Versicherung für die Pumpe

  • Hat jemand von euch eigentlich eine Versicherung für die Pumpe abgeschlossen???


    Ich fliege im Juni in Urlaub und habe da natürlich eine "Urlaubspumpe" bei.


    Was ist, wenn diese abhanden kommt??? Wer bezahlt die dann?? oder wenn Sie durch irgendwelche Umstände kaputt geht???


    Habe heute mal bei meiner Versicherung angerufen.


    Die wollen sich mal schlau machen und sich bei mir melden.


  • Mir wurde gesagt dass das nicht zutrifft. Überprüft hab ich es allerdings noch nicht. Wer Lust hat kann sich ja mal die AGB vornehmen, daraus muss sich das ergeben.

  • Ich glaube eine AGB hilft nicht wirklich weiter weil diese zuweilen auch nichtige Klauseln beinhalten die vor Gericht kein Bestand haben können.


    Selbstverständlich, aber wir reden ja nicht über das Fitnessstudio an der Ecke sondern über eine Versicherung die mehrere tausend Kunden hat. Da würde ich im Zweifel ersteinmal von einer Wirksamkeit der Klauseln ausgehen und erst im zweiten Nachdenken an eine Nichtigkeit denken. Darüber hinaus sind die AGB die einzige Möglichkeit den Leistungsumfang festzustellen. Mündliche Absprachen gibt es auf dem Gebiet in den seltensten Fällen. Gerade bei der Leistungsbeschreibung müsste auch ein Großteil wirksam sein.

  • Hallo Conny .


    Ich habe schon damals als ich noch die H-Tron getragen habe die Seriennummer'n der Privat - Haftpflicht - HUK-Coburg mitgeteilt und diese Nummern wurden auch in meiner Police eingetragen , ebenso von der D-Tron und der heutigen Spirit . Ich muss dazu sagen das ich nur Jährliche Policen abschließe und eben immer wieder die Seriennummer'n angebe , auch wenn die Barmer Eigentümer ist - ist mir egal !! .


    Gruss Thomas

    Das Pseudonym '' Thoms '' gehört Nicht zu mir !!!! ;)

  • Hallo Conny .


    Ich habe schon damals als ich noch die H-Tron getragen habe die Seriennummer'n der Privat - Haftpflicht - HUK-Coburg mitgeteilt und diese Nummern wurden auch in meiner Police eingetragen , ebenso von der D-Tron und der heutigen Spirit . Ich muss dazu sagen das ich nur Jährliche Policen abschließe und eben immer wieder die Seriennummer'n angebe , auch wenn die Barmer Eigentümer ist - ist mir egal !! .


    Gruss Thomas


    Das eintragen bei der Haftpflichtversicherung macht ja gerade nur Sinn, weil die Kasse Eigentümerin ist. Die Haftpflicht tritt für Haftpflichten ein, wenn Eigentum zerstört oder gestohlen wird ist man sich selber ja nicht zur Haftung verpflichtet...

  • Neeeeeeeeeee halt stimmt: wenn ich fremdes Eigentum zerstöre, springt meine Haftpflicht ein. Richtig. Wie gesagt, da stand einer auf dem Schlauch. Ist es denn nun sinnvoll, das gute Stück einzutragen oder nicht?


    Das kommt drauf an. Wie gesagt, ich kenne deren AGB nicht, meine Versicherungen laufen über meine Mutter und ich habe im Moment keine Zeit mich damit zu befassen. Im Prinzip ist es wohl so, dass man fremdes Eigentum wohl nur kurzzeitig besitzt. Daher könnte es sein, dass man fremdes Eigentum, so fern man es länger besitzt eintragen lassen muss. Wenn das so ist macht es sicherlich Sinn. Denn wenn die Pumpe gestohlen oder zerstört wird besteht im Prinzip eine Haftpflicht, das kann im Einzelfall teuer werden. Das sollte man dann vorher mit dem Versicherungsmakler besprechen.

  • Neeeeeeeeeee halt stimmt: wenn ich fremdes Eigentum zerstöre, springt meine Haftpflicht ein. Richtig. Wie gesagt, da stand einer auf dem Schlauch. Ist es denn nun sinnvoll, das gute Stück einzutragen oder nicht?


    Hm, das gilt aber bei den meisten Versicherungen nicht, wenn "das kaputgegangene Teil" an den "Zerstörer" verliehen wurde.


