Alles, was der GBA veröffentlich kann 2 Monate lang beanstandet werden. Nach dieser Frist tritt der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (dauert meist noch eine Woche).
Das heißt doch grob gerechnet, dass mit der Veröffentlichung Ende März/Anfang April zu rechnen ist. Das ist doch eine übersichtliche Zeit.
Es stand dann aber dabei, dass nach dieser Veröffentlichung die Krankenkassen 1 Jahr lang Zeit haben die Vorgaben umzusetzen.