Vergleich für die Krankenkasse -> Teststreifen zu Sensoren

  • Hallo,
    ich bin am überlegen ob ich mir auch ein Real Time System zulegen sollte. Schon oft habe ich hier gelesen, dass einige User mit ihrer Krankenkasse einen Deal gemacht haben das sie das Gerät kaufen und die KK die Sensoren bezahlt. Dafür braucht man anscheinent einen Belege das die Sensoren im Verhältnis zu den Teststeifen nicht viel teurer kommen. Hat jemand von euch zufällig noch so ein schreiben an die Kasse ?

    Viele Grüße
    Dirk


    typ1sch leben

  • Hallo Dirk,
    mit einem Schreiben kann ich nicht weiterhelfen, aber mein Verbrauch von TS ist beim Tragen des Dexcom etwa bei 2-3 St./Tag (Breeze2) , das ist in etwa die Hälfte von dem, was ich an durchschnittlichen Tagen ohne CGM an TS verbrauche.
    Wenn man für die Dexcomsensoren ca. 70-80€/St. rechnet, kommt man bei 2 Wochen Tragezeit je Sensor auf ca. 150€/Monat (das Problem wird sein, das die Kassen mit der Regellaufzeit von 7 Tagen rechnen müssen!! Das wären dann schon 300€/Monat).
    Das kannst Du ja gegen Deinen persönlichen TS-Vebrauch gegenrechnen.
    Viel Erfolg!
    LG Wildrose

    Leg Dich nicht mit Zucker an, er ist raffiniert! :bigg

  • Hallo,


    wenn du so ein sChreiben aufsetzt, dann mach nicht den Fehler, den mein Doc beim ersten Antrag gemacht hat: "außerdem erspart diese Art der Stoffwechselkontrolle de sonst notwendigen Gebrauch von 8 bis 10 blutzuckermeßstreifen am Tag."
    Was er meinte waren die häufigen Messungen, was der MDK draus gedreht hat, war, dass ein CGMS eben nicht alle Messungen unnötig macht, weil es die BZ-Messungen nicht ersetzen kann oder nach derzeitigem Zulassungsstand darf und ohnehin Messungen zur Kalibrierung erforderlich sind. Also obacht bei der Formulierung. Die stürzen sich sonst wie die Geier auf diese eine schwach formulierteStelle und alle anderen wichtigen Argumente gehen unter.
    Bisher gibt es keine Studien über eine Verbesserung des HbA1c, deshalb ist eine Einzelfallentscheidung nötig. Also braucht es Belege für Deinen Einzelfall. Das kann eigentlich nur ein Vergleich von Zahlen mit und ohne CGMS sein. Also z.B. Tagebücher vor CGMS und Tagebücher mit CGMS. die könnte man bekommen, indem man selbst für eine gewisse Frist die Kosten für ein Leihsystem (Miete plus Sensoren) übernimmt. Oder, wenn das finanziell ein Problem ist, eine Probezeit aushandelt, nach der beurteilt wird, ob es einen Nutzen gebracht hat. Wurde früher bei den Pumpenverordnungen teils auch gemacht.


    vG
    Anja

  • Zitat von Dirk;343720


    ich bin am überlegen ob ich mir auch ein Real Time System zulegen sollte.


    Wenn ich das richtig im Blick habe, bist Du im Außendienst tätig und fährst ziemlich viel mit dem Töff-Töff durch die Gegend?


    Ich würde deshalb den Außendienst die wechselnden zeitlichen Abläufe und die Notwendigkeit häufiger BZ-Messung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit in den Vordergrund stellen.


    Z.B. dass Du bei herkömmlicher BZ-Messung aus Sicherheitsgründen schlicht deutlich erhöhte Werte anstreben musst, um nicht alle naselang den BZ überprüfen zu müssen. Was ja nach allen bekannten STudien letzlich zu einer klaren Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden führt. Die Du natürlich Dir, aber auch Deiner Kasse gerne ersparen möchtest. ;)


    Mit einer Argumentation in diese Richtung würde ich dann erst mal mit einem kompetenten Mitarbeiter der Kasse das Gespräch suchen. Bei manchen Kassen gibt es Spielräume, bei anderen nicht.


    Verhandlungslösungen mit Kostenteilungsgedanken würde ich erst im Verlauf eines Antrages auf Einzelfallentscheidung einbringen. Wenn der (wahrscheinlich) erst mal abgelehnt wird.


    Ich denke, das wäre dann geschickter. ;)


    Gruß
    Joa


  • Mit der Argumentation "Ich brauch das für die Arbeit" verweist dich die Kasse auch ganz schnell an deine Rentenversicherung und sagt, des ist deren Sache.
    Dann musst einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Da sei auch etwas vorsicht geboten.


    So lief bzw. läuft das gerade bei mir.

    To-do:
    1. Weltherrschaft übernehmen [ ]
    2. Toastbrot kaufen [ ]
    3. To-do Liste schreiben [x]

  • Zitat von Honeycakehorse;343805


    So lief bzw. läuft das gerade bei mir.