    Ist ja auch klar: Sonst kaufe ich alles für meine Schwester und sie für mich....


    LG|Adrian

  • Hm, das gilt aber bei den meisten Versicherungen nicht, wenn "das kaputgegangene Teil" an den "Zerstörer" verliehen wurde.


    Ist ja auch klar: Sonst kaufe ich alles für meine Schwester und sie für mich....


    LG|Adrian


    Ich hab mal eben das VVG überflogen, da steht dazu leider nichts drin. Im Prinzip ist so eine Haftpflichtversicherung aber extrem unsinnig. Denn viele Dinge gehen innerhalb einer Leihe kaputt.

  • Ich möchte aus aktuellem Anlass das Thema nochmal aufgreifen.


    Beim Probetragen der Omnipod wies die Vertreterin darauf hin, ich sollte den Pod in meiner Versicherung mit aufnehmen lassen. Witzig ist nur, ob in der Haftpflicht oder Hausrat, das wusste sie dann auch nicht. Ich habe zwar beides, sie ist aber der Ansicht, dass die Pumpe bei der Versicherung angemeldet werden muss.


    Ich habe vor Jahren mal einen Makler gefragt, der sich erkundigen wollte. Herausgekommen ist aber nichts.
    Persönlich war ich bisher der Ansicht, wenn die Pumpe weg oder defekt ist, wird sich die Krankenkasse oder der Hersteller schon kümmern.


    Bei der Omnipod wären es ja "nur" 500 Euro. Bei Schlauchpumpen sieht das schon anders aus. Auf der anderen Seite kann man den Pod schon leichter verlieren :pupillen:


    Vielleicht ist hier jemand vom Fach oder
    vielleicht kann sich ein Admin bei einem Hersteller erkundigen? Ihr habt doch da Kontakte?!


    Gruß Tommi

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Du kannst aber keine Sachen versichern die dir nicht gehören. Die Pumpe gehört ja der Krankenkasse.

    █══════████████████────────
    puɐʇsɟdoʞ uǝuıǝ ǝpɐɹǝƃ ʇɥɔɐɯ 'uuɐʞ uǝsǝl sɐp ɹǝʍ シ

  • Tommi


    Bist Du Dir sicher, das Du den Pod versichern sollst ?( !


    Da ist die Versicherung bestimmt teurer, als ein Pod kostet!


    10 er Pack Pods kosten bei DiaExpert ca.330,- € geteilt durch zehn = 33€ :!: / Pod.


    Wobei die KK bestimmt einen günstigeren Preis bekommen!


    LG


    Alex

    Pour en arriver la

  • Hallo zusammen,
    Also du alleine haftest für die Ersatz Pumpe weder die Haftpflicht noch sonst wer haftet dafür!!!!!
    Ich würde dir Raten(denke du bist in einem Hotel oder so) die Ersatz Pumpe in den Safe Einschließen zulassen "wichtig nicht ohne Bestätigung" dann Haftet das Hotel dafür, für die Zeit im Safe
    Du wirst keine Versicherung finden die das Ding versichert weil,
    1) Nicht dein Eigentum!!!
    2) In dem schreiben des Pumpen Anbieters steht das so drin das du alleine Haftbar bist und das wird dir jede Versicherung so sagen


    Weiß wo von ich Rede da ich schon oft eine Ersatz Pumpe mit Nehmen musste


    LG
    Hakan
    :ahahaha:


  • Gemeint ist natürlich der PDM, also das "Bedienteil" :rolleyes:

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  • Du kannst aber keine Sachen versichern die dir nicht gehören. Die Pumpe gehört ja der Krankenkasse.

    Ich habe gerade mal das Netz durchforstet. Da gibt es andere Ansichten, die Pumpe wird für den Versicherten gekauft und geht in dessen Eigentum über. Was nun korrekt ist, kann ich bis dato aber nicht sicher beurteilen.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Was ich im Netz so gefunden habe, an Aussagen:


    Hausratversicherungen nehmen die Pumpe im Vertrag auf, versichert ist dann zum Beispiel der Verlust durch Diebstahl.
    Geliehene medizinisch-technische Geräte können in der Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Dann wäre sie gegen versehentliche Beschädigung versichert...hmm ist sie nun geliehen ?(


    Laut diabetesde haben sich in bisher seltenen bekannten Fällen die Krankenkasse und der Hersteller zur Weiterführung der Therapie geeinigt.


