Ich finde das keine gute Lösung mit dem einen Teil da verschreiben und einen Teil dort. Man gerät dann leicht in so eine Bittstellung. Außer, es ist so klar geregelt. Obwohl ich selbst das nicht nachvollziehen kann. Teststreifen sind beim Typ1 von der Budgetierung des Arztes ausgenommen, wenn sich der Arzt darum gekümmert hat. Die KV akzeptiert alles med. Notwendige, was der Arzt auch verschreibt. Daher ist der Arzt der direkte Ansprechpartner und man sollte sich nicht hin und her schicken lassen.
Es gibt von der Kassenärztlichen Vereinigung Vorgaben bzw. eine Orientierung, was bei welcher Therapie in welchem Bundesland akzeptiert wird.
Dann gibt es selbstverständlich besondere persönliche Umstände, wo die Orientierungsgröße nicht ausreicht. Und hier sind einige positive Beispiele im Forum zu lesen, wo der Arzt dem Rechnung trägt und alles Notwendige auch ohne Probleme verschreibt.
Ich hole mir 1mal im Jahr eine Dauerverordnung für Teststreifen und Pumpenzubehör, was ich dann über einen Diabetes-Versand beziehe. Bei Teststreifen sind das bei mir 600 Stück im Quartal, womit ich gut hinkomme. Zwar gab und gibt es zwischenzeitlich Diskussionen mit meinem Diabetologen und da ist jeder gefordert auch seinen Bedarf zu begründen. Ein fähiger Arzt wird seine PatientenInnen immer dabei unterstützen eine möglichst gute BZ-Einstellung hinzukriegen.