Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge


  • Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen (14 Tage genügen)


    Gut zu wissen, allerdings z.B. in meinem Fall kam die Absage sofort per Telefon, danach auch noch schriftlich, Begründung ist zwar alles andere als stichhaltig, aber offenbar kennt man zumindest dieses Gesetz. Fazit: Da es voraussichtlich einige Kassen (inkl. gesetzliche Ersatzkassen) gibt, die das Libre genehmigen, ist es wohl das Einfachste, die Kasse zu wechseln. Alles andere kostet nur Zeit.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Kosten werden aber erst erstattet, wenn die genehmigt sind. Nun die Kasse zu wechseln heißt auf die bisher angelaufenen Kosten und damit Erstattungen zu verzichten.


    Was du machen kannst (und ich vermutlich machen werde): Mir eine neue Kasse suchen und die alte vors Sozialgericht ziehen. 1 Monat = 120€, bin nun im vierten Monat. Auf die Kohle werde ich nicht verzichten und somit die Kasse für Ihre Blockadehaltung noch "belohnen".


    Aber das muss jeder selbst wissen, wer mag kann den Begriff "altruistische Bestrafung" nachschlagen. Altruismus bzw. die altruistische Bestrafung ist u.a. eins der wesentlichen Merkmale, die den Menschen vom Affen unterscheidet.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Was du machen kannst (und ich vermutlich machen werde): Mir eine neue Kasse suchen und die alte vors Sozialgericht ziehen. 1 Monat = 120€, bin nun im vierten Monat. Auf die Kohle werde ich nicht verzichten und somit die Kasse für Ihre Blockadehaltung noch "belohnen".


    Guter Punkt. Werde ich wohl genau so machen. :D


    P.S.: Habe vor ein paar Tagen erfahren, dass die gesetzlichen Kassen auch ca. 2-3TEuro Fördergelder pro Jahr bekommen, wenn ein DM-Typ1 (?) am speziellen Diab-Programm teilnimmt? Also aus der Sicht der Kasse sind es wirklich keine Almosen, die sie uns zukommen lassen. :rolleyes:

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  • P.S.: Habe vor ein paar Tagen erfahren, dass die gesetzlichen Kassen auch ca. 2-3TEuro Fördergelder pro Jahr bekommen, wenn ein DM-Typ1 (?) am speziellen Diab-Programm teilnimmt?


    Es ist zwar richtig, dass die Kassen für Mitglieder, die an Disease-Management-Programmen (DMP) teilnehmen, bezuschusst werden, aber den Zuschuss erhält dann nicht DIE Krankenkasse xyz, sondern die Ortskrankenkasse, zu der das teilnehmende Mitglied gehört. Es kann z.B. durchaus sein, dass die KK xyz Bremen mehr Zuschüsse erhält, als die gleiche KK xyz Leipzig, wenn sich bei der KK xyz in Leipzig weniger Mitglieder eingeschrieben haben.


    DMP-Programme gibt es übrigens nicht nur für die DM-Typen, sondern auch für bspw. Asthma, Brustkrebs usw.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Es kann z.B. durchaus sein, dass die KK xyz Bremen mehr Zuschüsse erhält, als die gleiche KK xyz Leipzig, wenn sich bei der KK xyz in Leipzig weniger Mitglieder eingeschrieben haben.


    Hm, klingt kompliziert. ?( Also die obige Info habe ich vom Bezirksleiter einer Ersatzkasse erfahren, zu der ich möglicherweise wechsle. Wie auch immer. Fakt ist: Die Kassen müssen uns sicher keine Geschenke machen. ;)

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!


  • Hm, klingt kompliziert. ?( Also die obige Info habe ich vom Bezirksleiter einer Ersatzkasse erfahren, zu der ich möglicherweise wechsle.


    So kompliziert ist das eigentlich gar nicht. Wenn sich 100 DM-ler in München bei der bspw. Barmer eintragen, hat eben die Barmer in Frankfurt gar nichts davon. D.h. die "Fördergelder" gehen nicht an die Barmer über ganz Deutschland.
    Der Bezirksleiter hat Dir ja auch keine falsche Info gegeben, nur eine unvollständige. Manchmal wissen die das selbst nicht. :D


    Sollte aber auch nur eine Zusatzinfo von mir sein. :)

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  • Hallo


    heute Antwort meiner KK auf Widerspruch bekommen.


    Eine positive Entscheidung kann von der KK nicht getroffen werden. Wurde nun weitergeleitet in den Widerspruchsausschuss.


    Hat schon jemand eine Antwort aus einem Widerspruchsauschuss?


    Gruß

  • Nein, da steht mein Widerspruch (TK) auch. Erwarte eigentlich keine Korrektur, die wollen scheinbar nicht. An den Kosten selbst kanns nicht liegen, da ich nur beantragt habe die Kosten bis zur Höhe der Teststreifenausgaben zu übernehmen. Ich versteh die Blockadehaltung wirklich nicht. Kostengleichstand, im
    Alltag (wenn man den Kleber verträgt) sowas von praktikabler und von den
    automatisierten Nachtmessungen nebst daraus möglichen zügigen Basalanpassungen ganz zu
    schweigen.