    Wäre ja schön, wenn die Hersteller mehr sagen würden, als sie sollten Ihre Pumpe versichern.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Ups, beantworte mir eine Frage gleich selbst.
    Das mit der geliehenen Pumpe bezieht sich tatsächlich auf eine geliehene Pumpe :rolleyes: , sprich Urlaubspumpe.


    Demnach müsste ich prüfen, ob die Pumpe über meine Hausrat versichert ist.


    Edit: Es gibt noch Geräteversicherungen. Damit wäre alles nötige versichert. Prämie bei Kaufpreis bis 500 € knapp 50 € pro Jahr - na bravo :wacko:

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

    Einmal editiert, zuletzt von Tommi () aus folgendem Grund: Edit

  • Heute habe ich Antworten bekommen was die Versicherung des PDM betrifft .
    Da es sich hierbei um einen geliehenen Artikel handelt , ist dieser nicht in der Versicherung enthalten .
    Viele Versicherungen versichern auch im Nachhinein keine geliehenen Artikel .
    Wenn doch , dann ist der Jahresbeitrag bis zu 100.- € jährlich höher.
    Ansonsten ist beim Verlust der Schaden , beim OmniPod sind das 499.-€ ,selber zu tragen .
    Hier lassen die Kassen auch nicht mit sich reden.
    Beim Auslandsurlaub muß man 10 Tage vorher , bei mir ist das Diaexpert, dieses melden und bekommt ein eingeschweißtes Ersatzgerät geliefert.
    Wenn man dieses im Urlaub benötigt , ist das alte unter Störungsmeldung zurück zu schicken , ansonsten bei nichtgebrauch das Ersatzgerät zurücksenden .
    :)

    Ich bin nicht alt , ich bin nur etwas länger jung als andere. :P

  • Also meiner Meinung nach muss man eine Pumpe generell nicht versichern.


    Die Krankenkasse erstattet die Kosten für das Gerät, weil es medizinisch notwendig ist. Es handelt sich also um eine Sozialleistung (Kategorie: Sachleistung).
    Wer eine Sozialwohnung hat, muss auch keine Gebäudeversicherung abschließen. Wenn der Blitz einschlägt und die Sozialwohnung abbrennt, wird man eine neue bekommen, weil man sie benötigt.
    So wird es auch mit der Pumpe sein.


    Wer aber unbedingt notleidenden Versicherungsfirmen zu Aufträgen verhelfen will, kann sich gegen genug andere Dinge versichern....

    Zitat

    Früher war alles besser. Jawohl! Das ist Scheiße! Nichts war früher besser! Das stimmt nicht. Das ist ein Quadratunsinn. Nichts war früher besser. Früher war vieles früher...das ist richtig... (Jochen Malmsheimer)

  • Die Krankenkasse erstattet die Kosten für das Gerät, weil es medizinisch notwendig ist.

    Aus diesem Grund hat die Kasse die Pumpe ja vorab bezahlt , ohne das der Benutzer etwas dazu beigesteuert hat .
    Aber wenn das Gerät , warum auch immer , nicht mehr da ist zahlt die Kasse nicht wieder ein Gerät. ;)

    Ich bin nicht alt , ich bin nur etwas länger jung als andere. :P

  • Reiner, ich denke, das kommt darauf an, ob du die Pumpe bei ebay verkloppt hast, oder sie dir bspw. gestohlen wurde, was du z.B. mit einer Anzeigeerstattungsbestätigung der Polizei "nachweisen" kannst.
    Defekte Pumpen, die noch vorhanden sind, werden vom Leistungserbringer (Händler, Hersteller, Apotheke,...) ersetzt, auch wenn sie z.B. (schuldhaft) heruntergefallen sind oder dein Hund herzhalft reingebissen hat.


    Mein erstes BZ-Messgerät, das ich damals hatte (und natürlich zu der Zeit auch mein einziges) wurde mir einmal gestolen. Habe dann in der Apotheke ein neues gekauft (wusste noch nicht, dass man die auch geschenkt bekommt) und bekam die kosten von der Krankenkasse erstattet. Eine Pumpe ist zwar viel teurer, aber doch ein Hilfsmittel, das prinzipiell erstattungsfähig ist, wenn es medizinisch sinnvoll ist.

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