Scannen im Straßenverkehr / Lesegeräte vs. App

  • Hi zusammen,


    im Straßenverkehr darf man ja kein Smartphone benutzen.
    Ergo darf man auch kein Libre mit der App während der Fahrt scannen, das Lesegerät darf ich aber benutzen.
    Wäre für mich eigentlich sinnfrei - wie ist denn hier die Rechtslage? Hat sich da schon mal jemand Gedanken gemacht?


    (PS: würde ja dann auch für alle anderen CGMs mit APP gelten, Dexcom, Eversense, etc)


    lg

  • Da ich mit meinem Smartphone leider keine blutigen Messungen machen kann habe ich das Lesegerät eh immer dabei ;) Und wenn ich dann Auto fahre lege ich das Lesegerät in die Mittelkonsole, so dass es immer in Reichweite ist umd mal eben schnell zu scannen, wenn es mich interessiert... die einzelne Messung hat für mich im Tagebuch auch keine Relevanz, solange es sich um eine schnelle Kontrolle handelt, die mir ein postives Feedback liefert. Wenn ich kurz vor der UZ stehen würde, sollte ich eh anhalten und mich um andere Dinge kümmern, als das Auto sicher durch den Großstadtdschungel zu bewegen. :D

  • Ich würde zumindest das libre nicht ans Ohr halten :rofl , da ja auf dem Foto nicht erkennbar ist, ob es nicht doch ein Handy war.(ist ja verboten)
    Bin zwar kein Jurist, neige aber eher dazu, solchen Sachen aus dem Weg zu gehen und halte halt, in Gottes Namen an, wenn ich scanne.
    Wie soll es denn der arme Polizeibeamte wissen, dass es in diesem Fall kein Handy ist.
    Im übrigen muss man ja jetzt nicht ein neues Fass aufmachen.
    LG Annette

    Den Sinn des Lebens zu suchen ist legitim, doch sollte man damit nicht zu viel Zeit verbrauchen,
    sonst zieht das Leben an einem vorbei :urlaub

  • Da ich mit meinem Smartphone leider keine blutigen Messungen machen kann habe ich das Lesegerät eh immer dabei ;) Und wenn ich dann Auto fahre lege ich das Lesegerät in die Mittelkonsole, so dass es immer in Reichweite ist umd mal eben schnell zu scannen, wenn es mich interessiert... die einzelne Messung hat für mich im Tagebuch auch keine Relevanz, solange es sich um eine schnelle Kontrolle handelt, die mir ein postives Feedback liefert. Wenn ich kurz vor der UZ stehen würde, sollte ich eh anhalten und mich um andere Dinge kümmern, als das Auto sicher durch den Großstadtdschungel zu bewegen. :D


    So halte ich es auch. :)
    Dann kann ich auch längere Autostrecken bewältigen, ohne wegen Blutzucker messen anhalten zu müssen. Große Erleichterung.
    Habe auch immer das Lesegerät dabei. Die App benutze ich nur z. B. beim Joggen, dann kann das Lesegerät zuhause bleiben.

  • hab hier mal die Gesetzlage gegoogelt. Sowohl mit dem Smartphone, also auch mit dem Lesegerät ist es verboten. da beide Geräte aufgenommen / gehalten werden müssen.
    Bei einem CGM müsste der Wert also auf ein Gerät übertragen werden, das montiert ist oder z.B. eine Smartwatch.




    "
    (1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
    http://undefined1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird undhttp://undefined2.entwederhttp://undefineda)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oderhttp://undefinedb)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
    2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
    "

  • Moin
    mein Gerät hat eine Handkurbel und unterliegt damit nicht den Einschränkungen eines elektronischen Geräts,


    MlG


    Hinerki

  • Ich glaube bei allen Verwirrungen um die Handynutzung im Auto hat der Gesetzgeber irgendwann gesagt "Handy beim Fahren verboten!". Ob es nun Ausnahmen gibt wenn das Handy ein unausweichliches Gerät für die BZ Messung ist kann wohl nur der Gesetzgeber beantworten. Aber ich glaube das immer die Argumentation "Anhalten zum Messen" steht, wird es wohl kaum eine Ausnahme geben. Von daher Lesegerät, sofern im System vorhanden, mitnehmen und fertig.

  • Zum Handy kann ich nur sagen, dass man nicht nur anhalten sondern sogar den Motor ausschalten und den Zündschlüssel abziehen muss. Wurde ich drüber aufgeklärt, nachdem ich an einer roten Ampel eben ans Handy gegangen bin :blush::whistling: Das komisch blau- silberene Auto ist mir dabei entgangen :S Ein teurer Spaß..


    Daher würde ich vom Handy mit App die Finger lassen, da verstehen die keinen Spaß..

  • Aber sicher darf ich das Lesegerät benutzen. Hier wird der Gesetzgeber sicherlich nicht die Information aus dem Sensor sondern die aus dem Internet meinen. So kannst du beispielsweise auch ohne Repressalien zu erwarten einen elektrischen, elektronisch gesteuerten, Rasierapparat während der fahrt benutzen. Obwohl ich das für noch schwieriger halte als das telefonieren.
    Und das CGM hat doch durch das Handy und der BT Übertragung den Vorteil das ich das im Handyhalter belassen kann um die Werte abzulesen. Eigentlich braucht der CGM Benutzer doch garnicht messen während er fährt da das Handy ihn doch warnt bevor er ins Land der Unterzuckerung wechselt?!.

