Schwerbehinderten-Ausweis

  • Ich will dich jetzt nicht von Deinem Vorhaben abbringen aber einen Hinweis möchte ich dennoch noch abgeben.


    Wenn du einen Behinderten/Schwerbehindertenausweis hast musst du dies bei einer Neuanstellung deinem Arbeitgeber melden. Tut man das nicht, ist das ein Kündigungsgrund. Meldest du es kann sich der Arbeitgeber gegen dich entscheiden, da Menschen mit einem solchen Ausweis schwerer zu entlassen sind (Kündigungsschutz).

  • Zitat

    Wenn du einen Behinderten/Schwerbehindertenausweis hast musst du dies bei einer Neuanstellung deinem Arbeitgeber melden

    Nicht ganz richtig. Nur wenn er danach fragt.

    Viele Grüße
    Dirk


    typ1sch leben

  • Ich (39 Jahre) bin auch am überlegen (bin seit 4 Wochen Typ 1).


    Bei meiner Recherche im Internet hab ich herausgefunden, das ich als Typ 1er
    momentan maximal 40 % bewilligt bekommen würde.


    Allerdings auch 2 Urteile gefunden, die auf eine neue Einteilung nach Vorschlag der DDG entschieden wurden.


    Dieser Vorschlag bezieht sich nicht mehr auf das Ergebnis der Einstellung sondern auf die Einstellung an sich.


    Diabetes mellitus behandelt (nach den Empfehlungen der DDG)


    mit Diät
    GdB

    ■ ohne blutzuckerregulierende Medikation
    10

    ■ und Kohlenhydratresorptionsverzögerern oder Biguaniden (d. h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur 'Hypoglykämie' führen)
    20

    ■ und Sulfonylharnstoffen (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika)
    30

    ■ und einer Insulininjektion pro Tag (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika)
    40

    ■ mit zwei und mehr Insulininjektionen pro Tag oder mit Insulininfusionssystemen, je nach Häufigkeit der notwendigen Stoffwechselselbstkontrollen
    50-60

    Unzureichende Therapie sollte nicht belohnt werden! - Dies ist bisher leider der Fall.


    Wie ist eure Erfahrung bzw. Meinung hierzu?

  • Zitat von Scado;4278

    Ich hab einen Ausweis - ganeu 50%!
    Vorteile:
    bis jetzt zahle ich nichts für die öffentl. Verkerhsmittel!
    +6 Tage Urlaub in meiner Ausbildung!
    Manche Freizeitparks lassen dich KOSTENLOS rein - Ersparnis von 20€ und mehr!


    Also mehr kann ich BIS JETZT nicht sagen...aber da kommt noch einiges an guten Sachen


    Das mit den kostenlosen Verkehrsmittel fällt aber weg ab deinem 18. Lebensjahr. Gilt nur bis 18.
    Freizeitparks die Schwerbehinderte ganz umsonst reinlassen hab ich noch nie gesehen, meistens nur ne kleine Érmäßigung.
    Der Sonderurlaub ist allerdings wirklich schön :-)


    Wie gesagt, alles hat Vor und Nachteile. Sollte jeder wissen.
    Im öffentlichen Dienst ist so ein Ausweis immer gut aber in der freien Marktwirtschaft nicht immer.


    franz


    Typ1 DMler bekommen auf jeden Fall nen Ausweis



    Tom


    da hast du Recht, bin auch SB Vertrauensmann hier im öffentlichen Dienst und mehr als sich einsetzen für den Schwerbehinderten Kollegen kann man nicht aber wenn die Kündigung gut begründet ist, nützt auch kein Ausweis was, da wird das Integrationsamt leider immer zustimmen.



    @Dirkt1


    Ja man muss es nur bei Nachfrage angeben ob man SB ist oder nicht aber ich habe schon lange keine Verträge oder Einstellungsbögen gesehen wo nicht nach Gesundheitlichen Einschränkungen gefragt wird. Ist normalerweise jetzt immer mit drin.

  • Zitat von Dirkt1;4703

    Nicht ganz richtig. Nur wenn er danach fragt.


    Falsch, wenn du einen Behinderten/Schwerbehindertenausweis hast ist dieser beim Arbeitgeber MELDEPFLICHTIG wenn du einen neuen Arbeitsvertrag anstrebst!


    Aus einem anderen Forum:


  • Zitat von pg-Hudson;4715

    Falsch, wenn du einen Behinderten/Schwerbehindertenausweis hast ist dieser beim Arbeitgeber MELDEPFLICHTIG!


    ... wenn man den Bonus haben will, oder wenn er danach fragt?!

