Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Anders gesagt: wie schon bei der Pumpe muß die medizinische Indikation vorliegen. Und das tuts. In meinem Antrag steht nicht ein einziger Paragraph:


    das CGM sei dir gegönnt - ohne Worte..., das ist dann nicht allein der Diabetes, sondern die Kombi aus allem!!
    Hoffentlich wird die Einstellung jetzt super!!!!!!!!!!!!!!
    cd63

    Grüße nest

  • Nach einem halbe Dutzend Urteile zu CGMS und dem Tenor, dass dies kein NUB ist und somit der G-BA nichts zu sagen hat, ist diese Entscheidung kaum verwunderlich. Als Hilfsmittel reicht angesichts der Mehrkosten eine medizinische Indikation und ein Rezept. Beim Libre erwarte ich einen ähnlichen Gang.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Nach einem halbe Dutzend Urteile zu CGMS und dem Tenor, dass dies kein NUB ist und somit der G-BA nichts zu sagen hat, ist diese Entscheidung kaum verwunderlich. Als Hilfsmittel reicht angesichts der Mehrkosten eine medizinische Indikation und ein Rezept. Beim Libre erwarte ich einen ähnlichen Gang.

    Ich muß dich leider enttäuschen. CGMS ist noch immer kein Hilfsmittel. CGMS ist noch immer eine NUb. Es gibt da u. a. ein Urteil des LSG Mainz (ich versuche momentan an den Volltext zu gelangen) das dem BSG zur Revision vorliegt und das genau eine andere Sprache spricht. Diesbezüglich wird es Mitte 2015 eine mündliche Verhandlung geben... Aber das habe ich hier schon ein paar Mal zitiert...


    Und wie schon mal gesagt: Gibt es eine entsprechende Indikation, wird man auch das Libre übernehmen. Aber nicht als Standard-Kassenleistung, sondern nach reiflicher Prüfung und Einzelfallentscheidung.

  • Kurzer Ausflug zum CGM: Der gemeinsame Bundesausschuss tagt erst im Frühjahr zum CGM und somit kommt das CGM voraussichtlich erst ab Ende 2015 in die Leistungskataloge. Auch ich habe mein CGM im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bekommen. Und es kostet Nerven und vorallem Papier. Viele Entscheidungen des MDK sind für uns nicht nach vollziehbar... Der MDK entscheidet nach "Buchstabenlage" und wir sind die "Praktiker"... Da prallen Welten aufeinander.


    Auch wird das CGM nicht direkt bei allen KK in die Kataloge aufgenommen sondern erst nach und nach... Leider


    Die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses ist sowas wie ein Gesetz für die KK....


    Mein DiaDoc war bei der IQWIG-Sitzung zum CGM dabei und er bestätigt die positive Meinung des IQWIG zum CGM.... Hat ja auch nur JAHRE gedauert. Diese Entscheidung ist jetzt an den gemeinsamen Bundesausschuss gegangen und der "tagt" im Frühjahr 2015 da drüber.... Und die Mühlen der Rechtssprechung bzw. der Justiz mahlen leider sehr langsam, dafür aber gründlich...


    Hoffen wir auf Ende 2015, daß dann das CGM in die Leistungskataloge ALLER gesetzlicher Kassen kommt

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von yvonne ()

  • Wobei der G-BA eigentlich nur zuständig ist, wenn CGM als Arzneimittel bzw. NUB eingestuft wird und damit sind wir bei Paragraph 31 des SGB-V. Der Kassen praktischerweise verbietet, andere Methoden und Medikamente zu bezahlen als etablierte/bewährte. Was bei Hilfsmitteln nach Paragraph 33 anders ist, dort gibts die Ausschließlichkeit nicht.


    Ein Schelm wer nun denkt, dass der G-BA sich selbst Arbeit verschafft indem er FGM als ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethode bewertet um sich selbst Arbeit zu schaffen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Ein Schelm wer nun denkt, dass der G-BA sich selbst Arbeit verschafft indem er FGM als ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethode bewertet um sich selbst Arbeit zu schaffen.

    Also jetzt platzt mir echt die Hose. Glaubst du eigentlich an den Scheiß den du hier gerade schreibst? Der G-BA verschwört sich gegen Abbott und ein paar zehntausend Diabetiker, die mit dem System überhaupt etwas anfangen könnten? Alter Schwede - echt....


