Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Wenn du staunen willst wo unsere Kassenbeiträge hingehen: https://www.destatis.de/DE/Pub…df?__blob=publicationFile ... achte auf den "Reinertrag", das ist nicht ohne. Im Gesundheitssystem herrscht sowohl Knappheit als auch eine Selbstbedienungsmentalität und Klüngelwirtschaft. Wenn gespart wird, dann immer bei den Anderen. Wer wird bei Diskussionen über Arzthonorare und Punktwerte auf die Strasse geschickt? Der Brandenburger Landarzt. Und wer sitzt nicht nennenswert in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen, die u.a. Punktwerte von Arztleistungen festlegen? Richtig, du ahnst es. Da sitzen die Münchner Internisten. Veterinärmediziner liegen genau wie Heilpraktiker und "Sonstige Heilberufe" (Hebammen, selbstst. Pflegekräfte) bei 1/3 des Ertrags bzw. darunter und damit auf dem Niveau, was auch andere selbstständige Berufe haben (Handwerksmeister zum Beispiel). Das sagt jedenfalls das statistische Bundesamt. Auch die Veterinäre haben lange studiert, keine "nine till five" Tätigkeit und deren Patienten haben nicht mal die selbe Anatomie/Physiologie und äußern Beschwerden sehr wortkarg. Von den armen Schweinen aus dem Bereich selbstständige Pflegeberufe und vor allem Hebammen ganz zu schweigen. Die Ausbildung zur Hebamme dauert mindestens 3 Jahre, also wie ein FH Studium. Aber Vergütungsstufe 7 im TVÖD. Wir haben heute fast 100.000 Ärzte mehr als 1991, siehe Tabelle 6.1 - ein Plus von 41% bei quasi konstanter Bevölkerungszahl. Wir leisten uns deutlich mehr Ärzte je Einwohner als zum Beispiel Japan und (Süd)Korea und beide Länder haben eine höhere Lebenserwartung als DE. Praxensterben? Fehlanzeige, jedenfalls in Summe betrachtet. Genau wie bei Apotheken (Tabelle 6.13 des fetten PDFs), rate warum. Ist der gleiche Grund, wieso auch angestellte Ärzte genau wie Juristen und Apotheker kein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, sondern in Ihre "Versorgungswerke" einzahlen. Siehe §6 SGB-VI, natürlich gilt das nur für Versorgungswerke, die vor einem Stichtag bereits bestanden haben. Nicht dass die Bleistiftspitzer ein Versorgungswerk gründen um der "Rente" mit hohem Beitrag für übersichtliche Gegenleistung zu entkommen.


    Apropos Apotheke, im folgenden ein Beispiel direkt vor unserer Nase: Nimm Teststreifen und diverse "Preisgruppen" nebst Pauschalerstattungen. Accu-Check ist weit verbreitet, ab 6 Packungen kostet jedes 50er Paket pauschal 27,67€ . DocMorris: 21,99€ . Interessanterweise sind Teststreifen der günstigen Preisgruppe B bei DocMorris sogar teurer. GLUCOMEN GM Streifen der Belin-Chemie kosten bei DocMorris 22,31€, die Kasse vergütet wie verlinkt 21,42€ ab 6 Packungen. Noch Fragen wo "verdient" wird und die Kohle hingeht? Und wozu die Preisgruppen "ausgehandelt" werden? Du ahnst wieso sich Lobbyarbeit bezahlt macht. Wo diese Kohle am Ende fehlt hast du bereits herausgefunden. Das ist kein Aufruf und keine Entschuldigung sich auch die Taschen vollzumachen. Im System ist genügend Geld vorhanden, aber dieses wird sehr "ungleich" verteilt. Weil diese Verteilungen ein Politikum sind und damit je nach Lobby ausgeklüngelt werden, muss die fehlende Kohle (bzw. falsch priorisierten Budgets) am Ende bei dem geholt^weingespart werden, der sich am wenigsten wehrt. Das ist in der Regel der Patient.


    So, mal sachlich zum Thema zurück:

    Zitat

    das wohl nicht, aber es bleibt mehr im "Topf" für alle Menschen die es nötiger haben als wir. Das nennt sich Solidargemeinschaft
    [...] Stell`Dir vor Du hockst von Jetzt auf Nachher im Rolli und bekommst so ein Uraltmodell, weil der fährt ja auch von A nach B

    Stell dir vor, du willst eben keinen uralt Rolli und die Kasse zahlt GAR NICHTS. Genau das ist (in meinem Fall) die Haltung der TK. Wir leben in einem Rechtsstaat, da gibts Regeln. Die Regeln sind für alle sowohl einsehbar als auch gültig. Das unterscheidet "uns" nämlich von einer korrupten Bananenrepublik, wo Briefumschläge mit einem Antrag nicht nur selbstbeschriebenes Papier beinhalten können.


