Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Irgendwann musst du bei der SBK ja auch mal einen Antrag gestellt haben, wenn du die Kosten übernommen bekommst. Oder hast du einfach ein Rezept vom Arzt zu Abbott geschickt?


    Ich hatte bei der Hilfsmittel-Abteilung angerufen, und die haben mir gesagt, dass ich einfach das Rezept an Abbott schicken soll, wenn ich alle Bedingungen der SBK erfülle.


    Freundlicherweise habe ich dann noch einen Zettel mit den Voraussetzungen per Post zugeschickt bekommen.

  • ... und was stand da drauf?

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • ... und was stand da drauf?


    Das, was draufstand hatte ich vor ca. fünf Stunden schon geschrieben und auch damals, als ich das Libre bekommen habe. Das dürfte aber bei jeder Krankenkasse anders sein und sich jetzt, nach dem GB-A Entscheid, sowieso komplett ändern.

  • Sorry, dass das so wenig war hatte ich nicht erwartet.


    Lustig: Als ich heute bei Abott nachgefragt habe, ob meine KK schon Signale ausgesendet hat, wurde ich hier auf diesen Thread aufmerksam gemacht. :laub

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  • Nach Aussage meines Arztes uebernimmt die DAK bei Typ 1ern das FreeStyle Libre grundsätzlich, auch wenn die Satzung fuer Erwachsene noch nicht geändert wurde.
    Mein über Abbott eingereichtes Rezept wurde bis Anfang April zurückgestellt. Ohne erneute Nachfrage meinerseits läuft seitdem die Lieferung über Abbott. (Zuzahlung zum Rezept notwendig) Kein Antrag, keine Tagebuecher, nur rotes Rezept mit zwei, drei Stichworten.


    Das erste Mal hatte ich nur 2 Sensoren auf Rezept verschrieben bekommen. Jetzt hab ich letzte Woche eins über Quartalsbedarf eingereicht.
    Muss ich ein Rezept über Jahresbedarf haben, um immer unaufgefordert beliefert zu werden??
    Du schreibst "ohne erneute Nachfrage"....hast du demnach sowas?
    Danke für die Aufklärung :)
    (Bin auch bei der DAK)

  • Nein, sorry, das war dann ungenau ausgedrückt von mir. Ich hatte im März die übliche Absage erhalten. In dem Schreiben stand gleichzeitig drin, dass sie mein Rezept zurückstellen und sich Anfang April bei mir melden. Von der DAK kam dann aber kein Schreiben, stattdessen überraschten mich Mails von Abbott mit der Lieferungszusage.
    Ich denke, die DAK will höchstens den Quartalsbedarf auf einem Rezept stehen haben. Habe bisher nur gestückelte Portionen eingereicht (erst zwei, jetzt fünf), weil die Schwestern in der Praxis das nicht besser konnten oder wollten.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Von der DAK direkt hab ich auch keine Übernahmebestätigung bekommen.
    Deshalb war ich auch ganz verblüfft, als von Abbott die Aufforderung kam, ein paar notwendige Daten anzugeben...was bedeutete, dass die DAK übernimmt.
    Geht auch relativ schnell. Letzten Donnerstag Rezept hingeschickt - heute Bestätigung bekommen.

  • Ich freue mich so sehr, dass es endlich in die richtige Richtung geht und es bald wohl auch die letzten Deppen kapiert haben!!!


    Die KK sparen damit unheimlich Geld und wer kann davon besser überzeugen als der Hersteller selbst!?!


    Yeeeehaaaa...


