Keine kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes

  • Ok da hast du recht (Hatte die Senkung der Reimporteure nicht beachtet).


    Es muss aber auf dem Rezept extra angegeben werden, wenn man ein Reimport.
    Einige Ärzte machen dies auch, andere nicht.

  • Kopfschmerztabletten mitnehmen...? Hallo?


    Ich habe mich gefragt, wie es sein kann, dass ich in Griechenland in einem kleinen Supermarkt Aspirin für 0,60 € kaufen kann...
    habe mich natürlich eingedeckt. Hergestellt in Leverkusen... das ist doch der Hammer!

  • Kopfschmerztabletten mitnehmen...? Hallo?


    Ich habe mich gefragt, wie es sein kann, dass ich in Griechenland in einem kleinen Supermarkt Aspirin für 0,60 € kaufen kann...
    habe mich natürlich eingedeckt. Hergestellt in Leverkusen... das ist doch der Hammer!

    Ja MAggy ich muss zugenben das wenn ich weg Fahre zumindest ein Paar Kopfschmerzmittel mitnehme.

    Gruß euer Grisu


    Wir leben mit dem Diabetes und nicht für den Diabetes :nummer1:

  • Sorry, wenn ich das mal so deutlich schreibe, aber irgendwie kann ich es mir gar nicht vorstellen, daß die "Kurzen" nicht mehr verordnet werden können, sollen, dürfen -aus was für Gründen auch immer.


    Es gibt soooooo viele Diabetiker die damit eingestellt sind und die alle auf Normalinsulin umstellen?


    Ich denke, es ist auch etwas Panikmache dabei, die durchaus sehr werbewirksam sein kann....

    Gott schenkt dir ein Gesicht. Lächeln musst du selber.


  • http://www.g-ba.de/information…l/pressemitteilungen/223/
    Hier steht das es der Gemeinsame Bundesausschuß quasi schon am 2.2.2008 beschlossen hat.

    Nehme an, das ist ein Tippfehler. Im Text steht "Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Köln beschlossen." Der 2.2.08 war nicht in der Nähe eines Donnerstags.


    Edith sagt, ich lese daraus folgendes:
    1.) Haben wir alle noch ein paar wenige Tage Zeit, uns eine Ration Analoginsulin zu besorgen. Nämlich, bis der Beschluss durch Veröffentlichung im BA rechtswirksam ist. Weiss jemand, was da als Stichtag gilt? Das Datum der Rezeptausstellung?
    2.) Die Ausnahmeregelung ist recht schwammig formuliert, aber ich behaupte: wer mit ordentlicher Begründung von Pen+Alt z.B. auf Pumpe+Analog umgestellt wurde, fällt unter diese Ausnahemregelung und erhält aus Gründen des Bestandsschutzes auch nach Veröffentlichung im BA sein Analoginsulin.
    3.) Die Industrie wird die Rabattverträge erweitern. Bis wann? Wetten werden angenommen....

  • Moin!

    1.) Haben wir alle noch ein paar wenige Tage Zeit, uns eine Ration Analoginsulin zu besorgen. Nämlich, bis der Beschluss durch Veröffentlichung im BA rechtswirksam ist. Weiss jemand, was da als Stichtag gilt? Das Datum der Rezeptausstellung?

    was da als stichtag gilt, ist eine gute frage?!
    wie lange wir noch zeit haben? wenn ich diesen text...:


    "Alle Richtlinienbeschlüsse des G-BA werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Liegt die Zustimmung nach einem maximalen Prüfzeitraum von zwei Monaten vor, tritt der Beschluss einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der aktuelle Sachstand des Beschlusses ist im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:
    http://www.g-ba.de/information…sse/zum-unterausschuss/2/."


    Quelle:http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/82/


    ...richtig verstehe, dann haben wir noch maximal 2 monate? oder kürzer zeit?
    wird dann wohl am Gesundheitsministerium liegen.


    2.) Die Ausnahmeregelung ist recht schwammig formuliert, aber ich behaupte: wer mit ordentlicher Begründung von Pen+Alt z.B. auf Pumpe+Analog umgestellt wurde, fällt unter diese Ausnahemregelung und erhält aus Gründen des Bestandsschutzes auch nach Veröffentlichung im BA sein Analoginsulin.

    das wird meiner meinung nach das interessante an der ganzen sache.
    könnte es am ende daraufhinauslaufen, das verordnungsfähigkeit von insulinanaloga für einen patienten demnächst einem
    ähnlichem prüf-/genehmigungsverfahren unterliegen wird wie derzeit z.b. dei den insulinpumpen?


    noch interessanter, was passiert mit den bisher auf Analoga eingestellten patienten laut diesem beschluss?

