Kosten Apotheke

  • Hallo ,

    ich habe da mal ein Anliegen.

    Müsst ihr Rezeptgebühr zahlen oder einen Anteil für eure Medikamente ?
    Insulin, Teststreifen, Nadelaufsätze etc.?

    Ich nämlich nicht! Nicht einmal Rezeptgebühr.
    Was ja für mich super ist :-)))

    Ich würde nur gerne verstehen, warum?

    Ich war nämlich eben in einer Apotheke und plötzlich sagt sie 23,85 ...
    Da war ich dann natürlich erstaunt.
    Als ich das ansprach meinte sie plötzlich :
    " Ach neee....ist ja schwangerschaft, ne dann ist das alles kostenfrei. "

    jetzt kommts aber: ichbin ja gar nicht in der schwangerschaft! ;-)))
    finde ich alles sehr verwirrend.

    Könnt ihr mir dazu was sagen?

    LG

  • Ich habs neulich immerhin in der Apotheke geschafft, dass der PC dort etwas von "Limit erreicht" angezeigt hat und ich statt 20 und 10 Euro für meinen Krempel zuzahlen musste.


    Irgendwie war mir mal so, alsob es vor meinem Rauswurf vor zwei Jahren im DMP der AKO BW mal die Zuzahlungen bis auf 1 Euro pro Artikel zurück erstattet gab. Irgendwie kam da seit der Neueinschreibung noch nichts zurück von denen.


    Gruß
    Alexander

  • Also bei mir gab es Zuzahlungen bei ICT:
    - Pennadeln
    - Lanzetten
    - Insulin

    nur Teststreifen sind Gebührenlos.

  • Ich zahle nur für Insulin und die L-Tyroxin Tabletten.
    Das ist aber auch das was ich mir aus der Apotheke
    vor Ort hole. Den Rest beziehe ich über MediqDirekt
    oder DiaExpert.

    Liebe Grüße vom
    mistpfützenfrosch Jana

  • Zitat von HagenR.;381622

    Also bei mir gab es Zuzahlungen bei ICT:
    - Pennadeln
    - Lanzetten


    Ich habe mir das auch schon mal in der Apo vor Ort geholt.
    Und da brauchte ich nichts zuzahlen.

    Liebe Grüße vom
    mistpfützenfrosch Jana

  • Zitat von HagenR.;381635

    Ist ja Krankenkassenabhängig.



    Echt! Ich dachte das Hilfsmittel bei allen gesetzlichen
    Krankenkassen frei sind.

    Liebe Grüße vom
    mistpfützenfrosch Jana



  • http://www.zuzahlung.de/einzelne_zuzahlungsarten.htm



    Zuzahlungen zu Hilfsmitteln
    Zu Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiel: Rollstühle) ist eine Zuzahlung von 10%, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro zu entrichten.
    Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlt der Patient dessen vollen Preis.
    Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiele: Stoma- und Inkontinenzartikel), beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, aber nicht mehr als 10 Euro pro Monat.



    (Noch aktuell?)

  • Zitat von mistpfützenfrosch;381655

    Echt! Ich dachte das Hilfsmittel bei allen gesetzlichen
    Krankenkassen frei sind.




    Ironie oder nicht? :)


    Naja, ich kann nur sagen, dass ich für Pennadeln, Lanzetten und Insulin bares in der Apotheke über 2 Jahre zahlen musste.


    Jetzt mit der Insulinpumpe muss ich bei der Apotheke nur noch das Insulin bezahlen, weiteres bestelle ich über Roche.

  • Hu? Ich dachte wir waren letztens soweit, dass Teststreifen keine Hilfsmittel sind? Trotzdem sollten sie natürlich zuzahlungsfrei sein...unabhängig von der KK.

    The fight is not for us, not for our personal wants or needs. It is for every animal that has suffered and died in every slaughterhouse, in every vivisection lab, in every hellhole on earth! And for every animal that will suffer and die in those same hellholes!

  • Zitat von Rudolf_2011;381657


    (Noch aktuell?)


    Soweit wie ich weiß "Ja"

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Fazit aus diesem Thread: jede Apotheke macht was anderes und die KK mischen alles noch mal gut durch.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Ich zahle immer einfach Anfang des jahres mein zuzahlungslimit an die KK und lasse mich damit für den Rest des Jahres von zuzahlungen befreien.
    Klappt wunderbar und ich muss mir nicht ständig Gedanken darüber machen, wo ich nun zuzahlen muss und wo nicht.

    Als ich das so noch nicht gehandhabt habe, musste ich auch zu
    Pennadeln, Insulin und Lanzetten zuzahlen (s.unten)

    Zitat


    Zuzahlungen zu Hilfsmitteln
    Zu Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiel: Rollstühle) ist eine Zuzahlung von 10%, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro zu entrichten.
    Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlt der Patient dessen vollen Preis.
    Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiele: Stoma- und Inkontinenzartikel), beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, aber nicht mehr als 10 Euro pro Monat

    Lieben Gruß
    Whistle

  • Zitat von Blechmann;382332

    Wie viel zahlst du denn am Anfang des Jahres?


    Als Chroniker zahlt man 1 % vom Jahres-Brutto.


    Hab vor gut 4 Wochen auch den für mich geltenden Betrag gezahlt und den Ausweis für's nächste Jahr schon bekommen.

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  • Wenn ich so richtig nachdenke, muss ich nur für`Insulin bezahlen.....da hätte ich ein ganz schlechtes Geschäft gemacht.


    Oder habe ich was vergessen...:rolleyes:

    >auf Kohle geboren<


    Wenn jemand zu dir sagt "die Zeit heilt alle Wunden", hau ihm auf die Fresse und sag´: "Warte, gleich wird`s besser!"

  • Naja, kommt halt darauf an, wieviel "1% vom Brutto aller im Haushalt lebenden" ist. :rolleyes: Ich würde auch ein sehr schlechtes Geschäft machen, da eben i.d.R. nur die Zuzahlung für Insulin anfällt. Sebst wenn eine Zuzahlung für Nadeln, Lanzetten usw. anfallen würde, käme ih nicht über 1%.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Ich krieg noch Tabletten für die Schilddrüse und für den Blutdruck. Dann entfällt noch die Praxisgebühr, sowohl beim Hausarzt als auch (beim zweiten Besuch in einem Jahr) beim Zahnarzt, die 10 Euro/Tag, die man normalerweise zahlen müsste, wenn man im KH ist. Und halt alle anderen Medikamente, die man vielleicht irgendwann mal verschrieben bekommt und für die man normalerweise 5 oder 10 Euro zuzahlen müsste. Also bei mir lohnt sich das schon, wenn ich das alles bezahlen müsste, wär ich noch ärmer.

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  • es gibt je nach Krankenkasse auch teilweise geringe Zuzahlungen zu einigen Hilfsmitteln. Es gibt aber natürlich auch Apotheken, die sowas (auf eigene Kosten) erlassen. Nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten kann nach aktueller Rechtslage niemand an den Zuzahlungen "drehen".