    Ich zitiere Wikipedia , um nicht den G-BA selbst zitieren zu müssen:


    Gemeinsamer Bundesausschuss



    https://de.wikipedia.org/wiki/…esausschuss#mw-navigationhttps://de.wikipedia.org/wiki/…_Bundesausschuss#p-search
    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.



    Rechtsgrundlage G-BA
    Aufgaben
    So hat der G-BA unter anderem im Bereich Disease-Management-Programme (DMP) gemäß § 137f SGB V Richtlinien für Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes Mellitus Typ 2, Brustkrebs und koronare Herzkrankheit sowie Empfehlungen für Asthma bronchiale und Chronisch obstruktive Lungenerkrankung verabschiedet.


    Wo steht da IRGENDETWAS von Medikamenten?


    Beleidigung entfernt!
    Mod. Typ1er

    Einmal editiert, zuletzt von Typ1er ()

  • Waeller, eigentlich wollte ich nicht mehr auf dein Geschreibe reagieren, aber hier ists angemessen.


    In §31 SGB-V mit dem Titel "Arznei- und Verbandsmittel" (zusammen mit §27 AM-RL war das "mein" Ablehnungsgrund) steht wörtlich:

    Zitat

    (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden;

    Lesen wir das doch mal zusammen, vielleicht hilfts: "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen
    Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind". Arzneimittel wird als begriff verwendet. Also schauen wir in die Definition, §2 Arzneimittelgesetz hilft. Und dieser §2 AMG wiederum definiert unter Absatz 3 Punkt 7 ganz klar, dass Medizinprodukte und Zubehör für Medizinprodukte KEIN Arzneimittel sind, es sei denn es wird mit diesen eine (O-Ton) "medizinische Diagnose" im Sinne des Arzneimittelgesetzes gestellt. Die Definition "Stoff" nach §3 AMG ist ebenfalls für einen Sensor nicht zutreffend. Das Medizinproduktegesetz greift, aber nach diesem ist an dieser Stelle nicht gefragt.


    Weiter im Gesetzestext:
    "und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen." Ok, Verandsmittel ists nicht, ein Harnteststreifen auch nicht. Rechtlich wäre denkbar, dass es sich um einen Blutteststreifen handelt. Aber meine Kasse ist der Ansicht, es ist keiner und ich werde in dem Punkt (noch) nicht widersprechen. Chemisch ists nämlich genau das selbe, auch wenn der Sensor im ZZW misst, dieses steht in einem (stofftransportbestimmten) Diffusionsgleichgewicht mit dem Blut. Ein Sensor ist also KEIN Arzneimittel.


    Gut, nächster Satz:
    " Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach ..."


    Ok,wir haben bereits gesehen, dass ein Sensor kein Stoff oder eine Zubereitung von Stoffen im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist. Also ist der Verweis auf den GBA irrelevant. Ein Medizinprodukt kann ein Stoff sein, aber nicht jeder Stoff ist zugleich ein Medizinprodukt. Hier gehts um die Schnittmenge. Der weitere Text des §31 SGB-V Absatz 2 bis 5 sind in diesem Fall nicht mehr relevant (Festbetrag, Zuzahlung, wirtschaftliche Packungsgrößen und Diäten).


    Damit ists egal ob es nach §34 (nicht verschreibungspflichtig) ODER G-BA (§92) mangels Nutzen als Kassenleistung ausgeschlossen ist. Bedeutet: Bei "Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen...", die ein Medizinprodukt sind (also Pillen, Lösungen, Desinfektionsmitteln, Spülungen...) und damit Arzneimitteln hat der G-BA gemäß der Richtlinien was zu melden und die Arzneimittelrichtlinie §27 ist anwendbar. Wenn also auf Ebay eine Wunderpille gegen Diabetes Typ 1 auftaucht, dann wäre das ein Arzneimittel, dieses wäre nicht in der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt und damit auch nicht erstattungsfähig. Wenn der Arzt bei seiner Diagnose durch einen Anruf bei der tele-5 Lebensberatung meinen Diabetes diagnostizieren will, so hat der G-BA nach §135 auch ein Wort mitzureden, aber das nur am Rand bemerkt. Das war nämlich das Schlupfloch wie ein (teures) CGM statt als Hilfsmittel geprüft werden zu müssen auf einmal ne NUB nach §92 bildete und damit eine "zahlen wir nicht" Billigmethode wurde. So schnell wird aus einem Messprinzip ein NUB und schon ist der G-BA nach §92 zuständig. Nun kapiert? Noch langsamer kann ichs nicht erklären.