  • noch interessanter, was passiert mit den bisher auf Analoga eingestellten patienten laut diesem beschluss?

    Eben, deswegen schrieb ich "schwammig". Geht's einfach so weiter wie bisher? Brauche ich 'ne einmalige Ausnahmegenehmigung? Brauche ich die Ausnahmegenehmigung bei jedem Rezept? Wenn eine Ausnahmegenehmigung fällig wird, wie sieht dann das entsprechende Verfahren aus?


    Also, lieber Bundesausschuss, Transparenz ist was anderes... 8|

  • Ich hab halt Bauschmerzen bei dem Wort "nachweislich". Das steht da so fröhlich vor sich hinformuliert. Aber nichts konkretes weiss man nicht.

  • So lese ich das auch. Wer erfolgreich von Human nach Analoga umgestellt wurde der bekommt es weiterhin.
    Und was machen die die noch nie Human hatten ?
    3 Monate Human benutzen und einen 8,0 abliefern ?
    Das wäre ja fies.

    und wie soll das im nachhinein bewiesen werden, bei denen die jetzt 'Analoga' und in der vergangenheit human hatten?


    unter human hatte z.b. ich einen 1c von 6,1 %, der mit einer kleinen remmiphase und unendlichen UZ erkauft wurde, dahin
    möchte ich nicht wieder hin. unter Analoga hatte ich zwischenzeitlich 5,8 %, der letzte aber lag bei 6,9 %. wobei dieser nichts mit
    dem insuin an sich, sondern mit einer lebensumstellung (körperliche arbeit hin zu student, also schreibtischtäter) zustande kam.
    doch wen interessiert das denn? der nackte 1c sagt bei mir z.b. human wäre besser, obwohl es das nicht ist. von der deutlich besseren
    lebensqualität ist ja nicht die rede, da man ja herausgefunden hat, das das einzig und allein an der vom arzt vorgegebenen einhaltung eines 'SEA'
    liegt, die laut herrn S. ja nicht nötig wäre. nicht zu vergessen, das es keine blindstudie gab, denn die patienten und ärzte wussten ja was gespritzt
    wurde! :cursing:
    eine nachträgliche 3 monatige testphase mit human, unter der berücksichtigung einer bei mir bevorstehenden umstellung auf pumpe znächst
    wie geplant mit Analoga würde dann doch ein ziemlichs durcheinander und eine schwere beweisbarkeit von einer besseren einstellung
    unter 'Analoga' nach sich ziehen.


    konkrete vorschriften/richtlinien sind da von der politik gefordert und nicht wie gesagt so etwas schwammiges, was für beide seiten
    grob anders interpretiert werden kann/wird.

  • Ist doch schön wie man auf die Pharma Industrie aufpasst ... aber wer passt auf die Krankenkassen (über 240) auf mit ihren Managern und Aufsichtsräten ... und deren "Zuwendungen"


    rechnet euch das mal hoch ... angenommen 1 Manager pro KK (pro Monat 10.000€), 7 Aufsichtsräte (a 7.000€)
    das macht dann im Jahr auch 14 160 000€ die wir mit unseren Beiträgen bezahlen ...


    Aber okay ...



    Das es so schwammig ist doch gut für uns, dann machen wir es dem IQWiG nach ... das IQWiG wählr aus über 1000 Studien nur 6 aus ... wir aus 100 Zeilen die 6 Zeilen die uns gefallen (wenn wir den 6 gute finden ^^)



    Nach den Erklärungen von Prof. Danne sind keine Rabattverträge für Typ-1 vorgesehen. *klick*


    Also bleibt nur drauf zu Hoffen das entweder die Preise gesenkt werden oder wie müssen alle auf Reimporte setzen. Bei Reimporten sehe ich nur ein ernstes Problem in der Kühlkette.