    Würdest du die Arznei- und Hilfsmittelrichtlinie buchstabengetreu und konsequent anwenden, dann dürften Ärzte bei Teststreifen nur noch Preisgruppe B verordnen bzw. die Kasse erstatten, den Aufpreis zu "A1" der gängigen "schicken" Systeme wäre Privatvergnügen der Versicherten. Oder es würde jedes Jahr das günstigste System ermittelt und nur noch dieses ist eine Kassenleistung, Preisdifferenzen zum Rest wären aufpreispflichtig. Gefällt dir der Gedanke? Auch dann wäre mehr in deinem Topf. Nur glaube ich nicht, dass dies Budget bei den harten Fällen wirklich ankommt. Siehe oben.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Hui, Stæff hat auf meine Frage geantwortet:


    Ich so: "Welche Krankenkassen haben denn einer Kostenübernahme zugestimmtt?"
    Sie so: "AOK, BKK, sowie die ein oder andere private, deren Namen ich nicht weiß."


    http://www.diabetes-leben.com/…n.html#comment-1751679374


    Dann würde mich noch interessieren wie die Kostenübernahme abläuft. Streckt man den Betrag vor und bekommt dann erstattet oder zahlen die direkt die Rechnung von Abbott?
    Ich habe noch keinen SCHRIFTLICHEN übernahmebescheid gesehen (sonst wird ja auch gerne alles gepostet, gerade bei FB) und erst dann glaube ich diese Gerüchte wirklich!

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Ich bin auch bei der AOK und warte seit einiger Zeit, im neuen Jahr werde ich da mal anrufen :)


    Daher wirds auf der 1. Seite auch unter "Gerüchteküche" geführt.
    Bei Facebook gibt's auch nicht nichts stichhaltiges, Schriftliches, so wie hier ein paar Ablehnungen?

    Our knowledge has made us cynical.

    Our cleverness, hard and unkind.

    We think too much, and feel too little.

  • Zumal es viele AOK´n und noch viel mehr BKK´n gibt.
    Und wenn, werden es vermutlich Einzelfallentscheidungen sein. Da spielt es dann keine große Rolle, welche KK es war.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!


  • Julmond, es ist mir einfach zu doof, auf Deine einzelnen Aussagen einzugehen. Ich kann Dir nur sagen, dass ich seit über einem Jahr ohne Rollstuhl nicht mehr aus dem Haus kann. Ich KEINEN eigenen bisher bekommen habe, darum kämpfen muss, seit über 10 Monaten und dass ich mit SICHERHEIT mehr Zeit in der tiefsten SCHEIXXE verbringe, als Du Dir wahrscheinlich vorstellen kannst!!!


    ABER ich habe mich seit ich krank bin auch daran gewöhnt, dass es mir zwar extrems mies geht, ich ohne tolle Medikamente und Ärzte etc. nicht mehr leben würde, aber vor allem auch, dass es Menschen gibt, die ohne Sinn und Verstand nur Blödsinn von sich geben!


    Da das im Internet ja so schön leicht ist, um so mehr! Leider gibt es dieses dumme Gesabbel ohne Hintergrundwissen auch im RL... Tja, man muss damit wohl leben und je weiter unten man in der gesundheitlichen Rangordnung steht, desto mehr muss man damit klarkommen!


    In dem TOPF, wie Du es nennst, bleibt rein gar nichts von dem, was "übrig" ist, weil irgendwer auf irgendwas verzichtet hat!!! Was ist das denn für ein goldiger Irrglaube!!!


    Der Unternehmer schmeißt seinen Gewinn auch nicht in eine Horde Kunden, oder?


    Mann oh Mann...


    Zieh meine Brille an und meine Schuhe, LAUF ein Stück und sieh hindurch und DANN können wir über MEINE persönliche Situation sprechen!


    Was glaubst Du eigentlich, wer Du bist, dass Du hier Menschen persönlich verurteilst und angreifst und für das Unglück und die Scheixxe anderer verantwortlich machst!