    Glückwunsch denen, die es jetzt schon geschafft haben! ;-)

  • Nö, meine KK gib auch noch nix - KKH. Aber ich versuche es jetzt über Abbott mit einem Rezept. Mag ja sein, dass es dann ein andere Mitarbeiter ist, der das bearbeitet. :rolleyes:

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  • Ich hab jetzt einen 2-seitigen Antrag vor mir liegen. Zusammen mit dem ärztlichen Schreiben, dass ich heute Abend beim DMP-Besuch mitgehen lasse, kommt dass heut/morgen zur KK. Ich bin mal gespannt, was sie sagen werden. Was anderes als ne Bestätigung wird nicht akzeptiert :D


    Ich halte euch auf dem Laufenden

    Using FSL

  • Ich hab jetzt einen 2-seitigen Antrag vor mir liegen. Zusammen mit dem ärztlichen Schreiben, dass ich heute Abend beim DMP-Besuch mitgehen lasse, kommt dass heut/morgen zur KK. Ich bin mal gespannt, was sie sagen werden. Was anderes als ne Bestätigung wird nicht akzeptiert :D


    Ich halte euch auf dem Laufenden



    Das hängt wohl von der KK ab, ob sie das akzeptieren wollen.


    Wir haben auch ein ärztliches Gutachten, zwei Seiten Antrag, 4 Monate handgeschriebene Blutzuckerprotokolle eingereicht mit mind. 10 Blutzuckermessungen pro Tag sowie den daraus ersichtlichen starken Schwankungen. Es wurde dennoch abgelehnt. Das System sei noch nicht sicher genug, sie müssen ablehnen - zu unserem eigenen Schutz.
    Meine Sachbearbeiterin meinte telefonisch noch, dass sie so etwas unsicheres auf gar keinen Fall an ihrem Kind nutzen würde, das sei viel zu gefährlich.


    Als ich heute morgen anrief, sagte mir ein anderer Sachbearbeiter, dass sie das Libre nicht übernehmen solange es nicht offiziell "anerkannt" ist. Übrigens fragte er mich dann noch, warum denn die normalen Blutzuckermessungen nicht ausreichen würden. 8|

  • Die Sachbearbeiter sind dann wohl beide keine Diabetiker :D


    Aber da dort auch nur Menschen arbeiten, nehme ich an, dass sie es einfach nicht besser wissen. Warum man sich dann aber nicht auf das Wort von Spezialisten (dem Arzt, der es bescheinigt hat) verlässt, ist mir nicht ganz klar. Oder die haben alle schon die Faxen dick, wegen den ständigen Anfragen, die sie aufgrund einer Order von oben alle ablehnen müssen.

    Using FSL

  • Na ja, alleine schon die Frage, warum normale Blutzuckermessungen nicht ausreichen, sagt doch schon alles. Dort sitzen doch eigentlich Menschen, die ihren Beruf gelernt haben, aber so macht es den Eindruck, dass sie seit ihrer Ausbildung keinerlei Weiterbildungs oder Informations Veranstaltungen in Anspruch genommen haben. Eine Kasse, 3 Telefonate, 3 unterschiedliche Aussagen (so bei mir). Es mag Ausnahmen geben???? Bis jetzt beziehen sie ihre Infos anscheinend nur von ihren Versicherten. Wenn ich so arbeiten würde, könnte ich meinen Schreibtisch räumen....

  • Das System sei noch nicht sicher genug, sie müssen ablehnen - zu unserem eigenen Schutz.
    ]...]
    Als ich heute morgen anrief, sagte mir ein anderer Sachbearbeiter, dass sie das Libre nicht übernehmen solange es nicht offiziell "anerkannt" ist. Übrigens fragte er mich dann noch, warum denn die normalen Blutzuckermessungen nicht ausreichen würden. 8|


    Bullshit. Es braucht keine offizielle "Anerkennung" oder sonstige Nachweise so lange es sich um ein CE geprüftes Medizinprodukt handelt. §139 (5) SGB-V "Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit und der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht". Der $139 ist die rechtliche Grundlage der "Hilfsmittelliste" und nennt Bedingungen, die Erfüllt sein müssen ob und wie etwas auf die Hilfsmittelliste kommt.