  • die Sprechstundenhilfe bei meinem Arzt meinte gestern, sie gingen davon aus, dass auch für Typ 1 Rabattverträge geschlossen würden, wenn wie bei Typ 2 entschieden würde. Und um eine Überbrückungszeit müsse ich mir keine Sorgen machen, weil sie von den Herstellern genug Analoginsulin bekommen würden. Mal schauen, ob sie so recht behält...

    "Deine Bauchspeicheldrüse hat angerufen, sie kündigt!" :12zeter:


    Für die einen ist es Typ 1-Diabetes, für die anderen erfolgreiches Outsourcing der körpereigenen Insulinproduktion.

  • ich hab mal so etwas im i-net geguckt, was da so für reaktionen gekommen sind.
    sehr interessant finde ich diesen artikel und das darin geäußerte argument gegen den beschluss:


    "Der gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus
    Vertretern von Krankenkassen und Ärzteschaft, wollte keinen
    zusätzlichen Nutzen der Modernen Insuline anerkennen und ist der
    eingeschränkten Analyse des Instituts für Wirtschaftlichkeit und
    Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) gefolgt. Zugleich hat er mit der
    umfassenden Ausnahmeregelung den Zusatznutzen trotz der anders
    lautenden Erklärung faktisch anerkannt."


    Quelle:http://www.presseecho.de/politik/NA3731141103.htm


    Ist ja irgendwie schon korrekt, was dort geschrieben wird meiner meinung nach.
    naja, mal gucken was das BMG dazu sagen wird in den nächsten wochen.

  • Na, dann mal schau'n, was aus uns "Analogern" wird ?( ! Gerade ist mir richtig übel, angesichts dieser Entscheidung!
    Ich rede mir jetzt aber mal ein: Alles wird gut - irgendwie - H o f f e n t l i c h -!!! :whistling:

    Süsse Grüße von dolce!
    :love:




    "Ich kann, weil ich will, was ich muß"

    (Immanuel Kant)

  • Hallo,


    sehe ich das richtig, dass jedes in Deutschland zugelassene nicht analoge Humaninsulin weiterhin von der GKV erstattet wird?


    Dann hätte ich da mal folgende Rechnung aufgestellt:


    NovoRapid:
    50ml = 203,14 €
    -> 1ml = 4,0628 €


    Insuman Insufat:
    30ml = 119,69 €
    -> 1ml = 3,98967 €


    -> 1ml Novorapid ist also genau 0,07313 € teurer als 1ml Insuman Insufat. Da 1ml bei beiden Insulinen 100 Einheiten entsprechen, sind also 100 Einheiten Novorapid exakt 0,07313 € teurer als 100 Einheiten Insuman Insufat. Die Daten habe ich aus der Roten Liste.


    Den meisten Typ-1ern dürften doch 100 Einheiten am Tag reichen. Unsere Politiker machen also so einen Aufstand wegen weniger als 8 Cent pro Tag! :cursing:


    Wenn sich auch nur ein paar Betroffene für die Umstellung ins Krankenhaus legen, oder wenn wegen vermehrter schwerer Hypos in der Umstellungsphase der Notarzt öfters ausrücken muss, sind doch wieder alle Einsparungen dahin. In diesem Zusammenhang wäre es auch ganz interessant zu erfahren was Prof. Sawicki und seine Angestellten im Monat so verdient haben. Diese Kosten müsste man ja eigentlich auch noch von dem „Gewinn“ der Umstellungen abziehen.


    Kann man diesen Irrsinn nicht irgendwie stoppen?


    Ich wünsche trotzdem allen ein schönes Wochenende! :thumbsup:

  • Hallo Manuela,

    Hallo,
    [Preisvergleich]


    Die Preise kannst Du nur für Insulingebinde gleicher Größe und Abfüllungsvariante vergleichen.
    Die 5 x 3 ml Pen-Packungen sind bei allen Insulinen teurer, als die 5 x 10 ml Durchstechflaschen.


    Na ja, nicht ohne Grund, vielleicht, hat Novo Nordisk ja nun die 10 ml Durchstechflaschen für Humaninsuline
    vom Deutschen Markt genommen.


    Das stinkt ja schon danach, dass hier der Preisvergleich genau in Deinem Sinn angeregt werden soll.


    Weil der Direktvergleich von 5 x 10 ml Human zu 5 x 10 ml Analoga sah natürlich für die analoge Geldscheffelei schlechter aus.