    Das ist ein eine mit täglich wachsender Begeisterung zur Anwendung kommendes Spiel.
    Wird auch "von Pontius-nach-Pilatus-schicken" genannt.


    Frag mal Deine Kasse, ob die Rentenversicherung auch zuständig ist für Deinen TS-Verbrauch während des Arbeitstages. Ich würde da erst mal bitten, diese Information durch die Gruppen-/Abteilugsleitung zu bestätigen. Ggf. ist dann erst mal eine generelle Anfrage bei der Rentenversicherung zu stellen, die sie bitte auch schriftlich beantworten mögen. Zur Vorlage bei der KK. Hat die KK das bei Dir auch schriftlich eingefordert?


    Gruß
    Joa

  • Ja die haben mir einen nett formulierten Brief zugeschickt, indem grob stand, dass der MDK bei mir keine medizinisch Notwendige Indikation für ein CGMS sieht und durch die Argumentation, dass ich es in der Arbeit benötige, da ich im Reinraum arbeite und nicht ständig messen kann, wurde mir empfohloen die Rentenversicherung damit zu beauftragen.


    Momentan bin ich im Widerspruch bei der Krankenkasse, im Informationsaustausch mit der Rentenversicherung und auf meinen heutigen Termin mit einem Anwalt und der Vertreterin des VdK- Sozialverbandes bin ich auch schon gespannt.

    To-do:
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    2. Toastbrot kaufen [ ]
    3. To-do Liste schreiben [x]

  • Moin,
    die gleiche Idee (Verrechnung) habe/hatte auch ich bei meiner KK (Barmer). Diese lehnt das aber ab. Es ist sehr ermüdend, dabei könnte es so einfach sein. "Liebe KK, Ihr zahlt nicht mehr als zuvor, den Rest trage ich..." Wollen Sie aber nicht.
    Bei Zeiten kann ich das ableh nende Schreiben hier mal einstellen.
    Grüße.

  • Grade noch eingefallen, ganz wichtig:
    Welche KK macht denn eine solche Verrechnung überhaupt mit, es gibt doch hier Leute bei denen das geklappt hat; wo seid Ihr versichert???

  • Zitat

    Welche KK macht denn eine solche Verrechnung überhaupt mit, es gibt doch hier Leute bei denen das geklappt hat; wo seid Ihr versichert???

    Ob das etwas hilft, halte ich für fragwürdig. Aus vielen Beiträgen hier (und anderswo) dürfte bekannt sein, dass KK nicht gleich KK, bei gleicher KK Bundesland nicht gleich Bundesland, bei gleichem Bundesland und gleicher KK die Mitarbeiter nicht gleich sind. Mir fällt dazu nur ein: "Versuch macht klug", der Widerspruch bei Ablehnungsbescheid kann immer noch helfen. Bei jedem Antrag sollte man sicherlich vorher genau überlegen, was man schreibt bzw. sagt (ich bin immer direkt zu meiner KK "gewackelt" - das persönliche Gespräch ist meist hilfreich um Differenzen oder Fragen sofort klären zu können [notfalls den Vorgesetzten verlangen]).

  • Zitat von Hammy;343898

    (ich bin immer direkt zu meiner KK "gewackelt" - das persönliche Gespräch ist meist hilfreich um Differenzen oder Fragen sofort klären zu können [notfalls den Vorgesetzten verlangen]).


    Bei Fragen, die ein Sachbearbeiter entscheidet, stimme ich Dir voll und ganz zu. Nur ist beim CGMS der MDK ausschlaggebend und an den kommt man schlecht ran.


    vG
    Anja

  • Zitat von Llarian;343901

    Bei Fragen, die ein Sachbearbeiter entscheidet, stimme ich Dir voll und ganz zu. Nur ist beim CGMS der MDK ausschlaggebend und an den kommt man schlecht ran.


    Auch das ist wohl nicht bei allen Kassen und immer so?


    Der MDK wird eingeschaltet, wenn eine Ablehnung bereits weitestgehend beschlossen ist.
    Denn der macht selten was anderes.


    Haste aber die Bearbeitenden bei der Kasse persönlich überzeugen können, müssen die sicher nicht zwingend den MDK einschalten, glaub ich mal. Ist bei der Pumpen(folge)versorgung ja auch immer mal wieder zu beobachten.


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;343904

    Auch das ist wohl nicht bei allen Kassen und immer so?
    Haste aber die Bearbeitenden bei der Kasse persönlich überzeugen können, müssen die sicher nicht zwingend den MDK einschalten, glaub ich mal. Ist bei der Pumpen(folge)versorgung ja auch immer mal wieder zu beobachten.


    Pumpe steht ja auch im Leistungekatalog, CGMS nicht. Also muss die medizinische begründete Einzelfallentscheidung her. Und das macht kein Verwaltungsmensch. Vor allem nicht bei diesen Beträgen.


    vG
    Anja

  • Zitat von Llarian;343908

    Und das macht kein Verwaltungsmensch. Vor allem nicht bei diesen Beträgen.