    Nun lese analog den Hilfsmittelparagraphen. Da steht exakt nichts vom G-BA. Der G-BA hat also bei Hilfsmitteln rechtlich gesehen nichts zu melden, außer der Kasse bzw. den Ärzten nach §92 eine allgemeine Empfehlung zur Qualität zu geben oder zu empfehlen, wie viel Teststreifen pauschal verordnet werden dürfen. So könnten wie erwähnt Kosten für Kristallkugeln zur Diagnose der Diabetes durch den Arzt abgelehnt werden. Oder solche Anrufe bei der tele-5 Lebensberatung.


    Hilfsmittel nach §33 sind zu prüfen, sagt jedenfalls das Bundessozialgericht. Bezüglich des Libre und dem "frisch am Markt" wird vom G-BA noch nichts negatives(!) vorliegen. Übrigens stehe ich mit dieser Auffassung nicht alleine da, zum Thema "Definition Hilfsmittel" gibts einige Urteile diverser (Bundes)Sozialgerichte, die auch mit dem Libre technisch verwandte CGMS Systeme auch als Hilfsmittel einstufen. Ein Blick ins SGB-9 ist gestattet, die dortige Hilfsmitteldefinition verwendet auch das Bundessozialgericht. Bei den CGM Prozessen ging es immer um die NUB, nicht um die Eigenschaft als Hilfsmittel.


    Zur Definition Hilfsmittel: http://hilfsmittel.bag-selbsthilfe.de/allgemeines.html ... und im SGB-9, dessen Hilfsmitteldefinition das Bundessozialgericht öfter zitiert.


    Ingenieure suchen Wege. Bürokraten Gründe. Dass es den G-BA gibt habe ich nicht bestritten. Dass sich die Kasse von diesem ggf. beraten lässt ist auch unstrittig. Aber bei Hilfsmitteln hat der G-BA bzw. die Kasse mit einer Positivliste keine Kompetenz alles außerhalb der Hilfsmittelliste pauschal abzulehnen. Sage nicht ich, sagt das Bundessozialgericht . Und vor allem hat die Kasse kein Recht, meine Sensoren als "Stoff" zu deklarieren, damit es diese "stofflichen" Medizinprodukte unter Verweis auf §31 SGB-V pauschal ablehnen darf. Dass der G-BA ab und zu nen Knall hat wirst du auch nicht bestreiten, siehe frühere Limits von 450 Teststreifen bei Typ-1 Diabetikern im Quartal. Ist nicht das erste mal, dass ein Beschluss des G-BA später gekippt wurde. Bei Pharmazeutika und Scheininnovationen macht der G-BA Sinn, das bestreite ich nicht.


    Edit: So, damit steht die Argumentation gegenüber meiner Krankenkasse. Muss das ganze nur noch etwas freundlicher verpacken und geht am Montag raus. Ich hab nichts gegen den Sachbearbeiter. Nur gegen Bürokraten, die sich die Regelungen so hinbiegen wie es Ihnen in den Kram passt. Und bei Meinungsverschiedenheiten bzw. unterschiedlichen Interpretationen gibts den Rechtsweg nebst Schiedsrichter.


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  • Ich bin grad echt froh, dass man dich nicht in die Luft gehen lässt, Grounded.


    Wenn du dem G-BA schon seine Kompetenzen absprechen möchtest, solltest du ganz klein anfangen.


    Was ist der G-BA, woher hat er seine Legitimation, was ist seine Aufgabenstellung. Steht im SGB 5, Paragraph 91. Das ist quasi das Erste Buch G-BA oder auch die Schöpfung. Das lies, versteh und setze um.


    Wenn du das irgendwann getan hast, kommen wir zum zweiten Schritt, Aufbau des Systems der Krankenversicherung, Solidarsystem, Aufteilung in GKV und PKV (erkläre ich dir dann die Tage).


    Melde dich ruhig, wenn du den §91 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verstanden hast - dann machen wir weiter.


    Noch ein Tipp für einen ähh Techniker: Das Sozialrecht ist leider nicht mehr so logisch aufgebaut wie bei seiner Erschaffung.