    Gruß
    Joa

  • Die Preise kannst Du nur für Insulingebinde gleicher Größe und Abfüllungsvariante vergleichen.
    Die 5 x 3 ml Pen-Packungen sind bei allen Insulinen teurer, als die 5 x 10 ml Durchstechflaschen.

    Hallo Joa,


    als vergleichbare Einheit hatte ich die Eigenschaft „Durchstechflasche“ gewählt. Ich habe also auch bei dem Preis für Insuman Insufat die Durchstechflaschen und nicht die Pen-Packungen zum Vergleich benutzt.


    Laut der aktuellen Roten Liste Online gibt es für Novorapid ausschließlich die Größe 5x10ml als Durchstechflasche (für 203,14€) und für Insuman Insufat ausschließlich die Größe 3x10ml als Durchstechflasche (für 119,69€).


    Übrigens habe ich auch sonst kein einziges kurzwirksames Humaninsulin mit der Konzentration 100 E/ml in Durchstechflaschen gefunden, nur eben Insuman Insufat und alle schnellen Analoga. Es ist also unmöglich 5x10ml Human mit 5x10ml Analog zu vergleichen.


    Viele Grüße

  • Hi Manuela,


    als vergleichbare Einheit hatte ich die Eigenschaft „Durchstechflasche“ gewählt. Ich habe also auch bei dem Preis für Insuman Insufat die Durchstechflaschen und nicht die Pen-Packungen zum Vergleich benutzt.


    Sorry, da war ich nicht up to date. Und hab auch nicht ganz berücksichtigt, dass es sich um das Inhumane Infusat gehandelt hat.
    Aus meiner Userzeit desselben meine ich zu entsinnen, dass es schon immer was teurer war als andere Humaninsuline?
    Und irgendwie glaub ich wurde es damals auch noch mit 5 x 10 ml verhökert?
    Hab grade mal nachgesucht und finde da noch so spannende Angebote wie:


    "Insuman Infusat 100 I.E./ml
    Injektionslsg. in Durchstechflaschen in
    Patronen zur Verwendg. in Pumpen"


    Da würde es dann natürlich schon deutlich teurer.
    Aber wie gesagt, I.I. war wohl schon immer exclusiv teuer.

    Zitat


    Übrigens habe ich auch sonst kein einziges kurzwirksames Humaninsulin mit der Konzentration 100 E/ml in Durchstechflaschen gefunden, nur eben Insuman Insufat und alle schnellen Analoga. Es ist also unmöglich 5x10ml Human mit 5x10ml Analog zu vergleichen.


    Tja, wenn die auch vom Markt genommen worden sind. Von N.N. wurde die 10 ml. Durchstechflasche per 1.10.07 eingestellt:
    http://www.novonordisk.de/docu…_Vertriebseinstellung.asp


    Klar, wird sicher auch kaum mehr verwendet. Angenehmer Nebeneffekt ist die Preisverschleierung?


    Aber noch mal zurück zu I.I.
    Hier mag sich natürlich eine weiterer Faktor zum G-BA-Beschluss ergeben. Bei dem marginalen Preisunterschied wird sich der Kostenfaktor weder sachlich noch rechtlich in's Feld führen lassen, eine weitere Analoga-Nutzung für Pumpenuser nicht zu übernehmen.


    Und Fakt ist ja, das I.I. das derzeit einzige verfügbare Humaninsulin am Markt ist, das für Pumpen zugelassen ist.


    Und rein zufälligerweise hat Novo das Velosulin, als zweites pumpenzugelassenen 'Normalinsulin', ebenfalls per 1.5.07 vom Markt genommen.


    Ein Schelm wer Böses dabei denkt.


    Gruß
    Joa

  • Hahá:


    Liprolog® 100 E/ml, Injektionslösung in Patrone (Rp)
    Insulin lispro
    Berlin-Chemie 5 Patronen 3 ml N2 69,13 EUR
    Lilly 5 Patronen 3ml N2 69,13 EUR


    Insuman® Infusat 100 I.E./ml Inj.-Lsg. in Patronen, z. Verwendung in Pumpen (Rp)
    'Insulin', normal (human)
    Aventis Pharma 5 Insulinpatronen zu 3,15ml (5x315 I.E.) N2 75,12 EUR



    sooo, und was ist jetzt teurer?