    Übrigens sagt der gleiche Abschnitt des §139 SGB-V am Ende: "Ergeben sich bei den Prüfungen nach Satz 2 bis 4 Hinweise darauf, dass Vorschriften des Medizinprodukterechts nicht beachtet sind, sind unbeschadet sonstiger Konsequenzen die danach zuständigen Behörden hierüber zu informieren." ... also entweder unterrichten "die" schnellstmöglich das zuständige Amt vom Verdacht, dass das Libre-System nicht ordnungsgemäß arbeitet und betreiben somit eine Rücknahme vom Markt (viel Spass bei einer unbewiesenen Behauptung) ODER die zahlen.


    Details: http://www.dvbs-online.de/spez…4-3-1580-44-1579-1581.htm zum Thema "Anerkennung" der Kassen: Die "Anerkennung" bedeutet vermutlich eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Ist für eine Erstattung nicht notwendig, siehe https://www.g-ba.de/downloads/…5-12-17_iK-2016-03-24.pdf §4(1) sagt klar:


    Zitat


    Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von derLeistungspflicht umfasste Hi
    lfsmittel aufgeführt sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend.


    Bei mir hatte eine Telefontrulla von der TK was von einer "fehlenden Kassenzulassung" gesprochen. Die wurde spontan ganz leise (typ "scheisse, erwischt") als ich Sie bat mir die Rechtsgrundlage der Kassenzulassung zu nennen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Bullshit. Es braucht keine offizielle "Anerkennung" oder sonstige Nachweise so lange es sich um ein CE geprüftes Medizinprodukt handelt. §139 (5) SGB-V "Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit und der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht". Der $139 ist die rechtliche Grundlage der "Hilfsmittelliste" und nennt Bedingungen, die Erfüllt sein müssen ob und wie etwas auf die Hilfsmittelliste kommt.


    Übrigens sagt der gleiche Abschnitt des §139 SGB-V am Ende: "Ergeben sich bei den Prüfungen nach Satz 2 bis 4 Hinweise darauf, dass Vorschriften des Medizinprodukterechts nicht beachtet sind, sind unbeschadet sonstiger Konsequenzen die danach zuständigen Behörden hierüber zu informieren." ... also entweder unterrichten "die" schnellstmöglich das zuständige Amt vom Verdacht, dass das Libre-System nicht ordnungsgemäß arbeitet und betreiben somit eine Rücknahme vom Markt (viel Spass bei einer unbewiesenen Behauptung) ODER die zahlen.


    Details: http://www.dvbs-online.de/spez…4-3-1580-44-1579-1581.htm zum Thema "Anerkennung" der Kassen: Die "Anerkennung" bedeutet vermutlich eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Ist für eine Erstattung nicht notwendig, siehe https://www.g-ba.de/downloads/…5-12-17_iK-2016-03-24.pdf §4(1) sagt klar:


    Das ändert alles nichts.
    Ich habe ja auch gefragt, warum sie meinen, dass es gefährlich sei, wenn wir ein Gutachten von einer Diabetologin eines renommierten Diabeteszentrums haben. Warum die uns scheinbar nach KKs Meinung gefährden will und warum andere Krankenkassen ihre Patienten gefährden, wenn sie das Libre finanzieren?
    Antwort: Wir sind nicht andere KK und solange das Libre nicht offiziell zugelassen blablabla, ist es auch egal, was die Ärzte schreiben.


    Man dreht sich im Kreis. Sie wollen nicht - obwohl ich zugeben muss, dass ich z.B. den Sachbearbeiter heute am Telefon und eine andere davor schon mit meinen Argumenten überzeugen konnte, denn am Ende haben sie gesagt, ich soll es doch schriftlich versuchen, vielleicht geht es ja als Einzelfallentscheidung durch.
    Hab ich ja, wurde abgelehnt.


    Übrigens haben sie einfach aus dem Antrag auf Kostenübernahme für das Libre geschlossen, dass wir das Libre benutzen und wollten danach die Kostenübernahme von 2,52 Euro für die Blutzuckermessungen in der Schule einstellen. Wenn wir denn uns ein selbstfinanziertes Libre leisten, würde unser Kind ja keine BLUTzuckermessungen in der Schule mehr durchführen, sondern Gewebezuckermessungen und die müssten sie im Rahmen der Nr. 11 der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie nicht übernehmen.