    Ich lasse mich normal schon lange nicht mehr zu SOLCHEN Antworten hinreißen, ist es nicht wert, aber hier sind etliche, die eben nicht NUR an Diabetes erkrankt sind... und nicht nur gesunde Pumperl, die ihr Leben wie vor der Diagnose weiterleben, so wie es etliche behaupten!!!


    Mann... Mann... Mann...


    Sorry für OT, aber das musste raus...


    Bin dann mal weg hier... :thumbdown:

  • Es wäre schön, wenn das ganze sinnlose Gespamme etc aufhört und sich auch das wesentliche Threadthema beschränkt wird: der aktuelle Stand der Bewilligung und konkrete Maßnahmen, wie man es erreicht hat bzw. was man tun kann um es zu erreichen. Hätte, wäre, könnte spielt hier keine Rolle und bläht den Thread unnötig auf.


    Mein aktueller (und denke letzter) Stand:
    nachdem meine private KV (Debeka) die Kostenübernahme bewilligt hat (meine Vorgehensweise in einer meiner letzten Posts), hat nun auch die Beihilfe(die bei mir als Beamter die anderen 50% meiner Krankheitsausgaben trägt) das Starterkit kommentar- und abzugslos übernommen. Dies gilt für die Bezügestelle Regensburg in Bayern.


    Mein Vorgehen bezüglich der Beihilfe:
    - Ergebnis der pKV abgewartet
    - angerufen, um die Lage zu erklären und zu sondieren --> sollte es mit Kostengegenüberstellung, Rezept, Rechnung einfach einreichen
    - das habe ich eingereicht:
    Rechnung Starterkit
    Rezept Diabetologe/Arzt
    realistische Kostengegenüberstellung (die ich bereits für die pKV verwendet habe) und die zeigt, dass ich dadurch locker 400€ im Jahr billiger bin
    halbseitiger Text, der neben den Kosten auch die anderen Verbesserungen meiner Therapie unterstreicht
    Kopie der Bestätigung der Kostenübernahme durch die pKV


    Vor Weihnachten kam jetzt der Übernahmebescheid, in der meine Kosten für das Starterkit (samt Portokosten) kommentarlos erstattet wurden. Da die bisher immer sehr genau beim Prüfen waren, nehme ich nicht an, dass es bei den normalen Sensoren zukünftig Probleme geben wird.


    Frohe Weihnachten

    Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Du hast als Beamter mit der Kombination aus PKV nebst Beihilfe auch einen wesentlich flexibleren Vertragspartner. Nach meinem letzten Schreiben an die TK nebst individueller Email-Rückmeldung des Sachbearbeiters habe ich nun etwas Hoffnung, dass sich die Kasse ihren eigenen Krempel in Ruhe durchliest und feststellt, dass die aktuelle Grundlage der Ablehnung in meinem Fall Blödsinn ist. Ansonsten landet es in den ersten zwei Januarwochen vor dem Widerspruchsausschuss, danach bleibt nur noch "Kasse wechseln" oder binnen vier Wochen vors Sozialgericht. Bei 1400€ im Jahr für Sensoren ist der Quotient aus Kosten zu Nutzen und Risiko recht gut, bin zu jeder Schandtat bereit.


    Disclaimer: Da gesetzlich versichert habe ich eine Erstattung bis zu einer zu vereinbarenden Kostenobergrenze in Höhe des 600 Teststreifen / Quartal Budgets beantragt. Das bietet der Kasse die geringste rechtliche Angriffsfläche, selbst wenn es dieses Budget bei Typ-1 eigentlich nicht gibt und ich eigentlich mit Reserve für Fehlmessungen und "Scheiße, was ist denn hier los" eher bei 650 bis 700 Streifen stehen würde. Auf 20€/Monat ggf. fällige Zuzahlung kommts mir persönlich nicht an, das mag jemand anders rechtlich ausfechten. Denn sobald es Mehrkosten gibt, ist man schnell in einer Kosten/Nutzenbewertung angelangt und dabei hat der G-BA ein Wörtchen mitzureden. Was sich Gremientypisch über Jahre hinziehen kann, siehe CGMS. Bis dahin ist mir eine sichere 90%ige Kostenübernahme lieber als "wir zahlen gar nichts".


    Edit1: http://www.bmg.bund.de/kranken…versorgung/zuzahlung.html


    Seit Jan 2011 können Kassen Wunschmedikamente bezahlen, erstatten aber nur den Betrag, den die Kasse bei einem "Kassenprodukt" maximal zu zahlen hätte. Medikamente bzw. deren Erstattung beruht auf §31 SGB-V, genau wie Blut- und Harnteststreifen. Auch hier spricht nichts gegen die Zuzahlungsmethode.