    Nimms positiv, die erste Instanz am Sozialgericht ist kostenlos und du brauchst theoretisch nicht mal einen Anwalt. Wenn bis dahin (kann dauern) andere Krankenkassen die Sensorkosten übernehmen können und wollen, so ist das sicher hilfreich. Zudem ist der Streitwert eines Libre (pro Jahr) höher als die Hürde, die du (oder die Kasse) brauchst um ggf. in die nächste Instanz zu gehen. Die Zeit hilft, denn ein paar positive Urteile/Praktiken reichen.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen (14 Tage genügen)


    Was gibt es für Fristen nach efolgten Widerspruch? Kasse bestätigt Eingang Widerspruch und prüft ob neue Gesichtspunkte eine KÜ rechtfertigen, dann ein Schreiben, dass es beim MDK liegt. Was für Fristen sind hier vorgesehen?

    Easy come, easy go.

  • Hallo


    nach erfolgtem Widerspruch mache ich alle 3 Wochen eine Sachstandsanfrage. Dadurch werden die Papiere wieder vom Stapel ganz unten nach oben geholt. Wobei das ja alles eine Hinhaltataktik ist.


    Wenn ein Sachbearbeiter oder jemand wo eine Entscheidung trifft alle Papiere die er benötigt zusammen hat sollte er innerhalb 8 Tagen eine Entscheidung treffen können.


    Wenn er dies nicht kann ist er am falschen Platz, denn dann kann er es in 8 Wochen auch nicht.


    Soviel ich weis darf es beim MDK nicht länger als 3 Wochen dauern.


    Gruß

  • nach erfolgtem Widerspruch mache ich alle 3 Wochen eine Sachstandsanfrage. Dadurch werden die Papiere wieder vom Stapel ganz unten nach oben geholt. Wobei das ja alles eine Hinhaltataktik ist.


    Du gehörst vermute ich zu den liebsten Kunden :O)

    Soviel ich weis darf es beim MDK nicht länger als 3 Wochen dauern.


    Da sind sie längst drüber. Sachstandsanfrage ist immer gut, um sich in Erinnerung zu rufen, danke Dir.

    Easy come, easy go.

  • Hallo


    http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen…ng-1566504.html


    weis jemand ob man dies Pressekonferenz irgendwo mitverfolgen kann ?


    Es interessiert mich zwar, aber ein Kassenwechsel kommt für mich nicht in Frage. Ich war noch nie in einer anderen Kasse. Als Auszubindender haben die gebettelt ich soll zu Ihnen kommen, jetzt mit all meinen Folgeerkrankungen bin ich ein teuerer Patient geworden und wollen mich loswerden. Ich bleibe bis zum Schluss.


    Ich warte jetzt noch auf die Antwort vom Widerspruchsausschuss,dann wird Klage eingereicht. Mein RA meint ich habe sehr Gute Chance zu gewinnen. Rechtschutzversicherung macht auch mit.


    Gruß

  • Schwer zu glauben. Klingt fast zu gut, um wahr zu sein. :D:D
    Und was sollte dieses unglaubliche Geeiere seit Dezember? Die Sachbearbeiter wurden offenbar sehr im Dunkeln gelassen. :cursing:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • :gutenmorgen:


    Also, da ich sehr ungeduldig bin derzeit habe ich natürlich direkt mal bei meiner Krankenkasse angefragt. Die Sachbearbeiterin schien davon noch nichts zu wissen und meinte das die Studien intern noch bis Mitte 2015 laufen und erst danach können gesagt werden ob es übernommen wird ( laut Pressemitteilung bis zum Höchstsatz und dann übernimmt der Patient) oder nicht.


    Sie ist irgendwie gar nicht auf die Aussagen in der Pressemitteilung eingegangen, also vermute ich das hier noch nichts durchgedrungen ist oder die Mitteilung sich auf eine künftige Planung bezieht.


    Wie auch immer, so bald wieder ein Libre für Spätanmelder verfügbar ist kauf ich so ein Teil.

  • Aber bei der TK zielt das Ganze wohl darauf ab, dass die unsere Daten haben wollen. Das geht mir in diesem Fall doch etwas zu weit.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • :gutenmorgen:


    Von mir bekommen die keine Daten. So weit ich das der Pressemitteilung entnehmen kann ist dieser "externe" Berater auch nur optional und hochladen der Daten sowieso. Ich würde das jetzt erst einmal als getrennt ansehen. Das Libre selbst kann man ja sowieso nicht dahingehend auslesen. Hier müsste man die Werte händisch in die App nachtragen... von wegen...Ich fange nicht wieder im Mittelalter an wenn die Krankenkassen bei der Versorgung noch net mal in der Industrialisierung angekommen sind :thumbdown:

  • @tk


    ich bin gespannt auf die Detail Regelungen und hoffe ein Rezept langt. Auch welche Anzahl an Messstreifen zu Grunde gelegt wird und so etwas. Aber das Libre ist nicht mehr aufzuhalten. Dank an Euch! Interessant an dem TK Bericht fand ich Bluetooth. Erst mit Bluetooth darf das Gerät auch überwachen und in der Nacht Warn-Signale abgegeben. Ich denke da wird Abbott nachlegen und bald eine neue Version des Sensors raus bringen, so dass man quasi ein CGMS bekommt.


    Gruß thomas