CamAPS FX und Kostenerstattung

  • Ich nutze seit Juni 2022 CamAPS FX i. V. m. der Dana i und Dexcom G 6 und bin mit den Glucose - Verläufen und dem Handling top zufrieden.

    Der bereits beschriebene Wermutstropfen ist die Klärung der Kostenübernahme i. H. v. ca. 100 Euro / Monat, bei monatlicher Zahlung, bzw. ca. 1.000 Euro bei einmaliger jährlicher Zahlung. Diese Kostenhöhe ist ja nicht ohne.

    Ich bin beihilfefähig und habe die restlichen 30% über eine private Krankenkasse abgedeckt.

    Status quo: Die Beihilfestelle hat die Kostenübernahme abgelehnt, mit der Begründung des amtsärztlichen Gutachtens des Kreisgesundheitsamtes, welches lautet, dass die Stabilisierung des insulinpflichtigen BZ mit den Hilfsmitteln Insulinpumpe und Dexcom G6 ausreichend sei und die CamAPS FX - App nicht als Hilfsmittel gelistet sei. Ich warte jetzt auf eine schriftliche, klagefähige Entscheidung der Beihilfestelle zu meinem Widerspruch. Dann zieh ich weiter vor Gericht.

    Die Debeka als meine private KV lehnt trotz Einschaltung eines Ombudsmannes der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, wie im Anhang beschrieben, die Kostenübernahme ab:

    Auch hier werde ich weiter "Krieg führen". Warten wir den Ausgang ab.

    Die Firma IME-DC GmbH, die in Deutschland die Dana - Insulinpumpen vertreibt lehnt eine Bezuschussung der CamAPS - FX - Kosten generell ab. Auch Camdiab als Vertreiber von CamAPS FX ist trotz meiner Anfrage, mir ggf. mit einem günstigeren Preis entgegen zu kommen, ähnlich wie man ihn mit Ypsomed ausgehandelt hat, nicht bereit zu einer Preisreduzierung. Die gesamte Prozedur kostet Geld und Nerven und man erkennt, dass man auch als Diabetiker, der mittlerweile über 65 Jahre seinen Typ 1 Diabetes bei Laune hält, keinerlei Entgegenkommen erwarten kann, wenn es um "kleine Gewinnreduzierungen" auf der Überschuss-Seite der Firmen oder Krankenkassen geht.

  • Ich weiß nicht, ob dir das was hilft. Ich schreibe dir einfach mal meine Gedanken dazu.


    Zusammenfassend anscheinend

    1. Beihilfe

    Ablehnung wegen

    a) Angeblicher fehlender med. Notwendigkeit

    b) nicht-Listung als Hilfsmittel (ich vermute DiGA 139e SGB5)


    2. PKV

    Ablehnung wegen

    a) nicht-Listung als DiGA 139e SGB5

    b) nicht-Listung als Kasseninterne Zusatzliste von DiGAs


    Du solltest auf jeden Fall gegen die angeblich fehlende med. Notwendigkeit argumentieren. Also warum du diese App benötigst.


    Gleichzeitig bleibt aber das Problem bestehen, dass die App nicht als DiGA nach 139e SGB5 gelistet ist.


    Die Frage ist, ob CamDiab eine Listung als DiGA anstrebt. Das wäre für uns alle sehr hilfreich, weil dann könnte die App "normal" verordnet werden wie eine Pumpe oder ein Sensor. Vielleicht kannst du ja da mal bei CamDiab anfragen, ob sie sowas anstreben. Oder vllt weiß ja auch IME DC etwas. Sollte es demnächst so sein, könntest du es vllt abwartet.


    Ansonsten bleibt dir vermutlich nur der Antrag auf Einzelfallprüfung. Und dort als Argumentation, dass CamAPS auch eine DiGA ist, die halt nicht gelistet ist. Aber schon in Kombi mit der Ypsopump verordnet wird, irgendwie in die Richtung. Ist ein wenig schwierig und da würde ich mir an deiner Stelle auch Hilfe bei der Argumentation holen.


    Dass dir weder IME DC noch CamDiab entgegenkommen, verwundert mich nicht wirklich. Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Deshalb würde ich dort keine Energien mehr verbrauchen, sondern mich wirklich für eine Kostenübernahme bei Beihilfe/PKV einsetzen. Da es ein sehr spezieller Fall ist, solltest du es nicht alleine machen. Sondern mit VdK oder Anwalt.