    Edit2: Als Hilfsmittel kann und wird die Kasse 10€/Monat Eigenanteil einbehalten, siehe http://www.bmg.bund.de/fileadm…hlungen_Arzneitmittel.pdf Seite 7 des PDF.

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  • Nun ja,
    Kasse wechseln wird nichts bringen. Auch diese wird dann wieder den örtlichen MDK befragen, sofern sie sich nicht sogar auf ein bestehendes Gutachten bezieht.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • In diesem Punkt irrst du wahrscheinlich. Die Kasse muss die Kosten erstatten, die eine normale angemessene "State of the Art" Basisleistung kostet. Die Kasse muss nur dann gar nichts erstatten, wenn du zum Beispiel deinen Diabetes mit einer "nackt bei Vollmond in Stonehenge rumtanzen" behandeln wolltest - denn diese Behandlung an sich ist nicht als Methode anerkannt. Siehe die Merkblätter zur Zuzahlung - nirgendwo steht "Nimm das oder es gibts gar nichts". Diese Haltung "Klag doch wenn du glaubst im Recht zu sein" ist der Punkt, wo ein Kassenwechsel durchaus Sinn ergibt.


    Daher würde ich mich freuen, wenn jemand bei einer bundesweit tätigen gesetzlichen Kasse eine (Teil) Kostenerstattung gewährt bekommt, das erspart mir ggf. den Gang vors Sozialgericht. Ein Update meinerseits gibts wenn die TK sich entschieden hat, welchen Weg diese gehen möchte.

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  • Also, ich bin in der gleichen Lage wie Hoppel 16 und bin auch ziemlich genauso vorgegangen. Nur ist für mich NRW / Köln zuständig. Die PKV hat kommentarlos alles übernommen (also die 50%) und die Behilfe hat alles abgelehnt. Der Widerspruch ist eingelegt. Lassen wir uns mal überraschen! Die Hoffnung stirbt zuletzt...liegt aber ehrlich gesagt schon im Sterben! [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/artists/just_cuz/JC_out_cold.gif]
    [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/artists/just_cuz/JC_wanted.gif]


    Caro <>
    Solange Kakao an Bäumen wächst, ist Schokolade für mich Obst!!!


    Fange niemals an aufzuhören und höre niemals auf anzufangen!

  • Also, ich bin in der gleichen Lage wie Hoppel 16 und bin auch ziemlich genauso vorgegangen. Nur ist für mich NRW / Köln zuständig. Die PKV hat kommentarlos alles übernommen (also die 50%) und die Behilfe hat alles abgelehnt. Der Widerspruch ist eingelegt. Lassen wir uns mal überraschen! Die Hoffnung stirbt zuletzt...liegt aber ehrlich gesagt schon im Sterben!


    Mit welcher Begründung hat die Beihilfe abgelehnt Caro?

    Easy come, easy go.

  • http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo.php


    Damit sind wir wieder bei der Frage "Hilfsmittel" oder nicht, die ich wie bereits breitgetreten als Hilfsmittel beantwortet sehe. Somit muss sich ein Beamter das Libre ärztlich verschreiben lassen und dann auf §4 Absatz 10 berufen:

    Zitat

    [font='&quot'](10) Vom Arzt schriftlich verordnete Hilfsmittel, zu denen auch Körperersatzstücke, Kontrollgeräte sowie Apparate zur Selbstbehandlung rechnen[/font]

    die weiter unten aufgeführte Liste ist nicht abschließend zu verstehen wie der Vorschriftentext ausführt. Alternativ: Laut Anlage 3 zu § 4 Absatz 1 Nummer 10 Satz 11 §3 und einer historischen Definition gehören Blutzuckerteststreifen zu den Arzneimitteln, diese sind bis 70 Cent/Streifen(!) beihilfefähig. Die Wirtschaftlichkeit zu begründen ist in diesem Fall deutlich einfacher als bei Kassenpatienten, hilft aber nicht bei der Frage obs erstattet werden darf oder nicht.


    In der Beihilfeverordnung steht unter §3 Absatz 2:

    Zitat

    Über die Notwendigkeit und den angemessenen Umfang von Aufwendungen entscheidet die Festsetzungsstelle. Sie kann bei Zweifel über die Notwendigkeit und den angemessenen Umfang, soweit die Verwaltungsvorschriften keine Regelung vorsehen, ein Gutachten eines Amts- oder Vertrauensarztes (- zahnarztes) einholen.