  • Zum Handy kann ich nur sagen, dass man nicht nur anhalten sondern sogar den Motor ausschalten und den Zündschlüssel abziehen muss. Wurde ich drüber aufgeklärt, nachdem ich an einer roten Ampel eben ans Handy gegangen bin :blush: :whistling: Das komisch blau- silberene Auto ist mir dabei entgangen :S Ein teurer Spaß..


    Daher würde ich vom Handy mit App die Finger lassen, da verstehen die keinen Spaß..

    Das ist wohl wahr. Von daher kann man die App eines CGM aber bedienen wenn das Gerät im Handyhalter verbleibt, daher nicht aufgenommen werden muß, und die Ablenkung nur sehr gering ist.

  • hab hier mal die Gesetzlage gegoogelt. Sowohl mit dem Smartphone, also auch mit dem Lesegerät ist es verboten. da beide Geräte aufgenommen / gehalten werden müssen.
    Bei einem CGM müsste der Wert also auf ein Gerät übertragen werden, das montiert ist oder z.B. eine Smartwatch.

    In dem Sinn sollte also ein Smartphone im festen Halter funktionieren, bei dem die automatische Abschaltung des Bildschirms (mit Ladekabel) deaktiviert ist. Die Werte sollten dann von Dexcom, Nightrider oder Limitter etc. ans Smartphone kommen. Ob die Zahl rot order weiss ist, sieht man ja schnell genug.


    LG,


    Martin
    (irgendwo hatte ich mal gesehen, dass jemand den Web-View vom Nightscout auf dem Bildschirm des AutoradioEntertainmentGedoens angezeigt hat)

  • Aber sicher darf ich das Lesegerät benutzen. Hier wird der Gesetzgeber sicherlich nicht die Information aus dem Sensor sondern die aus dem Internet meinen. So kannst du beispielsweise auch ohne Repressalien zu erwarten einen elektrischen, elektronisch gesteuerten, Rasierapparat während der fahrt benutzen. Obwohl ich das für noch schwieriger halte als das telefonieren.
    Und das CGM hat doch durch das Handy und der BT Übertragung den Vorteil das ich das im Handyhalter belassen kann um die Werte abzulesen. Eigentlich braucht der CGM Benutzer doch garnicht messen während er fährt da das Handy ihn doch warnt bevor er ins Land der Unterzuckerung wechselt?!.

    Information bedeutet, dass du dich über irgendwas informierst / abliest.
    Genau genommen dürfte man eine Pumpe dann auch nicht bedienen.


    Aber klar, das sind theoretische Gedankenspiele...

  • In dem Sinn sollte also ein Smartphone im festen Halter funktionieren, bei dem die automatische Abschaltung des Bildschirms (mit Ladekabel) deaktiviert ist. Die Werte sollten dann von Dexcom, Nightrider oder Limitter etc. ans Smartphone kommen. Ob die Zahl rot order weiss ist, sieht man ja schnell genug.


    LG,


    Martin
    (irgendwo hatte ich mal gesehen, dass jemand den Web-View vom Nightscout auf dem Bildschirm des AutoradioEntertainmentGedoens angezeigt hat)

    ja, oder über eine Smartwatch

  • Aber sicher darf ich das Lesegerät benutzen. Hier wird der Gesetzgeber sicherlich nicht die Information aus dem Sensor sondern die aus dem Internet meinen. So kannst du beispielsweise auch ohne Repressalien zu erwarten einen elektrischen, elektronisch gesteuerten, Rasierapparat während der fahrt benutzen. Obwohl ich das für noch schwieriger halte als das telefonieren.
    Und das CGM hat doch durch das Handy und der BT Übertragung den Vorteil das ich das im Handyhalter belassen kann um die Werte abzulesen. Eigentlich braucht der CGM Benutzer doch garnicht messen während er fährt da das Handy ihn doch warnt bevor er ins Land der Unterzuckerung wechselt?!.

    Ein oldschool-Navi ist auch nicht mit dem Internet verbunden. Und auch das Bedienen dessen ist strafbar.


    Wie oben das Beispiel mit der Ampel: ein vorbeifahrendes Polizeiauto sieht, wie du ein kleines schwarzes Gerät in der Hand hälst und drauf schaust. Woher sollen die wissen, dass es nicht dein Handy ist?


    Information hat nichts mit der Quellen zu tun. Oder darf ich dann ein von mir gemachtes Bild während der Fahrt auf der Digicam anschauen bzw. Mehrere Bilder durchklicken?


    Im Endeffekt muss einem einfach bewusst sein, dass man sich strafbar macht, wenn man erwischt wird oder deshalb einen Unfall baut.

  • Spannend wird es aber, wenn man gefragt wird warum man überhaupt während der Fahrt messen muss!
    "Haben Sie ihren BZ denn so schlecht im Griff das Sie nicht mal eine Stunde ohne messen fahren können? Sie sie denn überhaupt in der Lage dieses Fahrzeug sicher zu lenken.....?"
    So oder ähnlich könnte es ausgehen im Falle einer Kontrolle. Für mich steht fest, bezahlen und Fresse halten!

    Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen.
    Kannst du es nicht lösen, mache auch kein Problem daraus!

  • Interessanter Aspekt, den du hier in die Diskussion einbringst Kuhdriver. Daran hatte ich gar nicht gedacht. Mir kam nur direkt der Gedanke, dass es ja auch Menschen gibt, die einfach Zwänge haben oder einfach weil man es kann tausend Mal am Tag schnell und easy zu messen, dass es einfach geht... aber klar, man kann alles auf eine bestimmte Art hinterfragen und an den Pranger gestellt werden. Hmpf.