen besteht ein großer Unterschied. Tatsächlich dürfen Erzieher fast gar nichts, Pflaster kleben oder Wundcreme schmieren dürfen sie auch nicht. Komischerweise dürfen sie scheinbar noch Sonnencreme auf das Kind schmieren, das ist aber schon das einzige.
    Auch wenn sie das alles nicht dürfen, erklären sie sich manchmal doch (glücklicherweise) bereit, Insulin über eine Pumpe abzugeben.


    Wir haben nie jemanden in die Handhabung der Notfallspritze eingewiesen, das führt nur zu unnötigen Ängsten. Die Notfallspritze ist allerdings immer dabei, genau wie die anderen Diabetessachen, ungekühlt, bei allen Temperaturen, denen der andere Diabeteskram auch ausgesetzt ist. Was nützt eine Gukagonspritze im Kühlschrank, wenn man sie gerade braucht. Vielleicht findet sich im Notfall doch jemand, der sich zutraut sie zu geben. Ansonsten muss der Notarzt gerufen werden. Glukagon intravenös wirkt auch schneller als Glukagon intramuskulär.
    Der Fall, dass man es braucht, wird wohl hoffentlich nicht so häufig auftreten.
    Unterlassene Hilfeleistung ist es erst, wenn jemand nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten handelt, ohne sich selbst dabei in Gefahr bringen zu müssen.

  • Ich glaube, Isirany meinte damit das Vorgehen der Sanis, die nach dem Messen bei Bedarf Glucose i.v. zuführen statt Glukagon.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Genau das meinte ich.
    Ich mag es eigentlich nicht, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Aber im Vergleich ist ein Notarzt trotzdem die sichere Wahl.


    Woher weiß denn ein Helfer, dass man nicht noch unter der restlichen Wirkung von Alkohol steht und dass entsprechend das Glukagon gar nicht so wirken kann? Ihm wurde ja, wenn wir dieses Szenario mal gedanklich ausführen gesagt: wenn ich beim Sport flach liege, miss meinen BZ. Ist dieser niedrig bei..., dann gib mir diese Spritze.
    Deshalb verstehe ich, wenn sich ein Sportstudio oder eine Schule absichert.


    Etwas off topic das Thema mit der Wundcreme bei Kindern, aber auch das versteh ich. Bei 30 Kindern kann man sich kaum merken, welche Eltern das gar nicht wollen und welchen es egal ist etc. Dann lieber konsequent nicht, dann weiß man, woran man ist...
    In meiner Ausbildung war es genauso ein Thema mit Schmerztabletten. Wenn dann was passiert, wäre es für die anderen gut zu wissen, unter welchen Drogen man steht.

  • Hallo an alle


    Ich frage mich, ob ich die Glucagonspritze mit zum Wandern nehmen kann. Die soll doch eigendlich gekühlt werden. Ich bin mir da nicht sicher und habe auch noch keine gebraucht, aber vielleicht ist es besser, sie dabei zu haben. Wie handhabt ihr das?


    Glugacon hält Jahrzehnte ohne Kühlung.


    Wenn Du beim Wandern unterzuckers hilft Dir Gucagon vermutlich wenig, da Du nicht zuviel Insulin sondern zuwenig gegessen hast.


    In diesem Fall ales was Zucker und Wasser hat zuführen: red ull radler butterlekse und quellwasser ....


    In diesem Fall sind alle Reserven in den Muskeln und der Leber aufgebraucht, so dass Glucagon nicht viel helfen wird.

    let the sun shine

  • Bevor das internet angeworfen wird: Hirn einschalten.


    Wie sagt die Blondiene vorr der Kaffemaschiene beim Hinweis, "vor Gebrauch Kafe einfüllen"? Aber wo?

    let the sun shine

  • Bevor das internet angeworfen wird: Hirn einschalten.


    Wie sagt die Blondiene vorr der Kaffemaschiene beim Hinweis, "vor Gebrauch Kafe einfüllen"? Aber wo?

    Ich finde deinen Ton unangebracht...


    Sind die Vorräte aus der Leber wirklich alle aufgebraucht? Man kann auch unterzuckern, wenn man nach dem Frühstück losgeht und das Insulin noch wirkt.

  • Viele Lehrer und Erzieher wollen oder dürfen aber keine Gukagonspritze geben. Zwischen dürfen und müssen besteht ein großer Unterschied. Tatsächlich dürfen Erzieher fast gar nichts, Pflaster kleben oder Wundcreme schmieren dürfen sie auch nicht. Komischerweise dürfen sie scheinbar noch Sonnencreme auf das Kind schmieren, das ist aber schon das einzige.
    Auch wenn sie das alles nicht dürfen, erklären sie sich manchmal doch (glücklicherweise) bereit, Insulin über eine Pumpe abzugeben.

    Was ich beim Diabetikerbund gehört habe:
    Lehrer, Kindergärtner, etc dürfen spritzen, messen, Katheter wechseln usw. Wenn sie etwas falsch machen können sie nicht belangt werden. Ausser natürlich es war mit Vorsatz. Auch wenn sie dann einmal zB nicht spritzen wollen, obwohl sie das sonst immer gemacht haben, sind sie auf der sicheren Seite.
    Das ist wohl immer ein grosses Thema, darum bietet der DDB dazu Gespräche/Beratungen mit Lehrern an. Das würde ja keinen Sinn machen wenn es grundsätzlich verboten wäre.


    Zitat

    Woher weiß denn ein Helfer, dass man nicht noch unter der restlichen Wirkung von Alkohol steht und dass entsprechend das Glukagon gar nicht so wirken kann?

    Im schlimmsten Fall wirkt das Glukagon dann halt nicht. Spritzen und Krankenwagen rufen schliesst sich ja nicht aus.