    Aber auf den Seiten des G-BA findest du in doch ziemlich einfachen Worten seine Aufgaben, Ziele und Richtlinien.


    Hausaufgabe Teil 1:


    Lies bitte das Kapitel Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses


    Btw: Du hast einen Widerspruchsbescheid bekommen? Dann darfst du dich mit diesen lieben Leuten auseinandersetzen. Die TK ist mit dir fertig :D


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  • Komischerweise (was ich grad vergessen habe) spricht sogar das BSG in dem von dir zitierten Urteil dem G-BA gem. §92 SGB V sehr wohl die abschliessende Komptenz zu, dass er festlegt, womit der Versicherte zu versorgen ist. Also - Ergänzung zur Hausaufgabe: Art. 92 SGB V finden, lesen, verstehen.

  • Waeller, die Begründung meiner bisherigen Ablehnung lautet §31 in Verbindung mit §27 AM-RL und das ist noch kein amtlicher Bescheid. Nicht §97. Etwas zu bestreiten, was niemand unterstellt hat ist sinnlos. Und wenns am Ende vors SG Frankfurt oder welches auch immer geht, das wirds mir wert sein. Beim Thema CGMS hast du gesehen wie deutlich sich das in die Länge ziehen kann. Mal Urteile Pro, mal Contra. Alles Deppen? Oder doch nicht so klar, wie du es hinstellst?


    Du solltest im Urteil des SG Hamburg (https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=160726) folgenden Teil zufällig überlesen haben:

    Zitat

    Dient ein Hilfsmittel – wie hier – dazu, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern und führt seine Anwendung dazu, dass die Behandlungsmethode insgesamt als neu iSv § 135 Abs. 1 SGB V zu bewerten ist, gilt das Erfordernis einer Empfehlung des G-BA auch, soweit das Hilfsmittel daneben dem Behinderungsausgleich oder der Vorbeugung einer Behinderung dient. Lediglich Hilfsmittel, die ausschließlich dem Behinderungsausgleich oder der -vorbeugung dienen, unterfallen nicht dem Empfehlungserfordernis nach § 135 Abs. 1 SGB V. Die aus der Anwendung im Rahmen einer NUB erforderlich werdende Qualitätsprüfung dergestalt, dass der therapeutische Nutzen nachgewiesen wird, wird nicht dadurch entbehrlich, dass das Hilfsmittel weiteren, in § 33 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 und 3 SGB V genannten Zwecken dient.

    Also - CGMS ist ein Hilfsmittel, wurde im o.g. Urteil aber wegen NUB Eigenschaften abgelehnt. §135 und damit die G-BA Empfehlung als Erfordernis für eine Leistungspflicht der Kasse betrifft also die NUBs auch in Kombination mit einem Hilfsmittel. Die einfachen Hilfsmittel bedürfen wie explizit ausgeführt keiner Zustimmung/Listung des G-BA. Was anderes habe ich nicht behauptet. Einfache Hilfsmittel nach §33 SGB-V brauchen kein G-BA Votum (siehe Unterstreichung), Behandlungsmethoden nach §28 SGB-V bzw. Arzneimittel nach §31 durchaus. Wenn du es mir nicht geglaubt hast, vielleicht fragst du den Richter aus dem o.g. Urteil. Meine Kasse hat nicht die NUB Karte gezogen, die behaupten einen Verstoß gegen §31 SGB-V und §27 AM-RL. Und nur weil etwas neu ist, handelt es sich nicht automatisch um eine NUB.


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  • Den Ärger über mangelhafte Versorgung für Bedürftige kann ich durchaus nachvollziehen und auch, dass man vor diesem Hintergrund die Diskussion hier als albern, lächerlich empfindet. Dass Kindern Pumpe und/oder CGM verweigert wird und die Versorgung im Alter oder schweren Erkrankungen ist selbstverständlich schwerwiegender als der Verzicht auf's "Pieksen" (absichtlich banalisiert ausgedrückt).