    Ich würde die Festsetzungsstelle daher freundlich bitten, den beantragten Sensor als Hilfsmittel von einem Diabetologen begutachten zu lassen und dabei zu berücksichtigen, dass dieser nicht teurer ist als die unbestritten beihilfefähigen Aufwendungen für Teststreifen. Zusatznutzen: Eine nahezu lückenlose Messung und herausstellen, wie leicht der Abruf des BZ im Vergleich zu einer Messung ist, vor allem während der Arbeitszeit. Ein Hinweis auf "Seit 11/2014 als Hilfsmittel neu am Markt und somit sicherlich nicht in bestehenden Listen von Pflichtleistungen / Verwaltungsvorschriften zu finden" ist auch nicht verkehrt.

    --
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  • Mit welcher Begründung hat die Beihilfe abgelehnt Caro?


    Also den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht zur Hand. Aber sinngemäß hieß es (unlogischerweise): einerseits sei keine GKV-Nummer vorhanden und andererseits sei die Therapie mit günsitgeren Mitteln (den normalen Blutzuckerstreifen) ganauso zu bahndeln.
    Dabei haben sie übersehen, dass in meinem Fall das Libre tatsächlich günstiger ist. Eine Kostenaufstellung hatte ich beigefügt. Darüber hinaus sei in der ärztlichen Begründung nicht hinreichend dargelegt, warum das Libre zwingend notwendig zur Verbesserung der Therapie sei. Meiner Meinung nach, war die ärztliche Begründung aber durchaus deutlich und aussagekräftig.... mal sehen, wie es nun weiter geht....


    Caro <>
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    Fange niemals an aufzuhören und höre niemals auf anzufangen!

  • Bei mir kam jetzt auch die Ablehnung (TKK): "Die Therapie mit einem Freestyle Libre ist eine neue Behandlungsmethode, die bisher noch nicht bewertet wurde."
    Und etwas weiter oben: "Dies beurteilt der Gemeinsame Bundesausschuss."
    Kurz und schmerzlos.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Die Einstufung als NUB hinkt, da ein Sensor keine ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethode ist. Nur in diesem Fall greift der G-BA Vorbehalt. Ja, ich weiss dass sich der G-BA bei klassischem (teurem) CGM zuständig gefühlt hat. Hier fallen Mehrausgaben an, die einen Mehrnutzen erfordern. Ein Schelm wer den Kassen nebst G-BA Klientelpolitik unterstellt, denn ohne die Einstufung als NUB hätte der G-BA nichts zu melden. Denn Glucose zu messen ist nicht wirklich neu, das zu Grunde liegende elektrochemische Messverfahren auch nicht.


    Siehe auch die Urteilsbegründung des SG-Stuttgart zu CGM: http://www.diabetes-und-recht.…3-11-2013-s-23-kr-696511/ .. betrifft zwar CGM, ist aber bezüglich der Definition einer Untersuchungs und Behandlungsmethode relevant.

    Zitat

    Die Sperrwirkung des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfasst neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Der Begriff der „Methoden” erfasst Maßnahmen, die bei einem bestimmten Krankheitsbild „systematisch” angewandt werden und als leistungsübergreifende methodische Konzepte auf ein bestimmtes diagnostisches oder therapeutisches Ziel ausgerichtet sind (BSG, Urteil vom 19.10.2004 – B 1 KR 27/02 R). Eine Methode betrifft dabei nicht nur die ärztliche Leistung im engeren Sinne, sondern alle für die vertragsärztliche Versorgung relevanten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (jurisPK-SGB V, 2. Auflage, § 135 SGB V Rn. 18),


    Neu ist eine Methode, wenn sie sich bewusst von den bisher in der vertragsärztlichen Versorgung angewandten Diagnostik- und Therapieverfahren abgrenzt und sich darüber hinaus auf nicht weitgehend einhellig anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse beruft, die gerade deshalb der Prüfung auf Qualitätssicherung unterzogen werden sollen (SG Berlin, Beschluss vorn 15.05.2012 – S 72 KR 500/12 ER). Geht es hingegen um ein Hilfsmittel, das im Rahmen herkömmlicher ärztlicher Behandlungsmethoden eingesetzt werden soll, ist der G-BA in seinem speziellen Zuständigkeitsbereich der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (§ 135 SGB V) und des Erlasses einschlägiger Richtlinien (§ 92 Abs 1 Satz 2 Nr 5 SGB V) nicht berührt (BSG, Urteil vom 22.04.2009 – B 3 KR 11/07 R).