    Wie schon erwähnt. Es gibt sicherlich Spielräume.


    Und klar, es macht nicht jeder Verwaltungsmensch. Wenn aber einer seine Entscheidung eigenständig vertreten kann/darf, kann er eine ganze Menge machen, glaub ich als Verwaltungsmensch einfach mal. ;)


    Gruß
    Joa

  • Ich habe lange meiner KK hinterher telefonieren müssen, um überhaupt einen Termin beim richtigen Ansprechpartner zu bekommen; diesem habe ich mein grundsätzliches Anliegen -das CGMS Interesse- vorgetragen. Da war aber nur Ablehnung. Mein Vorschlag der Verrechnung wurde vollends abgeschmettert, dass sie das garnicht dürfen/können:( Sollte ich mich nun an die nächst höhere Instanz wenden?
    Deshalb habe ich ja auch gefragt, bei wem das funktioniert, damit ich meiner KK sagen kann: "Sehen Sie, sie dürfen/können das doch!"
    Mit Bitte um rege Antworten, Danke Euch.

  • Also grundsätzlich wäre ich mit solchen Aufrechnungen beim Teststreifenverbrauch mal sehr vorsichtig. Unterm Strich mag es eine gewisse Einsparung geben. Aber man muß jederzeit darauf gefasst sein, daß das CGM aus verschiedenen Gründen zeitweilig nicht verfügbar ist (Kalibrierungsfehler, Sensorprobleme, etc). Und selbst wenn alles läuft: diese Geräte ergänzen die Teststreifen letzlich nur, ersetzen sie nicht. Auch wenn es einige vielleicht anders sehen wollen.


    Diese Diskussion führe ich z.B. mit meinem extrem technikgläubigen DiaDoc zur Zeit, der auch der Ansicht ist, mit CGM bräuchte man nur noch 100-150 Streifen im Quartal. Von zuletzt 800! Ich wolle doch wohl nicht alles doppelt messen, fragte er mich ganz empört. Doch, will ich! Und eher würde ich auf das CGM verzichten als auf die regelmäßigen Kontrollen mit den Teststreifen. Wenigstens 4-5/Tag. Plus Bedarf. Der Navi hat sich also als nützlich erwiesen, doch auch nur als bedingt verläßlich. Ich denke, die gegenwärtigen Geräte sind nicht zuverlässig genug, um den Teststreifenverbrauch so tief abzusenken wie von meinem Doc behauptet. Aber das behaupten ja nicht mal die Hersteller.


    Wenn es als notwendig angesehen wird (z.B. schwerwiegende Begleiterkrankungen, gestörte Hypowahrnehmung, etc), dann kriegt man es vielleicht, mit einigem hin und her. Dann aber zusätzlich zu den Teststreifen, so wie es sein soll!

  • Zitat von Joa;343950

    Wie schon erwähnt. Es gibt sicherlich Spielräume.
    Und klar, es macht nicht jeder Verwaltungsmensch. Wenn aber einer seine Entscheidung eigenständig vertreten kann/darf, kann er eine ganze Menge machen, glaub ich als Verwaltungsmensch einfach mal. ;)


    Ich habe von Fällen gehört, bei denen die KK trotz Ablehnung durch den MDK schließlich zugestimmt hat. (Nein, Details kann ich leider keine nennen.)


    clubber123

  • Zitat von Honeycakehorse;343813

    Ja die haben mir einen nett formulierten Brief zugeschickt, indem grob stand, dass der MDK bei mir keine medizinisch Notwendige Indikation für ein CGMS sieht und durch die Argumentation, dass ich es in der Arbeit benötige, da ich im Reinraum arbeite und nicht ständig messen kann, wurde mir empfohloen die Rentenversicherung damit zu beauftragen.


    Momentan bin ich im Widerspruch bei der Krankenkasse, im Informationsaustausch mit der Rentenversicherung und auf meinen heutigen Termin mit einem Anwalt und der Vertreterin des VdK- Sozialverbandes bin ich auch schon gespannt.



    Und nun wurde es von der Rentenversicherung weitergereicht an das Integrationsamt. Da es sich bei dem CGMS in der Arbeit nicht um "Teilhabe am Arbeitsleben" handelt, sondern um "Mithilfe am Arbeitsleben" und dafür sei schließlich das Integrationsamt zuständig.
    Mal sehen, welche Aussage vom Integrationsamt kommt :mad:

    To-do:
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  • Zitat von Honeycakehorse;349592


    Mal sehen, welche Aussage vom Integrationsamt kommt :mad:


    Interessant. Wenn ein CGMS als Reha-Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten sollte, dann müssten für berufstätig Diabetiker demnächst vermutlich auch BZ-Messtreifen von dort bezahlt werden? Oder wie?


    Schlüssig finde ich das jedenfall nicht mit dem I-Amt. Ein Musterprozess wird ggf. Klarheit bringen müssen.


    Gruß
    Joa