    Trotzdem heißt das für mich nicht, dass ich freiwillig Kosten bezahle, die meine Kasse einspart. Ich glaube, das FGM enfacht diese Diskussion mehr, als ein CGM bisher, da ein CGM aus meinem Verständnis her als additive Maßnahme gedacht ist. Sie ergänzt die herkömmliche BZ Messung und auch aufgrund der notwendigen täglichen (?) Kalibrierung ersetzt sie es vom Grundgedanken her nicht. Daher sind es zusätzliche Kosten, die zusammen mit den hohen Anschaffungskosten, die Kassen natürlich dazu bewegen, es nicht übernehmen zu wollen.


    Vom Ansatzer her soll ein FGM jedoch die BZ-Messung zu größten Teil ersetzen. Nicht vollständig, aber aufgrund des hochgerechneten 5 Min Abstands der Werte (ZZW > BZ) kann es die herkömmliche BZ Messung in Standardsituationen ersetzen. Wir wissen, bei manchen funktioniert es wunderbar, bei anderen gar nicht. Bei mir zB funktionert es wunderbar, auch der 4. Sensor hat sich nach einem Tag eingependelt und ich kann in der Tat guten Gewissens meinen erheblichen Verbrauch an Messstreifen zu einem sehr hohen Anteil reduzieren. Als ich ein CGM getragen habe, war dies nicht der Fall, bei mir persönlich war es eher das Gegenteil.


    Von daher stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Einsparungen, die durch das Libre System entstehen, nicht zu Gunsten der Kasse aber dafür zu meinen Lasten gehen sollten. Daher kämpfe ich für eine Kostenübernahme, auch wenn es in der Tat nicht lebensnotwendig für mich ist. Vielleicht, wenn ich das nötige Kleingeld hätte, dann würde ich vielleicht abwarten. Aber eigentlich sehe ich es eher so, dass meine Kasse für Leistungen aufkommen muss, wenn ich einen konkreten Nutzen und eine Kostenersparnis aufzeigen kann.

    Yes, we SCAN :nummer1:

  • Wird sich hier noch jemand trauen einen positiven Kostenübernahmebescheid der gKV zu posten?
    Na, ich werde mutig sein und es wagen :O)

    Easy come, easy go.

  • Ich sammle positive und negative Bescheide im 1. Post des Threads :)


    Übrigens schreibt hier Stæff schon vor über einem Monat, dass erste Krankenkassen einer Kostenübernahme zugestimmt hätten, ich habe aber bis jetzt leider noch keine Antwort auf meinen Kommentar :S
    http://www.diabetes-leben.com/…lukosekurven-scannen.html


    Weiß da jemand Näheres?

    Our knowledge has made us cynical.

    Our cleverness, hard and unkind.

    We think too much, and feel too little.

  • Ich schreib´s jetzt mal knallhart: mir wäre es lieber kleine "Kinder" würden mit Pumpe und CGMS ausgestattet, "meine Alten" würden u.a./ z.B. einen individuell angepaßten Rollstuhl erhalten, als das Diabetiker mit +/- kalkulierbaren DM ein FGM erhalten, nur weil es das Leben mit DM dann so "easy" gestaltet.

    Wenn es Mehrkosten zu Teststreifen geben würde bin ich sofort bereit diese selbst zu bezahlen. Und müsste es laut Hilfsmittelrichtlinie §6(6) - MEHRKOSTEN sind nach Satz 3 vom Patienten zu tragen, ein "dann zahlen wir gar nichts" ist explizit nicht vorgesehen. Zudem hast du unter gleich wirtschaftlichen und geeigneten Hilfsmitteln die Auswahl, siehe Satz 1 und Satz 2 des selben Pargraphens. Würde mir die Kasse ein Budget von 600 Teststreifen zubilligen und ich zahle ab Überschreitung des Budgets für 600 Teststreifen selbst, alles kein Thema.


    Bin nicht bereit keine Teststreifen beantragen zu dürfen (weil nicht erforderlich) und zugleich die Kosten für Sensoren zu 100% übernehmen zu müssen. Das kanns nicht sein, das ist nicht rechtens und genau darum geht es.

    --
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    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Was Das kanns nicht sein, das ist nicht rechtens und genau darum geht es.

    Was sagt mein Rechtsanwalt immer: "Recht haben und Recht kriegen sind 2 verschiedene Dinge".......und
    "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand"


    Halt den Ball flach und freu Dich auf Weihnachten :baum :essen:

    Beste Grüsse,
    Akina


    "Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist "
    (M.Born)

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier, hab mich noch nicht vorgestellt, möchte aber etwas dazu sagen. Ich kenne jemanden von hier der meiner Freundin eine Bewilligung bei der Techniker Krankenkasse organisiert hat, der Nemo. Eure Wut Waellerjung und Grounded finde ich nicht schön. Wenn ihr euch seht prügelt ihr euch dann? Hier können Kinder mitlesen.