  • Die Aufnahme von CamAPS FX als DiGA ist nach derzeitiger Rechtslage (§ 139e SGB V) schon allein deswegen nicht möglich, weil DiGA nach der gesetzlichen Definition nur solche Medizinprodukte sein können, die ein geringes Risiko aufweisen. Das bedeutet, dass sie nicht über die Medizinprodukte-Klasse IIa hinausgehen können. Ein System zur Berechnung und Abgabe von Insulin zur Therapie eines Diabetes wird nicht unter diese Regelungen fallen. Auf die DiGA-Liste braucht man daher nicht zu schauen.

    Interessanter ist da schon das Hilfsmittelverzeichnis, in dem CamAPS FX für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bisher allerdings nicht auftaucht, dafür aber zumindest seit diesem Jahr die t:slim mit Control IQ-Technologie (30.29.04.2001), die seit dem 25.03.2022 gelistet ist und das erste "Loop-System" dort darstellt.


    Für Versicherte einer privaten Krankenversicherung sind diese Angaben aber nicht unmittelbar relevant, da sie nur für die gesetzliche Krankenversicherung gelten (so wie (fast) das gesamte Sozialgesetzbuch Nr. 5, SGB V). Ob eine private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle sich an diesen Listen orientiert, kann man nach meiner Einschätzung nicht immer vorhersagen.

  • Ich habe gestern von CamDiab und durch Herrn Kispert, Produktspezialist und Leitung Gesundheitsmanagement bei der Firma IME-DC ( Vertrieb der Dana Insulinpumpen in Deutschland ), erfahren, dass CamAPS FX in die medizinische Risikoklasse IIb eingestuft worden ist, weil diese Software mit der Insulinpumpe kommuniziert. In die DiGa werden allerdings nur Produkte der Klassen I und IIa eingestuft.


  • Ich habe gestern von CamDiab und durch Herrn Kispert, Produktspezialist und Leitung Gesundheitsmanagement bei der Firma IME-DC ( Vertrieb der Dana Insulinpumpen in Deutschland ), erfahren, dass CamAPS FX in die medizinische Risikoklasse IIb eingestuft worden ist, weil diese Software mit der Insulinpumpe kommuniziert. In die DiGa werden allerdings nur Produkte der Klassen I und IIa eingestuft.


    Die Insulinpumpe selbst (damit verbunden auch die eingebaute Steuersoftware) hat ja ebenfalls die Klasse IIb, was also in Bezug auf das CamAPS nur für die Einordnung als DiGA entscheidend wäre (und dort eben nicht möglich ist).

    Am Beispiel der oben genannten t.slim kann man aber sehen, dass eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis mit der Loop-Software offenbar dann erfolgreich sein kann, wenn die beiden Bestandteile gemeinsam zugelassen werden. Da die Dana i wie auch die YpsoPump bereits gelistet sind (ohne den Zusatz für CamAPS, welches ja erst später hinzukam und weiterhin optional und separat ist), würde es wohl darauf ankommen, ob die Firmen den Versuch machen, hier einen Nachtrag zu erreichen...

  • Die Knappschaft hat bei mir auch die monatlichen Gebühren für die CamAPS App abgelehnt. Auch weil es nicht als Hilfsmittel gelistet ist.

    Gibt es kostenlose Alternativen mit der Dana-i und Dexcom G6?

    LG Georg

  • Die Knappschaft hat bei mir auch die monatlichen Gebühren für die CamAPS App abgelehnt. Auch weil es nicht als Hilfsmittel gelistet ist.

    Gibt es kostenlose Alternativen mit der Dana-i und Dexcom G6?

    LG Georg

    Ja, AndroidAPS

  • Ich dachte es gab für dieses Thema noch einen zweiten Thread, diesen finde ich aber gerade nicht.


    Fakt ist, es gibt keine Kostenübernahme von CamAPS (in Kombination mit der Dana) mehr. Das scheint nicht nur bei mir der Fall zu sein, sondern laut DiaExpert und YpsoPump scheint das jetzt ein generelle Sache zu sein, die alle CamAPS Nutzer betrifft.


    Aufgrund dessen wird bei mir jetzt eine schnellstmögliche Umversorgung von Dana auf YpsoPump erfolgen. Der vorzeitige Wechsel innerhalb der Garantie der Dana ist in meinem Fall für die Krankenkasse kein Problem und ich habe schon - noch ohne vorliegenes YpsoPump Rezept - die telefonische Kostenübernahme bekommen.

  • Ja ist es. Wobei ich aber auch gerne vorher gefragt worden wäre.

    Hab ich was überlesen? Du wurdest nicht gefragt, ob die du Ypsopump haben möchtest?

    Menschen lügen aus vielerlei Gründen, aber niemals ohne Grund.