  • Zitat

    Grundsätzlich muss ein Schwerbehinderter nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von sich aus (d.h. ungefragt) nicht darauf hinweisen, dass er schwerbehindert ist. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Schwerbehinderung die Unfähigkeit nach sich zieht, die Arbeit, die auf dem neuen Arbeitsplatz zu verrichten ist, zu übernehmen. Ebenso ist es mit der Mitteilungspflicht in bezug auf (chronische) Krankheiten. Derjenige, der einen neuen Arbeitsvertrag abschließen will, muss von sich aus auf (chronische) Krankheiten hinweisen, die im Zeitpunkt des Dienstantritts voraussichtlich vorliegen werden bzw. auf eine Kur, die für den Zeitpunkt des Dienstantritts voraussichtlich anzutreten ist, sofern damit die Unfähigkeit verbunden ist, die neue Arbeit tatsächlich zu übernehmen. Es besteht aber keine allgemeine Hinweispflicht auf latente Gesundheitsgefahren.


    Anders sieht die Lage aber dann aus, wenn der neue Arbeitgeber konkrete Fragen stellt. Fragt er etwa danach, ob eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vorliegt, so muss diese Frage nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrheitsgemäß beantwortet werden.


    auf http://www.hippel-lindau.de/Schwerbehinderung_Arbeit.htm gefunden.


    LG|Adrian

  • Habe heute mal meinen hausarzt auf einen schwerbehinderten-ausweis angesprochen, ob es sich für mich überhaupt lohnt einen zu beantragen !!! versuchen kann man's ( man hat ja nicht's zu verlieren ) !!! er fragte mich, was ich denn für beschwerden angeben will ??? war für mich echt eine doofe frage, denn ganz erlich, so gut wie es mir zu zeit geht ging es mir lange nicht !!! hört sich echt doof an " seid ich dm geht es mir so richtig gut " !!! sollte es wohl lieber sein lassen mit dem ausweis !!!

  • Hallo Michael,


    bei einem Antrag alles angeben was mit Attesten oder Krankenberichte zu belegen ist. Hatte 3 Jahre vor meiner Antragstellung beschwerden mit der Schulter (Bewegungsbeeinträchtigung) habe den Arztbrief beigelegt, desweiteren wurde ich an beiden Händen wegen Dupuytra operiert beides wurde mit berücksichtigt.


    Gruß


    haku

    Gruß


    Hans :family:


    Typ 1 seit 1967
    seit 12.07.2006 mit CSII

  • Habe bei meinem Arbeitgeber (bin dort seit mehr als 5 Jahren)keine Probleme. Wurde sogar nach bekanntwerden meiner Diabetes daraufhingewiesen, den Ausweis zu beantragen...


    Grüße,


    Michael

  • Zitat von Michael D.;4766

    Habe bei meinem Arbeitgeber (bin dort seit mehr als 5 Jahren)keine Probleme. Wurde sogar nach bekanntwerden meiner Diabetes daraufhingewiesen, den Ausweis zu beantragen...


    Grüße,


    Michael


    Hallo Kingkena!
    Ich habe vom Verorgungsamt Bescheid bekommen mit dem Hinweis, dass DM
    kein Leiden im Sinne des Gesetzes ist. Somit Ablehnung meines Antrages auf
    Höherstufung meines Ausweises von 80 auf 100 %.Ich bin 80 % behindert,
    weil ich noch eine Menge anderer Krankheiten habe wie z.B. PNP, eine totale
    Beinversteifung, sowie Herzerkrankung. Das Amt verschenken nichts.
    MfGr. Franz


  • möchte nicht mit dir tauschen, bin ja eigendlich froh das ich mich total gesund fühle !!! frage mich nur was die anderen alles angegeben haben um diesen ausweis zu bekommen ???


  • bin " leider " kerngesund !!! werde dran arbeiten :) !!!

  • Also ich habe 50% durch den Diabetes und bronchial Asthma. Habe auch noch nie Probleme bei Arbeitgebern deswegen gehabt. kann aber daran liegen das ich im Gesundheitswesen tätig bin.


    LG bECCI

  • Ich bin auch direkt von unserem Betriebsrat angesprochen worden einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Bin nämlich vor zwei Wochen bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert worden und mußte dann von einem Arzt zum anderen rennen. Hatte bisher nur einen GdB von 40, rechne mir aber jetzt doch bessere Chancen aus.

  • Zitat von similein;5115

    Ich bin auch direkt von unserem Betriebsrat angesprochen worden einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Bin nämlich vor zwei Wochen bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert worden und mußte dann von einem Arzt zum anderen rennen. Hatte bisher nur einen GdB von 40, rechne mir aber jetzt doch bessere Chancen aus.


    Hm, da Du ja noch offiziell Pumpe hast, solltest Du ja auch einen GDB von 50 bekommen, da Pumpe ein höherer Aufwand ist.


    LG|Adrian

  • Ich würde diesen Thread gern mal wiederbeleben. Seit 2006 hat sich ja in der Beantragung dies und das geändert. Gibt es neue Erfahrungen?

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???