  • Eure Wut Waellerjung und Grounded finde ich nicht schön. Wenn ihr euch seht prügelt ihr euch dann? Hier können Kinder mitlesen.


    Das ist halt leider so :thumbdown:


    ...die Anonymität im Netz, grausaum, aber wahr.


    Hier wird viel geschrieben, was man bei persönlichem Kontakt nie aussprechen würde.

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier, hab mich noch nicht vorgestellt, möchte aber etwas dazu sagen. Ich kenne jemanden von hier der meiner Freundin eine Bewilligung bei der Techniker Krankenkasse organisiert hat, der Nemo. Eure Wut Waellerjung und Grounded finde ich nicht schön. Wenn ihr euch seht prügelt ihr euch dann? Hier können Kinder mitlesen.


    O.T.
    Jetzt weiss ich auch warum der NEMO seinen Nickname ändern will.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Warum wird es eigentlich immer schlimmer, man muss sich ja fast schon rechtfertigen und schämen, warum man ein FGM hat oder möchte...


    Diese Äpfel und Birnen immer...


    nur weil ich mein FGM nicht beantrage, wird die Versorgung der anderen doch nicht besser...


    nur weil es auf der ganzen Welt Menschen noch schlechter geht als mir, muss ich dann auch auf Medikamente oder gar Essen verzichten?


    warum wem das FGM so wichtig ist, sollte wohl jedem seine eigene Sache sein... meine Güte...


    warum immer wieder solche unmöglichen Vergleiche auftauchen... ich verstehe das nicht...


    puh...


    schönen vierten Advent!!! :weih

  • Hi,


    so, ich schreibe dazu jetzt einfach mal...


    ZItat Nani 77


    Warum wird es eigentlich immer schlimmer, man muss sich ja fast schon rechtfertigen und schämen, warum man ein FGM hat oder möchte...


    > von schämen ist ja keine Rede, aber vielleicht mal nachdenken und innehalten und dankbar sein für das was man hat. Ist ja nicht so, dass wir nicht mit "meistens" genügend Teststreifen versorgt werden, oder? <


    Zitat


    nur weil ich mein FGM nicht beantrage, wird die Versorgung der anderen doch nicht besser...


    > das wohl nicht, aber es bleibt mehr im "Topf" für alle Menschen die es nötiger haben als wir. Das nennt sich Solidargemeinschaft<



    Zitat


    nur weil es auf der ganzen Welt Menschen noch schlechter geht als mir, muss ich dann auch auf Medikamente oder gar Essen verzichten?


    > wo siehst Du Verzicht, nur weil Du vielleicht ein FGM im Moment noch nicht erhältst? Du hast genügend Insulin, Du hast Teststreifen... <


    Zitat


    warum wem das FGM so wichtig ist, sollte wohl jedem seine eigene Sache sein... meine Güte...


    > No Problem, aber das kann man dann ja auch selber kaufen. Wenn ich in meinem Umfeld so sehe wie oft die Handys oder "Sonstwas" ohne Not gewechselt werden... Meine Güte, dann sollte wohl auch "Taschengeld" für ein FGM übrig sein. <


    Zitat


    warum immer wieder solche unmöglichen Vergleiche auftauchen... ich verstehe das nicht...


    > Definiere mal bitte "unmögliche Vergleiche".... <


    Ich vermute Du hast noch nicht viel Kontakt mit Menschen gehabt, denen es wirklich scheixxe geht....


    Stell`Dir vor Du hockst von Jetzt auf Nachher im Rolli und bekommst so ein Uraltmodell, weil der fährt ja auch von A nach B...


    Vielleicht bist Du ja noch recht jung, aber trotzdem sollte man ab und an über seinen eigenen Tellerrand blicken und wie gesagt mal innehalten und dankbar sein für all das, was uns im System geboten wird. Nicht alles was möglich erscheint muß auch auf der Stelle geboten werden.


    Allen die Advent feiern wünsche ich einen schönen vierten Sonntag.


    Gruß Julmond