    Der unterstrichene Teil ist ein Auszug aus dem referenzierten Urteil des SG Berlins: http://www.diabetes-und-recht.…beschluss-vom-15-05-2012/ ... lohnt auch dieses zu lesen. Du beantragst ein Hilfsmittel, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Hilfsweise kannst und solltest du beantragen, dass die Kosten bis zur Höhe der Ausgaben für Teststreifen übernommen werden- Berufe dich auf §6 Absatz 6 Hilfsmittelrichtlinie , nach dieser steht DIR die Wahl zwischen gleich wirtschaftlichen Systemen zu. Sollten Mehrkosten kommen, hättest du diese zu tragen wie §6(6) Satz 3 vorschreibt.


    An der Methode an sich ist nichts neu, nicht mal das Messverfahren. Empfehle in diesem Fall bei Abbott eine technische Beschreibung des Verfahrens (alternative: Welche Patente des Sensors sind geclaimed) anzufordern um den Nachweis "kalter kaffee, nur bessere Verpackung" zu untermauern.


    Problem: Die Email-Warteschlange ist bei Abbott unergiebig. Antworten dauern, sind meist nichtssagend. Bislang hab ich nicht mal eine Kopie des explizit angeforderten CE Zertifikates bekommen - was mir persönlich langsam stinkt.


    Edit: Erwarte übrigens, dass die Kasse in meinem Fall auch einen "Schwenk" auf NUB macht. Die rechtliche Begründung meiner Ablehnung war bisher ziemlich unhaltbar und dämlich, wenn die das bis vors SG tragen, dann wird es peinlich. Wobei ich mich immer noch nach dem "warum" der pauschal ablehnenden Haltung frage, Mehrkosten gibts statistisch nicht wirklich. Für aufgerundete 4€/Tag im Monat hast du eine "Flatrate". Als Typ-1 bist du nicht wirklich drunter. Und wenn ich 50 Cent/Tag zuzahlen müsste, dann würd ich das machen. Nix zu zahlen und keine Teststreifen mehr zu benötigen und damit beantragen zu dürfen kanns nicht sein.

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    6 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Wobei ich mich immer noch nach dem "warum" der pauschal ablehnenden Haltung frage, Mehrkosten gibts statistisch nicht wirklich. Für aufgerundete 4€/Tag im Monat hast du eine "Flatrate". Als Typ-1 bist du nicht wirklich drunter. Und wenn ich 50 Cent/Tag zuzahlen müsste, dann würd ich das machen. Nix zu zahlen und keine Teststreifen mehr zu benötigen und damit beantragen zu dürfen kanns nicht sein.


    Originalton MDK:
    Das FreeStyle Libre Messsystem ist lt. Internetinformation als permanentes Mess- und Speichersystem der Glukosewerte beschrieben. Es liegt also eine kontinuierliche Glukosemessung vor. Allerdings wird lt. Information des Herstellers eine zusätzliche Prüfung der Glukosewerte mittels eines Blutzuckermessgerätes bei sich schnelll ändernden Glukosewerten, ....
    Auch die Firma, die das System vertreibt, weist in ihrer Internetinformation auf die Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen der Glukosewerte mittels eines BZ Messgerätes hin.
    ....
    Auch wird ein Vorteil der kontinuierlichen Glukosemessung nur in Kombination mit der Blutglukoseselbstmessung gesehen, sodass aud die BZselbstmessung nicht verzichtet werden kann. Die Firma selbst wirbt zwar damit, dass die Tage des routinehaften Zuckermessens mit Stechhilfen, Teststreifen und Schmerzen gezählt seien, weist jedoch in den kleingedruckten Fussnoten auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Prüfung der Glukosewerte .... hin, sodass die probagierten Vorteile Schmerzfreiheit, das Stechen mit der Lanzette entfalle, nicht zwanglos nachvollzogen werden können.
    Zitat Ende.
    Die KK muss also davon ausgehen, dass zusätzlich zu den Sensoren noch weiterhin Teststreifen benötigt werden.
    Tja.

    Einmal editiert, zuletzt von karlhof ()

  • Ich persönlich habe genau das erwartet. Solange da nicht individuell gerechnet werden kann ob sich das Teil bei dem einen oder anderen rentiert, wird es wohl ein Luxus bleiben. Ein weiter Weg wird es werden...



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