Danke schonmal für die Diskussion und die Hinweise. Dass ein Arzt den Patienten nicht von sich aus auf einen Closed Loop hinweisen oder Hilfe beim Software-Erstellen anbieten darf war mir bewusst, dass er jedoch keine Therapieempfehlungen dazu geben darf ist mir neu. Finde ich auch vollkommen unsinnig. Wo wäre denn dann die Grenze? Ein Patient mit CGM und Pumpe geht in Ordnung, ein Patient mit CGM und Pumpe und ein bisschen Softwarelogik aber nicht? Was ist dann mit den Leuten im Open Loop? Und wie verhält sich das überhaupt mit der Medtronic 670G, die wird doch sicherlich auch in die Therapie mit einbezogen werden.
Mir ist schon bewusst, dass der Arzt niemals die selbe Einsicht in meinen Diabetes haben wird, und dass Diabetes bereits seit ICT-Zeiten hauptsächlich vom Patienten gemanaged wird. Aber es kann doch durchaus nützlich sein mal von einem "außenstehenden" einen Hinweis zu bekommen. Der Arzt hat dabei den Vorteil, dass er eben einen besseren Blick über die Gesamtheit hat und die typisch auftretenden Probleme anderer kennt. Ist er fähig weiß er z.B. auch die Ergebnisse von Autotune richtig zu interpretieren, kann den Patienten davor bewahren sich blind auf die Technik zu verlassen.
Problem ist, dass der Arzt dann wissentlich nicht zugelassene Medizinprodukte empfiehlt und dich in den Genuss bringt diese zu nutzen. Hier ist die Grauzone zur Strafbarkeit, da er zum Mittäter aber nicht Inverkehrbringen des dann nicht mehr zugelassenen Medizinproduktes ist.
Viele Ärzte tolerieren loopende Patienten mittlerweile, lassen sich die Übernahme der Verantwortung aber auch öfters per Unterschrift vom Patienten quittieren.
Die 670G ist wiederum zugelassen, sodass der Arzt bei Therapieempfehlungen hierbei kein Mitwissender über ein modifiziertes Medizinprodukt ist.
Ähnlich sind zu viel Computer Intelligenz im autonomen Auto, geht zwar darf man aber nicht.